Protokoll der Sitzung vom 22.05.2019

(Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD)

ich bitte um Zustimmung für unseren Antrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Martina Tegtmeier, SPD: Sie können nicht lesen!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3585. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3585 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und ansonsten Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und Freie Wähler/BMV abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir einen Hinweis: Mit der Ablehnung des Antrages zum Tagesordnungspunkt 15 entfällt am Freitag der Tagesordnungspunkt 38 – Wahl eines weiteren Vizepräsidenten.

Jetzt rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Pflegepersonalbedarfsplanung für Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/3594.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Pflegepersonalbedarfsplanung für Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 7/3594 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Laut der Prognos AG wird die Zahl der Pflegebedürftigen bundesweit auf etwa 3,4 Millionen im Jahre 2030 ansteigen.

Ich zitiere aus einem Gutachten. „Wenn das heutige Versorgungsniveau auf die Zukunft hochgerechnet wird, werden dann“, laut Böckler-Stiftung, „ca. 517.000 Pflegefachkräfte fehlen“. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2035 auf bis zu 140.000 Personen und damit um mehr als die Hälfte ansteigen. Das zeigen die Aussagen der Landesregierung in Antworten auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im März 2019. Genannt wird hier ein Korridor von 110.000 bis 140.000 Menschen, die auf Pflegedienstleistungen angewiesen sein werden. Die letzten offiziellen Zahlen von 2018 weisen für das Jahr 2017

90.029 Pflegebedürftige in M-V aus. Im Vergleich zum Jahr 2015, in dem es landesweit noch 79.145 Pflegebedürftige waren, ist das ein Anstieg um fast 11.000 Menschen allein innerhalb von zwei Jahren.

„In diese Zahl gehen zwei Auswirkungen der demographischen Entwicklung ein: Durch die steigende Nachfrage von immer größer werdenden Kohorten alter und hochaltriger Menschen nach Pflegedienstleistungen entstehen in den Pflegeberufen deutliche Erweiterungsbedarfe; gleichzeitig führen die altersbedingten Austritte aus den Pflegeberufen zukünftig zu einem erhöhten“ – sogenannten – „Ersatzbedarf“, so die Böckler-Stiftung weiter.

Schauen wir auf das Landespflegegesetz Paragraf 5. Hier finden sich rechtliche Regelungen zur Bestandsaufnahme und Entwicklung der Pflegelandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Wer hier aber eine Personalbedarfsplanung vermutet, ist auf dem Holzweg. Das Sozialministerium veranstaltet alle zwei Jahre eine Landespflegekonferenz. Die Landkreise und kreisfreien Städte legen in einem Turnus von fünf Jahren Pflegepläne vor. Diese enthalten die Bestandsaufnahme über die regionale Versorgungsstruktur und Entwicklung von geeigneten Betreuungs- und Pflegeangeboten. Auf dieser Grundlage stellt die Landesregierung im Benehmen mit dem Landespflegeausschuss landesplanerische Empfehlungen für die Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur auf. Was nützt jedoch eine gute Versorgungsinfrastruktur, wenn es kein Personal dazu gibt, die Plätze deshalb nicht belegt werden können und Einrichtungen sogar schließen müssen?

Ich möchte aus zwei Pflegesozialplänen zitieren, die das Problem skizzieren, zum einen aus der Pflegesozialplanung Nordwestmecklenburgs, Zitat: „Die Empfehlungen zum Ausbau des pflegerischen Versorgungsangebots müssen im Blick behalten, dass dafür auch entsprechende Personalkapazitäten verfügbar sein müssen. Die Befragung der Pflegeanbieter im Landkreis Nordwestmecklenburg hat ergeben, dass es bereits heute schwierig ist, die benötigten Pflegekräfte zu finden, und dass in den kommenden Jahren mit einer Verschärfung dieser Situation gerechnet wird. … Für die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Versorgungsangebots bedeutet dies, dass … nicht gesichert ist, dass das dafür benötigte qualifizierte Personal entsprechend zur Verfügung stehen wird.“ Zitatende.

