Protokoll der Sitzung vom 12.04.2019

Auch da haben wir regelmäßig mit diesen Mitteln in Teilen geholfen, und auch da haben wir uns den Durchschnitt der letzten Jahre ausgerechnet, haben die separiert, würden sie in einem Landeshaushaltstitel lassen. Das trifft dann immer nur ganz wenige pro Jahr, aber die so dolle, dass du dann richtig helfen können musst. Also die Gelder insgesamt sind sozusagen separiert worden um diesen kleinen Betrag Eisenbahnkreuzungsgesetz, den kleinen Betrag Gemeinschaftsmaßnahmen. Der große Teil geht aber ins FAG, und von daher steht er in unseren Landeshaushaltsmitteln nicht mehr bereit.

Die Diskussion war eben auch immer, lasst es uns bitte direkter machen als Kommunen. Dem wollen wir folgen. Das heißt aber umgekehrt, dass eben dieser großzügige Titel „Kommunaler Straßenbau“ mit entsprechenden Fördermitteln nicht mehr existiert oder nicht mehr bestehen wird, das Geld aber – in Anführungszeichen – „umgelagert“ ist und weiter zur Verfügung steht, möglicherweise nicht ganz passgenau wie bisher, aber in der kommunalen Familie dann entsprechend nach Verabredungen, die noch zu treffen sind, verteilt wird.

Ich hoffe, ich konnte damit Aufklärung geben, wie sich das künftig verhalten wird. Dieses Jahr wird noch mal zu Ende gebracht, ab 2020 wird sich dann entsprechend verändert – verhaltene Annahme, dass wir bis dahin das neue FAG beschlossen haben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich wünsche eine erfolgreiche Diskussion.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Sebastian Ehlers, CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke.

(Die Abgeordnete Dr. Mignon Schwenke wendet sich an das Präsidium.)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Investitionsstau bei kommunalen Straßen

ist enorm und der Substanzverlust schreitet von Jahr zu Jahr voran. In die kommunale Infrastruktur insgesamt, so auch in kommunale Straßen, wird viel zu wenig investiert. Statt kontinuierlicher Unterhaltung und Erhaltung wird hier und dort geflickt. Seit Jahren ächzen die Gemeinden und Landkreise unter der Last der Aufgaben und der dafür nicht ausreichenden Finanzmittel.

Da wird – das sei hier zunächst infrage gestellt – bei der aktuellen FAG-Novelle die beschlossene Investitionspauschale vermutlich auch nicht der Stein der Weisen sein.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Im Juni vergangenen Jahres tauschten wir uns intensiv zum Zustand der Kreisstraßen aus. Allein im mecklenburgischen Landesteil ist fast die Hälfte der Kreisstraßen in schlechtem oder sehr schlechtem Zustand. In Vorpommern dürfte es eher noch schlimmer aussehen. Teilweise ist der Zustand so desolat, dass Erhaltungsmaßnahmen nicht mehr ausreichen, sondern nur noch eine grundlegende Erneuerung mit hohen Kosten Abhilfe schaffen kann.

Allein die Landkreise schieben über 1 Milliarde Euro Investitionsstau bei den Kreisstraßen vor sich her. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten wurden die Mittel aufgestockt, dennoch reichen sie nicht einmal, um wenigstens den aktuellen Erhaltungszustand beizubehalten. Mindestens genauso betroffen sind auch die gemeindlichen Straßen, wie beispielsweise auch Gemeindeverbindungsstraßen sowie verkehrswichtige innerörtliche Straßen beziehungsweise solche mit Zubringerfunktion.

Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund ist der heutige Antrag der AfD auf den ersten Blick durchaus berechtigt. Beim zweiten Blick halten wir eine bloße Verlängerung der Richtlinie mit entsprechender Finanzausstattung für nicht ausreichend. Ich will das auch gerne begründen: Im Koalitionsvertrag heißt es, dass die Koalitionspartner prüfen werden, wie nach dem „Auslaufen der Entflechtungsmittel die kommunale Straßenbauförderung bis zum Ende der EFRE-Förderperiode fortgeführt“ wird. Die Förderinstrumente des Landes für den Straßen- und Wegebau sollen „auf das Ziel des Substanzerhalts ausgerichtet und aufeinander abgestimmt“ werden. In einem weiteren Prüfauftrag soll geklärt werden, „wie nach dem Auslaufen der Entflechtungsmittel die Förderung des ÖPNV fortgeführt wird“.

