Der nächste Punkt: „Alle Jugendlichen, die 16 Jahre und älter sind, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind als Zugehörige dieser Altersgruppe zu kennzeichnen. Hinweis: Ein entsprechendes Armband würde diese Dinge erfüllen.“ Und, und, und.
Ich finde, dass das Punkte sind, die selbstverständlich sind und die auf der Arbeitsebene auch abgewickelt werden sollten und wo es nicht Gegenstand der Parlamentarier ist, festzulegen, ob die jetzt ein Armband tragen oder keins, sondern wir haben die Gesetzlichkeiten geschaffen, dass Jugendliche bis zu einer gewissen Altersgruppe bis zu einem gewissen Zeitpunkt zu Veranstaltungen gehen können und dann ins Bettchen müssen, oder sonstige Dinge, und dafür haben wir als Politik Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Behörden, das Amt das umsetzen. Und jetzt nehme ich mal das Amt in dem Fall in Schutz, auch wenn ich dafür gar nicht zuständig bin. Die machen da ihren Job, und das muss man auch akzeptieren. Ob man die Auflagen alle gut oder schlecht findet, das ist nicht die Aufgabe von mir oder von anderen.
Und, lieber Kollege Ritter, ich habe das jetzt schon mehrmals gesagt, ich sage das noch mal: Das Konzept vom 13. ist eins von vielen Überlegungen gewesen, die es innerhalb der Polizei gegeben hat. Dieses Konzept, bezogen auf Wasserwerfer und Räumpanzer, hat keinen Bestand mehr. Über die Anzahl der Polizisten und die Anzahl der Einsatzaufgaben entscheidet man im Zusammenhang mit der Konzeption in Gänze. Es ist nicht eine Aufgabe des Ministers, die Anzahl der Betten zu definieren oder festzustellen.
Und für diejenigen, die sich mit der Materie nicht ganz so gut auskennen: Die Europäische Arbeitszeitrichtlinie, die ja alle wollen, bringt natürlich auch durchaus Probleme mit sich. Wenn ich 30 Polizisten über mehrere Tage ununterbrochen zur Verfügung haben will, brauche ich mindestens 90 Betten, denn das ist die Voraussetzung, dass ich überhaupt die entsprechenden Anforderungen auch erfüllen kann. Und deswegen weiß ich gar nicht, ob Tausend Betten automatisch gleich Tausend Mann sind. Also hier so à la U-Boot, drei Mann in einem Bett, das ist bei uns noch nicht der Fall.
Aber das wird entschieden durch die dementsprechenden Fachkräfte und nicht durch den Minister. Und wie viel,
wie viel Polizei entsprechend nachher zum Einsatz kommt, das ist das, was man derzeit mit den Veranstaltern gemeinsam verhandelt. Und deswegen hätte ich mir gewünscht, dass man dieses ganze Thema von Anfang an im kleinen Kreis behandelt hätte, wie das mit anderen Veranstaltungen derzeit auch der Fall ist, wo wir die
Arbeitsgespräche führen, aber es ist halt anders gelaufen. Vielleicht lehrt uns das auch in Zukunft, dass man solche Themen nicht vorher dramatisiert, sondern sich erst mal mit der Materie befasst und dann entsprechend auseinandersetzt. – Herzlichen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, Jürgen Strohschein, AfD, und Christel Weißig, Freie Wähler/BMV)
Lieber Kollege Innenminister! Wir sind ja nicht blöd! Wir sind ja nicht blöd! Und dass die Genehmigungsbehörde das Amt Röbel ist, das weiß ich auch. Ich kenne allerdings auch das Agieren der Versammlungsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Ich habe mit den Kolleginnen und Kollegen oft genug zusammengesessen und ich weiß, dass man am Ende aber immer zu einer Lösung findet.