Jetzt ein Auszug aus einer weiteren Planung, und zwar der des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Zitat: Es ist „wahrscheinlich, dass der Bedarf sich bis 2025 über das prognostizierte Maß … hinaus entwickeln wird. Das wird vor allem auf den ambulant professionell zu versorgenden Teil der Pflegebedürftigen … zutreffen. … Bundesweit gibt es sehr unterschiedliche Prognosen dazu. In einem sind sich aber alle Prognosen einig: Es wird einen deutlich steigenden Personalbedarf geben, und für eine angemessene Versorgungsqualität bedarf es eines besser qualifizierten Personals als es gegenwärtig der Fall ist.“

Die SPD- und CDU-geführte Landesregierung muss darauf eine Antwort finden. Ein wichtiges Instrument, die Pflegepersonalbedarfsplanung, geben wir Ihnen mit unserem Antrag an die Hand.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ab dem Ausbildungsjahrgang 2019/2020 werden nach Aussagen

der Landesregierung in allen drei Ausbildungsjahren circa 880 Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler in Mecklenburg-Vorpommern von der Schulgeldbefreiung profitieren können. In den vergangenen zehn Jahren lag die Zahl der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der Pflegeausbildung bei durchschnittlich 617 Personen. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass nicht alle Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler ihre Ausbildung auch zu einem erfolgreichen Abschluss bringen. Der Faktor der Fluktuation muss immer mitberücksichtigt werden. Ein Anstieg der Ausbildungszahlen und der Absolventenzahlen entsprechend des Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen war und ist nicht zu verzeichnen. Die Dynamik ist zu gering.

Wenn die Zahlen, die ich jetzt mal dargelegt habe, in Vergleich gebracht werden, zeigt sich, dass wir in absehbarer Zeit einen Anstieg in der Ausbildung, was die Zahl der Auszubildenden betrifft, von etwa einem Drittel haben, während wir langfristig gesehen über 50 Prozent Anstieg bei der Anzahl der Pflegebedürftigen haben. Also steht zu vermuten, dass die Dramatik der Situation des Prozesses, der hier in Rede steht, um die sich dieses Thema rankt, noch zunehmen wird. Die Kluft zwischen ausgebildeten Pflegefachkräften und Pflegebedürftigen wird also immer größer und damit auch die Versorgungslücke. Fatal wird es, wenn die ohnehin schon zu wenig fertig ausgebildeten Fachkräfte abwandern, weil die Gehälter hier zu niedrig und die Arbeitsbedingungen zu schlecht sind.

Kommen wir zu den landesplanerischen Empfehlungen. Grundlagen sind hier Paragraf 9 Absatz 1 des SGB XI in Verbindung mit Paragraf 5 Absatz 3 unseres Landespflegegesetzes. Darin heißt es: Die „landesplanerische(n) Empfehlungen für die Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur … basieren auf den von den Landkreisen und kreisfreien Städten erstellten Bestandsaufnahmen und der Entwicklung der Pflegebedarfe für die Zukunft entsprechend der Landesentwicklungsprognose“. Sie sollen „etwaige Defizite“ benennen und „qualitative Eckwerte für eine bedarfsgerechte Entwicklung der Versorgungsstruktur“ aufzeigen.

Die letzten verfügbaren und über die Ministeriumsseite abrufbaren Empfehlungen der Landesregierung sind aus dem Jahr 2013. Die Fachkräftesicherung in der Pflege wird darin lediglich auf einer A4-Seite abgehandelt. Die Zielstellung der Fachkräftesicherung sind gut motivierte und fair bezahlte Fachkräfte, eine Reform der Ausbildung und eine Ausbildungsinitiative.

Die landesplanerischen Empfehlungen, wie sie bislang vorliegen, sind keine qualifizierte Bedarfsanalyse für das ganze Land mit darauf aufbauenden, umfassenden und abgestimmten Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften und Interessentinnen und Interessenten und zur Erweiterung von Ausbildungsplatzkapazitäten. Wir benötigen aber genau diese anhand aller relevanten demografischen Faktoren mit Blick auf das Jahr 2035 und darüber hinaus, aber zumindest erst mal bis dorthin.