Wir wissen nicht, ob das jetzt alles schon zu Ende geprüft ist. Wenn die Mittel nun pauschal über das FAG ausgereicht werden, kann dann trotzdem gesichert werden, dass das Geld da ankommt, wo es hinsoll?

Begrüßenswert ist, dass auch bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen der Erhalt vorhandener Infrastruktur deutlich in den Fokus rücken soll. Sanierung und Erhalt kommunaler Straßen sind mit einer bloßen Verlängerung und der Möglichkeit, die Deckschicht zu erneuern, nicht machbar. In Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise auch die Förderung der grundhaften Erneuerung maßgeblicher Bestandteile des Straßenkörpers zulässig.

Bei den förderfähigen Straßenbaumaßnahmen ist außerdem die Vernetzung mit dem öffentlichen Personennahverkehr mit in den Blick zu nehmen. Diese politische Steuerung spräche für eine Zweckbindung. Auch ist uns noch nicht klar, wie und ob sich Kommunen etwa bei

Erhalt und Sanierung von Gemeindeverbindungsstraßen einig werden können oder sollen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, fest steht, beim Land kommt auch nach 2019 weiterhin Geld vom Bund an. Zwar läuft das Entflechtungsgesetz zum Jahresende aus, aber dafür einigte man sich bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen darauf, die bisher den Ländern nach dem Entflechtungsgesetz zustehenden Mittel ab 2020 ohne investive Bindung über feste Anteile an der Umsatzsteuer an die Länder zu verteilen.

Ein Rückblick zum Umgang mit den Kompensationszahlungen ist an dieser Stelle aus meiner Sicht angebracht: Mecklenburg-Vorpommern profitierte von den Mitteln aus dem Entflechtungsgesetz seit 2007 mit rund 80 Millionen Euro pro Jahr, in den letzten Jahren zuzüglich weiterer Mittel für den sozialen Wohnungsbau. Bis Ende 2013 waren die Mittel zweckgebunden für den Hochschulbau, die soziale Wohnraumförderung sowie Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinde zu verwenden. Für den Verkehrsbereich standen jährlich 35 Millionen Euro Bundesmittel bereit, die je zur Hälfte dem ÖPNV und kommunalen Straßenbaumaßnahmen zugutekamen.

Seit 2014 sind die Entflechtungsmittel nicht mehr zweckgebunden, sondern nur noch investiv einzusetzen. Und genau wie von uns seinerzeit befürchtet, verleibt sich das Finanzministerium diese Mittel ein und sie kommen nicht mehr eins zu eins bei den Gemeinden an. Die meisten Bundesländer sorgten mit einer Selbstverpflichtung und Landesgesetzen dafür, dass die Bundesmittel weiterhin zweckgebunden für den Hochschulbau, die soziale Wohnraumförderung oder auch den ÖPNV und kommunale Straßenbaumaßnahmen ankamen. Aber unsere Große Koalition verweigerte sich damals unserem Anliegen und tut es seitdem regelmäßig auch im Rahmen von Haushaltsberatungen. Allein für 2018 und 2019 gibt das Land über 14 Millionen Euro für den ÖPNV und knapp 8 Millionen für Straßenbaumaßnahmen aus Entflechtungsmitteln nicht an die Kommunen weiter. Die Befürchtung, dass das Land auch zukünftig wieder klebrige Hände hat, ist begründet.

(Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Oh, oh, oh, oh, oh!)

Gesunde Skepsis ist auch angesichts des Feilschens des Finanzministers um die kommunale Investitionspauschale angebracht.

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Hinzu kommt, dass die Entflechtungsmittel seit 2007 – die soziale Wohnraumförderung ist dabei ausgeklammert – in gleicher Höhe gezahlt werden. Wie sich insbesondere die Baupreise in 13 Jahren entwickelt haben, wissen wir. Deshalb sind mehr Mittel nötig, die bestenfalls auch zu dynamisieren sind. Auch das spräche für mehr Landesunterstützung.

