Wenn die Priorität bei der Schule und nicht bei der Straße liegt, dann muss das Geld dafür genommen werden können. Das soll ganz in der Entscheidungskompetenz der Gemeinden eben liegen.
Die Situation sieht sehr unterschiedlich aus in unseren Gemeinden, das ist so. In meiner kleinen Minigemeinde kann ich nicht über schlechte Straßen klagen, allerdings haben wir auch keine Schule mehr, in die wir hätten investieren müssen. Aber Fakt ist doch, dass wir in der Vergangenheit oft gehört haben von einem Bürgermeister, wenn man gefragt hat, wieso investierst du nicht in deine Schule, Kinder sind deine Zukunft, dann sagt der, ja, ihr fördert ja mehr Straßen, dann gebe ich doch dafür das Geld aus, das kann ich ja nicht liegen lassen, wenn das über ein Förderprogramm kommt. Also Kern ist, die eigene Entscheidungskompetenz auf kommunaler Ebene zu stärken.
Und, Herr Reuken, wenn Sie sich diese Richtlinie, die Sie verlängert haben möchten, mal genau anschauen, was ist denn Voraussetzung überhaupt, darüber Geld zu
erhalten – unter anderem müssen sie nachweisen, dass sie Ihren Haushalt ausgeglichen haben. Also dass sie nachhaltig wirtschaften, ist ein Bestandteil. Das müssen sie nachweisen über Rubicon. Die erhobenen Daten müssen mit eingereicht werden. Und das ist auch so ein Fakt, dass Gemeinden Fördermittel nur erhalten können, also nur investieren können, wenn sie einen ausgeglichenen Haushalt haben. Auch das haben wir mit der Vereinbarung zum FAG anders geregelt, nämlich die Gemeinden sollen auch in die Lage versetzt werden, investieren zu können, wenn sie eben keinen Haushaltsausgleich zurzeit herstellen können. Auch das ist ganz wichtig, dass Gemeinden, die schwach aufgestellt sind, trotz alledem die Möglichkeit haben, in ihre Infrastruktur zu investieren.
Auch deshalb ist es wichtiger, diese Investitionspauschale zur Verfügung zu stellen, als eine Richtlinie zu verlängern, von der wieder nur ein Teil von Gemeinden profitieren kann, die sowieso einen ausgeglichenen Haushalt haben oder durch ihre Haushaltsdaten nachweisen können, dass ihr Defizit nur vorübergehend ist.
Und so ist es richtig, Herr Reuken, Sie sprachen die Beträge schon an, die über die Richtlinie in den kommunalen Straßenbau zur Förderung geflossen sind, nämlich rund 14 Millionen Euro im Jahr kamen dabei heraus. Nun stellt das Land zusätzlich 60 Millionen Euro für allgemeine Investitionen zur Verfügung plus für drei Jahre noch mal on top 40 Millionen. Da können Sie sehr schnell nachrechnen, dass das ein Mehrfaches von den Mitteln ist, die zurzeit für den Straßenbau zur Verfügung stehen. Natürlich müssen daraus auch andere Dinge finanziert werden.
Und, Herr Eifler, ich habe mich eben so ein bisschen gewundert. Mit dem FAG, da heben wir Zweckbindung auf, wir wollen Vorwegabzüge abschaffen und keine neuen Bindungen damit eingehen. Das ist ein Grundsatz auch dieses Finanzausgleichsgesetzes. Also wir haben uns in der Vereinbarung dazu entschlossen, die goldenen Zügel, soweit es geht, eben nicht nur zu lockern, sondern abzuschaffen, damit die Gemeinden wieder Gestaltungsspielraum gewinnen. Das ist ein guter Entschluss gewesen, zu dem wir auch nach wie vor stehen. Deswegen ist die Verlängerung dieser Richtlinie nicht angesagt und wird von uns auch nicht unterstützt. – Vielen Dank.
