Wir kommen jetzt zur nächsten Vereidigung: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“
Ich möchte auch Ihnen, Herr Nickels, an dieser Stelle die Glückwünsche des ganzen Hauses zur Wahl und Annahme des mit Sicherheit nicht einfachen Amtes aussprechen, ein Ehrenamt, und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Arbeit, gemeinsam mit Herrn Thiele und den anderen Verfassungsrichtern, und natürlich stets ein wachsames Auge sowie, weise Entscheidungen bei der Auslegung der Verfassung unseres Landes Mecklenburg-Vorpommern zu treffen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Aufnahme des Kormorans und des Nandus in die Liste des jagdbaren Wildes, auf Drucksache 7/130.
Antrag der Fraktion der AfD Aufnahme des Kormorans und des Nandus in die Liste des jagdbaren Wildes – Drucksache 7/130 –
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Nordwestmecklenburg beschäftigt der Nandu unsere Landwirte mit Sorge. Der im Jahr 2000 aus Schleswig-Holstein eingewanderte Nandu hat sich entgegen den Erwartungen zu einer Population von 250 bis 500 Exemplaren entwickelt. Es ist rätselhaft, warum der Mastbetrieb, aus dem die Tiere entwichen waren, nicht dazu aufgefordert wurde, sie der Natur wieder zu entnehmen. Es ist auch unklar, welche Maßnahmen das Land Mecklenburg-Vorpommern seitdem unternommen hat, um die naturschutzrechtlichen Fragen zu klären, die sich im Zusammenhang mit diesem Neozoon stellen. Ist er eine invasive Art? Verdrängt er einheimische Arten? Welche sind dies? Welche Auswirkungen gibt es auf die Landwirtschaft?
Der Nandu hat ein Fressverhalten, das auf seine ursprüngliche Heimat zurückgeht. Er ist ein standorttreues Tier, das sich in Gruppen versammelt
Im Klartext: Da, wo er sich aufhält, frisst er insbesondere die Neuansaaten der Bauern kahl. Beim Getreide muss bei einer Zwischenaussaat im Herbst, die durch Kahlfraß notwendig wird, nahezu die doppelte Aussaatmenge aufgewendet werden. Das führt zu erheblichen finanziellen Belastungen der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe, die leider bisher keinen Schadenersatz bekamen. Das Landwirtschaftsministerium sollte in vollem Umfang für die entstandenen Schäden aufkommen.
Man sagt, alles Gute kommt von oben. Dass dies nicht immer der Fall ist, zeigt der Kormoran. Im Kormoranbericht von 2015 sind 14.277 Brutpaare registriert. Es sind aber keine kleineren Kolonien unter 19 Brutpaaren aufgeführt, die es sicherlich gibt. Zugegeben, kleine Bestände lassen sich schwer ausmachen. Das sind mehr Kormorane als in allen Bundesländern zusammen. Er gibt aber nicht die maßgebliche Anzahl der Tiere wieder. Es müssen hinzugezählt werden die Nesthocker, die erst Ende Juli ausfliegen, sowie die ein- und zweijährigen Kormorane, von denen bei den zweijährigen erst 40 Prozent brüten. Das ergibt einen Gesamtbestand von circa 50.000 Exemplaren. Die fressen im Jahr circa 10.000 Tonnen Fisch. Überlegen Sie mal, wie viele Fischerfamilien davon ihre Existenz bestreiten könnten!
Stattdessen geht die Zahl der Berufsfischer kontinuierlich zurück, und das in einem der drei großen maritimen Bundesländer Deutschlands, zu dessen großen Identitätsmerkmalen die Fischerei zählt. Nicht die Fangquoten müssen gekürzt werden, sondern die Kormoranbestände, denn der Kormoran dezimiert auch den Brotfisch der Binnenfischer, den Aal. Die Aalbestände sind völlig eingebrochen. Daher trägt man sich mit dem Gedanken, ein völliges Fisch- und Angelverbot für Aal zu verhängen. Der Aal ist nun einmal die Leibspeise des Kormorans. Dazu kommen weitere seltene Fischarten, wie Äsche, Bachforelle und Neunauge.
