Protokoll der Sitzung vom 10.04.2019

und diskutiert mit den zuständigen Behörden,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Das ist das schlechteste Beispiel, was es gibt.)

und hat bis heute keine Chance, da durchzukommen.

Das ist keines der schlechtesten Beispiele, sondern eines, wo sich verschiedene Behörden absolut nicht einig sind. Und das ist ein Beispiel, wo man sagt, der kann eindeutig das verneinen, dass er zufrieden ist mit seinen Behörden und seinen Ämtern. Wir waren mit dem Ausschuss dort, haben uns das angesehen. Die Petition ist noch nicht abgeschlossen und wir werden sicherlich das Ganze noch weiterbegleiten, aber es ist kein Beispiel, wie die Behörden miteinander umgehen sollten.

(Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Dann haben wir hier heute schon ganz viel gehört – ich bin ja, glaube ich, die vorletzte Rednerin – zu den Petitionen, und ja, eines der Hauptthemen ist natürlich immer wieder die Windkraft oder die Ausweisung von Windeignungsgebieten. Hier gibt es Massenpetitionen dazu, einzelne Petitionen, viele sind noch nicht abgeschlossen. Das geht halt noch nicht, weil die entsprechenden Entscheidungen noch nicht vorliegen. Aber man muss dazu auch sagen, Hintergrund all dieser Einsprüche gegen die Ausweisungen oder die geplanten Ausweisungen sind die Raumentwicklungsprogramme der vier Regionalen Planungsverbände. Das Beispiel Friedländer Große Wiese ist gefallen. Da gibt es Petitionen aus 2016, 2017, 2018. Ja, es klang schon an, das sollen Naturschutzgebiete werden. Ja, aber es schwelt immer noch und die Petenten haben ganz viel Hoffnung und wünschen sich eine Lösung.

Und man muss sagen, die zahlreichen Eingaben, wenn es um diese Planungsverfahren und die Ausweisung von Windenergiegebieten geht, die sind kompliziert,

(Zuruf von Torsten Renz, CDU die sind kompakt und eben sehr langwierig. (Zuruf von Minister Harry Glawe)

Und meist werden nicht die Zielabweichungsverfahren kritisiert, die auch, die natürlich auch, sondern es ist die Art und Weise, wie die Verfahren zur Ausweisung solcher Gebiete vor sich gehen. Und da wird dann spürbar, dass die Petenten das Thema sehr beschäftigt, dass sie Hoffnung haben. Diese Hoffnung setzen sie in uns als Petitionsausschuss, und wir stoßen hier an unsere Grenzen.

Die Planungshoheit für Windeignungsgebiete in Mecklenburg-Vorpommern liegt unmittelbar unter Berücksichtigung der Kriterien des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung bei den vier Regionalen Planungsverbänden und deren ehrenamtlichen Verbandsversammlungen. Diese Verbandsversammlungen, die bestehen aus Vertretern der Kommunen, also Kommunalpolitikern, und die treffen letztendlich die Entscheidungen. Wir haben wirklich nur die Möglichkeit, an die Planungsverbände zu verweisen, und damit machen wir uns keine Freunde, um es mal liebevoll auszudrücken.

Ich nehme wahr, ich nehme wahr, dass wir uns im Land ernsthaft Gedanken machen müssten, wie wir eine Akzeptanz der doch wirklich von angeblich allen gewollten Energiewende erreichen können. In unserer Koalitionsvereinbarung steht unter Ziffer 71, dass wir uns für diese Akzeptanz einsetzen wollen. Aber alleine mit dem Hinweis auf Paragraf 35 Absatz 5 im Baugesetzbuch alle vorgebrachten Argumente wegzuwischen, das ist die Privilegierung im Außenbereich, diese Argumente wegzuwischen, das wird uns da nicht mehr gelingen. Im Gegenteil: Manch betroffener Bürger bringt diese Entscheidung letztendlich auch gegen die Politik, also gegen uns Politiker auf. Dagegen müssen wir arbeiten und dafür müssen wir uns Wege suchen, das besser rüberzubringen.

Ja, meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich einfach sagen: Danke – danke an das Sekretariat für die Erstellung des Berichtes, danke an alle Kollegen. So, wie es schon gesagt wurde, es ist ein sehr angenehmes Arbeiten, ja, mit unterschiedlichen Ansichten, aber trotzdem mit Ergebnissen, die den Petenten möglicherweise nicht immer gefallen, aber mit Ergebnissen, die wir uns nicht leicht gemacht haben. Und ich kann Ihnen allen empfehlen, ans Herz legen, ich kann mir wünschen, dass Sie sich diesen Bericht einmal anschauen und ihn auch lesen. – Vielen Dank und ich bitte um Zustimmung.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, SPD und Freie Wähler/BMV)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist seitens des Vorsitzenden und Berichterstatters beantragt worden, dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/3382 zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. –

(Patrick Dahlemann, SPD: Sehr gut!)

Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/3382 einstimmig zugestimmt worden.

Ich rufe auf den Tages…

(Der Abgeordnete Torsten Renz tritt an das Präsidium heran. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Was soll ich jetzt länger sprechen?

(Der Abgeordnete Torsten Renz wendet sich fortgesetzt an das Präsidium.)

Dann müssen Sie eine Auszeit beantragen.

(Der Abgeordnete Torsten Renz wendet sich fortgesetzt an das Präsidium. – allgemeine Unruhe)

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat eine Auszeit von zwei Minuten beantragt. Dem gebe ich statt und eröffne die Sitzung um 16.57 Uhr.

Unterbrechung: 16.55 Uhr

__________

Wiederbeginn: 16.55 Uhr

Okay, nun hat der Herr Ehlers auch noch die Zeit, sich zu sammeln, aber ich habe ja hier auch noch zwei Sätze zu sagen.

Ich eröffne die unterbrochene Sitzung und rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU, SPD, DIE LINKE und Freie Wähler/BMV – Berufung einer oder eines Antisemitismusbeauftragten, auf Drucksache 7/3395.

Antrag der Fraktionen der CDU, SPD, DIE LINKE und Freie Wähler/BMV Berufung einer oder eines Antisemitismusbeauftragten – Drucksache 7/3395 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Ehlers.

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte, die kurze Verspätung zu entschuldigen. Ich bin davon ausgegangen, dass alle Fraktionen hier noch zum Thema „Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses“ reden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Unverhofft kommt oft!)

Ich freue mich jetzt trotzdem über das große Interesse. Ich freue mich vor allem darüber, dass wir bei diesem Thema hier heute den gemeinsamen Antrag von vier Fraktionen auf den Tisch legen können in MecklenburgVorpommern, so, wie es andere Bundesländer auch machen, eine Antisemitismusbeauftragte beziehungsweise einen Antisemitismusbeauftragten zu berufen.

Zum Hintergrund und zur Geschichte: In MecklenburgVorpommern, etwas weiter zurückgeschaut, im Jahre 1324 gab es die ersten jüdischen Mitbewohner hier in Schwerin. Bis 1925 lebten im damaligen Pommern insgesamt 7.761 Juden und im Jahr 1938, also fünf Jahre nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten, waren in Mecklenburg nur noch 460 Juden ansässig.

Am 10. Juli 1942 fand die erste Deportation Schweriner Juden statt. Das jüdische Leben im heutigen Mecklenburg-Vorpommern hatte damit quasi aufgehört zu existieren. Erst 1989/1990 nach der politischen Wende und der Deutschen Einheit wurden im Zuge der Zuwanderung von Juden, vor allem aus den ehemaligen Sowjetrepubliken, aus Russland, die jüdischen Gemeinden – und hier auch mit Schwerpunkt Schwerin und Rostock – wiederbelebt. Jüdisches Leben ist heute wieder selbstverständlich. Das zeigt nicht nur die wieder aufgebaute Synagoge hier in Schwerin, die vor einigen Jahren mithilfe des Landes wiedererrichtet wurde.

Dass uns das Thema Antisemitismus wieder stärker beschäftigt, ist, spätestens seitdem es im Bund die Entscheidung gab, dort einen Antisemitismusbeauftragten einzurichten, aktuelles politisches Thema. Bereits im vergangenen Jahr haben wir uns als rechtspolitische

Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen mit dem Thema befasst. Da gab es noch relativ unterschiedliche Erfahrungen. Gerade in den alten Bundesländern ist es ein Thema, was sehr, sehr präsent ist, in Berlin natürlich auch mit den vielen Übergriffen. Aber – und das hat uns dazu geführt, heute den Antrag vorzulegen – auch wenn man sich die Zahlen und die Erklärungen für Mecklenburg-Vorpommern anschaut, kann man sehen, dass sich das Thema hier im Land verfestigt beziehungsweise die Zahlen steigen. Im Februar 2019 konnten wir der Presse entnehmen, dass in den jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern die Angst vor antisemitischen Übergriffen steigt. Das Innenministerium hat mitgeteilt, dass 2018 54 antisemitische Straftaten registriert wurden. 2017 waren es noch 44. Auch aus den Mitteilungen der Polizei geht hervor, dass die Anzahl dieser Straftaten steigt.

