Meine sehr geehrten Damen und Herren, die in der Begründung des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV mitschwingende Unterstellung, die Verwendung der Auszahlung von Mitteln aus dem sogenannten Globalvolumen des Strategiefonds erfolge intransparent und ohne einheitlichen Rechtsrahmen, ist schlichtweg falsch. Zum einen erfolgt die Bewirtschaftung des Globalvolumens selbstverständlich auf der Basis des Haushaltsrechts, zum anderen gibt es inzwischen für die meisten größeren Projekte Förderrichtlinien, die öffentlich einsehbar sind. Dass dagegen für kleinere Projekte und Einzelprojekte keine eigenen Förderrichtlinien erlassen werden, entspricht der völlig üblichen Verwaltungspraxis. Genau für solche Förderung gibt es die Landeshaushaltsordnung, für die die Landesförderung anzuwenden ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend ist festzuhalten, dass wir nicht nur der Klage der Linksfraktion mit Gelassenheit entgegensehen,
sondern selbstverständlich auch den vorliegenden Antrag ablehnen werden. Sollte im Übrigen das Landesverfassungsgericht – das haben Sie auch schon gehört – Hinweise geben, wie man den Strategiefonds anders zu gestalten hat, werden wir dieses ohne Frage umsetzen, um das Instrument an sich damit zu erhalten. Auch darin stimme ich mit Herrn Brodkorbs Aussage schon aus der letzten Aussprache überein. Wir werden also weiterhin mit dem Strategiefonds arbeiten.
Ich glaube, die Menschen, die Antragsteller, die daraus Geld bekommen haben, sind uns dankbar. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Bevor ich Frau Rösler von der Fraktion DIE LINKE das Wort erteile, begrüße ich auf unserer Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 der Regionalen Schule Eggesin. Herzlich willkommen!
(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Beifall Dirk Lerche, AfD – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Meine Fraktion ist bekanntlich seit Einführung des Strategiefonds Ende 2017 eine scharfe Kritikerin dieses dubiosen Instruments. Also von Resignieren, Herr Wildt, kann überhaupt keine Rede sein.
Die Fraktion Freie Wähler/BMV war in dieser Angelegenheit lange gutgläubig, hat lange gezögert, gezaudert und gehofft. Sie glaubte daran, mitspielen zu dürfen,
und wird nun eines Besseren belehrt. Heute springt sie auf den Zug der Kritikerinnen und Kritiker auf und will den Strategiefonds weghaben. Spät, aber besser spät als nie!
Offenbar sind Sie, Herr Wildt, zu der Einsicht gelangt, dass die Regierungsfraktionen von SPD und CDU die Kritik am Strategiefonds nicht ernst nehmen.
Sie haben die Erfahrung gemacht, dass es die Koalition schlicht nicht interessiert, was die Opposition sagt.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Tilo Gundlack, SPD: Das kann man so nicht sagen. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)
Die verfassungspolitischen und verfassungsrechtlichen Kritikpunkte am Strategiefonds scheren SPD und CDU einen feuchten Kehricht.
Meine Damen und Herren, da von meiner Fraktion angestoßene diverse Debatten im Finanzausschuss und im Landtag nichts brachten, liegt der Strategiefonds nun auf dem Tisch des Landesverfassungsgerichts, und die – ich will das vielleicht hier noch mal sagen – mündliche Verhandlung findet übrigens genau am 27. Juni um 11.00 Uhr statt.
Meine Fraktion ist zuversichtlich, dass das höchste Gericht des Landes dem Treiben der Koalition einen Riegel vorschieben wird, denn was verbirgt sich hinter dem Strategiefonds? Angeblich sollen besonders für die Entwicklung des Landes wegweisende Projekte und Programme mit Leuchtturmcharakter finanziert werden, Zukunftsinvestitionen, wie der Finanzminister gerade sagte. Tatsächlich hat sich der Strategiefonds sehr schnell und sehr deutlich als das entpuppt, wofür er geschaffen wurde, als ein Wahlkreissicherungsfonds für SPD und CDU.
(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Manfred Dachner, SPD: Das ist so ein Unsinn, was Sie erzählen, das ist nicht mit anzuhören! – Peter Ritter, DIE LINKE: Dann gehen Sie doch nach Hause!)
Eine öffentlichkeitswirksame Scheckübergabe von Abgeordneten der SPD und CDU jagt die nächste, insbesondere in Wahlkampfzeiten.
Und hin und wieder geht das auch ganz ohne förmliche Schecks und Bescheide, mit geldwarmem Händedruck.
Je nach Nase und Sympathie wird offenbar der notwendige Eigenanteil ausgehandelt. Soweit nur zur Einhaltung der Landeshaushaltsordnung.
Die Steuermillionen werden also im erlauchten Kreis der Koalition nach Gutdünken verteilt, frei nach dem Motto: „Wer will, wer will, wer hat noch nicht? Es ist noch Suppe da!“ Und davon ist reichlich da,
Jeder Abgeordnete der Koalition darf mal ran an den Honigtopf und im Wahlkreis den Gönner und Kümmerer geben. Das ist nicht nur politisch schlechter Stil,
sondern auch verfassungsrechtlich daneben, denn bei allem, was sich SPD und CDU so ausgeheckt haben, missachten Sie auch noch das Budgetrecht des Parlaments, der Abgeordneten im Allgemeinen und der Opposition im Besonderen.
Erstens. Der Landtag darf auf seine zwingend auszuübende Haushaltshoheit nicht ohne Not verzichten und sie nicht auf andere übertragen, Herr Meyer.
Zweitens. Bei dem Strategiefondssondervermögen handelt es sich um einen Nebenhaushalt, der als Ausnahme vom Grundsatz der Haushaltseinheit einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung bedarf. Eine solche Rechtfertigung fehlt hier.
Drittens. Wenn ein Viertel der jährlichen Haushaltsüberschüsse in das Sondervermögen fließt, wird gegen das haushaltsrechtliche Prinzip der Gesamtdeckung aller Haushaltseinnahmen verstoßen.
Viertens. Selbst wenn der Finanzausschuss mit einem Zustimmungsrecht bei Förderanträgen der Exekutive ausgestattet ist, kann er sich nicht an die Stelle des gesamten Landtages als Verfassungsorgan setzen. Der Finanzausschuss ist kein Ersatzhaushaltsträger.
Fünftens. Über Mehreinnahmen muss das Plenum selbst entscheiden. Dies ist eine Folge der Budgethoheit. Über die Mittelverwendung darf dieser Ausschuss nicht allein befinden.
Sechstens. Der Strategiefonds ist nicht transparent. Das ist weder für die Öffentlichkeit noch für die Opposition hinnehmbar. Alle Abgeordneten müssen über die Verwendung von Steuermitteln für die sogenannten Leuchtturmprojekte mitreden und mitentscheiden können.