Protokoll der Sitzung vom 22.05.2019

Zu Ihrer netten Aufforderung „Hören Sie zu, dann können Sie auch was lernen!“: Ich könnte Ihnen mal zeigen, zu wie viel Fachkongressen ich jedes Jahr fahre und zuhöre.

(Tilo Gundlack, SPD: Hat es was genutzt? – Zurufe von Manfred Dachner, SPD, und Thomas Krüger, SPD)

Und ich sitze auch sehr häufig, fast konsequent, hier und höre zu. Allerdings müssten Sie mir mal sagen, in welchem einzelnen Punkt ich von Ihnen etwas lernen könnte. Bisher jedenfalls, in den zweieinhalb Jahren hier hat sich mir das noch nicht erschlossen. Das dazu.

(Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Martina Tegtmeier, SPD)

Was ich Sie eigentlich fragen wollte und was ich jetzt nur mitteilen möchte, ist der Punkt der Zwangsakkreditierung von Studiengängen. Sie wissen hoffentlich, dass die Akkreditierung sehr viel Geld kostet – bis zu 20.000 Euro pro Studiengang –, was aber nicht das Land bezahlt, sondern die Universitäten. Und das führt genau dazu, dass kleine Studiengänge, die keine große Nachfrage erwarten lassen, mit dieser Regelung der Zwangsakkreditierung innerhalb der Universitäten selbst aus Mangel an Mitteln zur Akkreditierung nicht zugelassen werden, und das ist eine Verarmung der Hochschullandschaft. Wenn Sie das positiv finden, dann, muss ich sagen, haben Sie irgendwas nicht verstanden. Das dazu.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Zu der Regelung mit der Internationalisierung, die Sie immer so hochjubeln, möchte ich sagen, diese grundsätzliche Internationalisierung kann man nicht mit dem Schlagwort „Wissenschaft kennt keine Grenzen“ abtun. Das ist richtig, hat aber nichts damit zu tun, dass die Universitäten selbst sich bei ihrem Personal und so weiter, aber auch bei denjenigen, die bei uns studieren, wahllos internationalisieren sollen. Das gipfelt dann in der Forderung, dass man die bisherige Restriktion, was die Zulassung von ausländischen – und das meint nicht EUStudenten pro Studiengang – Studenten betrifft, dass man das aufgeben will. Insbesondere bei Numerusclausus-Studiengängen spricht dafür überhaupt gar nichts. Ein Medizinstudent, der hier bei uns studiert, kostet etwa eine halbe Million Euro für den Studiengang, für die Ausbildung. Wenn Sie das als Entwicklungshilfe abschreiben wollen und sagen, okay, damit fördern wir

dann in den Heimatländern derjenigen, die hier studieren, das Gesundheitswesen, von mir aus. Dann sollten Sie aber auch dafür sorgen, dass die wieder gehen und nicht alle hierbleiben und sich hier niederlassen. Das zum einen.

Zum anderen: Die Chance, eine richtig verstandene Internationalisierung an unseren Hochschulen voranzubringen, und das ist – ein Blick auf den Atlas würde hier einiges klären –, das ist das Dreieck zwischen den skandinavischen Ländern und Polen und ein bisschen weiter in den Osten. Wenn wir das gezielt fördern und internationalisieren, das macht Sinn. Aber diese blinde generelle Internationalisierung nur, weil Internationalisierung im Moment en vogue ist und weil es modern ist, das macht gar keinen Sinn. Das wollte ich dann auch noch loswerden. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/3556 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? –

(Dr. Ralph Weber, AfD: An den Rechtsausschuss!)

Einen Moment! Ich habe gesagt, der Ältestenrat schlägt vor. Alle Vorschläge über den Ältestenrat hinaus sind nicht zwischen den Fraktionen abgestimmt und müssen deshalb extra abgestimmt werden. Also stimmen wir zunächst über den Vorschlag des Ältestenrates, über die im Ältestenrat abgestimmte Überweisung ab, und das ist federführende Beratung an den Bildungsausschuss und Mitberatung an den Finanzausschuss.

Wer stimmt also für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Im Rahmen der Debatte ist über den Vorschlag des Ältestenrates hinaus seitens der Fraktion der AfD beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/3556 zur Mitberatung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. –

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Junge, Junge, Junge!)

Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen von AfD, DIE LINKE, Freie Wähler/BMV und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt worden.

Im Rahmen der Debatte ist über den Vorschlag des Ältestenrates hinaus seitens der Fraktion DIE LINKE beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/3556 zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist auch dieser Überweisungsvorschlag bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir folgenden Hinweis: Der Abgeordnete Dr. Matthias Manthei hat zwischenzeitlich die Aufsetzung seiner Antworten zurückgezogen, sodass die Tagesordnungspunkte 22 und 23 von der heutigen Sitzung entfallen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages, Drucksache 7/3557.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages (Erste Lesung) – Drucksache 7/3557 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Zustimmung des Landtages zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages herbeigeführt werden. Der ITStaatsvertrag regelt die Grundzüge der Zusammenarbeit vom Bund und allen Bundesländern in der Informationstechnik. Der IT-Planungsrat ist das zentrale Gremium für diese föderale Zusammenarbeit.