Gehen wir davon aus, dass sich die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten 15 Jahren, wie gesagt, um mehr als 50 Prozent erhöhen wird, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist durchaus realistisch, dann müsste sich auch die Zahl der Auszubildenden kongruent erhöhen. Die in den Empfehlungen erwähnte nachhaltige Fachkräfteplanung und Sicherungsstrategie für Mecklen

burg-Vorpommern hat bis heute so nicht stattgefunden. Es gibt keine Aussagen über die konkrete Umsetzung hinsichtlich der notwendigen Anpassung der Bedarfe und ausreichende Ausbildungskapazitäten, keine konkreten Ansätze, Aussagen zu Zahlen und der Kompensation von Defiziten. Stattdessen sprechen die Pflegesozialplanungen der Kommunen ihre eigene Sprache. Ich zitierte ja daraus. Das wollen wir mit unserem Antrag ändern.

Das Land hat ein Interesse daran, im Sinne der gleichwertigen Lebensverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern genau zu wissen, was fehlt, wo es fehlt, was zukünftig benötigt wird, wie wir Lücken füllen und den Prozess steuern können. Es müssen dringend Strukturen und Kapazitäten geschaffen werden. Landesweit müssen die tatsächlichen Bedarfe ermittelt werden, um möglichst passgenau mittel- und langfristig planen und steuern zu können.

Die Landesregierung sitzt am Ruder, das Land zukunftsfähig zu gestalten. Ohne ein Navigieren steuert Mecklenburg-Vorpommern jedoch planlos durch unbekannte Gewässer. Die Chancen stehen auf Bruchlandung, wenn wir jetzt nicht anpacken. Dazu fordern wir Sie mit unserem Antrag auf, freuen uns auf eine lebendige Debatte in der Sache und werben hiermit für die Annahme unseres Antrages. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 150 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Für die Landesregierung hat um das Wort gebeten der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Herr Glawe, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße auch die Mitarbeiter und einen Führenden der Barmer.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

Meine Damen und Herren, das, was Kollege Koplin von den LINKEN vorgetragen hat, von einer Bruchlandung zu sprechen in der Pflege, das geht mir schwer über die Lippen,

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

auch wenn er sozusagen als Zeuge die Landkreise herbeiredet und herbeizitiert.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben gemeinsam in unserem Bundesland die Herausforderung der Zukunft zu bewältigen und da heißt es natürlich, wie Herr Koplin auch richtig sagt, zu gucken, wie ist der heutige Istzustand und wie ist die demografische Entwicklung einzuschätzen. Bis zum Jahre 2030 ist es so, sagen zumindest alle Experten, dass die Zahl der zu Pflegenden und der Älteren in der Bevölkerung, der von der Pflege Betroffenen, auf rund 93.000 steigen wird. Das ist nicht ganz das, was Herr Koplin angeboten hat,

aber immerhin müssen wir ja sagen, dass wir auch im Jahr 2015 von der Luther-Universität in Halle einen Sozialbericht und eine Sozialforschung hier im Land erfahren haben und die entscheidende Frage ist, wie es mit dem Anstieg der Pflegebedürftigkeit weitergeht. Welche Pflegekräfte brauchen wir in den Krankenhäusern, in den ambulanten, in den teilstationären Einrichtungen, welche Kapazitäten brauchen wir für die Zukunft? Welche neuen Modelle sind auch gefragt? Also wir werden nicht mit den Methoden der Vergangenheit grundsätzlich die Pflege und die Versorgung der Bevölkerung insgesamt sicherstellen können.

Meine Damen und Herren, die Bevölkerungsentwicklung hatte ich schon genannt. Die tatsächliche Pflegehäufigkeit muss man jetzt noch definieren. Der zukünftige Anteil von ambulanter und stationärer Versorgung in der Pflege ist eine entscheidende Größe und die entscheidende Frage ist: Wie pflegen Familien ihre Angehörigen? Das ist eine Frage, die immer brennender wird. Einerseits sind viele Familien durchaus bereit, ihre Angehörigen in der Häuslichkeit zu pflegen. Andererseits geht es um die Frage, ein selbstbestimmtes Leben so lange wie möglich zu erhalten. Ich glaube, hinter dieser Prämisse will auch DIE LINKE nicht zurück. Und natürlich brauchen wir auch die Frage nach dem Verhältnis von Fachkräften und Hilfskräften. Also Krankenschwestern, Krankenpfleger, Hilfskrankenpfleger, -krankenschwestern oder auch Hilfsaltenpfleger werden einer Diskussion in den nächsten Wochen und Monaten bedürfen, ob wir bei unserem Ansinnen auf der Bundesebene oder auf der Landesebene beim Pflegeverhältnis 50 : 50 bleiben können, oder ob da dann auch Qualifikationen, Fort- und Weiterbildungen in den jeweiligen Fachberufen durchdekliniert werden.

