Protokoll der Sitzung vom 22.05.2019

(Beifall vonseiten der Faktion der AfD und Holger Arppe, fraktionslos – Minister Dr. Till Backhaus: Na, da bin ich ja mal gespannt.)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Abgeordnete FranzRobert Liskow.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Liebe Frau Ministerin, ich wünsche Ihnen zunächst erst mal alles Gute für Ihr neues Amt und ich freue mich auf die Zusammenarbeit. Gleich am ersten Arbeitstag das Hochschulgesetz vorstellen zu müssen, ist ja auch nicht die leichteste Aufgabe. Nichtsdestotrotz haben Sie das aus meiner Sicht sehr gut gemacht.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wer von Ihnen in den vergangenen Wochen aufmerksam die hochschulpolitischen Entwicklungen in Bund und Ländern verfolgt hat, der wird festgestellt haben, dass die Novellierung unseres Landeshochschulgesetzes in eine vielversprechende Zeit fällt. Nach langen und mühsamen Verhandlungen haben sich Bund und Länder Anfang Mai 2019 mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ auf eine Fortsetzung des auslaufenden Hochschulpaktes 2020 geeinigt – für die Hochschullandschaft auch bei uns im Land ein positives Signal, da für Mecklenburg-Vorpommern nach derzeitiger Prognose sogar spürbare Zuwächse in der neuen Förderung zu erwarten sind. Nur mit einer dauerhaften Förderung, so, wie sie jetzt vereinbart ist, werden wir die Innovationskraft ausbauen und den Impulsgeber Hochschule für die Region stärken können.

Bund und Länder tragen gemeinsame Verantwortung an einer kontinuierlichen Mitfinanzierung der Hochschulen und ermöglichen mit dem neuen Zukunftsvertrag einen bedarfsgerechten Erhalt der Studienkapazitäten, eine hohe Qualität von Studium und Lehre sowie natürlich finanzielle Planungssicherheit für die Hochschulen. 3,8 Milliarden Euro stehen den Hochschulen in Deutschland bis 2023 aus Bund- und Ländermitteln zur Förderung von Studium und Lehre zur Verfügung. Damit verbunden ist auch die Absicht, deutlich mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen, um wissenschaftlichem Nachwuchs eine verlässlichere akademische Perspektive zu verschaffen.

Gleichzeitig mahnt uns die neue Förderstruktur aber auch zu größeren Anstrengungen, um die Attraktivität des Hochschulstandortes weiter zu verbessern, und dazu, meine Damen und Herren, wird auch die Novellierung des Landeshochschulgesetzes beitragen. Die Verteilung der Bundesmittel wird nach der neuen Regelung sogar verschärfter an Voraussetzungen geknüpft, die auch mit uns derzeit noch unbekannten Variablen konfrontiert werden. Die Zuweisung erfolgt nach jährlich zu überprüfenden kapazitäts- und qualitätsorientierten Parametern, wie die Zahl der Studierenden, der Absolventinnen und Absolventen oder die Anzahl der Studienanfänger. Um an diesem Punkt das vergleichsweise hohe Niveau an unseren Hochschulen zu verstetigen, müssen wir mit Blick auf die Internationalisierung der Hochschulen, die Digitalisierung von Forschung und Lehre, die Bauinvestitionsbedarfe der Hochschulen sowie die Studien- und Forschungsbedingungen insgesamt weitere Bemühungen unternehmen.

Letztlich geht es aber nicht nur darum, ein hohes Maß an Bundesfördermitteln zu generieren, sondern vor allem darum, über das übergeordnete Ziel Mecklenburg-Vorpommern als attraktiven Wissenschafts- und Forschungsstandort zu festigen. Meine Fraktion wird sich an diesem Prozess weiterhin konstruktiv beteiligen und auch von den Hochschulen erwarte ich, ihrerseits bedarfsgerecht auszubilden und eigene Impulse zur Attraktivitätssteigerung zu ergreifen.

