Protokoll der Sitzung vom 22.05.2019

(Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.)

Ich muss mal ganz deutlich sagen: Die Beispiele, die mich in der Diskussion zum Strategiefonds immer ereilen, sind die sogenannten Kleinprojekte. Dabei gibt es – und das ist ja transparent im Wirtschaftsplan festgehalten – viele Projekte, die weit darüber hinausgehen. Denken Sie zum Beispiel an den Kofinanzierungsfonds zur Unterstützung der kommunalen Ebene, Teil des Strategiefonds! Und sei es nun bei der Feuerwehr, kleineren Museen, bei Kitas, Schulen, Sporthallen, ohne Landeshilfen blieben viele wünschenswerte Projekte gerade auf kommunaler Ebene auf der Strecke, weil wir diese Möglichkeit der Kofinanzierung hier schaffen. Das Gleiche gilt im Übrigen für das Sonderprogramm Schulbau mit einem besonderen Schwerpunkt, der Mammutaufgabe Inklusion. Da höre ich dann auch nie, dass das irgendwie nicht gewollt ist, was da im Strategiefonds gemacht wird. Also das sind alles vernünftige Dinge, die da auf den Weg gebracht worden sind.

Natürlich ist das Ziel des Strategiefonds, überall da ganz konkret zu helfen, wo tatsächlich Hilfe benötigt wird und wo man mit langen Planungsfristen möglicherweise auch, was einen Doppelhaushalt angeht, Probleme hat, solche Projekte entsprechend zu finanzieren. Wir wollen eine schnelle Unterstützung dort zur Verfügung stellen, wo sie tatsächlich benötigt wird, und zwar möglichst sehr bürgernah.

Aber ich habe über die Schwerpunkte gesprochen, schauen wir doch mal auf das, was aktuell im Finanzausschuss beschlossen worden ist bei den 25 Millionen Euro für den Strategiefonds im engeren Sinne: für soziales Wohnen 9,25 Millionen Euro, für Kirchensanierung 3 Mil

lionen Euro, für die Feuerwehr 2,4 Millionen Euro. Das heißt, allein bei diesen drei Schwerpunkten sind das fast 15 Millionen von den 25 Millionen, und dann zu sagen, man verkleckert das Geld, kann ich an der Stelle ehrlicherweise nicht erkennen.

(Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!)

Meine Damen und Herren, vielleicht muss man sich Gedanken machen, weil man ja eine Überschrift braucht, dass natürlich zugegebenermaßen viele Projekte eher eine Art Bürgerfonds sind, Bürgerprojekte, die sozusagen unterstützt werden. Aber auch das, meine Damen und Herren, gehört ja dazu, und dazu gehört auch, dass man eine Übertragbarkeit von Restemitteln schafft, weil wir, wie gesagt, hier eine Fondslösung gewählt haben, die auch Planungssicherheit über mehrere Jahre bringen kann, wenn man entsprechende Projekte voranbringt.

(Thomas Krüger, SPD: Und so war das auch gewollt.)

Ein weiterer Kritikpunkt, den ich im Antrag gesehen habe, ist die Budgethoheit des Landtages, die angeblich verletzt wird. Nun sage ich das als ein Vertreter der Regierung, aber für mich ist der Finanzausschuss natürlich ein Organ des Landtages, hier werden die Mittel transparent vergeben. Es mag sein, dass dem einen oder anderen nicht gefällt, dass es für bestimmte Projekte Mehrheiten gibt und für andere Projekte nicht, aber das gehört eben zur Demokratie dazu. Wichtig ist, dass wir Transparenz schaffen, Transparenz über die Projekte, dass jeder erkennen kann, was mit dem Strategiefonds tatsächlich gefördert wird.

Ich will einen Punkt aufgreifen, der mir nicht nur aus der ehemaligen Sicht eines Chefs der Staatskanzlei und insbesondere aus der Sicht eines Finanzministers nicht gefällt, das ist nämlich, wie die Mittel abgerufen werden. Da müssen wir zweifelsohne besser und transparenter werden. Aber ich sage ebenso deutlich, und dafür werden wir die Diskussion in der Landesregierung führen: Nicht für jedes Projekt braucht es eine Richtlinie, sondern man kann rechtlich sauber fördern unterhalb einer Richtlinie, was das ganze Verfahren beschleunigt – Herr Wildt, da gebe ich Ihnen natürlich recht –, wenn ein entsprechendes Projekt in einem begrenzten Volumen vorgestellt wird im Finanzausschuss, im Landtag. Dass die Erwartungen vor Ort natürlich sehr hoch sind: Wie schnell kommen wir dann zur Realisierung des Projektes? Wie schnell fließt das Geld? Das ist sicherlich noch mal eine Aufgabe innerhalb der Landesregierung, die Wünsche, die uns aus dem Strategiefonds erreichen, tatsächlich schneller umzusetzen.

