Die 30 km/h haben nämlich, ähnlich wie auch das Arbeitszeitgesetz, eine Schutzfunktion. Im einen Fall geht es darum, Schülerinnen und Schüler davor zu bewahren, über den Haufen gefahren zu werden, und im anderen Fall ist der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten maßgebend. Ich spare mir an der Stelle die Wiederholung detaillierter Ausführungen zum Zusammenhang von langen und überlangen Arbeits- und kurzen Ruhezeiten auf der einen sowie zur Zunahme von Unfällen und bestimmten Krankheitsbildern auf der anderen Seite. Die Fakten sind hinlänglich bekannt, die kann man nachprüfen, das wissen Sie auch alle, zumindest sollten Sie es wissen.
Meine Damen und Herren, daher ist es gut, dass Gewerkschaften und Betriebsräte über verschiedene Zuständigkeitsbereiche hinweg immer wieder deutlich machen: Hände weg vom Arbeitszeitgesetz! Dass es natürlich die Landesregierung da nicht besonders erfreut, wenn die Opposition mitbekommt, dass auch hierzulande zumindest daran gearbeitet wird, ich sage mal, die Flexibilität im Sinne der Arbeitgeber zu erhöhen, kann ich nachvollziehen. Der Umgang mit meiner Kleinen Anfrage zu diesem Thema ist dennoch ein starkes Stück. Da wird die Bearbeitung von Fragen, die eigentlich keinen großen Rechercheaufwand erfordern, erst mal ohne Rückmeldung mehr als sechs Wochen in die Länge gezogen, und dann werden sie auch noch „höchst kompetent“ – das will ich in Anführungszeichen gesetzt wissen – beantwortet. Auf die Frage, wann Frau Ministerpräsidentin Schwesig denn vom Vorhaben des Wirtschaftsministers zum Thema „Neudefinition Saisonbetriebe“ erfahren hat, wird wie folgt geantwortet, ich zitiere das mal: „Da es sich lediglich um das Ermitteln und Festlegen einer fachlichen Begriffsdefinition handelte, bedurfte es keiner Information …“. Da sage ich dann vielen Dank, aber ich habe nicht gefragt, ob die Ministerpräsidentin unterrichtet werden musste, sondern ob sie unterrichtet wurde und, wenn ja, wann.
Wenig schmeichelhaft für die Landesregierung ist es auch, wenn sie offenkundig versucht, die Opposition hier so ein bisschen hinter die Fichte zu führen. Auf die Fra
ge, ob denn künftig tarifgebundene Unternehmen von der Neuregelung in Sachen Saisonbetriebe nicht benachteiligt werden könnten, antwortete die Landesregierung wie folgt, auch das zitiere ich mal: „Es müsste im Einzelfall geprüft werden, ob die Tarifvertragsparteien eine Abweichung durch behördliche Regelung ausschließen wollten. Wenn nicht, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen und nach Ausüben des pflichtgemäßen Ermessens eine behördliche Bewilligung erteilt werden.“ Das nenne ich wirklich mal wieder „Laber Rhabarber“.
Reden wir doch bitte über die Fakten. Diese neue Verabredung zu den Saisonbetrieben ist offenkundig durch Absprachen zwischen der Landesregierung und dem DEHOGA entstanden. Es geht also um das Hotel- und Gaststättengewerbe. Für die Branche gibt es einen Manteltarifvertrag. Den habe ich mir natürlich in Vorbereitung auf diese Debatte besorgt, und, oh Wunder, da steht nirgendwo drin, dass im Einzelfall auch mehr als zehn Stunden gearbeitet werden kann, da stehen maximal zehn Stunden Arbeitszeit, und das in der Regel an fünf Tagen in der Woche. Die Folge – zumindest die Befürchtung muss man ja mal äußern dürfen –: dass Unternehmen, die sich an exakt diese tarifliche Regelung halten, am Ende womöglich die Gekniffenen sind, weil sie jetzt unter Umständen dabei zusehen müssen, wie nicht tarifgebundene Unternehmen sich dieser Ausnahmegenehmigung bedienen, während sie das aufgrund ihrer Regelung nicht können. Das ist dann wahrhaft ein toller Beitrag der Landesregierung zu mehr guter Arbeit und einem besseren Image.
