Nein, die Gründe sind natürlich, die Entwicklung geht weiter. Wir haben eine Entwicklung. Ich habe es im Antrag eigentlich ausführlich dargestellt. Ein Antrag besteht ja immer aus dem Antragstenor und aus der Antragsbegründung, das ist ja der ganze Antrag.
Und wenn sich sozusagen die Begründung ändert, wenn es neue – jetzt rede ich sehr juristisch –, wenn es neue Tatsachen gibt, dann muss man den Antrag eben noch mal stellen. Das war hier die Entwicklung, die wir hatten in einem Teil der Kreistage.
Wir haben sowohl in der Mecklenburgischen Seenplatte als auch in Vorpommern-Greifswald neue Beschlüsse, die uns als Land eben aufgefordert haben, hier tätig zu werden. Da kann ich natürlich sagen wie die SPD/CDU, das ist mir völlig egal, was die Kreistage beschließen,
kommunale Vertreter interessieren uns im Landtag nicht, wir haben das im November beschieden und das muss ein für alle Mal gelten. Das ist, finde ich, eine gewisse Ignoranz – das muss ich ehrlich sagen – gegenüber unseren Kreistagen.
Wenn Sie die Kreistage in Vorpommern nicht interessieren hier in Mecklenburg, dann müssen Sie das sagen. Das ist in Vorpommern ein sehr, sehr großes Problem, auch in der Mecklenburgische Seenplatte, die Zersiedlung der Landschaft. Dann muss man vielleicht aus
Dann zu Herrn Liskow: Ja, ich weiß, bei der CDU weiß man auch immer nie, was man glauben soll. In Vorpommern-Greifswald haben Ihre Parteikollegen dem Antrag dankenswerterweise zugestimmt.
Dann hat Herr Liskow falsch behauptet, ich hätte regionale Planungsverbände abqualifiziert. Genau das Gegenteil ist der Fall: Ich habe gesagt, die regionalen Planungsverbände haben in dem Fall Battinsthal gerade entschieden, dass eben Umzingelung vorliegt und dass dort keine Windenergieanlage gebaut werden soll. Sie haben ja genau kritisiert, dass die Landesregierung die Planungsverbände hier ignoriert hat.
Dann zu Frau Schwenke: Wie gesagt, ich bin erst mal dankbar, dass Sie überhaupt hier argumentiert haben.
Sie haben auch völlig recht, natürlich wird das Planungsrecht nicht völlig aufgehoben mit der Endprivilegierung. Das ist völlig klar. Es geht uns hier aber nur um den Außenbereich.
Da möchte ich auch gleich rüberspringen zu Herrn Pegel, was der gesagt hat. Da kam ja gleich wieder diese ganz große Keule mit der Energiewende. Diese Diskussion will ich hier gar nicht aufmachen, sondern im Gegenteil.
Wir haben ausdrücklich in unserem Antrag gesagt, dass die Erforschung und Entwicklung der Windenergieanlagen weiter privilegiert bleiben sollen. Es geht nur um Nutzung, Punkt eins.
Punkt zwei: Wir wissen natürlich auch, dass es weiter möglich ist, hier Bauleitpläne, also Flächennutzungspläne und Baupläne auf gemeindlicher Ebene zu erstellen. Wir sagen eben, dass das die Gemeinden vor Ort entscheiden sollen. Wenn sie sagen, wir sind dafür, Flächen zu machen, dann ist das natürlich völlig in Ordnung. Letztlich sind die Flächennutzungspläne im Grunde rechtlich ja das Gleiche, Konzentrationsflächen, wie das, was Regionalpläne machen. Das ist nur heruntergebrochen auf die gemeindliche Ebene. Und da haben wir eben ausdrücklich gesagt, es geht hier nicht um die Energiewende, sondern es geht nur um die kommunale Selbstverwaltung,
dass wir einfach dort unsere kommunale Selbstverwaltung stärken. Das ist mir noch mal ein ganz wichtiger Punkt.
Abschließend noch mal zu Herrn Pegel: Es bleibt das ungeklärte Problem, dass Sie auch heute wieder die Planungsverbände gelobt haben. Das ist ja auch in Ordnung, ist ja völlig okay, das sehe ich genauso.