Unsere Hochschulen sollten uns allen am Herzen liegen, denn sie leisten Enormes für unsere Region und versinnbildlichen grenzüberschreitende und europäische Zusammenarbeit in Forschung und Lehre. Vor diesem Hintergrund, meine sehr verehrten Damen und Herren, fällt der Novellierung des Landeshochschulgesetzes in Erster Lesung eine besondere Bedeutung zu. Wie Sie wissen, haben wir uns in der Koalition vor dieser Legislaturperiode in Ziffer 237 darauf verständigt, das Landeshochschulrecht zu novellieren. Somit setzen wir heute und in den nächsten Wochen bis zum Inkrafttreten des Änderungsgesetzes auch ein gemeinsam gesetztes Ziel um.

Konzentrierte sich die letzte Novellierung des Landeshochschulgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2010 noch auf die Verbesserung der Leitungsstrukturen innerhalb der Hochschulen, richten wir nun den Fokus im Wesentlichen auf die Qualitätssicherung in der Wissenschaft sowie auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen des akademischen Mittelbaus. Stichworte sind hierbei „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“, „Frauen in Führungspositionen der Wissenschaft“ und „Modernisierung der akademischen Forschung“.

Uns als CDU-Fraktion war zudem, so, wie es in der Koalitionsvereinbarung in Ziffer 239 vereinbart wurde, die Beibehaltung des Diploms ein besonders wichtiges Anliegen. Ich bin froh, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass in der Diskussion in Mecklenburg-Vorpommern mit dieser praktikablen Regelung ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden konnte. Die Diskussion darüber, ob und inwieweit der Abschlussgrad „Diplomingenieur“ in der Bologna-reformierten Bachelor- und Mastervergleichbarkeit im internationalen Kontext überhaupt noch Sinn macht, führen wir seit mindestens zehn Jahren. Selbstverständlich muss und kann der Sinnhaftigkeit nur sehr deutlich zugestimmt werden, da die Bologna-Reform und der „Diplomingenieur“ keine Gegensätze sind, sondern eher die Beibehaltung eines zusätzlichen, international anerkannten Gütesiegels stärken,

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

was die Qualität des deutschen Hochschulsystems verdeutlicht. Dazu sieht der Änderungsentwurf eine Anpassung des bisherigen Paragrafen 28 vor, in dem die Verpflichtung der Hochschulen zur Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen in eine Sollbestimmung abgeändert wird, eine sinnvolle Regelung, um den Hochschulen die Möglichkeit einzuräumen, Diplomstudiengänge anzubieten und gleichzeitig die Vergleichbarkeit von Bachelor- und Masterstudienabschlüssen nach dem bundeseinheitlichen und bewährten Verfahren des Studienakkreditierungsvertrages.

Ein weiteres Mittel für die mit der Novellierung einhergehende Änderung des LHG, um nur einige schlagartig zu benennen, zielt auf die Anpassung im Bereich der Hochschulzulassung für ausländische Studierende ab. Die CDU-Fraktion hat sich in der Vergangenheit in diesem Landtag stets für die Internationalisierung unserer Hochschulen eingesetzt, da wir in Mecklenburg-Vorpommern auf eine höhere akademische Zuwanderung und einen höheren Anteil ausländischer Studierender angewiesen sind, um vor allem die MINT-Entwicklung unseres Landes voranzubringen. Dazu soll für zulassungsbeschränkte Studiengänge die sogenannte Vorabquote für ausländische Staatsangehörige von bisher 25 Prozent gänzlich aufgehoben werden.

Darüber hinaus unterstreicht das Landeshochschulgesetz die Kooperationsverpflichtung zwischen den Hochschulen und der Universitätsmedizin in Greifswald und Rostock. Meiner Fraktion ist es dabei besonders wichtig, mit dem neuen Landeshochschulgesetz sowohl an die Universitätsmedizin in Rostock als auch an die Universitätsmedizin in Greifswald das Signal zu senden, dass sie für unser Land absolut wichtig sind und selbstverständlich weiterhin Bestand haben müssen.

