Protokoll der Sitzung vom 22.05.2019

Meine Damen und Herren, Sie werden es mitbekommen haben, die Norddeutsche Landesbank ist wegen Schiffskrediten mit hohem Ausfallrisiko in eine schwierige Lage geraten. Das Eigenkapital reicht daher nicht mehr aus und muss aufgrund von Vorgaben der Bankenaufsicht erhöht werden. Nein, die Situation ist nicht so ernst wie bei der HSH Nordbank und deswegen bin ich froh, dass wir uns mit allen Beteiligten auf eine Lösung verständigen konnten, die den besonderen Anforderungen an eine Landesbank gerecht wird. Diese Lösung stellt sich wie folgt dar: Die Norddeutsche Landesbank bekommt mit der Sparkassenfinanzgruppe einen neuen Träger, der zusammen mit dem bisherigen Träger diese Kapitalerhöhung stemmt.

Meine Damen und Herren, das stärkt die Rolle der Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern. Ich sage das ausdrücklich, weil neben den Volks- und Raiffeisenbanken, wenn wir heute über die Finanzierung von Mittelstand, von kleinen und mittleren Unternehmen, von Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern reden, die Sparkassen eine ganz besondere Rolle spielen. Vieles würde sonst in der Unternehmensfinanzierung nicht mehr funktionieren. Die gute Nachricht bei diesem Staatsvertrag ist, Mecklenburg-Vorpommern ist schon seit 2005 kein Gesellschafter der NORD/LB mehr und wird sich daher auch nicht an der Eigenkapitalerhöhung beteiligen. Die Sparkassen müssen hingegen, wenn auch nur indirekt, die Kapitalerhöhung mittragen.

Meine Damen und Herren, die Sparkassen bei uns im Land sind darauf vorbereitet, ausreichend kapitalisiert, jedenfalls laut Auskunft des OSGV.

Jetzt könnte man sich fragen, wenn sich für uns als Land nichts ändert, warum müssen wir uns dann trotzdem mit der Änderung des Staatsvertrages befassen. Das liegt daran, dass wir zwar kein Gesellschafter der Landesbank mehr sind, aber immer noch Vertragspartner des Staatsvertrages mit Niedersachsen und SachsenAnhalt, und dazu gehört auch unter anderem eine Gewährträgerhaftung für Altverbindlichkeiten. Darüber hinaus übernimmt die NORD/LB die Girozentralbankfunktion für die Sparkassen auch unseres Bundeslandes. Und zum anderen, meine Damen und Herren, ist das Landesförderinstitut immer noch ein unselbstständiger Teil der NORD/LB. Ob Letzteres so bleibt, das, meine Damen und Herren, werden wir zeitnah diskutieren und entscheiden müssen und wir werden das als Landesregierung ernsthaft prüfen, damit wir die beste Lösung beim Landesförderinstitut für Mecklenburg-Vorpommern finden.

Im Finanzausschuss ist das Thema bereits vorab ausführlich vorgestellt und erörtert worden. Ich will mich an dieser Stelle daher bei den Ausschussmitgliedern bedanken, dass wir uns auf ein schriftliches Anhörungsverfahren verständigen konnten. Die Zeit eilt nämlich ein wenig, die Aufsichtsbehörden erwarten schon bis August dieses Jahres die besagte Kapitalerhöhung. Insofern, meine Damen und Herren, hoffe ich, dass wir jetzt zügig in den Beratungen zu einem Ergebnis kommen, hoffentlich vor der Sommerpause, um diesen Erwartungen dann auch gerecht zu werden. Auf diese Beratungen freue ich mich, meine Damen und Herren. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre auch hier keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/3584 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion Freie Wähler/BMV – Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ und Änderung weiterer Gesetze, Drucksache 7/3601.

