Herr Dachner hat allerdings auch einen wesentlichen Punkt angesprochen: Wenn Menschen in Kontakt mit dem Staat – repräsentiert durch die Behörden – treten, können sie auch zu Recht erwarten, dass ihre Anliegen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf- und ernst genommen werden. Und dies ist leider nicht immer gegeben, wie Herr Dachner bereits ausgeführt hat, und führt zu einer Behördenverdrossenheit, die wir in der Arbeit im Petitionsausschuss leider immer wieder wahrnehmen können, und dies gilt es zu vermeiden.
Hier halte ich es zum einen für wichtig, dass deutlicher das Bürgerinteresse im Rahmen des rechtlichen Spielraums in den Fokus gestellt wird, und zum anderen möchte ich hier ein anderes Thema ansprechen, was noch nicht zur Sprache kam, und zwar Sprache. Bei der Bearbeitung der Petitionen erhalten die Mitglieder des Ausschusses Einblick in Gutachten, Stellungnahmen der Behörden sowie den Schriftverkehr mit und zu den Petenten. Und hier zeigt sich, dass ein großer Anteil dieses Schriftverkehrs unnötig kompliziert formuliert ist. Die
fehlende Adressatenorientierung wirkt häufig empathielos und erzeugt zu Recht beim Adressaten Unmut. Dies müsste nicht sein und ließe sich sicherlich auch vermeiden. Es dürfte hier nicht erforderlich sein, den Schriftverkehr in leichter Sprache zu führen, aber es erscheint sinnvoll, hin und wieder Schriftstücke, Formulare und so weiter auf gute Lesbarkeit hin zu prüfen, und zwar nicht durch die Brille des Juristen, sondern durch die Brille des potenziellen Adressaten.
Die Themen, die die Menschen in diesem Land hauptsächlich bewegen, sind hier schon thematisiert worden. Zur Ergänzung vielleicht zum Thema Windkraft: Hier ist, finde ich persönlich, das gute Vorgehen, oder das generelle Vorgehen des Landes halte ich für richtig, also den Bau von Windkraftanlagen in zuvor ausgewiesenen Eignungsgebieten. So haben nämlich nach der Ausweisung der Eignungsgebiete sowohl die Bürger als auch die Investoren Planungssicherheit. Allerdings gilt hier, drauf zu achten, dass Ausnahmegenehmigungen zum Bau von Anlagen außerhalb von diesen Eignungsgebieten zum Zweck der Forschung nur äußerst sparsam und nach sorgfältigster Prüfung erfolgen sollten, um die generelle Akzeptanz der Windkraft nicht zu gefährden.
Ein Thema, das noch nicht angesprochen worden ist, sich aber in Petitionen in letzter Zeit immer wieder findet, das ist der Wunsch von vielen Anwohnern, eine Geschwindigkeitsbegrenzung in oder in der Nähe von Wohngebieten zu haben. Gerade in diesem Themenbereich würde ich mir persönlich eine größere Kompromissbereitschaft durch Behörden im Sinne der Anwohner wünschen.
Nicht immer und grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit. Das auch nicht, sondern in Kooperation mit den Anwohnern und den Behörden zum Wohle aller.
An dieser Stelle möchte ich Sie nur noch um Zustimmung zum Bericht des Petitionsausschusses 2018 bitten und danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja kein Geheimnis, dass unsere Fraktion ein besonderes Augenmerk auch auf die Worte zwischen den Zeilen einer Petition richtet,
und wir stehen nach wie vor für mehr persönlichen Kontakt zu den Petentinnen und Petenten, für mehr öffentli
che Sitzungen und wir wünschten uns mehr Überweisungen an die Regierung und an die Fraktionen. Als Opposition ist das da manchmal ja ein wenig schwerer, und trotzdem möchte ich mich im Namen meiner Fraktion für die tatsächlich sehr gute Zusammenarbeit im Petitionsausschuss bedanken.
Denn auch, wenn wir nicht immer einer Meinung sind, so ist die Ausschussarbeit doch von einer Gemeinsamkeit geprägt und wir versuchen, eine Lösung für die Petentinnen und Petenten zu finden.