(Beifall Egbert Liskow, CDU)

Dennoch ist es natürlich sinnvoll, vorhandene Strukturen gemeinsam zu nutzen und allgemein Synergien zu erzeugen. In diesem Zusammenhang betont der Entwurf auch das kooperative Promotionsverfahren zwischen den Universitäten als Inhaber des Promotionsverfahrens und den Fachhochschulen. Neu ist hierbei die Aufwertung der Position der Fachhochschulen durch klar definierte Regelungen, etwa zur Bestellung von Professorinnen und Professoren von Fachhochschulen als Betreuende, Prüfende und Begutachtende im Promotionsverfahren sowie ein vereinfachter Zugang zur Promotion.

Eine weitere Neuerung betrifft die eingangs problematisierte Attraktivitätssteigerung der Hochschulen im Land. Neben anderen verbessernten Maßnahmen bietet das Land zukünftig mit der Tenure-Track-Professur einen neuen eigenständigen Qualifikationsweg zur Professur für besonders herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an. Diesen Anreiz möchte ich sehr deutlich hervorheben, da wir hierbei insbesondere wirtschaftlichem Nachwuchs eine planbare und verbindliche Perspektive in eine unbefristete Übernahme auf eine Anschlussprofessur aufzeigen. Damit stärken wir den Hochschulstandort Mecklenburg-Vorpommern.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Nein.)

Als letzte der vielfältigen Änderungen möchte ich den Prozess der Landeshochschulentwicklungsplanung herausgreifen. Mit der Neuregelung folgen wir den Empfehlungen des Landesrechnungshofes, indem wir den Prozess mit einer Definition von Eckpunkten durch das zuständige Wissenschaftsministerium beginnen. Uns als CDU-Fraktion war und ist es dabei ein elementarer Grundsatz, den Hochschulen eine größtmögliche Autonomie zu überlassen im Sinne des hohen Gutes der Wissensschafts- und Forschungsfreiheit. Regulierung macht aus unserer Sicht nur dort Sinn, wo sie unbedingt notwendig ist. Das bedeutet für uns, die Hochschulen in die Entwicklungsplanung frühzeitig und vertrauensvoll einzubinden.

Wir als Landesgesetzgeber haben weiterhin die Rahmengesetzgebungskompetenz, weshalb die vom Landtag beschlossenen Eckwerte die Grundlagen für die Zielvereinbarung zwischen den Hochschulen und dem Wissenschaftsministerium sind. Ziel ist es, den Hochschulentwicklungsplan mit einer genauen Beschreibung des Gesamtbudgets und der Mittelbewirtschaftung effizienter als bisher umzusetzen. Auch wird uns die Hochschulentwicklungsplanung spätestens in den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 in der zweiten Jahreshälfte beschäftigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie meinen Ausführungen unschwer entnehmen konnten, verfolgen wir mit der Änderung des Landeshochschulrechts äußerst vielschichtige Ansätze. Ich bin davon überzeugt, dass es uns gelingt, positive Fortschritte für den Standort Mecklenburg-Vorpommern zu erzielen. Daher bitte ich um die Überweisung dieses Gesetzes in die Ausschüsse und danke Ihnen für die Zustimmung, für die Aufmerksamkeit.

(Heiterkeit und Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort der Abgeordnete Kolbe.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Kernaufgaben der Hochschulen – Forschung und Entwicklung, Studium und Lehre, die Ausbildung des akademischen Nachwuchses und gesellschaftsbezogene Dienstleistungen wie Wissens- und Technologietransfer – müssen derzeit unter hohem Innovations- und auch Wettbewerbsdruck erfüllt werden. Gleichzeitig sind tendenziell die rückläufige Grundfinanzierung und stete Aufgabenexpansion, die Internationalisierung oder Qualitätssicherung, Qualitätsverbesserung zu beobachten.