Das sehe ich genauso, das sehe ich genauso, bloß dann frage ich mich: Warum sagt der Planungsverband,
ich darf dort keine Windenergieanlagen bauen wegen Umzingelung und die Landesregierung sagt, nein, ihr könnt doch welche bauen, obwohl ja dort auch ein Gutachten vorgelegt worden war von der Gemeinde? Die Insider unter Ihnen wissen ja – das ist eigentlich auch so ein komischer Punkt, nur auf Antrag der Gemeinde, das habe ich jetzt auch erst in dem Verfahren gelernt –, dass man nur auf Antrag der Gemeinde überhaupt die Umzingelung geltend machen muss. Das wird nicht von Amts wegen geprüft. Jedenfalls ist das hier gemacht worden.
Dann frage ich mich natürlich – ich habe das ja gestern abgefragt –: Wenn das per Gutachten festgestellt wurde, dass eine Umzingelung vorliegt, wenn diese Anlagen gebaut werden, und dann mit einem Federstrich gesagt wird, nein, es liegt keine Umzingelung vor – ist das irgendwie eine Akzeptanz eines qualifizierten Planungsverbandes? Das verstehe ich nicht. Da wird nicht nur die Gemeinde ignoriert, da wird auch der Planungsverband ignoriert. Das ist bis heute nicht erklärt worden, wie das zustande kam.
Natürlich, Herr Pegel, Sie haben recht, ich habe ja auch gesagt, es ist tatsächlich möglich, dass auch Vertreter kleinerer Gemeinden in dem Planungsverband sind. Das ist dann zufällig, je nachdem, wie die Kreistagsfraktionen, die Mehrheiten dort, jemanden reinschicken in den Planungsverband. Das ist möglich, aber es ist nicht per se gesetzlich zwingend vorgesehen.
Dann noch mal zurück zu der Geschichte, zu dem Ausgangsfall, den wir hatten. Sie haben recht, natürlich, der Flächennutzungsplan hier in Krackow, also diese Konzentrationsflächen, die die Gemeinde vorgenommen hat, dieser Flächennutzungsplan war zur Zeit der Genehmigung nicht rechtskräftig. Das ist richtig. Das ist aber ein rein formales Argument, weil materiell rechtlich, also inhaltlich, ging es natürlich darum, dass hier eine Umzingelung vorlag, hat nachgewiesenermaßen mit Gutachten vorgelegen. Also das ist ein sehr formales Argument zu sagen, ja, es ist kein rechtskräftiger Flächennutzungsplan, ich kann eben noch im Außenbereich bauen, aber inhaltlich ändert es ja nichts an den materiellen Rechtswidrigkeiten. Das ist ja nun auch noch vorm Verwaltungsgericht anhängig. Da müssen wir sehen, was dabei rauskommt. Die materielle Rechtswidrigkeit dieses Bescheides bleibt, und daher müsste dieser Bescheid eigentlich auch zurückgenommen werden.
Ich fasse damit zusammen: Also hier in diesem Antrag geht es uns darum, die kommunale Selbstverwaltung, die Planungshoheit zu stärken. Ich möchte, dass Mecklenburg-Vorpommern, oder wir möchten, dass MecklenburgVorpommern sich der Initiative aus Brandenburg anschließt, um eben unsere schöne Landschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV und Nikolaus Kramer, AfD – Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Jawohl! – Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich neige ja in der Regel nicht dazu, noch mal ans Mikrofon zu kommen, aber wenn teilweise Quatsch erzählt wird, dann möchte ich das doch noch mal richtigstellen.
Zum einen, Herr Borschke, ist es tatsächlich nicht so, dass man auf dem Stralsunder Marktplatz eine Windkraftanlage errichten kann.
Nein, das ist auch nicht theoretisch möglich. Ich sage Ihnen auch, warum. Weil in einer BImSch-Genehmigung nicht nur die Raumordnung abgefragt wird, sondern es gibt ja auch in einem Sternverfahren verschiedene andere Behörden, die um Stellungnahme gebeten werden. Unter anderem kann man das Thema Standsicherheit aufführen. Aber das viel wichtigere Thema ist „Schall und Schattenwurf“. Das schließt technisch schon aus, dass man eine Windkraftanlage im Abstand von 500/600 Metern bei der aktuellen Bebauungshöhe der Anlagen überhaupt auch nur errichten kann im Abstand zur Wohnbebauung, weil die einfach viel zu laut sind und dann die ganzen Dezibelvorgaben nicht mehr erreicht werden.
Das ist klipp und klar Rechtslage, da gibt es nichts dran zu deuteln. Von daher sollte man hier nicht die Mär erzählen, man kann irgendwo mitten in der Ortslage Windkraftanlagen errichten.
Das finde ich schon wirklich hanebüchen. Aber das ist eine Diskussion, die finden wir ja hier regelmäßig.