Gesetzentwurf der Fraktion Freie Wähler/BMV Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Errichtung eines Sonder- vermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ (Strategiefonds- Errichtungsgesetz – StratG M-V) und Änderung weiterer Gesetze (Erste Lesung) – Drucksache 7/3601 –

Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion Freie Wähler/BMV der Fraktionsvorsitzende Herr Wildt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und liebe Mitbürger! Vor ziemlich genau einem Jahr, am 1. Juni 2018, hatten wir hier im Landtag eine Debatte über den sogenannten Strategiefonds. Die Geschichte dieses Fonds ist gekennzeichnet von Streit und so war es auch an diesem Tag. Während die Fraktion DIE LINKE damals schon resignierte und wegen des Strategiefonds Klage beim Landesverfassungsgericht einreichte, hatte unsere Fraktion sich entschlossen, a) selbst Anträge zu stellen, da man nicht sagen kann, die Opposition werde ausgeschlossen, wenn man es nicht wenigstens versucht, und b) haben wir konstruktive Vorschläge zur Verfahrensänderung unterbreitet, um den Strategiefonds doch noch akzeptabel für die Opposition zu gestalten.

Die Reaktion aus der Koalition war durchaus positiv. Ich zitiere den damaligen Finanzminister Brodkorb: „Ich fand die Hinweise des Abgeordneten Wildt … für mich persönlich so überzeugend, dass ich … darum bitten würde, dass das Finanzministerium noch ein paar Tage Zeit erhält, um zu überdenken, ob man den Beschluss … nicht noch etwas komprimierter darstellen kann, so, wie Herr Wildt das vorgeschlagen hat, weil es auch aus meiner Sicht eher die Übersichtlichkeit des Verfahrens noch mal verbessern könnte.“

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Der geschätzte Kollege Egbert Liskow sagte in der gleichen Debatte: „Natürlich, Herr Wildt, haben Sie hier wirklich noch konstruktive Vorschläge gemacht, und ich glaube – der Finanzminister ist auch schon mal darauf eingegangen –, man kann viele Sachen davon übernehmen.“ Deshalb hatte ich die Debatte mit einem sehr positiven Gefühl verlassen in der Hoffnung, dass 2019 alles besser würde. Das ist leider nicht der Fall.

Um absolut fair zu bleiben, nenne ich nun aber erst mal diejenigen meiner Punkte, die umgesetzt wurden:

Erstens. Es wurden ausführliche Projektbeschreibungen erstellt. Im Vorjahr konnten wir einer Excel-Tabelle nur wenige Worte entnehmen und mussten alle Informationen im Finanzausschuss mühsam erfragen. Nicht alles ließ sich ad hoc klären. Unsere Fraktion hatte damals Projektbeschreibungen eingereicht und diese wurden 2019 offensichtlich als Vorbild genommen.

Zweitens. Die Projekte wurden unter Rubriken zusammengefasst, sodass eine Richtung der strategischen Ziele und deren monetäre Priorisierung erkennbar und nachvollziehbar sein sollte. Leider handelt es sich allerdings nur um eine nachträgliche Sortierung und nicht um eine gestaltende Priorisierung, sodass das gesteckte Ziel nicht erreicht wurde. Immerhin sieht es nicht mehr ganz so stark nach Sammelsurium aus und man findet sich etwas leichter zurecht.

Welche Punkte wurden nicht oder nicht genügend umgesetzt? Zum einen wäre das Wichtigste gewesen die Benennung der jeweiligen strategischen Ziele. Nehmen wir exemplarisch den Komplex Feuerwehren. Wir alle wissen, dass die Ausstattung der Feuerwehren eine kommunale Pflichtaufgabe ist und die Kommunen im Rah

men des Finanzausgleiches mit den erforderlichen Mitteln auszustatten sind. Ich hatte im letzten Jahr versucht, eine Brücke zu bauen, als ich feststellte, dass aus Geldmangel in den Kommunen in den letzten Jahren offensichtlich wichtige Beschaffungen für die Feuerwehren nicht durchführbar waren. Aus meiner Sicht spricht vieles dafür, die zeitgemäße und einsatzbereite Ausstattung aller Feuerwehren im Land als strategisches Ziel auszurufen. Das ist ja dann auch in diesem Jahr mit dem großen Feuerwehrfonds geschehen, vielleicht auf meine Anregung, jedenfalls gut. Nach meiner Vorstellung sollten alle Kommunen informiert werden, dass es diesen Fonds gibt mit entsprechender Richtlinie, und alle Kommunen können für ihre Feuerwehren Anträge stellen.