Aufgrund der Entwicklung der Wissenschaften und der Erwartungen der Gesellschaft sind die Hochschulen auch bei uns im Land mit einer herausfordernden Situation konfrontiert. Die großen Herausforderungen der Menschheit – benannt sei beispielsweise die Klimakrise – lassen sich nur mit mehr, nicht mit weniger Wissenschaft lösen. Hochschulen tragen deshalb Verantwortung für den wissenschaftsinduzierten Fortschritt in Wirtschaft und Gesellschaft. Entsprechend müssen diese Institutionen auch in der Lage sein, den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Um dies zu können, meine Damen und Herren, brauchen die Universitäten und Hochschulen der angewandten Wissenschaften bei uns im Land eine verlässliche und den Anforderungen der Zeit angepasste Rahmengesetzgebung. Daher ist es richtig und wichtig, dass sich der Landtag heute bereits in Erster Lesung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Novellierung des Hochschulrechts auseinandersetzt. Umso bedauerlicher ist – meine Vorredner haben es zum Teil schon angesprochen –, dass die Beratungen, bevor sie richtig Fahrt aufgenommen haben, nicht unter einem ganz so guten Stern stehen.

An der Ministeriumsspitze gehen nun mit Frau Hesse und Staatssekretär Schröder demnächst gleich zwei Personen von Bord, die den Prozess in den letzten Jahren wesentlich geprägt haben,

(Torsten Renz, CDU: Herr Schröder hatte die Schulen, nee, die Hochschulen? – Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE)

und der Prozess dauert ja schon seit Jahren.

Er hat Hochschulen, ja, ja, hat er. Das läuft ja schon in den letzten drei Jahren. Ja, Herr Renz, so sieht es aus.

Die Forderungen – ich erinnere an die Vollversammlung an der Uni Rostock, hier die erste Vollversammlung, die auch beschlussfähig war seit vielen Jahren –, aber auch die Demonstration der Studierenden letzte Woche zusammen mit dem Rektor und die dort geäußerte Kritik machen, glaube ich, deutlich, dass es in den nächsten Wochen und Monaten noch mal eines intensiven Dialogs mit den Akteuren bedarf, die von den Auswirkungen des Gesetzes betroffen sind. Hier kann dann ein frischer Wind auch Vorteile bringen. Ich möchte daher an die neue Hausspitze appellieren, diesen Dialog intensiv zu führen, denn der Unmut gerade unter den Studierenden, aber zum Teil auch in den Rektoraten und in den anderen Hochschulgremien ist durchaus vorhanden. Ich glaube, das gilt es ernst zu nehmen und genau hinzuhören.

Was nicht weniger bedauerlich ist aus Sicht meiner Fraktion, ist, wie der bisherige Prozess abgelaufen ist. Zunächst haben wir sehr vorbildhaft vom Ministerium den Referentenentwurf zur Verfügung gestellt bekommen. Damit wurde uns auch eine frühzeitige Einbindung ermöglicht. Dann erreichten den Bildungsausschuss – wir haben darüber diskutiert – vereinzelt Stellungnahmen aus der Verbandsanhörung des Ministeriums. Um als Abgeordnete kein einseitiges Urteil zu fällen, wenn man nur wenige Stellungnahmen vorliegen hat, hatte meine Fraktion seinerzeit beantragt im zuständigen Fachausschuss, der ja auch nicht öffentlich tagt, alle Stellungnahmen zur Verfügung zu stellen, um ein vollständiges Bild zu erhalten.

Das wurde durch die Landesregierung bis heute leider abgelehnt. Wie weit das rechtlich in Ordnung ist, prüft meiner Kenntnis nach das Ausschusssekretariat derzeit noch. Aber klar ist, politisch stellt es natürlich schon ein Misstrauen gegenüber dem Parlament dar, und das halten wir schon für ein fatales Signal. Ich hoffe, Frau Ministerin, dass wir hier künftig einen anderen Umgang miteinander finden in der Erarbeitung solcher Gesetze.

(Beifall Dr. Ralph Weber, AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Alles neu macht der Mai!)

Nun aber zu den Inhalten des Gesetzes selbst. Hier möchte ich zunächst auf eines der großen Themen der Demonstration der Studierenden letzten Mittwoch eingehen, und zwar auf die Flexibilisierung des Studiums. Studienverläufe werden individueller, sodass die Hochschulen Instrumente benötigen, um darauf adäquat reagieren zu können. Vorgesehene Änderungen, wie das Streichen der Voraussetzungen für ein Teilzeitstudium, die Ermöglichung eines Probestudiums oder auch die Neuregelung von Zugangsbeschränkungen für internationale Studierende, gehen aus Sicht meiner Fraktion in die richtige Richtung, sie reichen jedoch bei Weitem nicht aus.