Und wenn jetzt hier auch noch mal vom Minister gesagt wird, ja, man hätte im kleinen Kreis und hätte, hätte, dann sage ich noch mal, hätte die Landesregierung die Anfragen, die es gab aufgrund öffentlicher Berichterstattung, ordnungsgemäß und rechtzeitig beantwortet, hätte man das eine oder andere sich sparen können. Den Parlamentariern dann den Vorwurf zu machen – unter anderem denen, die wir aus der Region kommen –, dass wir uns einer Sache annehmen, die die Leute vor Ort beschäftigt, das halte ich nicht für in Ordnung. Das ist unsere Aufgabe, uns darum zu kümmern. Es ist unsere Aufgabe, auch den Versammlungsbehörden Unterstützung zu geben. Es ist unsere Aufgabe, der Polizei unsere Unterstützung vor Ort zu geben, damit eben nichts passiert, damit man in einem Dialog auf Augenhöhe all die Dinge miteinander beredet und vorbereitet, um auch so ein Festival oder eine Demonstration oder anderes zum Erfolg zu bringen. Da haben wir doch ausreichende Erfahrungen gesammelt.
Und der Ausgangspunkt, der Ausgangspunkt dieser Debatte lag nun wirklich nicht bei uns, lag nun wirklich nicht bei uns. Und wenn ich höre, wir haben 20 Jahre lang nicht richtig hingeguckt, na dann steigert das nicht unbedingt das Vertrauen meinerseits in die Behörden.
Und wenn ich höre, wir haben viele Fehler gemacht und wir müssen die Fehler nicht noch mal machen, provoziert das doch neue Fragen, die Fragen: Welche Fehler haben wir gemacht? Wie können wir gemeinsam diese Fehler zukünftig ausschließen?
Also genau das, genau das war Anlass unseres Antrages, dies hier zu thematisieren, weil wir eben auch mit Gesprächen im kleinen Kreis nicht weitergekommen sind, weil wir nicht weitergekommen sind, weil unsere Fragen, weil die Fragen des Veranstalters und die Fragen auch der Kommunalpolitiker/-innen, der Leute aus der Tourismuswirtschaft und die alle von dem Festival profitieren, nicht beantwortet sind bis zum heutigen Tag. Bis zum heutigen Tag!
Und deswegen, Kollege Förster, ob Sie nun am Montag zur Innenausschusssitzung kommen oder nicht, das ist mir ziemlich pillepalle. Das ist Ihre Entscheidung. Ich bin, nebenbei, auch nicht da, aber meine Kolleginnen und Kollegen vertreten mich, und wir werden die Ergebnisse,
wir werden die Ergebnisse dieser Ausschusssitzung natürlich auswerten und wir werden abgleichen, ob das, was hier heute gesagt worden ist – wir sind auf einem guten Weg und wir werden nichts verhindern –, ob das in der Realität Bestand hat. Das werden wir machen, und wenn das nicht zufriedenstellend ist, werden wir dieses Thema erneut auf die Tagesordnung setzen, denn das ist unsere Verantwortung und Verpflichtung. – Herzlichen Dank.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3659 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3659 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3586 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3586 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 46: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Lebensmittelverschwendung stoppen, auf Drucksache 7/3596.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der letzte Tagesordnungspunkt auf dieser Landtagssitzung, aber nicht weniger wichtig, es geht um die Lebensmittelverschwendung. 18 Millionen Tonnen zumeist genießbare Lebensmittel werden jährlich in Deutschland in die Mülltonnen geschmissen. 18 Millionen Tonnen! Das sind Lebensmittel mit einem Gewicht von 450.000 Lkw-Ladungen, also mehr als tausend Lkw-Ladungen pro Tag an Lebensmitteln, die weggeschmissen werden. Für 60 Prozent der Lebensmittelverschwendung ist die Wirtschaft verantwortlich, ein Viertel der vermeidbaren Nahrungsmittelverluste fallen allein im Lebensmittelhandel an. Am häufigsten werden gutes und genießbares Obst, Gemüse und Brot weggeworfen. Zum Anbau dieser Mengen an Lebensmitteln werden ungefähr 2,6 Millionen Hektar Nutzfläche benötigt. Das entspricht in etwa der Fläche Mecklenburg-Vorpommerns.
Und was macht Deutschland, was macht MecklenburgVorpommern? Die Bundesregierung, Frau Ministerin Klöckner, legt eine „Nationale Strategie“ vor, dessen Hauptinhalt weitere Dialogforen sind. Seit Jahren wird geredet, geredet und geredet. Und jetzt der große Durchbruch: fünf weitere Dialogforen. Wahnsinn! Das Reden geht also weiter, ohne Erfolge, auf der Bundesebene geht es also voran. Ironie off.
