Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Fragen des Konsums zur Seite zu stehen und sie nachhaltig zu beraten, erachte ich als eine wachsende Herausforderung. Der Lebensalltag wird vielfältig und somit auch die Anzahl an Fragen, die damit in Verbindung stehen.
Deswegen fällt es mir auch nicht schwer, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, Ihre Intention so weit zu unterstützen, dass der Verbraucherschutz ein wichtiger Baustein in dem Bereich ist.
Es ist unsere Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu informieren, um sie in ihren Entscheidungen zu unterstützen. Dass die Verbraucherzentrale MecklenburgVorpommern in diesem Punkt das allerbeste Beratungsangebot stellt, steht für mich persönlich außer Frage.
In Ihrem Antrag beschreiben Sie, dass die Rahmenvereinbarungen mit der Landesregierung seit dem 31. Dezember 2018 ausgelaufen sind und die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern somit finanziell nicht mehr ausreichend ausgestattet ist. Nichtsdestotrotz brauchen wir dafür nicht den vorliegenden Antrag, um ein aussagekräftiges Zeichen zu setzen, da das Land bereits in den vergangenen Tagen eine Entscheidung erzielen konnte. Das Kabinett hat der zweiten Rahmenvereinbarung mit der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern in der Sitzung am 18. Juni zugestimmt. Durch diese Intervention wird der Verbraucherzentrale erneut ein finanzieller Rahmen geschaffen, um die erfolgreiche Arbeit nun weiter kontinuierlich fortzuführen.
Die getroffene Vereinbarung erhält Bestand bis zum 31.12.2022. Die Finanzierung sieht dabei eine Förderung
im Haushaltsplan 2018 und 2019 des Justizministeriums für die institutionelle Förderung sowie für das Projekt wirtschaftlicher Verbraucherschutz vor. Hinzu kommen Zuwendungen durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt für das Projekt „Aufklärung der Verbraucher auf dem Gebiet Ernährung“, vorbehaltlich der Haushaltsberatungen und, wie wir gehört haben, auch mit den Verpflichtungen ebenfalls für die Jahre 2020 und 2021.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbstverständlich ist uns ebenso eine Planungssicherheit in besonderem Maße wichtig und daher streben sowohl die Verbraucherzentrale als auch das federführende Ministerium für die kommenden Jahre eine rechtzeitige Verlängerung an. Wir bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass es in vielen Situationen von Vorteil ist, zunächst intensive Gespräche zu suchen, um diese anschließend mit dem Verhandlungserfolg abzuschließen.
Wie Sie bereits der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf der Drucksache 7/3175 entnehmen konnten, stand die Landesregierung seit dem Sommer 2017 mit dem Verwaltungsrat der Verbraucherzentrale MecklenburgVorpommern in einem engen Austausch, um eine neue Rahmenvereinbarung auf den Weg zu bringen. Dabei stand jederzeit im Fokus, die gestiegenen Anforderungen ausreichend zu honorieren und ebenso einen nachhaltigen Weg einzuschlagen, wie Sie der vorliegenden Rahmenvereinbarung entnehmen können.
Die Aufgabentätigkeit der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern liegt im vollen Umfang im Landesinteresse und so hoffen wir, dass das Land weiterhin ein starker Partner für diese Kooperation sein kann und wird. In diesem Sinne bedanken wir uns für die hervorragende Arbeit der Beratungsstellen in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Wismar, Güstrow sowie der Energieberatungsstützpunkte und freuen uns auf die kommenden Jahre.
Sie sind ja unter anderem auch für die Digitalisierung zuständig und vorhin war das ja schon Thema, der zunehmende Bedarf auch bei der Verbraucherzentrale. Sehen Sie da konkreten Bedarf in Bezug auf Digitalisierung und Beratungsangebote und, falls ja, was würden Sie denn schätzen, welcher Mehraufwand da für die Verbraucherzentrale, also was da auf sie zukäme?
Den Mehraufwand kann ich an der Stelle schwer einschätzen. Höchstens aus den Gesprächen kann ich ein grobes Bild geben.
Natürlich haben wir in verschiedensten Bereichen – es gibt ja auch eine bundesweite Kooperation zwischen Verbraucherschutzzentralen – verschiedene Projekte,
wie gerade im digitalen Bereich neue Angebote angeboten werden können, und ich glaube, dass auch im Rahmen der neuen Kooperationsvereinbarung die Verbraucherschutzzentrale mit den Partnern da gute Angebote finden wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Verbraucherschutz ist eines der aktuellsten rechtspolitischen Themen unserer Zeit. Gerade in Zeiten der Globalisierung und in der heutigen Konsumgesellschaft wächst nun mal die Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen. Und in einer marktwirtschaftlichen Ordnung sollten sich die Anbieter und die Nachfrager, also die Konsumenten, im Idealfall in einem gewissen Gleichgewicht befinden. Das ist allerdings meistens nicht der Fall, der Verbraucher ist dem Anbieter in der Regel unterlegen. Und um dieses Missverhältnis auszugleichen, gibt es den Verbraucherschutz, der die Verbraucher in ihrer Position gegenüber den Anbietern stärken soll. Die Verbraucherzentralen erfüllen wichtige Funktionen. Sie beraten und unterstützen Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und sie leisten auch rechtlichen Beistand.