(Beifall Dr. Matthias Manthei, Freie Wähler/BMV)

Es gilt nicht das Windhundprinzip, sondern die größte Bedürftigkeit anhand klarer Kriterien.

Aber warum gibt es dann wiederum zusätzlich 17 Einzelanträge zum Thema Feuerwehr aus dem Globalvolumen? Letztes Jahr wurde argumentiert – und auch da habe ich entsprechende Brücken gebaut, die Mitglieder des Finanzausschusses erinnern sich daran –, dass zum Teil einige wenige Feuerwehrvorhaben so dringend waren, dass man nicht auf den damaligen kleinen Feuerwehrfonds warten könne, denn das dauere ja seine Zeit, bis der eine Richtlinie habe, und so lange könne man einfach bei einigen Fällen nicht warten. Der kleine Feuerwehrfonds hat immer noch keine Richtlinie und die vorliegenden 31 Anträge sind noch nicht beschieden, jedenfalls war das vor Kurzem der Stand, ich frage da auch nicht täglich nach. Die Mittel für die supereiligen Feuerwehranträge sind gemäß der Antwort auf die Kleine Anfrage von Frau Rösler, Drucksache 7/3033, im Jahr 2018 zum Teil überhaupt nicht abgeflossen. Sie waren so dringend, dass man auf keine Richtlinie warten konnte, aber wurden im letzten Jahr, im gesamten Jahr überhaupt nicht umgesetzt. Selbst gutmütige Zeitgenossen fallen also auf diese Erklärung nicht mehr herein. Einzelfeuerwehranträge hätte es in diesem Jahr nicht geben dürfen, nur als Anträge an den Feuerwehrfonds, und auf den, also auf das Sondervermögen, hätten alle gleichermaßen zugreifen dürfen.

Wenn man sich dann schließlich die Anträge im Einzelnen anschaut, hat man auch große Zweifel daran, dass sich alle diese Dinge unter dem strategischen Ziel der funktionsfähigen Feuerwehr subsumieren lassen. Allerdings verzichte ich hier darauf, Einzelanträge durch den Kakao zu ziehen. Hinter jedem Projekt stecken ein guter Wille und eine Gruppe von Menschen, denen ich ihr Engagement auch nicht schlechtrede, aber jede gutwillige Person sieht ein, dass es bei der Verteilung öffentlicher Gelder nicht nach dem Grundsatz, „Man muss auch jönne könne“, gehen kann, sondern dass einheitliche und transparente Regeln gelten müssen, die gleichgelagerten Projekten auch gleiche Chancen auf Förderung und damit Umsetzung einräumen. Es gibt auch Projekte, die weitgehend unbestimmt sind und allein schon deshalb keinen klaren Regeln folgen können.

Das Projekt Nummer eins der Rubrik „Soziales Wohnen“ wird in der Projektbeschreibung mit 5 Millionen Euro beziffert, in der Übersichtstabelle übrigens mit 3 Millionen Euro. Es gibt nur eine allgemeine Vorstellung, keine genaue Definition, was mit diesen 3 oder 5 Millionen gefördert werden soll. Da es noch keine Partner gibt,

kann es sich um ein Projekt handeln oder um hundert Projekte. Es existiert noch keine Richtlinie, wie so oft, und da bietet es sich ja geradezu an, das dann maßgeschneidert mit dem Projektpartner, wenn man einen gefunden hat, zu machen. Dann würde es für den nach unbekannten Kriterien ausgewählten Partner auf jeden Fall eine schöne Sache sein. Aber wo bleibt die Gleichbehandlung, falls sich andere Interessenten melden? Angabegemäß ist auch nicht klar, wann das Projekt umgesetzt wird und das Geld zum Einsatz kommt.

