Protokoll der Sitzung vom 22.05.2019

Es wird sich nun zeigen, ob die unterschiedlichen Ausbildungsinhalte zwischen FH und Universität hier Probleme bereiten oder nicht. Ich bin aber sehr wohl bereit, dieses auszuprobieren, weil ich den Vorteil auf der Seite sehr stark sehe, dass wir kluge Köpfe hier im Land halten können.

Für sehr sinnvoll erachte ich die Pflicht zur Kooperation zwischen Fachhochschulen und Universitäten – ganz im Gegenteil zu Ihnen – bei kooperativen Promotionen, denn das Problem ist, dass geeignete Kandidaten der Fachhochschulen in der Vergangenheit nicht ohne Weiteres Gutachter und Betreuer in den Universitäten fanden, weil die sich dafür nicht interessierten. Das ist das Kernproblem. Diese neu geschaffene Verpflichtung zur Kooperation schafft an dieser Stelle nun Abhilfe. Selbstverständlich – und das haben Sie gerade falsch dargestellt – bleibt das Promotionsrecht ausschließlich an den Universitäten des Landes.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Das hat niemand anders behauptet.)

Die Akkreditierung von Studiengängen wurde im Vorfeld auch öffentlich intensiv diskutiert. Die vorgeschlagene Regelung, dieses als Sollvorschrift zu charakterisieren, halte ich für einen sehr guten Kompromiss. Absolventen akkreditierter Studiengänge müssen so im internationalen und nationalen Wettbewerb keine Nachteile mehr bei der Jobsuche oder beim Wechsel der Hochschule befürchten. Und es ist keine Pflicht, Herr Weber.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Kostet in etwa 20.000 Euro, die Akkreditierung.)

Trotz einer im Grundgesetz verankerten Freiheit der Forschung und Lehre, die ich sehr schätze, ist das Land selbstverständlich aber auch der Auftraggeber einer Leistung, die durch die Hochschulen im Land zu erbringen ist. Die Stärkung des Aufsichtsratsmandats ist hier ein sehr guter Schritt, um die gebotene Kontrollfunktion ausüben zu können. Ich hätte es unter anderem aber auch begrüßt, wenn die Kommunikation zwischen Land und Universitätsmedizin durch die Bildung eines Strategierates,

(Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE)

der die strategische Ausrichtung der Universitätsmedizin begleitet, flankiert worden wäre.

Herr Stamer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Professor Dr. Weber?

Nein. Hören Sie zu, dann können Sie auch was lernen!

(Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Dr. Ralph Weber, AfD: Von Ihnen?!)

Auch der Prozess der Landeshochschulentwicklungsplanung wurde deutlich sinnvoller gestaltet. Zunächst gibt das Land nun Eckwerte, also zu erreichende Ziele vor und danach entwickeln Land und Hochschule gemeinsam daraus Zielvereinbarungen. Anschließend werden diese Zielvereinbarungen in Hochschulentwicklungsplänen operationalisiert, also, wie sollen sie vor Ort umgesetzt werden. Die in der Lehrerbildung teilweise universitätsinternen Probleme sollten sich da nicht wiederholen.

Stärkung der Interessenvertretung von Doktoranden, studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften war an dieser Stelle überflüssig. Bislang wurde diese Gruppe nicht ausreichend repräsentiert. Dies hat sich nun geändert. Wissenschaftliche Redlichkeit – das hat noch keiner gesagt bislang – wurde dieses Mal …

(Karsten Kolbe, DIE LINKE: Doch.)

Ja? Entschuldigung.

… ausdrücklich im Entwurf verankert. Bei Fehlverhalten droht nun Exmatrikulation oder die Ahndung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro – das finde ich prima –, um das Ansehen der Wissenschaft wieder deutlich zu erhöhen.

Und, Herr Weber, Frauenförderung ist wichtig. Sie haben das gerade so dargestellt, als würden Frauen nur aufgrund einer Quote nach oben kommen. Es steht im Gesetz, ein Kaskadenmodell ist vorgeschrieben.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Ja, Kaskaden sind bewährt. Nennen Sie das Kind doch auch beim Namen an der Stelle!

