Wenn Sie uns da nicht für einschlägig halten und es Ihnen nicht zugeht, was wir an Argumenten haben, möchte ich Sie vielleicht darauf verweisen, Deutschlandfunk Kultur lässt zu verschiedenen Zeiten über den Tag und über die Woche Menschen zu Wort kommen, warum sie das Grundgesetz so toll finden.
die genau darüber, was uns jetzt hier beschäftigt, sprach, dass es ihrem Sohn bislang verwehrt war, und sie beschrieb die Lebenssituation als keineswegs komatös. Sie sagte voller Freude und voller Respekt vor dem Grundgesetzt, jetzt ist die Gerechtigkeit für sie hergestellt, dass ihr Sohn wie jeder andere Bürger, wie jede andere Bürgerin entsprechend wählen kann als ein hohes schätzenswertes Gut, und dessen sollten wir uns bewusst sein, wenn wir heute darüber abstimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Frau Präsident! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Also manchmal meine ich, es wird bewusst und gewollt missverstanden, weil es vonseiten der AfD kommt. Herr Förster hat nichts anderes gesagt als die Tatsache, dass es Menschen gibt, die zu einer eigenen Willensbildung nicht in der Lage sind, und diese Menschen, die dazu nicht in der Lage sind, können ihr Wahlrecht nun mal nicht ausüben. Sie sind, mit den Worten von Herrn Förster, wahlunfähig.
Ich möchte das am Beispiel meines Vaters mal kurz deutlich machen, der vollbetreut war, ich war sein Vollbetreuer. Mein Vater konnte keinen Menschen mehr erkennen, keinen Willen bilden, nicht mal mehr in irgendeiner Weise sich äußern, was und wie er essen möchte, er musste gefüttert werden und so weiter. Ein Vollbetreuter – wie soll der wählen? Wie soll er eine Willensbildung äußern, welche Partei er wählen will? Ich hätte natürlich als Betreuer für ihn die Briefwahlunterlagen beantragen können, jetzt, nachdem diese Regelung gestrichen ist, hätte dann die CDU wählen müssen, weil mein Vater Zeit seines Lebens erst Zentrum und dann CDU gewählt hat, aber das ist keine eigene Wahlentscheidung. Das ist nicht das, um was es geht. Diese Tatsache, dass es eine ganze Menge Menschen gibt, die jetzt wahlberechtigt
Das hat nichts mit Menschenverachtung, mit einem falschen Menschenbild oder sonst irgendwas zu tun, das ist eine reale Tatsache. Wenn man darauf hinweist, dass diese notwendige Anpassung des Wahlgesetzes die Probleme überhaupt nicht löst, sondern neue Probleme aufwirft, hat das auch nichts mit Menschenverachtung zu tun, sondern diejenigen, die diese Probleme einfach ignorieren wollen, gehen meiner Meinung nach an der Wirklichkeit vorbei.
Das musste noch mal so gesagt werden, weil dieser Vorwurf – das, was Herr Förster gesagt hat, sei menschenverachtend – völlig deplatziert ist. – Danke schön.
Herr Förster, ich hätte nicht gedacht, dass Ihr Gedächtnis so kurz ist, nämlich ich habe am Anfang meiner Ausführungen darauf hingewiesen, dass wir schon ausführlich über das Wieso, Warum, Weshalb in der Ersten Lesung und auch im Innenausschuss gesprochen haben, und Herr Reinhardt hat das hier ebenfalls noch mal aufgegriffen.
Wir haben sehr wohl bei der Einbringung, also bei der Ersten Lesung darüber gesprochen, was das Bundesverfassungsgericht für ein Urteil gesprochen hat, warum es diesen Passus als verfassungsmäßig nicht haltbar bewertet hat, nämlich, weil hier ein pauschaler Ausschluss vorgenommen wurde, der bestimmten Kriterien eben nicht genügt, dass es gleichwohl möglich ist, dass man Menschen vom Wahlrecht ausnimmt unter bestimmten Voraussetzungen. Das haben wir mehrfach hier gesagt und aufgearbeitet, deswegen hätte ich nicht gedacht, dass ich das hier noch mal wiederholen muss, damit ich mir hier nicht von Ihnen vorwerfen lassen muss, dass wir nicht wüssten,
Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der CDU und SPD eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/3235. Der Innen- und Europaausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/3424 anzunehmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3437 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer also dem Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3437 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3437 bei Zustimmung der Fraktion Freie Wähler/BMV, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. –
Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses, und zwar über den Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung.
Also ich rufe noch mal auf, da es ja Verunsicherungen gab, Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses. Wer dem also zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Ist das eine Gegenstimme, Herr Minister?
(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und auf der Regierungsbank – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Verzögertes Melden. – Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Tilo Gundlack, SPD)
Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses bei Stimmenthaltung der Fraktion Freie Wähler/BMV, ansonsten Zustimmung angenommen.
Ich rufe auf Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/3424 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/3424 bei Stimmenthaltung der Fraktion Freie Wähler/BMV, ansonsten Zustimmung angenommen.
An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3448 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung in die Beschlussempfehlung beinhaltet.
Ich kann mir ja vorstellen, dass es auf der Regierungsbank ganz viel Beratungsbedarf gibt, aber wir sind mitten in der Abstimmung.
Wer also dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3448 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3448 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion der AfD liegt Ihnen ein Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 7/3442 zum Thema „Bahntrassen Parchim–Malchow und Plau am See–Güstrow bewahren“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Werte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Leiwe Mäkelborger un Vörpommern! Am 04.04. hat die Betreibergesellschaft verkündet, die Bahnstrecke der Südbahntrassen stilllegen zu wollen in einem formalen Stilllegungsverfahren. Deswegen war die Antragsfrist für einen normalen Antrag für dieses Plenum leider schon verstrichen. Das ist also nicht dem Wahlkampf geschuldet, wie es hier teilweise schon vermutet wurde,
dass wir dieses Thema auf die Tagesordnung haben möchten. Ganz im Gegenteil, die Dringlichkeit hat eine faktische Grundlage,
denn erstens ist dieses formale Stilllegungsverfahren mit Fristen behaftet, die einzuhalten sind vonseiten des Antragstellers, zweitens bedürfte eine Lösung dieses Problems auch einer Vorbereitungszeit, drittens ist die Stilllegung noch für dieses Jahr angekündigt worden, sodass das Zeitfenster sehr eng wird, und viertens kommt ganz erschwerend der Aspekt der Sicherheitstechnik hinzu, die ihre Betriebserlaubnis verliert und endgültig verliert, solange sie denn nur noch durch Bestandsschutz gesichert wird an dieser Stelle. Deswegen bitte ich doch alle Anwesenden, dieses Thema ist dringend anzuerkennen. – Vielen Dank.