Entscheidend ist, dass wir als Landkreis selbst darüber entscheiden dürfen, für welche Straßenabschnitte wir das eigene Geld oder eben auch das Geld des Landes verwenden. Hierbei müssen wir als Landkreis auf eine gerechte Verteilung der knappen Mittel innerhalb unseres Kreises achten. Genau dafür ist der Kreistag der richtige Ort. – Vielen Dank.
Also, werte Herren von der AfD, bei Ihrem Schleuderkurs in Bezug auf die kommunale Ebene müssen Sie irgendwann mal aufpassen, dass Sie nicht aus der Kurve fliegen. Herr Lerche forderte heute mehr Freiheit für die kommunale Ebene.
An anderer Stelle wollten Sie die Gemeinden durch eine Kannregelung drangsalieren, aus deren Sicht. Nun haben wir einen Antrag auf dem Tisch liegen, der die kommunale Ebene wieder verpflichten soll, etwas zu tun und ihre eigenen Entscheidungsspielräume ein bisschen an den Nagel zu hängen.
Die Ausführungen zur kommunalen Eigenverantwortung kann ich nur unterstützen. Auch mein Kreis hat eine sehr fähige Kreisstraßenmeisterei, also auch wir wissen um den Zustand unserer Straßen. Aber was will der Landesrechnungshof eigentlich mit dieser Forderung, die Sie hier allerdings unter Punkt 1 Ihres Antrages einfach mal falsch wiedergeben? Das ist nämlich nicht das, was der Landesrechnungshof gefordert hat. Minister Pegel hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Landesrechnungshof die Landesregierung gebeten hat, der kommunalen Ebene zu empfehlen und sie zu beraten, weil der Landesrechnungshof ein Defizit bei der kommunalen Ebene gesehen hat, das ihn selbst in seinen Bewertungen über den Zustand, über die Finanzen der kommunalen Ebene etwas behindert.
Dr. Jess zum Beispiel hat heute im Zusammenhang mit dem kommunalen Finanzbericht hier erläutert, der Landesrechnungshof hätte mal wieder festgestellt, dass die kommunale Ebene eigentlich zu viel Geld bekommt, auf der anderen Seite aber zu wenig investiert, und da ist es kein Wunder, dass der Landesrechnungshof es selbstverständlich bequemer hätte, wenn er hier in diesem Bereich vergleichende Zahlen und Grundlagen hätte.
Umso erfreulicher ist es, dass viele der Kreise durchaus auch gemeinsame Grundlagen zur Bewertung hätten, aber eben auch nicht alle. Und immer da, wo ein Berater zum Tragen kommt und beraten soll, muss man natürlich auch Leute haben, die sich gerne beraten lassen. Auch das können Sie in diesem Zusammenhang nicht erzwingen. Was hier auf freiwilligem Wege vorangebracht wird durch Innen- und Energieministerium, ist sehr lobenswert. Aber mit Ihrem Antrag erreichen Sie nicht, dass auch nur ein einziger Straßenzentimeter sich dadurch automatisch verbessert, sondern würde das umgesetzt, würde man lediglich ein besser vergleichbares System schaffen, der kommunalen Ebene damit aber gleichermaßen die Ausführung Ihrer Aufgaben in eine bestimmte Richtung aufzwingen.
Zu Recht wurde schon mehrfach darauf hingewiesen, wir sprechen hier nicht nur über eine originäre gemeindliche – wozu die Kreise auch zählen – Aufgabe, sondern über eine Aufgabe im eigenen Wirkungskreis, also nicht
zur Erfüllung nach Weisung, sondern man kann selbst entscheiden. Die Kreistage entscheiden selbst, was sie machen wollen, wo die Prioritäten sind und wie sie das machen wollen. So soll es bleiben. Das ist ein gutes, bewährtes System. Deswegen werden auch wir den Antrag natürlich ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, wir reden über zwei verschiedene Anträge.
Ich lese meinen Antrag noch mal und sage unter Punkt 2 zum Beispiel, „dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2019 ein mit den Landkreisen und kreisfreien Städten abgestimmtes Konzept zur Umsetzung der Forderungen des Landesrechnungshofes vorzulegen“. Da müssen Sie mir mal erklären, wen wir hier bevormunden wollen!
Unter drittens, „im Haushalt 2020 … Mittel einzuplanen, um die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Einführung des Erhaltungsmanagements sowie der daraufhin angepassten Sanierung der Kreisstraßen finanziell zu unterstützen“.
Ja, nun ist aber die Sache die, das Land gibt erhebliche Mittel für die Straßensanierung. Sind wir uns einig oder sind wir uns darüber nicht einig?
Und die Landeshaushaltsordnung schreibt vor, dass das Land in der Pflicht ist, die Mittel effizient einzusetzen und eine bedarfsgerechte Instandhaltung zu fokussieren. Ist das richtig oder ist das nicht richtig? Und der Landesregierung fällt es natürlich leichter, und darum geht es in der Forderung des Landesrechnungshofes, mit einer solchen landesweiten Zustandserfassung eine systematische Straßenerhaltung zu finanzieren und die Gelder effizienter einzusetzen.
(Martina Tegtmeier, SPD: Der Landesrechnungshof weist sehr wohl darauf hin, dass die Fördermittel möglicherweise wegfallen.)
Ja, das geht dann in das FAG mit der Investitionspauschale, korrekt, aber bisher sind die Landkreise und die Kommunen mit erheblichen finanziellen Mitteln für die Sanierung der Straßen unterstützt worden,
und die Anträge dazu stellen selbstverständlich die jeweiligen Straßenbauträger in eigener Priorität. Möglicherweise, und darauf ist hingewiesen worden, ist dann gesagt worden, aufgrund des Drucks von, ich sage mal, bestimmten Interessengruppen, wird eine Straße saniert, die es vielleicht doch nicht so nötig hat, obwohl der Zustandsbericht was anderes sagt. Das sind die Worte von Herrn Dr. Manthei. Genauso habe ich es verstanden.
Die Landeshaushaltsordnung sagt, Landesmittel sollen effizient und vernünftig eingesetzt werden. Daher hat das Land als Instanz, die das Geld gibt, sehr wohl die Möglichkeit und auch die Pflicht, sich genau darum zu kümmern.
Aus den Ausführungen des Ministers, für die bin ich dankbar, wissen wir jetzt die Zahlen. Ich kann mich entsinnen, was die, ich sage mal, Sanierung auch nur eines Straßenkilometers kostet. Da, gelinde gesagt, sind die Gelder, die dort eine Rolle spielen, besser angelegt, als irgendwie einen Straßenkilometer zu sanieren, der es vielleicht doch nicht so nötig hat, wo dann aber eben irgendwelchen Interessengruppen nachgegeben wurde,
weil im Kreistag dann so, in der kommunalen Selbstverwaltung, die ich sehr hoch achte im Übrigen, das anders entschieden wurde. Um was anderes ging es uns gar nicht. Es ging darum: Mithilfe und Unterstützung. Natürlich kann man auch unsere Anträge bewusst immer falsch verstehen und missinterpretieren,
Selbstverständlich. Ich habe es doch gerade vorgelesen, Herr Eifler! Ich habe es Ihnen doch gerade vorgelesen, es geht um Mithilfe.