Die Umweltschäden am Baumbestand sind groß, weil der Kot dieser Kormorane sehr stickstoffhaltig ist. Das verträgt kein Baum und kein Strauch, selbst die Vegetation unten geht völlig kaputt. Nach einer gewissen Zeit müssen die Kormorane diese Kolonie verlassen, weil der Sturm diese trockenen Bäume umwirft. Dann beginnt das Spiel von Neuem auf einer anderen Stelle.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte mir gewünscht, dass wir die beiden Anträge von gestern und heute zusammengeführt hätten. Dann hätten wir uns sicherlich das eine oder andere sparen können.
Auf der anderen Seite, Herr Strohschein, ist es natürlich so, dass Sie verkennen, dass wir es hier mit zwei Geschöpfen zu tun haben, die einen hohen Schutzstatus haben. Man mag ja darüber streiten, ob wir im Lande nicht tatsächlich einen guten Erhaltungszustand längst erreicht haben, aber wenn Sie sich insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland umschauen und in Europa, dann nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass nach wie vor der Kormoran auf der Liste der aussterbenden Tierarten steht und in Deutschland und in Europa geschützt ist. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis! Und wenn Sie das nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dann hilft es auch nichts, dieses Tier in das Jagdrecht aufzunehmen. Das ist ja wieder Ihr Antrag, dazu haben Sie gar nichts gesagt heute. Aber auch dann gilt wieder der Grundsatz: Wenn ein Tier diesen hohen Schutzstatus hat, dann nützt Ihnen die Aufnahme ins Jagdrecht gar nichts, weil er sofort mit der Schonmaßnahme belegt wird und damit nicht bejagt werden darf.
Auch das nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Irgendwelche Hegemaßnahmen oder Reduktionsmaßnahmen sind zurzeit in der Form, wie Sie sich das immer einfach so vorstellen, nicht möglich. Gestern haben Sie noch gesagt, auch hier in mehreren Reden, man muss erst mal nachdenken, bevor man so etwas zu Papier bringt, und wenn man dann nachgedacht und das zu Papier gebracht hat, dann muss man nachweisen können, wie man denn damit umgehen will. Bitte denken Sie noch mal in Ruhe nach! Ich kann Ihnen wirklich nachweisen und sehe auch die Probleme, insbesondere in der küstennahen Fischerei und ganz extrem im Übrigen an den Teichen und den Teichfischereien. Und wenn Sie sich mit dem Kormoranbericht auseinandergesetzt haben – das scheinen Sie ja getan zu haben –, dann haben Sie hoffentlich auch zur Kenntnis genommen, dass wir sehr wohl eine Kormoranverordnung haben. Die besagt erstens, wir wollen keine neuen Kolonien zulassen, das heißt keine Neuansiedlung, und zweitens, dass dort, wo Schäden, wirtschaftliche Schäden, entstehen, auch Ausnahmen getätigt werden. Das sind insbesondere zurzeit die Teichanlagen. Wenn Sie sich den Bericht angesehen haben, dann sind 2015 etwas über 1.000 Tiere getötet worden.
Die Kormoranverordnung, die ich gerne bereit bin, und das haben wir auch vereinbart in der Koalition, noch mal zu überarbeiten, ermöglichte es 2012 bereits, den Abschuss und die Vergrämung von Kormoranen zur Abwehr von erheblichen – erheblichen! – fischereilichen Schäden vorzunehmen, um somit tatsächlich auch an den Binnengewässern und außerhalb der Nationalparke, Naturschutzgebiete und den Schlafplätzen außerhalb der Brutzeit diese Maßnahmen durchzuführen. Und ich kann Ihnen noch mal ausdrücklich sagen, wir werden das auch weiterhin tun.