Der Bundesantisemitismusbeauftragte Felix Klein hat sehr deutlich gemacht, dass Antisemitismus mittlerweile immer öffentlicher und immer unverschämter zur Schau gestellt wird.

Antisemitismus, meine sehr verehrten Damen und Herren, gibt es in allen Schichten der Gesellschaft. Er ist auch bei kultivierten und gebildeten Menschen zu finden. Deswegen ist es nach meiner Auffassung – ich glaube, da spreche ich für alle Fraktionen, die den Antrag unterschrieben haben – gesamtgesellschaftliche Aufgabe, gemeinsam in allen Bundesländern dagegen vorzugehen. Deshalb findet es jetzt in der Praxis bereits statt, dass der Antisemitismusbeauftragte einlädt, auch Vertreter der Länder – die meisten Länder haben mittlerweile jemanden – dort hinschickt. Auch wir aus MecklenburgVorpommern, dazu wird wahrscheinlich die Ministerin gleich noch was sagen, werden jemanden hinschicken. Deswegen, glaube ich, wäre es sinnvoll, hier diese Funktion mit zu vergeben, auch wenn – und so viel gehört zur Ehrlichkeit dazu – die Zahl der Straftaten im Vergleich zu anderen Ländern sicherlich immer noch sehr gering ist.

Der Antisemitismusbeauftragte für Baden-Württemberg Michael Blume hat es, glaube ich, sehr gut auf den Punkt gebracht. Ich zitiere: „Vor Jahren waren die jüdischen Gemeinden noch optimistisch, glaubten, hier sicher zu sein. Nun fragen sich immer mehr, ob sie in Deutschland noch eine Zukunft haben.“

Ich denke, es ist kein Geheimnis, dass es, wenn man so sagen will, verschiedene Tätergruppen gibt im Bereich Antisemitismus und dass wir selbstverständlich damit was zu tun haben, dass natürlich auch Menschen mit einem arabischen Hintergrund, gerade, wenn man sich anschaut, was im Westen Deutschlands passiert, dort auch Straftaten begehen. Deswegen ist es mir persönlich an der Stelle egal, ob der Antisemitismus einen rechtsradikalen oder einen islamistischen Hintergrund hat. Ich glaube, egal, ob er sich als eine vermeintliche Kapitalismuskritik oder als Israel-Kritik getarnt hat, Antisemiten, und das sollte, glaube ich, gemeinsamer Konsens sein, haben in unserer Gesellschaft keinen Platz.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Freie Wähler/BMV)

Deshalb ist es, denke ich, richtig, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir hier dem Beispiel anderer Länder folgen, dass wir gemeinsam mit dem Bund dagegen vorgehen. Und, wie gesagt, der oder die Beauftragte soll sich explizit nicht nur um das Thema Antisemitismus

kümmern, sondern auch um jüdisches Leben und die Förderung dessen in Mecklenburg-Vorpommern.

Wir haben sehr aktive Gemeinden hier. In Schwerin weiß ich das selbst. Ich bin dort im Förderverein für das Jüdische Gemeindezentrum aktiv und von daher ist das für mich hier persönlich auch ein wichtiges Thema. Deswegen bin ich sehr dankbar und möchte konkret auch noch mal Kollegen Manthei ansprechen: Dass wir uns die Zeit genommen haben, das Thema gemeinsam zu besprechen, ich glaube, das wird der Sache sehr gerecht an der Stelle. Das, was beim letzten Mal auf Vorschlag von Ihrer Fraktion auf dem Tisch lag, was dann zurückgezogen wurde, wäre uns zu weit gegangen, jetzt ein eigenes Gesetz mit Wahlen im Landtag zu machen. Ich denke, da kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Das regelt jedes Land auch anders.

Der jetzt eingeschlagene Weg, diese Position zunächst mal bei der Landesregierung einzurichten, ist, glaube ich, der vernünftige Weg. Da bin ich sehr dankbar, dass wir das gemeinsam auf den Weg gebracht haben, dass Sie seinerzeit den Antrag zurückgenommen haben. Ich glaube, jetzt haben wir hier einen vernünftigen Antrag auf dem Tisch liegen. Ich freue mich auf eine gute Diskussion und dann auf breite Zustimmung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Christel Weißig, Freie Wähler/BMV)

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 210 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Für die Landesregierung hat zunächst ums Wort gebeten die Justizministerin. Frau Hoffmeister, Sie haben das Wort.