die Koalition entscheidet hinter verschlossenen Türen. Das Parlament und insbesondere die Opposition gucken in die Röhre.
Und im Übrigen, Herr Meyer, müssen Sie mir mal bitte die Frage beantworten, wo potenzielle Antragsteller denn ihre Anträge stellen sollen. Im Finanzausschuss nicht,
aus der Mitte des Finanzausschusses klappt das nicht. Die Anträge, die dort gestellt werden, werden regelmäßig abgewiesen.
(Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Gut, dass wir welche gestellt haben, sonst wüssten Sie das gar nicht.)
Meine Damen und Herren, meine Fraktion wird den Gesetzentwurf der Fraktion Freie Wähler/BMV in den Ausschuss überweisen, bietet uns eine Überweisung doch die Möglichkeit, in einer öffentlichen Anhörung die verfassungsrechtlichen Kritikpunkte noch einmal zu erörtern. Vielleicht kommen am Ende die Abgeordneten von SPD und CDU zur Erkenntnis, dass mit ihrem Strategiefonds doch so einiges im Argen liegt.
Meine Erfahrungen mit der Koalition lassen allerdings kaum Raum für solche Hoffnungen, aber es geschehen immer noch Zeichen und Wunder. Insofern hoffe ich zumindest ein kleines bisschen, dass ein Umdenken in der Koalition noch stattfindet, auch wenn diese Art der Gutsherrenpolitik für Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von SPD und CDU, heute bequem und auch politisch vorteilhaft erscheint.
Kommt es zu einem Umdenken, dann können wir bereits in den anstehenden Haushaltsberatungen die frei werdenden Mittel an die Kommunen direkt weiterreichen. Das ist transparent, das ist fair, verwaltungsarm und konsequent, und die Akteure vor Ort können am besten entscheiden, wie das Geld für eine gute Entwicklung nachhaltig eingesetzt werden kann.
Sie haben uns jetzt so einiges an den Kopf geworfen, das ist auch okay, aber Sie wollen eine Anhörung im Finanzausschuss wegen der Verfassungsmäßigkeit. Was soll denn das noch? Sie sind vor das Landesverfassungsgericht gezogen und haben eine Klage eingereicht. Wieso soll ich da jetzt noch eine Überweisung machen und dann noch mal eine Anhörung? Das macht doch keinen Sinn, das ist doch Quatsch!
Warten wir doch erst mal ab, was das Landesverfassungsgericht sagt, und dann können wir noch immer entscheiden, was mit dem Strategiefonds passiert,
wenn das Landesverfassungsgericht sagt, das ist nicht richtig. Aber so lange ein laufendes Verfahren läuft, über was unterhalten wir uns dann darüber? Das ist doch völliger Quatsch!
Deswegen kann ich auch gleich noch sagen, auch an den Kollegen Wildt gerichtet, wir lehnen die Überweisung ab, wir lehnen auch den Gesetzentwurf ab, weil es einfach keinen Sinn macht, ne?!
Nee, das ist nicht überraschend, das wissen Sie ja. Sie haben aber ein paar Dinge hier vorgetragen, wo ich gesagt habe, was war das denn hier bitte schön, das macht doch jetzt keinen Sinn. Ich kann Ihnen jetzt genauso vorwerfen wie die Kollegin Rösler, dass es ein Wahlkampfmanöver ist.
Ich kann mal an unser Gespräch mich noch teilweise erinnern, aber ich will dazu nicht noch mehr sagen.
Das andere ist, Sie behaupten in Ihrer Begründung des Gesetzentwurfes, das Ding ist verfassungswidrig, aber untersetzen es nicht mit irgendeinem Wort.
Sie sagen nur, es ist intransparent, das wollen wir nicht alle und was weiß ich nicht noch, was da alles so drinsteht. Deswegen habe ich mir gesagt, was wollen Sie damit erreichen. Sie erreichen damit gar nichts. Lassen Sie uns das Verfahren abwarten, was das Landesverfassungsgericht sagt. Dann sind wir alle schlauer und dann, was der Finanzminister auch gesagt hat, was der Kollege Liskow auch schon gesagt hat, wenn ein Ergebnis vorliegt, dann wird das Ergebnis auch so umgesetzt. Das hat auch der vormalige Finanzminister schon gesagt bei der Debatte und wir haben uns auch schon mehrfach darüber unterhalten, uns schon mehrfach damit auseinandergesetzt. Ketzerisch könnte ich jetzt auch so sagen, wie Herr Kollege Liskow, Sie sind nicht Teil dieses Strategiefonds geworden, weil Sie den Antrag alle zu
Stimmt, Sie haben nicht zurückgezogen. Aber Sie sind nicht durchgedrungen, Sie sind eben nicht durchgedrungen bis zur Mehrheit. Und wenn man keine kleine Mehrheit hat für einen Antrag, dann kann man auch nicht erwarten, dass er durchkommt.
Wie gesagt, meine Damen und Herren, wir lehnen eine Überweisung ab, wir lehnen den Gesetzentwurf ab. – Ansonsten vielen Dank dafür.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Also die Redezeit reicht auf jeden Fall dieses Mal. Ich möchte mich auch nur noch auf ganz wenige Punkte konzentrieren.
Zum einen, Herr Gundlack, Sie haben gerade gesagt, ich hätte behauptet, dass das verfassungswidrig ist. Das ist nicht richtig, das steht auch im Antrag nicht drin.
Da steht „verfassungsmäßig bedenklicher da intransparenter“. Das ist etwas anderes, als wenn ich behaupten würde, es wäre verfassungswidrig. Selbstverständlich greife ich dem Gericht nicht vor.
(Tilo Gundlack, SPD: Es „wurde ein verfassungswidriger Nebenhaushalt geschaffen“, steht im Gesetzentwurf.)
Frau Rösler, Sie haben gesagt, wir wären auf den Zug aufgesprungen. Das kann ich so nicht stehen lassen. Es ist sicherlich richtig, dass ich gutmütig bin, das gebe ich ohne Umstände zu. Sicherlich bin ich ein gutmütiger Mensch, das will ich auch bleiben, aber wenn wir keine Anträge gestellt hätten letztes Jahr und in diesem Jahr, dann wüssten Sie gar nicht, ob diese Anträge angenommen oder abgelehnt werden würden.