Ums Wort gebeten hat noch einmal der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weil ich eben noch mal gefragt worden bin aus den Reihen der AfD, wie verlässlich ist das, will ich das gern noch einmal versuchen zu betonen. Und weil auch bei Frau Dr. Schwenke – möglicherweise hatte ich Sie jetzt mit Ihrer vorbereiteten Rede überholt, dann wäre das böse, das täte mir leid,
ich hatte angenommen, wir hätten es vorher schon klarer kommuniziert –, es sind zwei Blöcke, die 100 Millionen, in den ersten drei Jahren sind es 150 Millionen, ist eine Vereinbarung, das ist, ich sage mal, die allgemeine Investitionspauschale für Straße, Schule, Kita und so weiter. Wenn Sie jetzt die Grafiken des Kollegen Brodkorb hätten, dann würde darunter extra ausgewiesen, 27 Millionen gehen für ÖPNV/Kommunale Straßenbaurichtlinie – ehemals – rüber. Das kommt sozusagen auf die 100 oder 150 drauf, verteilt sich aber, noch mal, auf ÖPNV und kommunalen Straßenbau, wie es bisher in etwa gewesen ist bei unseren beiden getrennten Förderrichtlinien, die wir im Haus hatten. Dazu haben die Beteiligten – um, ich sage mal, die Werte auch anzugeben –, bisher haben wir 13,5 Millionen Euro pro Jahr in den kommunalen Straßenbau über die Richtlinie gegeben und 10,3 Millionen über eine andere Richtlinie in den ÖPNV, aufsummiert 23,8. Vereinbart ist, das sind rechnerische Effekte, 27 Millionen gehen künftig für diese beiden Zwecke direkt ins FAG.
Es gibt für das FAG nach den Verhandlungen – jetzt muss Mathias Brodkorb im Zweifel knurren, wenn ich es falsch sage – ein Eckpunktepapier, was am Ende der Verhandlungen gemeinsam unterzeichnet worden ist von der Landesregierungsseite und von den kommunalen Vertretern. Mit Erlaubnis der Präsidentin will ich daraus zitieren, weil ich hoffe, dass dann klar ist, dass das tatsächlich auch verlässlich und verbindlich zwischen den Beteiligten vereinbart ist.
Ziffer 7: „Die kommunale Selbstverwaltung und Entscheidungsfreiheit wird erhöht“, so die Überschrift. „Die kommunale Freiheit über Investitionsentscheidungen soll neben Einführung der allgemeinen Infrastrukturpauschale“ – neben der Einführung der allgemeinen Infrastrukturpauschale, von diesen 150 beziehungsweise 100 Millionen Euro zusätzlich – „durch Übertragung von Fördermitteln bei Einstellung/Reduzierung entsprechender Landesprogramme erhöht werden.“ Dann kommen ein paar Zeilen, die ich hier nicht zitieren mag, weil sie fremde Programme betreffen, dann kommen aber die, die wir jetzt diskutieren. „Hierdurch fließen der kommunalen Ebene 27,3 Mio. Euro für Straßenbau und ÖPNV zusätzlich“ – zusätzlich! – „zu. Das Verkehrsministerium reduziert im selben Umfang seine entsprechenden Förderprogramme.“ Es war also allen Beteiligten auch bei den Verhandlungen klar, dass man etwas umswitcht und aus der bisherigen Fördersystematik hineinnimmt ins FAG.
Ich hoffe, ich konnte damit noch mal dazu beitragen, klar zu sagen, da gibt es Unterschriften drunter, alle Beteiligten wussten, dass das Veränderungen herbeiführt, aber das Land ist auch fest in die Pflicht genommen. Das ist also nichts, was wir hinterher noch mal drehen können, sondern wo wir uns schon klar committet haben. Ich hoffe, ich konnte damit auch ein Stück weit die Sicherheit abbilden, von der wir glauben, dass wir sie damit allen Beteiligten und uns selbst schon gegeben haben. – Herzlichen Dank für die nochmalige Möglichkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Liebe Landsleute! Tja, nach den Ausführungen
des Ministers, für die ich dankbar bin, und nach den Vorstellungen unserer Kollegen und auch nach den Ausführungen...