Auf der anderen Seite nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, wenn Sie sich die Statistik in dem Bericht angesehen haben, dann sind schwere und härtere Winter für uns das beste System, diese Population einzustellen. Das haben Sie hoffentlich zur Kenntnis genommen, dass der Bruterfolg in den Jahren 2013/2014 durch diese schweren Winter ausgeblieben ist. Und wenn Sie glauben, mit dem Erlegen und dem Abschießen, wenn man es so will, vom Kormoran das Problem zu lösen – dann haben Sie die Ästlinge genannt, Sie haben auch die Durchzügler angesprochen –, in einer solchen Population ist es so, dass automatisch sehr schnell aus anderen Regionen Europas, insbesondere Dänemark, dann nachgeschoben wird. Ich hoffe, auch das wissen Sie. Insofern ist eine wirksame Bestandsregelung und -regulierung mal eben so mit der Waffe nicht so einfach zu machen.
Und ich bitte Sie auch, nehmen Sie zur Kenntnis, 2005 – da hatte ich diesen Bereich noch nicht in der Verantwortung – hat man im Anklamer Stadtbruch 7.000 Tiere erlegt, welche bundesweite Auseinandersetzung wir zu dem Thema hatten. Ich weiß nicht, ob Sie da nicht sogar auch noch in Verantwortung im öffentlichen Dienst waren. Ich glaube, das müssten Sie noch wissen.
Also unterm Strich sind wir die Ersten gewesen, die eine wissenschaftlich basierte Grundlage entwickelt haben, was ist eine populationserhaltende Größe. Und da nehme ich zur Kenntnis, dass wir in Europa diesen Diskussionsprozess führen, um damit klar zu einer Reduzierung dieser Bestände in der Perspektive zu kommen.
Auf den Nandu möchte ich nur insofern eingehen: Wir haben hier im Übrigen ein Monitoring. Wenn Sie so tun, als ob wir uns mit dem Thema nicht beschäftigen, dann nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass das Biosphärenreservat Schaalsee selbstverständlich sich dieses Themas mit einem bundesweiten Projekt angenommen hat.
Und zum Zweiten ist es so: Ich kann auch nichts dafür, dass in Schleswig-Holstein ein Tierhalter diese Tiere freigelassen hat, sondern wir haben versucht, den Tierhalter aufzufordern, die Tiere wieder einzufangen. Der hat das eben nicht getan und wir haben jetzt das Problem, dass diese Tiere in der freien Wildbahn auch den hohen Schutzstatus haben. Der Nandu ist in Europa unter Schutz gestellt. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis! Im Übrigen vermute ich schon, in der nächsten Sitzung werden Sie irgendwann mit dem Kranich kommen, den wahrscheinlich auch abschießen zu wollen,
Na ja, das, was bei Ihnen in den Anträgen der Duktus ist, mal einfach so drei Sätze aufschreiben, dann wird schon alles gut und wir von der AfD haben unsere Schularbeiten gemacht – das ist nicht Oppositionsarbeit, Entschuldigung! Dann müssen Sie schon klare Vorschläge machen, wie und in welcher Form Sie das umsetzen wollen.
Dazu steht nicht ein Wort drin. Und so gehts nicht, so gehts einfach nicht. Wenn Sie das gesamte europäische Recht außer Kraft setzen wollen, dann sagen Sie es doch einfach! Dann wissen wir genau, in welche Ecke wir Sie zu stellen haben. Ich bin jedenfalls froh, in Europa leben zu dürfen, ich schon!
Auch da gilt der Grundsatz – und das wissen Sie ganz genau, Sie sind ja in der öffentlichen Verwaltung tätig gewesen –, da gilt der Grundsatz bei den Nandus, dass, wenn tatsächlich Schäden entstehen, wenn das nachgewiesen wird, der Paragraf 45 Absatz 7 gezogen werden kann und dann auch Einzelentnahmen vorgenommen werden können. Ich sage das noch mal ausdrücklich.