Ziel der Änderung des vorliegenden IT-Staatsvertrages ist, die IT-Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung vom Bund und allen Bundesländern weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck soll zum 1. Januar 2020 eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts, die sogenannte Föderale IT-Kooperation, kurz FITKO, errichtet werden, und zwar als Rechtsnachfolgerin der bisherigen Geschäftsstelle des IT-Planungsrates, die beim Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat beheimatet war.

In dieser neu zu schaffenden FITKO sollen bestehende personelle und finanzielle Ressourcen gebündelt und zudem weitere Fachkompetenzen, insbesondere für die Projektsteuerung, aufgebaut werden. Die neu zu schaffende FITKO soll dem IT-Planungsrat organisatorisch, fachlich und bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zur Seite stehen.

Diese Aufgaben sind insbesondere erstens, die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik zu unterstützen, zweitens, fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards zu beschließen, und drittens, E-Government-Projekte, die dem IT-Planungsrat gesondert zugewiesen werden, zu steuern. Zu gut Deutsch: Bundesländer entscheiden sich, kommunale Verwaltungsvorgänge oder Landesverwaltungsvorgänge oder auch bundesseitige Verwaltungsvorgänge, die künftig am Computer erledigt werden können sollen, als Aufgabe in die FITKO zu geben, und die entwickelt dann für alle Bundesländer gemeinsam, für den Bund und insgesamt für alle Kommunen, entsprechende EDV-Möglichkeiten, um von zu Hause gewisse Verwaltungsdienstleistungen direkt abschließend zu erledigen und nicht mehr in die Behörde fahren zu müssen.

Die Einrichtung dieser neu zu schaffenden FITKO versetzt den IT-Planungsrat in die Lage, sich stärker als bislang auf die politisch strategische Steuerung zu fokussieren und damit seiner besonderen Verantwortung für die öffentliche Informationstechnologie nachzukommen. Zugleich wird die erforderliche Handlungs- und Steuerungsfähigkeit für eine konsequente Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, insbesondere im Sinne des 2016 neu geschaffenen Onlinezugangsgesetzes, sichergestellt. Hierzu gehört im Übrigen ebenso die Stärkung der gemeinsamen Arbeit für die IT-Sicherheit. Auch die wird über den IT-Planungsrat zunehmend stärker koordiniert.

Die Finanzierung der FITKO und ihrer Aufgaben ist in dem Ihnen vorliegenden IT-Staatsvertrag in Paragraf 9 dieses Vertrages geregelt. Demnach übernimmt der Bund von den entstehenden Kosten 35 Prozent seinerseits, die Bundesländer tragen gemeinsam die verbleibenden 65 Prozent, die sich wiederum auf die einzelnen Bundesländer nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel verteilen, rechnerisch also 2,02 Prozent von 65 Prozent der Gesamtkosten. Nach dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2020, den der IT-Planungsrat im Übrigen nur mit Zustimmung der Finanzminister von Bund und Ländern sowie des Bundesinnenministeriums beschließen kann, beträgt der Gesamtbedarf für die Finanzierung der FITKO und ihrer Aufgaben im kommenden Jahr insgesamt 5,23 Millionen Euro. Das entspricht einem Mehrbedarf in Höhe von knapp 2,7 Millionen Euro verglichen mit den bislang veranschlagten Ausgaben, die für die Geschäftsstelle im Bundesinnenministerium entstanden sind. Der künftige Anteil des Landes Mecklenburg-Vorpommern an der Finanzierung dieses gemeinsamen Anteils und der Aufgaben beträgt damit insgesamt knapp 350.000 Euro. Das sind knapp 46.000 Euro mehr, als wir bislang für die gemeinsame Geschäftsstelle im Bundesinnenministerium als Landesanteil beigetragen haben.

Zusätzlich zur Finanzierung der FITKO haben sich Bund und Länder für die Jahre 2020 bis 2022 verpflichtet, ein sogenanntes Digitalisierungsbudget für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Höhe von insgesamt 180 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Das sind die genannten Projekte, die helfen sollen, bisher reine Papierantragsverfahren bei Verwaltungen zu digitalisieren, sodass sie künftig jeder Mann und jede Frau, jede Bürgerin und jeder Bürger von zu Hause per Computer erledigen kann.

Diese Selbstverpflichtung für dieses zusätzliche Digitalisierungsbudget basiert auf einem Beschluss der Ministerpräsidentinnen- und Ministerpräsidentenkonferenz aus dem Oktober 2016. Dort ist im Rahmen der Beratung zur Neuregelung des bundesrechtlichen Finanzausgleichssystems ab 2020 auch dieser Part der Digitalisierung der Verwaltung entsprechend geregelt und diese Vereinbarung getroffen worden, dass man sich drei Jahre lang für solche EDV-Entwicklungsprogramme im Bereich des E-Governments zusätzliches Geld gemeinsam organisieren möchte, gefasst worden.