wenn wir denn den Glauben aufrechterhalten könnten, würde uns das leichter fallen, bestimmte Dinge, und ich sage jetzt auch mal, auch anders mitzutragen. Wir haben gehört, dass die Mittel nicht ausreichen. Wir haben jetzt gehört, dass erheblich neu und draufgesattelt wird. Wir haben gehört – und das ist der Teil zwei unseres Antrages, für Zuwendungen für kommunale Straßenbauvorhaben ausreichend finanzielle Mittel im Doppelhaushalt 2020/2021 bereitzustellen –, dass wir über eine bedarfsgerechte Ausstattung der Kommunen reden müssen. Wir müssen auch darüber nachdenken, und anders als Frau Tegtmeier darf es da natürlich keine Konkurrenzsituation geben bei den verschiedenen Infrastrukturmaßnahmen, die dort berücksichtigt werden müssen. Wir brauchen...
Natürlich ist es eine Verbesserung, so, wie es angesprochen und angedacht ist im Eckpunktepapier, zu sagen, dass auch die Kommunen, die ihre Haushalte nicht so in Ordnung haben, investieren können. Wir haben lang und breit diskutiert in der Fraktion, sind aber im Ergebnis dazu gekommen, dass wir das tatsächlich aufrechterhalten wollen. Das FAG liegt nicht vor, die Straßenbaurichtlinie liegt vor. Wenn die Sachen sich, ich sage mal, insofern darstellen, dass das auch – der Minister sagte, es ist unterschrieben, und der Minister sagte, es gibt dieses Eckpunktepapier...
(Thomas Krüger, SPD: Sie bezweifeln, dass das, was wir mit den Kommunen unterschrieben haben, beide Seiten, dass das im FAG stehen wird.)
Ja, wir haben es aber noch nicht. Insofern bleiben wir dabei, dass wir sagen, ich sage mal, diese Richtlinie, wenn diese Mittel umgeschichtet werden, wenn diese 27,3 Millionen, wovon der Minister sprach, dann die, ich sage mal, diese Straßenbaurichtlinie gegen null ginge, dann wäre sie obsolet. Aber im Moment ist das alles noch nicht so, insofern bleiben wir erst mal dabei. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3392. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3392 bei Zustimmung der Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Angriffe auf das Arbeitszeitgesetz sofort stoppen, Drucksache 7/3398.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Angriffe auf das Arbeitszeitgesetz sofort stoppen – Drucksache 7/3398 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es mag Jahrzehnte her sein, dass man an Straßenmasten Plakate mit der Aufschrift „8 Stunden sind genug“ sah, und, ja, die Einführung des Achtstundentages war damals revolutionär. Heute dagegen gilt die einst hart erkämpfte Regelung als nicht mehr zeitgemäß, zumindest, wenn man den Verlautbarungen aus dem Arbeitgeberlager Glauben schenken mag. Gern wird dann die Digitalisierung vorgeschoben, um einer notwendigen weiteren Flexibilisierung von Arbeitszeit das Wort zu reden.
Man könnte sich dem Thema natürlich auch anders nähern und sagen, ja, vielleicht ist der Achtstundentag tatsächlich nicht mehr zeitgemäß, schließlich haben zu Zeiten dessen Einführung vergleichsweise wenige Frauen in den Unternehmen und in den Verwaltungen gearbeitet. Seinerzeit gab es nicht annähernd die Möglichkeiten der Kinderbetreuung wie heute. Hätte es sie gegeben, wäre sie für viele Familien aus der Arbeiterschaft vermutlich gar nicht bezahlbar gewesen. Heute sind die Verhältnisse natürlich völlig andere, nicht zuletzt auch aufgrund des technischen Fortschritts.
Meine Fraktion ist daher auch nicht prinzipiell gegen eine Diskussion über den Achtstundentag, nur darf sich diese