Protokoll der Sitzung vom 23.05.2019

offensichtlich musste der Koalitionspartner überredet werden, einen fraktionsübergreifenden Antrag mitzutragen.

(Zurufe von Jochen Schulte, SPD, und Maika Friemann-Jennert, CDU)

Und wie es bei fraktionsübergreifenden Anträgen zuweilen so ist, ist da auch immer ein Kompromiss. Darauf will ich eben vor allen Dingen abstellen. Wir freuen uns, dass wir erreichen konnten,

(Andreas Butzki, SPD: Man kann das nicht mehr hören! Peinlich, peinlich!)

dass nun von Menschen mit Mobilitäts- und Sinneseinschränkungen die Rede ist. Wir können jedoch nicht begreifen, warum ein Verweis auf die UN-Behindertenkonvention nicht mitgetragen wurde. Das finden wir einfach schade und das will ich hier nicht verheimlichen.

Sehr geehrte Damen und Herren, während für den Fernverkehr, der eigenwirtschaftlich und fast ausschließlich durch die Deutsche Bahn abgewickelt wird, eine Mobilitätszentrale schon lange Zeit existiert, wurde sie für den Regionalverkehr erst 2011 deutschlandweit eingeführt. Erprobt wurde diese Hotline mit einer einzigen Nummer in Mecklenburg-Vorpommern. Minister Pegel sprach davon, weil unser Land bekanntermaßen vom Fernverkehr weitgehend abgehängt ist. Deshalb ersetzt der SPNV originär die dem Fernverkehr zuzuordnenden Strecken.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Deutsche Bahn muss aktuell sehr viel Kritik einstecken: marode Infrastruktur, fehlendes Personal, fehlendes und unzulässiges Zugmaterial, Unpünktlichkeit sowie Ausfälle bei Witterungsunbilden.

(Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Das ist ein Privatunternehmen.)

Die Deutsche Bahn AG braucht dringend mehr Geld, um jahrelanges Fahren auf Verschleiß zu beenden. Zudem bekommt die DB Regio immer mehr und nach dem Vergaberecht ganz gewollt Konkurrenz von anderen nicht bundeseigenen Eisenbahnunternehmen. Mehr Wettbewerb fällt nun der DB Regio auf die Füße. Mit sinkendem Anteil der DB Regio am SPNV kann ein Service, der alle anderen Eisenbahnunternehmen mit erfasst, so nicht mehr kostenfrei angeboten werden, so zumindest die Auffassung des Konzernbevollmächtigen der Deutschen Bahn AG für Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Trettin, zumal die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung stark gestiegen ist. 2018 sollen es 850.000 Hilfeleistungen gewesen sein.

Aus diesem Grund schloss und schließt die DB Regio kostenpflichtige Vereinbarungen mit nicht bundeseigenen Eisenbahnunternehmen ab. Damit wurde und wird eine neue Einnahmequelle erschlossen. Für die Eisenbahnunternehmen, die eigenen Service mit Personal in den Zügen nun mal bieten, war und ist nicht einzusehen, warum sie nun zusätzlich zahlen sollen – eine Zwickmühle, die es aufzulösen gilt. Dass der Streit darüber ausgerechnet die Menschen trifft, die zwingend auf Unterstützung angewiesen sind – Frau Friemann-Jennert sprach davon –, ist ein Skandal. Es zeugt von wenig Sensibilität und Gespür. Offenbar ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention immer noch nicht über

all in den Köpfen. Somit wäre ein Verweis darauf im Antragstext natürlich schon sinnvoll gewesen.

Sehr geehrte Damen und Herren, mobilitäts- und sinneseingeschränkte Menschen haben es ungleich schwerer, sich im Alltag und erst recht in ungewohnten Situationen zurechtzufinden. Sie sind angewiesen auf Kommunikationsmittel und Kommunikationswege, die die nötigen Informationen vermitteln. Sie brauchen Barrierefreiheit und Unterstützung aus erster Hand zur Überwindung bestehender Hürden. Der Mobilitätsservice der Deutschen Bahn war bis Ende Januar und nun, wie wir hören, zumindest in einem gewissen Maße eine selbstverständliche Hilfe. Er sichert Unterstützung für den gesamten Reiseweg und organisiert Ein- und Ausstiegshilfen an den Bahnhöfen.

Das muss so bleiben, völlig unabhängig davon, welches Eisenbahnunternehmen die Strecke bedient. Dieser Service war und ist vielleicht vielfach die Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Einschränkungen die Reise überhaupt antreten konnten und können. Deshalb muss schnell dafür gesorgt werden, dass die entstandene Verunsicherung beendet wird. Es sind viele betroffen von Einschränkungen in ihrer Mobilität, ihrer gesellschaftlichen Teilhabe und ihrer Unabhängigkeit. Es geht um Menschen, die durch eine Behinderung, eine Verletzung, eine Krankheit in ihrer Mobilität oder Wahrnehmung gehindert oder eingeschränkt sind. Es geht auch um ältere Menschen und um Familien mit kleinen Kindern. Hürden und Hemmnisse machen also für einen ziemlich großen Personenkreis es ungleich schwerer, von A nach B zu kommen.