Bei diesem Digitalisierungsbudget wird der Bund ebenfalls einen festen Anteil von 35 Prozent übernehmen. Die Bundesländer tragen auch hiervon 65 Prozent. Unter den Bundesländern verteilt wird wiederum nach Königsteiner Schlüssel. Der Anteil Mecklenburg-Vorpommerns am Digitalisierungsbudget beträgt demnach für 2020 knapp 710.000 Euro, für 2021 etwas über 770.000 Euro und für 2022 nicht ganz 840.000 Euro. Der Vorteil des Bundes

landes ist, dass mit diesem Gesamtbudget von 180 Millionen Euro zentral digitalisierende Software entwickelt werden soll, auf die am Ende alle Kommunen, alle Länder zugreifen können. Wir müssen also nicht in jeder Stadt einzeln die Hundesteuer oder Personalausweisbeantragungen im Internet umstellen, sondern die Idee ist, dass einige dieser Aufgaben die FITKO oder ITPlanungsrat über dieses Budget zentral steuert und hinterher im Zweifel eine einzelne Gemeinde mit Sicherheit deutlich günstiger kommt, als wenn jeder dieses Wagenrad selbst erfindet.

Diese Mittel sind im Übrigen bereits im Budget der Digitalagenda veranschlagt und für den Haushalt 2020 und 2021 sowie für die Mittelfristige Finanzplanung angemeldet worden. Alle weiteren Details dann gerne in den betroffenen Ausschüssen, insbesondere im Energie- und Digitalisierungsausschuss. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank für Ihre Zustimmung, auf die ich setze. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/3557 zur federführenden Beratung an den Energieausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land SachsenAnhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank – Girozentrale –, Drucksache 7/3584.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank – Girozentrale – (Erste Lesung) – Drucksache 7/3584 –

Das Wort zur Einbringung hat der Finanzminister Herr Meyer.

(Thomas Krüger, SPD: Herzlich willkommen, Herr Meyer!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das ist nun meine erste Rede im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und weil das so ist, erlauben Sie mir, dass ich drei kurze Vorbemerkungen mache:

Erstens bedanke ich mich für das Vertrauen bei der Ministerpräsidentin des Landes, dass ich diesen Job machen darf.

Zweitens. An der Stelle möchte ich mich ebenso bedanken bei meinem Vorgänger, bei Mathias Brodkorb, der ein geordnetes Haus übergibt an einen neuen Minister, und diese Aufgabe wird natürlich für mich eine Herausforderung.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Jens-Holger Schneider, AfD)

Aber erlauben Sie mir auch eine dritte Bemerkung, und zwar, dass es für mich persönlich etwas ganz Besonderes ist, hier zu stehen im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern als Sohn eines Vaters, der 1953 aus Vorpommern auswandern musste in den Westen, um die Freiheit zu haben, und als jemand, der 1991 in dieses Land gekommen ist, um viel in diesem Land zu versuchen und zu bewegen an verschiedenen Stellen. Es gibt hier einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen, die hinten sitzen dürfen, genau da habe ich auch schon mal gesessen von 1991 bis 1994. Also es gibt noch Ziele, die sich jeder stellen kann, meine Damen und Herren, und deswegen können Sie mir glauben, dass Mecklenburg-Vorpommern mir wirklich am Herzen liegt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Dass ich hier zur NORD/LB die erste Rede halten darf, ist auch deswegen persönlich ein gewisses Amüsement, weil ich 1985/1986 in Braunschweig einen Studentenjob hatte und Kontoauszüge sortiert habe. Wo war das? Bei der Norddeutschen Landesbank.

(Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD)

Damals gab es noch keine Kontoauszugsdrucker, die wurden gerade eingeführt, und Studenten und Studentinnen waren sehr beliebt dabei, diesen Job dann vorübergehend zu machen.

Meine Damen und Herren, Sie werden es mitbekommen haben, die Norddeutsche Landesbank ist wegen Schiffskrediten mit hohem Ausfallrisiko in eine schwierige Lage geraten. Das Eigenkapital reicht daher nicht mehr aus und muss aufgrund von Vorgaben der Bankenaufsicht erhöht werden. Nein, die Situation ist nicht so ernst wie bei der HSH Nordbank und deswegen bin ich froh, dass wir uns mit allen Beteiligten auf eine Lösung verständigen konnten, die den besonderen Anforderungen an eine Landesbank gerecht wird. Diese Lösung stellt sich wie folgt dar: Die Norddeutsche Landesbank bekommt mit der Sparkassenfinanzgruppe einen neuen Träger, der zusammen mit dem bisherigen Träger diese Kapitalerhöhung stemmt.