Zum Antrag: Wir würden, falls die Antragsteller es beantragen sollten, einer Überweisung des Antrages in den Rechtsausschuss zustimmen. Wir meinen, dass hier doch einiger Beratungsbedarf besteht, und auch heute haben wir einige neue Informationen von der Justizministerin bekommen, die wir jetzt auch natürlich bisher noch nicht auswerten konnten. Daher würden wir es für sinnvoll halten, die Sache im Ausschuss zu beraten. Die Sache ist natürlich an sich eine Haushaltsfrage, aber es ist natürlich auch sehr sinnvoll, bevor man in die eigentlichen Haushaltsberatungen geht, hier schon mal so die eine oder andere Frage vorab zu klären.
Die Verbraucherzentralen werden derzeit mit Zuschüssen gefördert, im aktuellen Haushaltsjahr 2019 425.200. Der Antrag fordert, diese institutionelle Förderung bis 2023 schrittweise auf 900.000 Euro anzuheben und diese anschließend zu dynamisieren. Hier liegen für uns auch so die ersten Fragen: Woher nimmt man die 900.000 Euro? Sie beschreiben im Antrag zwar die anfallenden Kosten der Zentralen, können aber für uns bislang – vielleicht machen Sie es ja gleich noch – den Betrag von 900.000 nicht ausreichend begründen. Die Finanzierung der Verbraucherzentralen sollte aber unserer Meinung nach transparent erfolgen.
Ein weiteres Problem: Sie wollen den Betrag danach dynamisieren. Das ist ja zunächst erst einmal wertneutral, aber man muss natürlich auch sagen, wie man die Förderung erhöhen oder vielleicht sogar auch senken möchte, inwiefern sozusagen dynamisiert werden soll. Soll es sich an der Inflationsrate, am Verbraucherindex oder woran soll sich das orientieren?
Eine neue Rahmenvereinbarung, wie wir ja nun heute erfahren haben, ist sozusagen schon, ich glaube, abgeschlossen, sagte Frau Hoffmeister sogar auch schon. Das wäre auch unserer Meinung nach oder ist dann natürlich auch sinnvoll, um hier mehr Planungssicherheit für die Verbraucherzentralen zu bekommen. – Vielen Dank.
Sehr verehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, wenn man zu diesem Thema als Letzter in der Runde spricht
vor allem der sehr ausführliche Beitrag unserer Justizministerin, dann fällt es sicherlich schwer, hier noch mit neuen Erkenntnissen, ich sage mal, die Runde zu erhellen. Aber trotzdem möchte ich hier kurz die,
Sehr geehrte Frau Bernhardt, Sie haben ja hier ausführlich dargestellt, wo Sie das Problem sehen, und Sie haben den Eindruck erweckt, als wäre die Finanzierung der Verbraucherschutzzentrale gefährdet gewesen. Wir haben jetzt hier aber wahrnehmen können durch die Beiträge, die hier gehalten wurden, dass es nicht der Fall war. Das war, denke ich mal, Ihnen auch so bekannt.
Und die Forderung, jetzt die institutionelle Förderung von 436.000 Euro auf rund 900.000 Euro hier zu erhöhen, die haben Sie nicht hinreichend begründet und die ist für mich auch schwer nachvollziehbar. Ich glaube, alle Maßnahmen, die jetzt ergriffen wurden, wie der Rahmenvertrag, der jetzt neu abgeschlossen wurde, aber auch die Dinge, die die Justizministerin hier angesprochen hat, dass zusätzliche Einnahmequellen wie Spenden und andere Dinge in Zukunft nicht in Abzug gebracht werden, weil, wir haben ja gehört, das ist eine Fehlbedarfsfinanzierung, ich glaube, das wird auch mit dazu beitragen, dass die Verbraucherschutzzentrale in Zukunft, ich sage mal, auch wirtschaftlich etwas aktiver wird, mehr eigene Mittel einzuwerben versucht, damit insgesamt mehr Geld für den Verbraucherschutz zur Verfügung steht. Und ich glaube, es ist auch eine gute Anregung, die gemacht wurde, damit hier auch mehr Eigeninitiative aufgebracht wird, die am Ende nicht bestraft wird, weil sie ja nur eine Fehlbedarfsfinanzierung machen.
Deswegen bin ich der Meinung oder unsere Fraktion ist auch der Meinung, dass die Summe, die jetzt für die
Verbraucherschutzzentrale in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung steht, dass die auskömmlich ist, dass die ausreicht und dass die Maßnahmen, die jetzt in Zukunft auch ergriffen werden, dazu führen werden, dass die Verbraucherschutzzentrale ausreichend finanziert ist. Und aus diesem Grunde werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Ich muss sagen, der Antrag war richtig und wichtig, denn immerhin hat er dazu beigetragen, dass nach zweieinhalb Jahren der Verhandlung über neue Rahmenvereinbarungen zwei Tage vor Behandlung dieses Antrages, wie wir erfahren dürfen, das Kabinett nun endlich der Rahmenvereinbarung zugestimmt hat. Insofern sehe ich das als Erfolg