Wie können wir die Aufgaben weiter diskutieren? Die Entwicklung der Arbeitszeiten wird ein weiteres entscheidendes Thema sein und natürlich auch die Entlastung durch den medizinisch-technischen und digitalen Fortschritt, also das, was an moderner Technik insgesamt da ist. Wie können die Versorgungen von chronisch Kranken in besonderer Weise über die Digitalisierung sichergestellt werden, sodass man nicht grundsätzlich alles über die Pflege machen muss, sondern die Pflege kann auch beobachten und neue Wegen gehen, um dann Ärzte oder Pflegeteams, oder gemeinsam, Ärzte und Pflegeteams zu neuen Pflegeansprüchen kommen zu lassen.

Meine Damen und Herren, die Sozialberichterstattung ist eine wichtige Hilfe, auch die Frage der Diskussion mit den jeweiligen Landkreisen und die Frage, welche stationären, ambulanten und teilstationären Angebote es gibt. Eine der Herausforderungen für die Zukunft wird sein, dass Kurzzeitpflegeangebote ausgebaut werden müssen. Wir haben zeitweise jetzt festzustellen, dass Patienten, die in den Krankenhäusern behandelt werden und in der Familie nicht gepflegt werden können, Kurzzeitpflegeplätze brauchen, und davon sind insgesamt zu wenig vorhanden. Dafür müssen wir nach meiner Ansicht mehr tun und wir werden dazu die Diskussionen mit den Pflegekassen führen, auch mit den Landkreisen, denn es geht ja darum, 28 Tage Kurzzeitpflege vorzuhalten, und das ist eine Herausforderung, die wir in nächster Zeit mit allen Beteiligten diskutieren wollen.

Die Alterung der Gesellschaft, Multimorbidität, Einführung neuer Behandlungsmethoden und sektorenübergreifende Versorgung sind weitere Themen, die durch die Landesregierung angegangen werden. Aber wir können es nicht

allein, wir brauchen die Partner, wir brauchen die Pflegekassen dazu. Wir brauchen die Landkreise und natürlich auch die Leistungserbringer, die sich mit einbringen müssen mit neuen, klugen Ideen. Die Vernetzung von ambulant und stationär habe ich schon erwähnt, da müssen deutliche Ausbaustufen erreicht werden, denn das ist auch eine Frage, die die Menschen beantwortet haben wollen. Da müssen wir auch bereit sein, voneinander zu lernen, und natürlich geht es um die Frage der Qualität der Pflegeberufe. Da haben wir ja erste Schritte auf den Weg gebracht. Wir haben die generalisierte Ausbildung auf der Bundesebene im Gesetzgebungsverfahren erlebt, das Landesausführungsgesetz ist gemacht worden und auch die Frage der zuständigen Behörde beziehungsweise zuständigen Stelle ist geklärt.

Zuständige Behörde ist das Wirtschaftsministerium, die zuständige Stelle ist das LAGuS. Die Töpfe sind soweit vorbereitet und die generalisierte Ausbildung ist auch da. Es geht auch darum, dann die Schulgeldfreiheit ab dem Jahr 2019 für alle sicherzustellen. Ich will daran erinnern, dass wir das ab dem Jahr 2017/18 und 2019 jetzt durchgesetzt haben. Es geht in Zukunft auch um eine gemeinsame Berufsausbildung, und zwar zweijährige Ausbildung und dann Spezialisierung. Das sind Themen, die wichtig sind. Wir brauchen aber auch die Aussage, wie entwickeln wir uns insgesamt bei der Frage der geriatrischen Versorgung oder bei der Frage der Notfallaufnahme. Das sind entscheidende Themen, die die Pflege in besonderer Weise fordern und fördern.