Damit es schneller verbindlicher wird und wir so die nationalen Ziele erreichen, schlagen wir Ihnen mit unserem Antrag vor, dass es eben nicht beim Reden bleibt und bei Dialogforen, sondern dass die Bundesregierung eine „Nationale Strategie“ erarbeitet mit konkreten Maßnahmen, um die Lebensmittelabfälle bis 2030 zu reduzieren.
Doch schauen wir nach Mecklenburg-Vorpommern. Was tun wir, was tut unsere Landesregierung? Tja, unsere Landesregierung missachtet in erster Linie erst einmal Landtagsbeschlüsse, auch super, denn 2015 hatten wir hier im Landtag einen Antrag von CDU und SPD behandelt. Meine Fraktion hatte dazu noch einen Änderungsantrag vorgelegt. Schauen wir uns den noch mal an! Was hat denn der Landtag damals beschlossen?
Erstens. Die Landesregierung sollte im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit allen Akteuren Lösungsvorschläge erarbeiten. Und was ist daraus jetzt geworden nach vier Jahren? Auch vier Jahre später gibt es diese Arbeitsgruppe nicht. Auf meine Nachfrage antwortet die Landesregierung, ich zitiere: „Da die Verringerung der Lebensmittelverschwendung ein sektor- und länderübergreifendes Thema ist, beteiligt sich Mecklenburg-Vorpommern aktiv in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die unterschiedliche Sektoren in einem Stakeholder-Prozess einbezieht. Die Bildung einer Arbeitsgruppe auf Landesebene ist deshalb bisher noch nicht erfolgt, wird aber dann relevant, wenn landesspezifische Maßnahmen zur Verringerung des Problems der Lebensmittelverschwendung operationalisiert werden sollen.“ Zitatende.
Als ich das gelesen habe, habe ich mich gefragt, wie ernst es die Landesregierung überhaupt mit dem Landesparlament meint. Sehen Sie uns als Souverän und Gesetzgeber oder sehen Sie uns als Kasperletheater, das der Regierung nur zuklatschen soll, sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung? Wenn der Landtag beschließt, dass die Landesregierung eine Arbeitsgruppe einrichten soll, um auf Landesebene Lösungen zu finden, dann ist das verbindlich aus unserer Sicht und keine Empfehlung an die Landesregierung!
Aber auch an die CDU die Frage gerichtet: Überprüfen Sie auch, ob die Landesregierung die Forderungen umsetzt, oder geht es nach dem Motto „Hauptsache, einen Antrag stellen“? Das war damals Ihr Antrag und die Beschlüsse werden vier Jahre lang missachtet. Nicht nur die Opposition hat eine Rolle der Kontrolle der Landesregierung, nein, der gesamte Landtag. Und wenn man Ihnen nicht nachsagen soll, das wäre damals nur halbherzig gewesen, dann hätte ich Ihnen raten können, einmal nachzuhaken.
Was können wir also als Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern noch machen? Nur mal so als Anregung: Bayern begann beispielsweise 2012 mit der Erhebung einer landesweit anfallenden Studie zu Lebensmittelverlusten. Das 2015 gegründete Bündnis „Wir retten Lebensmittel!“ beschloss 17 Maßnahmen, die systema
tisch umgesetzt werden sollen. Nordrhein-Westfalen gründete 2010 als erstes Bundesland den Runden Tisch „Neue Wertschätzung für Lebensmittel“. Es hat eine beachtliche Anzahl von Maßnahmen realisiert und die Mittel dafür bereitgestellt. Es gibt also auch Maßnahmen im Land, die helfen könnten, Lebensmittelverschwendung zu begegnen, die in einer Länderarbeitsgruppe betrachtet werden sollten.
Aber selbst der Antrag von 2015 gab mehrere Handlungsmaßnahmen für Mecklenburg-Vorpommern vor. Im Punkt 2 des damaligen Antrages wurde angestoßen, dass Best-Practice-Lösungen aus der Lebensmittelkette so der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, „dass auch andere Akteure von bereits erfolgreich umgesetzten Maßnahmen profitieren“ können. Was ist damit? Nichts! Auch hier herrscht gähnende Leere.