Meine Damen und Herren, Niedersachsen geht den Weg der Zweckbindung. Dort ist 2014 ein Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz beschlossen worden. Darin war fest verankert, dass die Entflechtungsmittel für den ÖPNV und kommunale Straßenbauvorhaben vollständig weiterhin zweckgebunden zu verwenden sind. Inzwischen wurden die Mittel aufgestockt und es steht mehr

Geld als nach dem Entflechtungsgesetz bereit. Zudem wurden die gesetzlich verankerten 150 Millionen Euro pro Jahr als Mindestsumme deklariert. Es können neben Jahres- auch Mehrjahresprogramme für Vorhaben erstellt werden. Das kommt einer kontinuierlichen Auftragsvergabe, wie vom Bauverband immer wieder gefordert, zugute und kann die Arbeit besser übers Jahr verteilen. Und es wurde festgeschrieben, dass der Anteil für den Schienenverkehr und den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr ab dem Haushalt 2018 sowie für die Folgejahre 50 Prozent beträgt. Das war eine politische Entscheidung, um die nötige Verkehrswende voranzubringen.

Bitte, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, verstehen Sie mich nicht falsch! Wir wollen, dass die Kommunen in größerem Umfang selbst entscheiden können, wofür sie Geld ausgeben. Sie wissen das ohnehin am besten. Wenn aber die Decke in alle Richtungen zu kurz ist, fällt so manches unter den Tisch, was eigentlich dringend erledigt werden müsste. Wenn wir das nicht wollen, ist eine bedarfsgerechte Finanzausstattung der Kommunen Grundvoraussetzung. Nach jetzigen Informationen bezweifeln wir das.

Deshalb bleibt es notwendig zu sichern, dass das Geld aus dem Entflechtungsgesetz auch da ankommt, wofür es gedacht ist. Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab, weil eine bloße Verlängerung der Richtlinie aus unserer Sicht nicht zielführend ist und einen konstruktiven Meinungsbildungsprozess behindert. Das Thema wird uns ganz bestimmt auch noch im Verkehrsausschuss beschäftigen. Darauf bin ich gespannt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

An dieser Stelle möchte ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Waldorfschule Schwerin begrüßen. Herzlich willkommen!

Und ich rufe auf für die Fraktion der CDU den Abgeordneten Herrn Eifler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst gilt es eigentlich festzustellen, dass auf der Grundlage der bestehenden Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus, mit dieser Unterstützung in den zurückliegenden Jahren viele Kreis- und Kommunalstraßen errichtet, unterhalten und gefördert worden sind.

Grundsätzlich, von der Analyse und der Darstellung der Istsituation, sowohl von Herrn Reuken und auch von Ihnen, Frau Dr. Schwenke, das sind die Tatsachen, das ist einfach so, und wenn wir reden über den Erhalt, wissen wir natürlich, dass das sehr viel Geld kostet und dass man dann auch Schwerpunkte setzen muss. In Mecklenburg-Vorpommern ist baulastübergreifend von einer 40- bis 60-prozentigen Unterdeckung der Finanzmittel für den Erhalt und Ausbau der Straßeninfrastruktur auszugehen. Um die Funktionsfähigkeit der Kreis- und Gemeindestraßen langfristig zu sichern, muss der fortschreitende Substanzverlust aufgehalten werden. Die Landkreise und Gemeinden sind allein nicht in der Lage, ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, um die in ihrer Trägerschaft befindlichen Straßen zu erhalten.

Experten vertreten die Auffassung, dass zum Erhalt der bestehenden Infrastruktur die Maßnahmen zur Bestandserhaltung in den kommenden Jahren verdoppelt werden müssen. Deshalb sehen wir es als notwendig an, ein entsprechendes Konzept zur Entlastung der Landkreise und Gemeinden zum Erhalt der in ihrer Baulastträgerschaft befindlichen Straßen zu erarbeiten. Gleichzeitig müssen sie finanziell bei der Bestandserhaltung der Straßen unterstützt werden.

Hierzu bedarf es nach Auffassung meiner Fraktion einer Analyse über den aktuellen Erhaltungszustand der in der Trägerschaft der Landkreise und Gemeinden befindlichen Straßen und der künftigen finanziellen Aufwendungen für eine ordnungsgemäße Bestandserhaltung. Erst wenn diese vorliegt, können wir die Landkreise bei der Bestandserhaltung der Straßen unterstützen, ausreichend unterstützen.