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Das ist eine ganz faire Angelegenheit für dieses Problem.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

In Zeiten der Digitalisierung begrüße ich sehr, dass auch die Möglichkeiten zu einem Fernstudium gestärkt werden. Ziel muss es sein, mehr Menschen an dieses Land zu binden und Abwanderung zu vermeiden und Zuwanderung zu stärken.

So gut ich diesen Entwurf auch finde, er bietet aber ebenso noch Potenzial für weitere Verbesserungen.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ein bisschen kann noch verbessert werden. – Peter Ritter, DIE LINKE: Die Überschrift könnte noch verbessert werden.)

Den Strategierat habe ich bereits angesprochen. Ansprechen möchte ich aber auch das Thema der Regelprüfungstermine. Die sogenannte „Fristfünf“ sollte überarbeitet beziehungsweise abgeschafft werden. In den modularisierten Bachelor- und Masterstudiengängen sind sie meines Erachtens überflüssig geworden und haben nichts mehr mit der ursprünglich angedachten Wirkung, Langzeitstudenten zu verhindern, zu tun. Dies war bei Diplomstudiengängen durchaus sinnvoll.

Weiterhin würde ich mir einen ganz grundsätzlichen Punkt wünschen, und zwar, dass auf Projekten angestellte Mitarbeiter, sogenannte Drittmittelstellen, den Landesangestellten mehr gleichgestellt würden, zum Beispiel in Fragen der Vertragslaufzeit, um eine Zweiklassengesellschaft an unseren Hochschulen zu verhindern.

Gleichwohl halte ich diesen Gesetzentwurf alles in allem für sehr gelungen und denke, dass er die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen weiter verbessern wird, die Internationalisierung und somit auch die Zukunftsfähigkeit der Hochschulen sowie Forschung und Lehre zum Wohle unseres Landes verbessern wird. Man muss auch sagen, dass dieser Entwurf mittlerweile keine kleine Steuerungsnovelle mehr ist, sondern er bietet sehr viel Potenzial, unser Land nach vorne zu bringen. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zur Überweisung in den Bildungsausschuss zur weiteren Diskussion. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Ich begrüße auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Waren, Malchin und Neubrandenburg. Herzlich willkommen!

Ich rufe auf den Fraktionsvorsitzenden der Fraktion Freie Wähler/BMV Herrn Wildt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Sehr geehrte Frau Martin, auch ein herzliches Willkommen von meiner Seite. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit.

Zum heutigen Gesetzentwurf möchte ich gar nicht mehr so viel sagen, denn es ist die Erste Lesung. Wir haben schon sehr, sehr viel gehört dazu, sehr viele kluge Anmerkungen, die aber auch gezeigt haben, dass es da noch Diskussionsbedarf gibt. Dafür sind die Ausschussberatungen da, um dort in die Details zu gehen und im Rahmen der Anhörung – ich denke, öffentlichen Anhörung – auch die Meinung der anderen aus diesem Lande dazu zu erfahren. Denn leider ist es so, dass auch wir nicht alle Stellungnahmen vorliegen haben. Das hatte Herr Kolbe schon angesprochen. Das bemängele ich tatsächlich auch beim bisherigen Verfahren. Es ist guter Brauch, sich erst alle Meinungen anzuhören und abzuwägen, um sich dann eine abschließende Meinung zu bilden.

Ich möchte trotzdem noch auf zwei, drei Punkte eingehen, die Sie ebenfalls genannt haben, Frau Martin. Das eine ist das Thema der Verbeamtung, das wurde auch schon mehrfach angesprochen. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass wir diesem Punkt im Finanzausschuss, an den das ja auch überwiesen werden

soll, so ohne Weiteres zustimmen können, weil einfach nicht klar ist, welche Kosten damit entstehen. Es kann anscheinend bisher noch nicht abgeschätzt werden, um welche Größenordnung es sich dort handelt. Das ist so aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Da muss man schon ein bisschen mehr versuchen, das auszurechnen. Es gibt Daten, wie viele Menschen kommen dafür infrage, mit welchen Kosten ist zu rechnen, welche Sozialversicherungsbeiträge fallen auf der anderen Seite weg. Also da kann man noch ein bisschen nacharbeiten.