Im Übrigen höre ich das auch und habe das wahrgenommen, dass vom Bauernverband immer wieder der Hinweis kommt, dass da große Schäden entstehen. Ich kann das so nicht nachvollziehen. Natürlich entstehen Schäden, aber die entstehen auch durch andere Wildvögel – Schwan oder Gänse oder Kranich. Da sage ich noch mal, wenn große Schäden entstehen, haben wir eine Entschädigungsrichtlinie oder es kann auch über Entnahmen nachgedacht werden. Die müssen dann aber beantragt werden. Für den Nandu hat es bis heute keine prüffähigen Anträge im Zusammenhang mit dieser Art gegeben. Insofern bitte ich um Verständnis. Ich glaube, dass wir in diesem Lande in dieser Frage sehr, sehr tief verwurzelt sind und letztendlich damit auch die Diskussion führen.
Was die fischereilichen Schäden an der Küste anbetrifft, sind wir die Ersten, die jetzt auch wissensbasiert daran arbeiten, nach Lösungen zu suchen, wie wir den Kormoranbestand ein Stückchen weiter eingestellt bekommen.
Und das ganze Thema dann dem Aal zuzuschieben, da sage ich Ihnen noch mal ausdrücklich, wir nehmen zur Kenntnis, dass nicht nur der Kormoran daran Schuld hat, sondern die wissensbasierten Grundlagen bis heute fehlen, warum zum Teil der Aal nicht aufsteigt oder es insbesondere in der Sargassosee das unsägliche Abfischen von Glasaalen gegeben hat. Da haben wir im Übrigen durchgesetzt aus dem Land heraus, dass das jetzt endlich ein Ende hat, dass man dies als Delikatesse – Glasaale als Bandnudeln – in China verkauft, zu immensen Preisen. Das ist jetzt unterbunden worden. Ich gehe davon aus, dass auch unsere Maßnahmen, die Besatzmaßnahmen, die wir im Lande durchführen, mit Landesgeld und aus der Fischereiabgabe, zur Gesundung der Bestände führen. Es gibt erste hoffnungsvolle Ansätze, dass tatsächlich durch die Besatzmaßnahmen die Bestände sich einigermaßen stabilisieren und auf der anderen Seite damit das Aalfangverbot – auch das nehmen Sie bitte zur Kenntnis – für die Angler und die Fischer nicht umgesetzt werden muss, weil wir eben die geeigneten Maßnahmen eingeleitet haben. So viel zu den Fakten. Ich kann das gut verstehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir gestern über die Aufnahme des Wolfes und des Bibers in die Liste des jagdbaren Wildes debattiert haben, liegt heute ein identischer Antrag der AfD für Kormorane und Nandus auf dem Tisch. An meinen allgemeinen Aussagen zu Jagdrecht und Artenschutz hat sich seit gestern nichts geändert. Aus diesem Grunde werde ich lediglich auf neue Aspekte hinsichtlich der Entwicklung der Kormoran- beziehungsweise Nandupopulation eingehen.
Der Kormoranbericht – wir haben es gehört – weist für 2015 für Mecklenburg-Vorpommern 14.277 Brutpaare in 17 Kolonien aus. Damit dürfte der gute Erhaltungszustand gemäß FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie, wie er denn gefordert wird, in Mecklenburg-Vorpommern erreicht sein. Da der Kormoran allerdings nicht im Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistet ist, ist eine Bejagung nach dem Jagdrecht nicht zulässig. Eine Aufnahme in die Liste des jagdbaren Wildes schafft hierfür keine Abhilfe. Dennoch können – und auch das hat der Minister ausgeführt – die Mitgliedsstaaten auf Grundlage von Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie Ausnahmen von den Vorschriften zulassen.