Natürlich bedarf es hierfür grundsätzlich der Weiterführung der Kommunalen Straßenbaurichtlinie über den 31. Dezember hinaus. Doch wenn die kommunalen Spitzenverbände, und da gibt es eine neue Ausgangssituation im Zusammenhang mit dem FAG, der Minister hat das angesprochen, wenn die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der aktuellen Verhandlungen zum FAG ein Auslaufen der Richtlinie fordern, um dann Finanzmittel selbst verausgaben zu können – sicherlich ein Element der Stärkung der Selbstverwaltung in den Gemeinden, was man auch ganz klar so sehen kann –, stellt sich natürlich die Frage, inwieweit dann auch eine Zweckbindung der Mittel erforderlich ist,

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und AfD – Glocke der Vizepräsidentin)

um mit dem Ausstatten oder dem Ausreichen der Mittel dann auch das Ziel und den Zweck zu erreichen, dass tatsächlich die Infrastruktur, die Straßen und Wege, erneuert und erhalten bleiben. Dann muss meines Erachtens hier angesetzt werden, um ein Umdenken zu bewirken.

Und ich spreche das auch noch mal als Bürgermeister an: In den Gemeinden, in den kleineren Gemeinden, gibt es sehr viele Bedürftigkeiten und Begehrlichkeiten, und das setzt natürlich voraus, dass sich die jeweiligen Vertretungen entsprechend ernsthaft dann auch mit der Situation auseinandersetzen. Von daher meine Empfehlung, wenn es denn dazu kommt, diese Mittel mit einer Zweckbindung dann auch auszustatten, damit sie so eingesetzt werden, wie es denn vorgesehen ist. Also an der Stelle appelliere ich auch noch mal an die Akteure insgesamt, in der Diskussion um das FAG mit den kommunalen Spitzenverbänden dies entsprechend festzuhalten, sodass die Mittel, wie ich das schon sagte, entsprechend zur Verfügung stehen.

Die Entflechtungsmittel, Frau Schwenke, haben Sie angesprochen. Da reden wir von einer Gesamthöhe von 80 Millionen. Sie tragen immer wieder vor, dass die ohne Zweckbindung im Finanzministerium festgehalten werden. Das kann ich so hier nicht bestätigen und da will ich mich auch nicht weiter in dem Zusammenhang darauf einlassen. Fest steht, dass das Verkehrsministerium gesagt hat, dass sie also dem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände Rechnung tragen werden und das in dieses FAG miteinfließen lassen.

Ich kann an der Stelle nur alle Beteiligten noch mal auffordern, den Kontakt zu den Akteuren im Zusammenhang mit dem FAG aufzunehmen, in die Diskussion zu bringen und die Vor- und Nachteile in dieser Frage abzuwägen. Aus diesem Grund, weil das Verfahren noch offen ist, relativ offen ist, lehnen wir zu dem jetzigen Zeitpunkt den Antrag ab, sind aber grundsätzlich dafür, dass die Kommunen und die Kreise entsprechend weiterhin finanziell unterstützt werden, auf welche Art und Weise, werden wir am Ende der Diskussion und der Beratung zum FAG dann sehen. Aus diesem Grund, wie gesagt, lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Also ich habe so den Eindruck, vorgestern in der Aktuellen Stunde haben viele nicht so wirklich aufgepasst. Wir hatten hier die Aussprache zu der zukünftigen Finanzausstattung der Gemeinden.

(Thomas Krüger, SPD: Genau.)

Kernstück des Kompromisses, den das Land mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffen hat, ist eine Investitionspauschale, die dazu dient, die kommunale Ebene von den sogenannten „goldenen Zügeln“ zu befreien.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Seit Jahr und Tag fordert die kommunale Ebene das Land auf, endlich Schluss zu machen, in die Entscheidungskompetenzen der Gemeinden einzugreifen, indem nur noch Geld über Förderprogramme zur Verfügung gestellt wird, sei es für Straßen, sei es für Schule, sei es für Kita, sei es für andere Dinge, sondern endlich wieder die Kompetenz im eigenen Wirkungskreis zurückzuerhalten, Geld zur Verfügung zu haben und selbst zu entscheiden, wofür das eingesetzt wird.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)