Summa summarum, meine Damen und Herren, der Strategiefonds ist aus meiner Sicht ein höchst demokratisches Instrument. Der Landtag ist bei der Vergabe der Gelder ganz konkret mit dabei, jeder kann einen Antrag stellen. Er muss natürlich um Mehrheiten werben. Nicht jedem gefallen bestimmte Projekte, die dort vereinbart werden, bisweilen gefällt mir auch nicht jedes Projekt, aber das gehört dazu.

Jetzt kommen wir zum Kern der Sache: Wer, wenn nicht Sie, liebe Damen und Herren Abgeordnete, sollte die Auswahl treffen? Sie sind in den Wahlkreisen unterwegs,

(Thomas Krüger, SPD: So ist das, genau so.)

Sie kennen die Probleme vor Ort, Sie definieren die Probleme mit den Bürgerinnen und Bürgern. Ich glaube, insofern ist der Strategiefonds eine Stärkung des Parlaments.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Richtig! – Zuruf von Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV)

Wir können besser werden. Ich sage Ihnen zu, jeden Vorschlag, um besser zu werden beim Strategiefonds, werden wir in der Landesregierung prüfen, mitnehmen und umsetzen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die AfDFraktion Herr Lerche.

Sehr geehrte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Landsleute! Der Antrag zur Aufhebung des Strategiefonds-Errichtungsgesetzes der BMV/Freie Wähler ist seit Jahren überfällig und findet bei der AfDFraktion Zustimmung.

Wie schon im Dezember 2017 und im Juni 2018 von mir hier im Plenum vorgetragen,

(Thomas Krüger, SPD: Aha!)

verstößt der sogenannte Strategiefonds aus Sicht der AfD-Fraktion gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

(Thomas Krüger, SPD: Ach so?!)

Da kann der neue Finanzminister hier erzählen, so viel er will,

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

wenn wir alle diese Projekte, die da rausgepickt wurden und so weiter, im Land auf den Prüfstand stellen, dann gibt es viele Vereine und viele weitere Projekte, die sagen, wieso die und nicht wir.

(Egbert Liskow, CDU: Ja, weil sie es nicht beantragt haben.)

Das ist totaler Quatsch, weil die nichts beantragt haben! Wenn mit einem Mal 20.000 Anträge bei Ihnen, Herr Liskow, auf dem Tisch liegen, dann sichern Sie allen zu, es werden alle was bekommen, na klar!

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

Also erzählen Sie nicht so einen Quatsch hier!

(Heiterkeit bei Egbert Liskow, CDU – Tilo Gundlack, SPD: Den Quatsch erzählen Sie hier nur!)

Den Teil Globalvolumen haben wir immer aufs Schärfste kritisiert und abgelehnt. Für die AfD-Fraktion gehörten diese finanziellen Mittel in die Hand der Kommunen. Dieses Geld gehört zum Finanzausgleichsgesetz zur Stärkung der kommunalen Ebene. Was mich heute nur

etwas verwundert, ist, dass die Fraktion Freie Wähler/BMV, die selbst Anträge zur Verteilung von Mitteln aus dem Strategiefonds gestellt hat – einer wurde sogar hier im Parlament beschlossen,

(Tilo Gundlack, SPD: Zwei! – Egbert Liskow, CDU: Drei! – Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)

ich erinnere mich noch an den Zuschuss für die Landeszentrale für politische Bildung –, nun diesen Antrag stellt. Ist dies zu diesem Zeitpunkt jetzt ein Antrag, weil Wahlkampf ist?

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU – Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU)

Die Begründungen waren ein bisschen dünn.