Und, Herr Wirtschaftsminister, wenn Sie die zuständige Gewerkschaft am Prozess beteiligt hätten – er ist gar nicht da, okay – und nicht hinterher erst eingeladen hätten, um ihr das Ergebnis mitzuteilen, dann hätte diese Sie mit Sicherheit auch auf das Problem hingewiesen, aber nicht mal das ist geschehen. Auf Nachfrage wurde der NGG erklärt, man hätte die Einladung leider vergessen, nun sei es leider so, wie es sei. Folglich kann man eben jetzt – und das war ja das Ziel dieses Antrages – nur darauf drängen, dass diese Regelung schnellstmöglich wieder einkassiert wird.
Danach sollte man – und das ist die einzige Gemeinsamkeit mit Herrn Lerche – tatsächlich zum Dialog mit allen relevanten Beteiligten zurückkehren und ernsthaft gemeinsam daran weiterarbeiten,
die Frage zu beantworten, wie man das Fachkräfteproblem in der Branche im – und das ist unbestritten – Tourismusland M-V entsprechend lösen kann. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3398 zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der AfD und der Fraktion Freie
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3398. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3398 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Gegenstimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Beratung des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV – Umgang mit den „Fridays for Future“-Demonstrationen, auf Drucksache 7/3407. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3463 vor.
Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV Umgang mit den „Fridays for Future“- Demonstrationen – Drucksache 7/3407 –
(Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Eigentlich hätte er auch teilnehmen können! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sie kennen ja die „Fridays for Future“Demonstrationen, die nicht nur in Deutschland, sondern weltweit und auch in Mecklenburg-Vorpommern stattgefunden haben und immer noch stattfinden. Uns hat insbesondere ein Punkt irritiert: die unterschiedlichen Aussagen, die aus der Landesregierung zu diesen Demonstrationen getätigt wurden.
Dazu möchten wir gern heute Klarheit haben, Herr Renz. Die Ministerpräsidentin findet diese Demonstration gut, auch Herr Backhaus findet sie gut und positiv
Frau Hesse hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass Demonstrationen dieser Art nicht von der Schulpflicht entbinden. Und auf eine Kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 7/3288 hat sie nun mehr als klargestellt, dass auch die Teilnahme an diesen Klimaschutzdemonstrationen kein Grund mehr sei für eine Beurlaubung vom Unterricht,
Das ist aus meiner Sicht eben verwirrend. Ich weiß jetzt nicht so genau, wie die Haltung der Landesregierung dazu ist. Also bisher war ich davon ausgegangen, dass Schulschwänzen Schulschwänzen ist. Dass man auf der anderen Seite eine Beurlaubung erreichen kann mit einem Antrag, das ist mir von zahlreichen Schulen bekannt. Dass das auch so gehandhabt wurde, dass vereinzelt bei Kindern, die beantragt haben, beziehungsweise deren Eltern, an Demonstrationen teilzunehmen, dann mit der Unterschrift von Klassenlehrer und Schulleiter diese Sache genehmigt wurde, das ist in der Vergangenheit so gewesen. Jetzt habe ich gelesen, Frau Hesse lehnt das ab oder das Bildungsministerium zumindest. Ich nehme an, dass es dann auch die Meinung von Frau Hesse ist,
Umgekehrt habe ich darauf hingewiesen, dass man zahlreichen Meldungen aus der Presse entnehmen kann, das andere Mitglieder der Landesregierung das anders sehen. Und ich denke, diese Verwirrung der Schüler, der Eltern, der Lehrer, der Schulleiter ist nicht hinnehmbar. Wir möchten einfach eine Klarstellung haben, was nun wirklich die Auffassung der Landesregierung dazu ist.
wenn Sie es nicht verstanden haben. Das ist jetzt meine eigene persönliche Meinung. Ich denke, das ist tatsächlich ein hoch wichtiges, demokratisches Gut, dass man an Demonstrationen teilnehmen kann.
Das gilt nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder. Und es steht den Schulen nicht zu, auch den Schulleitern nicht, zu entscheiden, welche Demonstration jetzt gut ist und welche schlecht und an welcher man teilnehmen darf und an welcher man nicht teilnehmen darf.
Das ist sicherlich einer der wesentlichen Grundsätze meiner Meinung nach. Andererseits brauchen gerade die Schulleiter eine klare Ansage, was sie genehmigen dürfen,