Insbesondere das Konzept der Regelprüfungstermine und die damit verbundenen „Fristfünfen“ hat sich überholt. In der Praxis wirkt es entgegengesetzt zu der Intention, zügig sein Studium zu beenden. Zugrunde liegen dabei die Erfahrungen mit den überlangen Studienzeiten in Staatsexamensstudiengängen, weil Studierende sich dort oft in folgenschwere Abschlussprüfungen nicht hineintrauten, stattdessen eine Schleife nach der anderen drehten und daher auch das Bild vom ewig Studierenden irgendwie noch in den Köpfen ist. Dieses Problem tritt allerdings in den gestuften Bachelor- und Masterstudiengängen gar nicht mehr auf, denn das System ist geprägt von studienbegleitenden Prüfungen, und eine gerade eben absolvierte Lehrveranstaltung ist bereits ein großer Anreiz, die Prüfung unmittelbar danach abzulegen, weil dann ist das ein bisschen frisch und man hat das auch vom Tisch. Das hilft ja durchaus.

Treten diese Studierenden eine Prüfung dennoch nicht an, hat das oft einen Grund. Meistens liegen dahinter individuelle Problemlagen, die sich durch zusätzliche Anreize, die versucht werden zu schaffen, nicht heilen lassen. Für solche Studierenden verschärfen sich in den Folgesemestern aus unserer Sicht die Probleme, da sie neben den nachzuholenden Prüfungen dann auch noch die neuen, regulären Prüfungen zu absolvieren haben.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

So entsteht am Ende die paradoxe Situation, dass Studierenden mit Problemen eine höhere Prüfungslast aufgebürdet wird über den Zeitraum des Studierens als Studierenden ohne Probleme.

Aus den genannten Gründen wird sich meine Fraktion daher dafür einsetzen, das Konzept von „Fristfünfen“ und Regelprüfungsterminen ersatzlos aus dem Hochschulrecht zu streichen. Ein erfolgreicher Abschluss ist für das Land, für die Hochschulen, vor allem aber für die betroffenen Studierenden, denke ich, immer noch wertvoller als ein Studienabbruch. Der einzige Grund für einen

erfolglos Studienenden sollte daher aus unserer Sicht die mangelnde fachliche Eignung sein. Eine Reihe von Bundesländern haben darauf bereits verzichtet und, ich glaube, Mecklenburg-Vorpommern sollte an diesem Punkt auch nicht hintenanstehen. Ich denke, das ist gut etwas, was man lösen kann.

Als Nächstes möchte ich auf die Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten der Hochschulen zu sprechen kommen. Wir unterstützen ausdrücklich die Änderungen, die über die Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes hinausgehen, um bessere Karrierewege zu beschreiten, die Aufnahme eines Absatzes zur guten wissenschaftlichen Arbeit, die verbesserte Freistellung der Gleichstellungsbeauftragten oder auch die Absicht, Lehraufträge nur noch in Ausnahmefällen zur Sicherstellung des Lehrangebots zu erteilen.

Gerade in dem letzten Punkt begrüßen wir ausdrücklich, dass hier eine der besonders prekären Formen der Beschäftigung versucht wird einzudämmen. Allerdings – das muss dann ja auch klar sein –, wenn man das eine macht, darf man das andere natürlich nicht vergessen, das heißt, dann entsprechend gegenzusteuern. Wenn man keine Lehraufträge mehr will in der großen Zahl, dann muss man natürlich auch zusätzliche Stellen im Stellenplan schaffen, weil es darf dann nicht sein, was in der Vergangenheit häufig Aufgabe war der Hochschulen. Es sind neue Aufgaben dazugekommen und noch mehr Aufgaben dazugekommen. Die Hochschulen mussten sehen, wie sie selbst die Stellen aus ihrem Reservoir herausschnitzen. Das kann natürlich nicht sein, weil dann wird sich das am Ende negativ auf die Lehrer auswirken und wir werden einfach weniger Lehrangebote haben, und das kann auch niemand wollen. Das heißt, weniger Lehrbeauftragte, ja, aber dann auch zusätzliche Stellen schaffen. Das, glaube ich, sind zwei Seiten einer Medaille.