Die jeweiligen Fachkenntnisse jedes einzelnen Ausschussmitgliedes werden dabei mittlerweile hervorragend genutzt. Wir hören einander zu, und das ist gut für die Petentinnen und Petenten. Vielen Dank dafür.
Beispielgebend sind hierzu die Petitionen aus der JVA Bützow. Nicht zuletzt haben diese tatsächlich dazu beigetragen, dass es parlamentarische Initiativen gab. Nahezu fast alle Fraktionen haben sich mit der Situation in der Justiz beschäftigt. Nun muss aber auch endlich etwas geschehen.
Ich möchte hier aber jetzt in anonymisierter Form über eine Petition berichten, die wir noch nicht abgeschlossen haben, aber die uns alle unglaublich beschäftigt hat und die Ihnen aufzeigen soll, wie schwer es ist, manchmal eine Entscheidung zu treffen, und auch, weil es mir persönlich oblag, ein Gespräch mit dem Petenten zu führen. Es geht um die Trennung von Eltern, es geht um den Umgang mit Kindern, in welcher Not sich Kinder befinden und welche Fehler in einem Jugendamt gemacht wurden – ein Vater, der klagen musste, und das Jugendamt, das das Gerichtsurteil nicht umgesetzt hat. Dann schrieb er eine Petition und wir wussten, wir dürfen in ein Gerichtsurteil nicht eingreifen. Es gab keine Einhaltung der Auflagen durch die Mutter und es gab neue Klagen und ein vom Vater entfremdetes Kind.
Aber was ist denn nun das Beste? Das Kind hat ein Recht auf beide Eltern. Durch die Missachtung der Mutter und die Fehlentscheidung des Jugendamtes ist aber viel Zeit vergangen. Was zerstört eine Kinderseele denn mehr? Sollen wir jetzt das Kind zwingen, zum Vater zu gehen? Soll man es denn nun in Ruhe lassen? Es war tatsächlich keine leichte Entscheidung, diese Petition zu bearbeiten, denn uns war allen klar, und darin sind wir uns einig, dass Jugendamt hat zu spät, falsch und nicht zugunsten des Kindes entschieden. Aber kann man denn nun Unrecht mit neuem Unrecht wiedergutmachen? Uns blieb nur, das Jugendamt zu rügen. Uns blieb nur, den Vater darin zu bestärken, dass nicht er etwas falsch gemacht hat. Uns blieb nur, für des Kindeswohl einzutreten, und das Kind muss nun alleine entscheiden.
Ich möchte ausdrücklich sagen, der Fall hat uns alle sehr mitgenommen, denn es gibt kein Recht der Eltern auf ein Kind. Es gibt nur das Recht der Kinder auf beide Eltern. Und ich wünschte, wir nehmen das alle mit aus dieser Petition. Darüber haben wir sehr lange diskutiert und wir möchten damit auch wachrütteln. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie zufrieden sind Sie alle mit der Arbeit Ihrer zuständigen Behörden, Ihrer zuständigen Ämter?
Anfang dieses Jahres hat die IHK zu Schwerin eine Befragung bei ihren Mitgliedsunternehmen gestartet. Unter anderem lautete eine Frage: Wie zufrieden sind Sie mit den zuständigen Behörden? Das traf die Unternehmen in den beiden Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg und dort war das Ergebnis:
Das hat mich sehr gefreut, nicht gewundert, nur gefreut, und hinzu kommt, mein Landkreis hat die wenigsten Petitionen eingereicht, nämlich nur 13 im Vergleich zu Vorpommern-Greifswald mit 176. Man könnte also sagen,
Herr Dachner hat vorhin ein Beispiel gestreift, da würde ich gerne drauf eingehen. Das ist zwar noch keine abgeschlossene Petition, aber sie läuft ja schon seit dem vergangenen Jahr. Da gibt es einen Mann, der möchte eine historische Wassermühle wieder in die Gänge bringen, also wieder zum Laufen bringen.