Drittens sah der Antrag vor, und ich zitiere, „die Verschwendung von Lebensmitteln in den Bereichen Erzeugung, Verarbeitung, Handel und Gastronomie in Schul- und Berufsausbildung zu thematisieren“. Zitatende. Was ist damit? Ich zitiere die Landesregierung: „Bei der Umsetzung konzentrierte sich die Landesregierung auf die Außer-Haus-Verpflegung. Die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ist integraler Bestandteil der DGE
Qualitätsstandards für die Gemeinschaftsverpflegung. Im Rahmen der Vermittlung der Standards für die Gemeinschaftsverpflegung gehen die Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung auf ökonomische Fragen in den Beratungen mit Caterern ein.“ Zitatende. Das war es, also nichts umgesetzt.
Viertens. Die Landesregierung sollte einen Wettbewerb Lebensmittelverschwendung ausschreiben. Und? Dreimal dürfen Sie raten, ob es diesen Wettbewerb mittlerweile gibt. Nein!
Die Landesregierung prüft noch „die Modalitäten“. Ich weiß nicht, wie sich die Abgeordneten der Koalition fühlen, aber ich empfinde das als reinste Veralberung. Ich kann nur hoffen, dass wir mit den Landtagssitzungen und den beschlossenen Anträgen die Landesregierung nicht allzu sehr beim Regieren stören.
Und ich bin noch nicht am Ende, denn fünftens – das war der Punkt, den meine Fraktion reingebracht hat –, fünftens sollte die Landesregierung gemeinsam mit den Medien Kampagnen erarbeiten, die das Verbraucherbewusstsein und die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisieren. Ich weiß auch hier nicht, wie es Ihnen geht, aber ich habe von diesen Kampagnen nichts mitbekommen. Das kann an mir liegen oder an den Kampagnen, aber wenn nicht einmal ich das mitbekommen habe, kann es nicht so doll gewesen sein.
Meine Damen und Herren, wenn Mecklenburg-Vorpommern dann in einer Studie des WWF als „Nachzügler“ in Sachen Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung bezeichnet wird, dann ist das in Anbetracht der Bilanz, die ich hier gezogen habe, noch sehr milde ausgedrückt. Deswegen liegt Ihnen heute erneut ein Antrag vor, damit die Landesregierung endlich auf Landesebene eine Arbeitsgruppe einrichtet und eine Landesstrategie erarbeitet. Dazu müssen wir nicht auf den Bund und die Ergebnisse aus der „Nationalen Strategie“ warten, nein, die
Ergebnisse aus den Dialogforen könnten integriert werden, und andersherum können Ideen aus der Arbeitsgruppe im Land auf die Bundesebene einfließen. Schluss mit den Ausreden! Machen ist angesagt! Und wenn die Koalition heute auf die Idee kommt, den Antrag abzulehnen, dann bitte ich darum, den Punkt II.3 extra abstimmen zu lassen – das ist die Arbeitsgruppe –, denn zumindest diese Forderung müssten Sie teilen, denn die stammte ja 2015 aus Ihrem eigenen Antrag.
Aber, meine Damen und Herren, wenn die Landesregierung dann schon immer auf den Bund wartet, dann schlagen wir vor, dass es in Deutschland so läuft wie in Frankreich oder Tschechien, denn nach wie vor werden Lebensmittel, noch bevor sie in den Supermarkt kommen und nicht der Norm entsprechen, entsorgt. Auch im Handel werden oft Obst, Gemüse weggeworfen, weil es eine Druckstelle gibt oder Ähnliches, und das ist völlig legal und politisch akzeptiert. Tag für Tag werden aus Marketinggründen und für die Gewinnmaximierung Lebensmittel vernichtet, die noch essbar sind. Das allein finden wir mehr als absurd.
Aber wenn ich dann noch lese, dass zwei Studentinnen vor Gericht gestellt werden, weil sie Lebensmittel aus der Mülltonne eines Supermarktes geholt haben, also containert haben, bin ich einfach nur noch sprachlos. Hier brauchen wir doch endlich eine Rechtsumkehr. Nicht das Retten der Lebensmittel gehört verboten und unter Strafe gestellt, sondern das sinnlose Wegwerfen muss endlich ein Ende haben und verboten werden,