Große Bauchschmerzen am vorliegenden Entwurf bereitet uns die Änderung des Paragrafen 15 – das wurde hier auch öfter angesprochen –, die im Entwurf enthaltene Neuregelung des Prozesses zur Landeshochschulentwicklungsplanung. Sie stellt aus unserer Sicht und auch anderer Akteure eine Abkehr von dem im Jahre 2002 unter Rot-Rot eingeführten Autonomiezuwachses der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern dar. Insgesamt ist zu konstatieren, dass die Hochschulautonomie in Deutschland im internationalen Vergleich immer noch relativ gering ausgeprägt ist mit der Folge, dass die Hochschulen ihr eigentliches Potenzial eben nicht voll ausschöpfen können. Durch Detailsteuerungen werden Innovation und Profilbildung zu sehr eingeschränkt. Das sehe im Übrigen nicht nur ich so, sondern auch eine Vielzahl von Experten.

Ich habe beispielsweise, Herr Liskow, eine schöne Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung zur Hochschulautonomie gefunden. Es lohnt sich auf jeden Fall, die mal zu lesen. Da besteht aus unserer Sicht erheblicher Verbesserungsbedarf, denn wir sind schon der festen Überzeugung, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erkennen die neuesten Entwicklungen der Wissenschaft schneller, als wir das als Politik können und auch als Ministerialverwaltung das kann. Letztere müssen deshalb Kompetenzen an die Hochschulen abgeben und die Befugnisse der Hochschulen erweitern.

Schaut man sich unter diesen Blickwinkeln nun den vorliegenden Gesetzentwurf an, kommt man nicht drum

herum festzustellen, dass diese grundsätzlichen Überlegungen gerade nicht umgesetzt werden. Nach der bisherigen Regelung im Paragrafen 15 Landeshochschulgesetz hat jede Hochschule zunächst einen Hochschulentwicklungsplan aufgestellt. Auf der Grundlage dieser vorgelegten Hochschulentwicklungspläne hat das Ministerium in Abstimmung mit den Hochschulen die Eckwerte der Hochschulentwicklungsplanung des Landes erarbeitet und sie dann der Landesregierung zur Zustimmung und späteren Vorlage beim Landtag vorgestellt. Auf der Basis des Beschlusses des Landtages wurden danach die Zielvereinbarungen mit den jeweiligen Hochschulen abgeschlossen. So weit, so gut.

Jetzt stellen Sie eigentlich den Prozess vom Kopf auf die Füße oder andersrum – so, wie Sie wollen. Sie sagen, dass zukünftig zunächst das Ministerium im Benehmen – auch nicht mehr in Zusammenarbeit, sondern nur noch im Benehmen – mit den Hochschulen die Eckwerte der Hochschulentwicklung des Landes erarbeitet und erst nach Zustimmung des Landtages und Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Hochschulen jede Hochschule auf Grundlage der Zielvereinbarungen einen fünfjährigen Entwicklungsplan erstellt. Als Linksfraktion sprechen wir uns klar gegen diese Neuregelung aus, da diese die Einflussmöglichkeiten der Hochschulen aus unserer Sicht deutlich verringert und eine Stärkung der zentralen Steuerung durch das Ministerium herbeiführt. Diese Abkehr von einer modernen Hochschulpolitik an diesem Punkt halten wir für fatal.

Ebenso für diskussionswürdig hält meine Fraktion – und hier schaue ich dann besonders auch auf meinen geschätzten Kollegen Torsten Koplin – die vorgesehenen Änderungen im Bereich der Universitätsmedizin. Den Universitäten soll eine weitere Stimme im Aufsichtsrat entzogen werden. Das halten wir für genauso problematisch wie die Überlegungen, einen Strategierat einzuberufen. Auch da haben wir mehr Fragen als Antworten

(Franz-Robert Liskow, CDU: Der steht da gar nicht drin, im Entwurf, Ihr Strategierat!)