Sehr geehrte Damen und Herren, noch sind wir weit davon entfernt, dass Bahnhöfe und deren Umfeld flächendeckend barrierefrei nutzbar sind. Insbesondere an kleineren regionalen Bahnhöfen und Haltepunkten fehlen Rampen, Aufzüge, barrierefreie Wege und Übergänge. Die Bahnsteige ermöglichen noch nicht überall einen stufenlosen Ein- und Ausstieg. Der Streit zwischen Bund und Ländern zu den Bahnsteighöhen ist noch nicht beigelegt. Die Bahn pocht auf 76 Zentimeter, die Länder auf 55 Zentimeter Höhe. Bauprojekte wurden gestoppt. Auch Anzeigen und Durchsagen sind nicht selbstverständlich und für jede und jeden uneingeschränkt wahrnehmbar. Besonders heikel wird es, wenn sich bei Zeiten oder Gleisen etwas ändert und diese Info nicht richtig oder nicht rechtzeitig ankommt. Oftmals sind Umsteigezeiten zu kurz, um solche Situationen zu puffern und Orientierung zu ermöglichen. Wenn hier nicht alles glattläuft und Unterstützung zur Stelle ist, ist der Zug weg, ein falscher Zug erwischt und die Probleme nehmen ihren Lauf.

Kurzum, es wäre unzumutbar, wenn es je nach Eisenbahnunternehmen unterschiedliche Anmeldeverfahren für Unterstützungsleistungen gäbe, sich mobilitäts- und sinneseingeschränkte Menschen wie bei einem Puzzle zusammensuchen und organisieren müssten, was sie für ihre Fahrt oder Reise brauchen und wer sie wo unterstützen kann. Wir sind ohnehin weit entfernt von der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, dem gesetzlichen Anspruch und Benachteiligungsverbot aufgrund einer Behinderung laut Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes. Darüber sind wir uns, denke ich, funktionsübergreifend einig. Das drückt die gemeinsame Antragsforderung aus, ich zitiere: „So lange MobilitätsInfrastruktur nicht dergestalt vorhanden ist, dass Menschen mit Beeinträchtigungen die Bahn ohne fremde

Hilfestellung nutzen können, muss es für jede und jeden Betroffenen Hilfe aus einer Hand geben.“

Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit mehr als einem Jahrzehnt in Deutschland gilt, besagt, dass die Vertragsstaaten wirksame Maßnahmen treffen sollen, um für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen, indem sie unter anderem den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu hochwertigen Mobilitätshilfen, Geräten, unterstützenden Technologien und menschlicher und tierischer Hilfe sowie mittels Personen erleichtern, auch durch deren Bereitstellung zu erschwinglichen Kosten.

Die Konvention, die bundesweit rechtsbindend ist, zielt darauf ab, die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Selbstbestimmung sicherzustellen, und verpflichtet zu wirksamen Maßnahmen. Der Mobilitätsservice aus einer Hand ist also im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention Gegenstand der politischen Umsetzung und Verwirklichung eben dieser. Daneben gilt es, Bahnhöfe, Haltestellen, Verkehrsmittel, Verknüpfungspunkte und Verkehrsanbindungen durchgängig barrierefrei zu machen.

In Sachen barrierefreier Mobilitätsstruktur stehen wir noch ziemlich am Anfang. Dabei war es in Anhörungen und der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ immer wieder Thema. Gerade im ländlichen Raum ist die Sicherstellung der Mobilität für alle Menschen eine besondere Herausforderung.

Im Abschlussbericht aus dem Jahr 2016 der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“, auf die wir als LINKE immer wieder gern zurückkommen, heißt es: „Aufgrund der Rahmenbedingungen ist eine intelligente und effiziente Mobilitätspolitik gefordert, die neben der Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs vor allem flexible und alternative Bedienformen bei der Flächenerschließung des ländlichen Raumes in den Mittelpunkt der Angebote stellt. Gut aufeinander abgestimmte Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Verkehrsangeboten bilden die Basis. Eine solche Politik muss vom Land, den Aufgabenträgern, den Verkehrsunternehmen und der Zivilgesellschaft gemeinsam getragen werden. … Um Mobilität für alle und insbesondere für Älterere“ – und für Menschen mit Behinderungen – „sicherzustellen, muss das ÖPNV-System angepasst werden. Barrieren und bestimmte Aspekte der Gestaltung des Straßenraums behindern die Mobilität älterer Menschen, die von … gesundheitlichen Einschränkungen betroffen sind“, sowie von allen mobilitäts- und sinneseingeschränkten Menschen. „Ziel muss es daher sein, so umfassend wie möglich eine flächendeckende Barrierefreiheit zu gewährleisten.“ Soweit die Position der LINKEN. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat nun für die Fraktion Freie Wähler/BMV die Abgeordnete Frau Weißig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Es ist heute schon wieder alles Mögliche gesagt worden,

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

aber trotzdem möchte ich meine Rede dazu auch halten. Sie müssen es ertragen.