Damit sind wir beim nächsten Punkt, dem zeitlichen Ablauf. Die Haushaltsüberschüsse entstehen zu einem beträchtlichen Teil dadurch, dass Investitionen nicht wie geplant im Haushaltsjahr starten. Dem Bürger und Steuerzahler wurde also im Haushaltsverfahren ein Projekt gezeigt und versprochen, welches leider nicht zur Umsetzung kam. Normalerweise fällt dieses Geld in die Hoheit des Haushaltsgesetzgebers zurück und kann über einen Nachtragshaushalt wieder in den normalen Ablauf eingeschleust werden. So geschieht das meines Wissens auch in allen anderen Bundesländern. Bei uns wird dasselbe Geld dem Bürger und Steuerzahler ein zweites Mal gezeigt und die Umsetzung eines anderen, vielleicht sinnvollen Projektes versprochen.

Wie die Anfrage von Frau Rösler ergeben hat, ist das Geld im Jahr 2018 nur sehr begrenzt abgeflossen. Nicht verbrauchte Mittel aus Vorjahren werden im Folgejahr dem Bewirtschaftungskontingent zugerechnet. Dasselbe Geld erscheint also mehrmals, und das jahrelang, sofern Jahresüberschüsse entstehen. Wer soll bei dieser Vielzahl von Einzelprojekten und Sondertöpfen und Sondertöpfchen eigentlich noch den Überblick behalten? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzministerium über diese Aufgabe hocherfreut ist, denn die Bewirtschaftung obliegt ja den jeweiligen Fachministerien. Sie richten damit für die kontrollierenden Oppositionsfraktionen im Landtag und für die Öffentlichkeit ein unübersichtliches Durcheinander an und die Frage ist, ob das so gewollt oder bei dieser Art der Organisation einfach unvermeidbar ist. Es entspricht jedenfalls definitiv nicht den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und die Unübersichtlichkeit nimmt von Jahr zu Jahr zu. Die Umsetzungsschwäche diverser Ministerien trägt hierzu natürlich nicht unerheblich bei. Die Finanzkontrolle durch die Opposition kann nicht mehr gewährleistet werden, insbesondere, weil da der Grundsatz der Periodizität ausgehebelt wird.

Als Zwischenergebnis bleibt festzuhalten, dass es den Koalitionsfraktionen nicht gelingt, strategische Ziele zu definieren, daraus klare Richtlinien abzuleiten, die Haushaltsmittel entsprechend zu priorisieren und alle Kommunen beziehungsweise die Öffentlichkeit gleichermaßen über die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zu informieren. Entscheidungen sind intransparent und werden nicht begründet.

Hier komme ich zu einem weiteren Aspekt, denn unsere Fraktion hat ja sowohl 2018 als auch 2019 Anträge gestellt. Alle Anträge, die strategisch ausgerichtet waren und dem gesamten Land gleichermaßen zugutegekommen wären, wurden ohne Begründung abgelehnt. Exemplarisch möchte ich auf die Unterstützung der Schwimmkurse in den Ferien hinweisen, die zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen mit großem Erfolg durchgeführt werden, da in den Ferien freie Bahnen in den Schwimmhallen verfügbar sind. Die Kosten wurden mit 13.500 Euro veranschlagt. Erfahrene Partner, wie das DRK oder die DLRG,

stünden bereit. Es macht mich fassungslos, dass so ein Projekt, welches im Ernstfall Leben retten kann und nicht auf einzelne Wahlkreise begrenzt ist, abgelehnt wurde.

Unser Antrag auf ein Minifußballfeld in Gützkow wurde dagegen im letzten Jahr angenommen und ist in diesem Jahr von der CDU übernommen und aufgestockt worden. Das Thema ist Stadtgespräch in Gützkow und wird von mir hier nicht weiter kommentiert.