Am 27. Juni befasst sich das Landesverfassungsgericht mit der Klage der Fraktion DIE LINKE gegen den Strategiefonds. In diesem Sommer wird es also noch zu einem Urteil kommen. Sofort nach dem Urteil ist die Zeit für Anträge. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat nun für die CDU-Fraktion Herr Egbert Liskow.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Herr Lerche, ich glaube, Sie bringen so einiges durcheinander, das hat man eben gehört. Ich denke auch nicht, dass alle Anträge, die an uns herangetragen werden, automatisch beschieden werden. Ich glaube, die Koalition ist da sehr gut dabei auszusuchen, was wirklich förderungsfähig ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem bereits die Fraktion DIE LINKE den Strategiefonds des Landes vor dem Landesverfassungsgericht angreift, ist nun auch die Fraktion Freie Wähler/BMV zu der Überzeugung gelangt, mit dem Sondervermögen „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ sei ein verfassungswidriger Nachtragshaushalt geschaffen worden, der die Budgethoheit des Landes verletzt. Bemerkenswert daran ist, Herr Wildt, dass die Fraktion zu dieser Erkenntnis gelangt ist, nachdem diese sowohl im letzten als auch in diesem Jahr im Finanzausschuss Anträge und konkrete Projekte gestellt hat. Ob es damit zu tun hat, dass in diesem Jahr kein Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV im Finanzausschuss beschlossen worden ist, überlasse ich Ihnen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen sind weiterhin der Überzeugung, dass das Sondervermögen „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ ein rechtlich einwandfreies Mittel ist, nicht planbare Haushaltsüberschüsse für strategisch wichtige Zwecke des Landes zu verwenden. In der Aussprache zum Strategiefonds am 1. Juni letzten Jahres wurde dazu praktisch alles Wesentliche schon mal gesagt und ich möchte auch nicht alles wiederholen.

So hat der von meiner Fraktion hochgeschätzte damalige Finanzminister Mathias Brodkorb sehr präzise ausgeführt, dass die haushaltsrechtlichen Einwände gegen das

Strategiefonds-Errichtungsgesetz alles andere als überzeugend sind. Im Vergleich zu den anderen Sondervermögen, bei denen der Landtag nach ihrer Verabschiedung mit dem Haushaltsgesetz der Landesregierung die Bewirtschaftung ohne weitere Einflussnahme überlässt, hat sich der Strategiefonds beim Parlament in einem wesentlichen Teil das Entscheidungsrecht zurückgeholt, indem nämlich der Finanzausschuss über die konkrete Vergabe der Mittel für Programme und Projekte beschließt. Was daran hinter der demokratischen Legitimation des Haushaltsgesetzgebers zurückbleiben soll, erschließt sich nicht einmal ansatzweise.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Konstruktion des Strategiefonds-Errichtungsgesetzes beruht im Wesentlichen auf der Tatsache, dass Haushaltsüberschüsse nicht oder zumindest nur schwer planbar sind und sich die Koalition darauf verständigt hat, erst das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes zu erreichen und nur im Falle von Haushaltsüberschüssen einen Teil dieser Mittel für zusätzliche einmalige Aufgaben bereitzustellen.

(Torsten Renz, CDU: Sehr richtig!)

Ich habe schon im letzten Jahr darauf hingewiesen, dies entspricht den Vorgaben des Artikels 2 Absatz 3 des Haushaltsgesetzes. Diese Regelung bestimmt, dass ein positiver Saldo zur zusätzlichen Schuldentilgung, zur Verminderung des Kreditbedarfes, zur Bildung von Rücklagen, für Zuführung an das Sondervermögen, Konjunkturausgleichsrücklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern und für Zufuhren an das Sondervermögen „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ zu verwenden ist.

Ähnliche Regelungen finden sich auch in Haushaltsgesetzen anderer Bundesländer. Auch in anderen Ländern ist daher für die Verwendung eines Jahresüberschusses nicht in jedem Fall ein Nachtragshaushalt erforderlich, der vom gesamten Parlament verabschiedet werden muss. Wir tun also nichts weiter, als Artikel 2 Absatz 8 des Haushaltsgesetzes umzusetzen, welcher eine Verwendung des Haushaltsüberschusses ohne Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes ermöglicht. Weder DIE LINKE noch die Freien Wähler/BMV haben Artikel 2 Absatz 8 angegriffen, insofern erscheinen die vorgebrachten Einwände nach wie vor als gegenstandslos.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die in der Begründung des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV mitschwingende Unterstellung, die Verwendung der Auszahlung von Mitteln aus dem sogenannten Globalvolumen des Strategiefonds erfolge intransparent und ohne einheitlichen Rechtsrahmen, ist schlichtweg falsch. Zum einen erfolgt die Bewirtschaftung des Globalvolumens selbstverständlich auf der Basis des Haushaltsrechts, zum anderen gibt es inzwischen für die meisten größeren Projekte Förderrichtlinien, die öffentlich einsehbar sind. Dass dagegen für kleinere Projekte und Einzelprojekte keine eigenen Förderrichtlinien erlassen werden, entspricht der völlig üblichen Verwaltungspraxis. Genau für solche Förderung gibt es die Landeshaushaltsordnung, für die die Landesförderung anzuwenden ist.