Das zweite Thema ist die Akkreditierungspflicht, auch schon mehrfach angesprochen. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist diese Sollvorschrift jetzt ähnlich geregelt, so, wie es auch schon in Bayern der Fall ist. Vielleicht war die bayerische Regelung dafür das Vorbild. Da rege ich einfach nur an, dass man sich das vielleicht in Bayern auch noch mal anschaut, mit welchen Erfolgen man da bisher aufwarten kann, ob das wirklich eine gute Regelung ist. Es ist ja immer schön, wenn man nicht der Erste ist, der irgendwas erfindet, sondern wenn man schon auf Erfahrungen von anderen zurückgreifen kann.

Der Punkt Frauenförderung wurde ebenfalls schon mehrfach angesprochen. Es ist tatsächlich so, dass auch meine Fraktion das Thema Quotenregelung immer sehr kritisch sieht. Grundsätzlich – egal, ob es Frauenquoten sind oder sonstige Quoten –, wenn man einmal mit Quoten anfängt, dann kann man natürlich beliebig viele Quoten bilden: für Mecklenburger und Vorpommern, für Schwerbehinderte und Nichtschwerbehinderte, für Ostdeutsche und Westdeutsche. Ich warne davor, in dieses ganze Quotenmodell einzusteigen.

(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV)

Herr Stamer hat natürlich recht, wenn er vom Kaskadenmodell spricht. Es ist mir schon bewusst, dass es ein Kaskadenmodell sein soll. Aber auch da haben wir letzten Endes eine Quotenregelung und die Frage ist, ob man zum Beispiel ein Missverhältnis, was historisch gewachsen heute existiert, damit korrigieren möchte, dass man bei Neueinstellungen oder Neubeförderungen wiederum ein Missverhältnis, diesmal in die andere Richtung, ausruft. Aus meiner Sicht widerspricht das nicht nur der Gleichbehandlung, sondern vor allen Dingen der Betonung von Leistung und Eignung.

(Beifall Dr. Matthias Manthei, Freie Wähler/BMV)

Dabei möchte ich es heute bewenden lassen. Vielleicht nur ein ganz kleiner Hinweis: Ist es wirklich wichtig, ob das „Studentenwerk“ oder „Studierendenwerk“ heißt? Ich weiß, in Berlin sind damit erhebliche Kosten verbunden gewesen. Ich glaube, 600.000 oder 800.000 Euro. Das sind Beträge für diese Umfirmierung. Das kann man keinem so richtig erklären,

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

warum das so wichtig ist. Darauf würde ich gerne verzichten und das Geld für etwas Sinnvolleres ausgeben.

Aber wie gesagt, man kommt hier vom Hölzchen zum Stöckchen und hat ganz viele verschiedene kleine Aspekte. Es ist die Erste Lesung. Lassen Sie uns engagiert in den Ausschüssen darüber beraten! Den Antrag, das zusätzlich auch in den Rechtsausschuss zu überweisen, unterstützen wir. Es schadet sicherlich nichts bei diesen

vielen juristischen Fragestellungen, das auch im Rechtsausschuss zu beraten. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV)

Um das Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Professor Dr. Weber.

Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Frau Präsident! Werte Kollegen und liebe Gäste!

Vielen Dank, Herr Stamer, dass Sie mir die Möglichkeit geben, hier noch mal ans Mikro zu kommen. Hätten Sie meine Zwischenfrage zugelassen, hätten Sie sich das ersparen können.

Zu Ihrer netten Aufforderung „Hören Sie zu, dann können Sie auch was lernen!“: Ich könnte Ihnen mal zeigen, zu wie viel Fachkongressen ich jedes Jahr fahre und zuhöre.