Herr Liskow war so aufrichtig, uns hier im Plenarsaal den Hintergrund des Strategiefonds zu nennen. Abgeordnete werden in ihren Wahlkreisen angesprochen, ob sie nicht für dieses oder jenes Vorhaben Geld auftreiben können, und die Abgeordneten möchten gern helfen. Es gibt Projekte, für die es keine etablierten Fördertöpfe gibt, der Strategiefonds soll einspringen.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich weise noch mal darauf hin, dass es sich bei den gerade beschriebenen Ansinnen nicht per se um etwas Ehrenrühriges handelt, aber auch nicht um eine Strategie und nicht um Leuchtturmprojekte.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Bei den kleinen Hilfeprojekten wäre es klüger, das Geld an die Gemeinden zu geben, die über lokale Hilfe oft im Sinne einer Nothilfe vor Ort besser entscheiden können.

(Tilo Gundlack, SPD: Das glaube ich nicht.)

Abgeordnete, die freudestrahlend in ihren Wahlkreisen Geld verteilen, sind dagegen nicht akzeptabel. Stellen Sie sich einfach mal kurz vor, liebe Kollegen von der SPD und CDU, es wären nicht Sie, sondern andere, die dort mit dem Scheckbuch winken!

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

Machen Sie dem Spuk ein Ende, bevor das Landesverfassungsgericht es tut, insbesondere Sie, Herr Meyer, als neuer Finanzminister!

(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV)

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 150 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Finanzminister Herr Meyer.

(Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Herr Meyer, Dauerredner.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Abgeordnete! Es geht ja gut los mit zwei Reden hintereinander, allerdings jetzt zu einem Thema, das natürlich vielfach diskutiert wird. Ich finde es gut, dass wir hier und heute die Gelegenheit haben, darüber zu sprechen, denn das ist ja auch die Chance, auf die Möglichkeiten dieses Instruments, nämlich des Strategiefonds, hinzuweisen.

Erlauben Sie mir nur zwei Vorbemerkungen: Herr Wildt, Sie haben schon darauf hingewiesen, was noch aus

steht, ist die juristische Entscheidung aufgrund der Klage der Linksfraktion zum Strategiefonds. Wir erwarten ein entsprechendes Urteil noch im Sommer dieses Jahres und selbstverständlich werden wir als Landesregierung das Urteil des Gerichtes akzeptieren, egal, in welche Richtung es geht. Aber weil das so ist, ist natürlich der aktuelle Grund Ihres Antrages schwer verständlich, weil ich glaube, wir sollten erst mal dieses Gerichtsurteil abwarten, bevor ein Parlamentsbeschluss gefasst wird.

Zweite Vorbemerkung: In Ihrem Antrag heißt es, das Ganze sei verfassungsmäßig bedenklich. Da mag es vielleicht ein bisschen Ironie sein, wenn wir in die Landesverfassung gucken, Artikel 61 Absatz 3, dass bei Vorlagen zur Änderung des Haushaltsgesetzes – und darum geht es hier – das Initiativrecht ausschließlich bei der Landesregierung liegt. Also auch hier, muss ich mal sagen, habe ich nicht so richtig Verständnis für das, was Sie vorgetragen haben, aber ich sage ausdrücklich, ich möchte hier nicht mit formalen Argumenten die Debatte bestreiten, sondern ich glaube, Sachargumente sollten im Vordergrund stehen.

Was ist die Idee des Strategiefonds? Wenn wir uns jetzt mal der Dinge entkleiden – die Idee des Strategiefonds ist, dass man Zukunftsinvestitionen für MecklenburgVorpommern auf den Weg bringt. Und natürlich ist dahinter der Anspruch, meine Damen und Herren, wenn man etwas Neues macht, dass man möglicherweise nicht alles gleich richtig macht, sondern über die Zeitachse dafür sorgt, dass das Instrument besser genutzt wird und dass alle gemeinsam besser werden.

(Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.)