Mobilität ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um unseren Menschen eine aktive und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Der Weg zur Arbeit, zur Familie und Freunden, zu Freizeitaktivitäten und auch die Reise in den Urlaub können nur bewerkstelligt werden, wenn eine ausreichende Infrastruktur vorhanden ist. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Mobilitäts- und Sinneseinschränkungen. Personen mit solchen Einschränkungen benötigen jedoch nicht nur eine gute Schienen- und bahnhofsbezogene Infrastruktur, die barrierefreies Reisen ermöglicht, sie benötigen mithin die unkomplizierte Möglichkeit, ihre Reise von A nach B ihren Behinderungen gerecht zu planen. Dies ist vor allem notwendig, solange die Infrastruktur noch nicht überall entlang ihrer Reise barrierefrei ausgestaltet ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für Menschen mit Behinderungen gibt es für die Planung ihrer Reise mit der Bahn auch zwischen den verschiedenen Bahnunternehmen die Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn. Ende Januar jedoch stellte die Deutsche Bahn diesen Service für die private Konkurrenz aufgrund eines Streits um die Finanzierung plötzlich ein. Der Mobilitätsservice der Bahn gab fortan nur die Kontaktdaten der jeweiligen privaten Eisenbahnunternehmen raus, plante somit also nicht mehr die komplette Reisekette für die Kunden, weil die privaten Unternehmen sich nicht finanziell an den Kosten des Mobilitätsservices beteiligen wollten. In diesem Zuge kündigten einige private Eisenbahnunternehmen an, einen eigenen Mobilitätsservice anzubieten. Das führte dazu, dass Reisende mit Unterstützungsbedarf sich gegebenenfalls an mehrere Stellen wenden mussten, was nicht nur an sich umständlich ist, sondern auch eine zusätzliche Hürde insgesamt für die Menschen bei den Planungen ihrer Reisen darstellte.

Mitte März machte die Bahn jedoch eine Rolle rückwärts, indem sie ankündigte, die Einschränkung zurückzunehmen und ihren Mobilitätsservice wieder uneingeschränkt für alle zur Verfügung zu stellen. Dies begrüßen wir als Fraktion ausdrücklich, es zeigt aber auch, dass auf diesem Feld Handlungsbedarf besteht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Diesen Handlungsbedarf stellt der vorliegende Antrag dar. Insgesamt muss aber gelten, einen Fall wie im Frühjahr dieses Jahres darf es nicht wieder geben. Es ist daher absolut erforderlich, dass Menschen mit Behinderungen ihre Reise unkompliziert und vor allem vollständig hinsichtlich ihrer Einschränkung planen können, auch unternehmensübergreifend. Hierzu benötigen sie einen einheitlichen Ansprechpartner, an den sie sich wenden können, um ihren jeweiligen Unterstützungsbedarf anzuzeigen.

Dies ist nicht nur von Vorteil für die Menschen, sondern auch für das jeweilige Bahnunternehmen, das dann besser dessen Unterstützung planen kann. Wir fordern diesbezüglich eine bundesweit einheitliche Servicehotline, die dies gewährleistet. Zudem muss natürlich deren Finanzierung sichergestellt sein, damit eine erneute zusätzliche Behinderung für die Menschen bei der Planung ihrer Reise ausbleibt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch auf einen Punkt in der Begründung des Antrages eingehen, den ich im Namen meiner Fraktion betonen möchte: Die einheitliche Servicehotline

sollte nicht das Ende vom Lied sein. Die Digitalisierung bietet die Möglichkeit, dass sich die Bahnunternehmen durch eine einheitliche Schnittstelle so vernetzen, dass es für Kunden mit Mobilitäts- und Sinneseinschränkungen möglich sein wird, beim Ticketkauf bereits ihre Einschränkungen darzulegen und Hilfsbedarfe so anzugeben, dass diese direkt und automatisiert an das Unternehmen und das jeweilige Zugpersonal weitergeleitet werden können. Durch eine effiziente Nutzung der Digitalisierung kann also schon ein Schritt weiter gegangen werden und so die Reisen hilfsbedürftiger Personen komfortabler gestaltet werden. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV)

Um das Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Professor Weber.

Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Frau Präsident! Werte Kollegen und liebe Gäste! Wenn jemand von Usedom auf Usedom nach Waren an der Müritz fahren möchte, dann nutzt er drei verschiedene Verkehrsunternehmen, und da es bis heute nicht gelungen ist, einen einheitlichen Verkehrsverbund und entsprechende einheitliche Tickets in diesem Land zu verwirklichen, muss er auch drei unterschiedliche Eisenbahnunternehmen um Tickets angehen. An sich ist das schon ein Ärgernis genug und es wäre längst an der Zeit, hier einen einheitlichen Ticketservice, einen Verkehrsverbund für Mecklenburg-Vorpommern durchzusetzen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für Menschen mit Beeinträchtigungen bedeutet das, dass sie sich jetzt auch an drei unterschiedliche Servicehotlines wenden müssen, dass sie dreimal telefonieren müssen, wenn sie überhaupt herausgefunden haben, dass sie mit drei unterschiedlichen Verkehrsunternehmen fahren müssen. Das ist eine unzumutbare Erschwernis.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Mein Kollege Thomas de Jesus Fernandes hatte bereits ausgeführt, es gibt eine gesetzliche Verpflichtung der Eisenbahnunternehmen, in jedem Bahnhof, den man anfährt und in dem ein Halt vorgesehen ist, für einen ordnungsgemäßen Service der Menschen mit Behinderungen – Hilfe beim Umsteigen bei Bahnsteigwechseln und so weiter – zu sorgen.

Eigentlich war das mal gedacht als Personalservice, da musste Personal in den Bahnhöfen vorgehalten werden. Da das teuer ist, hat man sich netterweise darauf geeinigt, dass eine Servicehotline dieses Vorhalten von Personal über 24 Stunden potenziell ersetzen kann und dann nur bei angemeldeten Reisen noch Personal mit Umstiegshilfe vorgehalten werden muss. Dann muss man aber auch erwarten, dass das funktioniert, und von einem Eisenbahnverkehrsunternehmen verlangen, dass sie mit einer einheitlichen Hotline dafür Sorge tragen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen trotz dieser barrierefrei und mit der entsprechenden Hilfe reisen können. Dass das nicht funktioniert, ist ein Skandal! Man muss den Eisenbahnverkehrsunternehmen eben klarmachen, wenn ihr euch nicht einigt, wenn es keine einheitliche Servicehotline gibt, dann müsst ihr eben wieder Personal auf jedem Bahnsteig bereitstellen für jeden Reisenden.

(Beifall Christoph Grimm, AfD)

Ich glaube, dieser Wink mit dem Kostendruck ist das Einzige, was hier Zusammenhalt und die Zusammenarbeit noch überzeugend voranbringen kann. Ich begrüße deswegen ausdrücklich diesen Antrag, dem wir natürlich auch zustimmen werden.

Herr Koplin, Ihnen wollte ich noch sagen, Sie hatten ja zu Recht bedauert, dass in diesem gemeinsamen Antrag ohne uns der Verweis auf die UN-Behindertenrechtskonvention fehlt, anders, als wir das im Sozialausschuss eigentlich vorgesehen hatten. Aber so ganz wichtig war Ihnen der Verweis dann doch nicht, sonst hätten Sie den gemeinsamen Antrag verlassen und hier einen Änderungsantrag stellen oder mal mit uns reden können, denn im Sozialausschuss hatten wir das alles mitgetragen. Also sich hier hinzustellen und zu sagen, leider ist das im Antrag nicht mit drin, aber den Antrag haben Sie selbst mitgetragen, ist nicht so ganz überzeugend. Wenn es Ihnen wichtig genug gewesen wäre, dann hätten Sie doch den Antrag nicht gemeinsam eingereicht, sondern hier einen Änderungsantrag eingebracht. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Um das Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Oldenburg.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Fraktion ist sehr froh über diesen gemeinsamen Antrag, und wir sind auch sehr froh darüber, dass die AfD-Fraktion nicht ein Miteinreicher dieses Antrages ist. Ich sage es deshalb, weil Sie ja vorher …

(Dr. Ralph Weber, AfD: Die Ideologie macht vor Ihnen keinen Halt. Pure Ideologie! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Das hat mit Ideologie gar nichts zu tun, das hat mit Ihrem Gedankengut zu tun. Und zwar ist es ganz …

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Ach, hören Sie doch zu!)

Hören Sie einfach zu, warum Sie auf solchen Anträgen niemals stehen werden, die die vier demokratischen Fraktionen dieses Landtages miteinander vereinbaren!

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Danke für die Bestätigung! – Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD – Glocke der Präsidentin)

Wissen Sie, aber das können Sie vielleicht gar nicht wissen …