Ein Grundstein ist auch die Ausbildung in der Pflege zum Bachelor und als dualer Studiengang drei bis vier Jahre. Also Krankenschwestern oder -pfleger, die in der Praxis zehn Jahre oder fünf Jahre hervorragende Arbeit geleistet haben, sollen qualifiziert werden über einen Hochschulabschluss, um dann als Teamleiter zu fungieren und die Dinge zusammen mit Ärzten in einem Team, mit den jeweiligen Krankenschwestern und Pflegern, die auf den jeweiligen Stationen oder Einrichtungen aktiv sind, anleitend auf den Weg zu bringen.

Ein weiteres Thema wird sein, insgesamt das Berufsbild der Pflege deutlich in der Gesellschaft aufzuwerten. Wir brauchen eine Imagekampagne oder mehrere Imagekampagnen, um der Bevölkerung zu zeigen, den jungen Leuten zu zeigen, dass Pflege durchaus ein Beruf mit Zukunft ist, auch wenn der eine oder andere Vorurteile hat. Früher war die Pflege immer sehr angesehen und wurde von vielen angenommen. Da müssen wir auch wieder hinkommen.

Die Koordinierung der Arbeitsteilung in interprofessionellen Teams wird eine Aufgabe sein, die nach meiner Meinung die fachliche Seite betrachtet und gleichzeitig eine Evaluierung der jetzigen Tätigkeiten nachvollziehbar machen muss. Stationäre und ambulante Versorgung, gerade von Demenz- und Palliativpatienten, wird eine Aufgabe sein, die wir zusammen mit der Community Medicine in Greifswald, also mit Professor Hoffmann, intensiv vorantreiben. Die Einrichtung von Lehrstühlen in der Pflege in Rostock, in Greifswald und in Neubrandenburg muss Ziel sein und das muss auch durch uns als Parlament und durch die Landesregierung unterstützt werden. Lehrstühle müssen eingerichtet werden. Ein Lehrstuhl kostet pro Jahr 250.000 Euro, so Pi mal Daumen, plus weitere Dinge. Entscheidend ist, dass wir die Voraussetzungen schaffen, dass für sechs Jahre die Finanzierung sichergestellt wird, um in diesem Bereich

dann auch die Hochschulpflege an den Staat zu bringen.

Meine Damen und Herren, es geht natürlich auch weiter um die Frage, wenn wir nicht genügend Fachkräfte in Mecklenburg-Vorpommern und in Deutschland finden, dann muss es erlaubt sein, Fachkräfte aus dem Ausland, die hoch qualifiziert sind, die Sprachkenntnisse B2 haben, in Mecklenburg-Vorpommern einerseits einzustellen über die jeweiligen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen et cetera, die dann eine dreijährige duale Ausbildung generalisierter Art genießen können und sich dafür entscheiden dürfen, sich hier im Land Mecklenburg-Vorpommern weiterhin ihre berufliche Zukunft zu sichern. Da ist ja der Bund dabei, die Gesetzgebung auf den Weg zu bringen. Ich kann Ihnen sagen, dass wir seit dem Frühjahr Verträge mit Vietnam geschlossen haben. Von dort aus werden B2-Vietnamesen mit Abschluss nach Mecklenburg-Vorpommern kommen und dafür sorgen, dass wir in der Pflege in diesem Bereich 200 bis 300 in den nächsten zwei, drei Jahren hier ausbilden und einstellen können, um die Pflege zu stabilisieren. Das ist ein weiterer Baustein, der gelingen muss.

Ein weiterer Baustein ist die Fort- und Weiterbildung für die Hilfskräfte. Also für Altenpflegerinnen und Altenpfleger müssen wir intensiv ran, um Qualitätsverbesserungen insgesamt auf den Weg zu bringen.

Das sind Aufgaben, denen wir uns als Landesregierung stellen, und zwar nicht nur der Wirtschaftsminister, sondern natürlich auch die Sozialministerin und in der Hochschulausbildung das Bildungsministerium mit der neuen Ministerin. Ich bin mir relativ sicher, dass wir dort die Ziele, die wir uns gesteckt haben, dann auch insgesamt umsetzen können.