und möchte noch einmal darum bitten, Herr Professor Weber, dass Sie auch die weibliche Form der „Präsidentin“ wählen. Ich glaube, das ist nicht zu schwer, das zu verstehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich lasse Ihnen auch gerne noch die schriftliche Belehrung dazu zur Verfügung stellen, dann können wir uns darüber auch juristisch noch mal austauschen.
Ich finde aber einfach, das ist eine Form der Höflichkeit, die Präsidentin in der weiblichen Form anzusprechen.
eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 64 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn unterschiedliche Kollegen in den zurückliegenden Wochen sich zu dem Thema „Tourismus, Kurabgabe und sonstige Abgaben“ geäußert haben, letztendlich ist es ein Thema, was im Kommunalabgabengesetz geregelt ist und damit auch zunächst in der Zuständigkeit unseres Hauses.
Der Tourismus boomt weiterhin in Mecklenburg-Vorpommern. 2018 war ein Rekordjahr, und soweit wir hören, wird es in 2019 ähnlich. Alle Länder blicken neidisch auf unser Land und auf die erfolgreiche Tourismusstrategie. Doch ähnlich wie in anderen Ländern, muss man klar sagen – es ist ja nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern ein streitbefangenes Thema –, sorgt die Tourismusfinanzierung auch bei uns regelmäßig für die Diskussion. Der Fremdenverkehr ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für das Land. Deswegen sind Landes- und Kommunalpolitik in der Verantwortung, die Finanzierung der touristischen Infrastruktur sicherzustellen. Das betrifft Investitionen und Unterhaltung eben gleichermaßen.
Ein zentraler Aspekt ist, wie die Gemeinde vor Ort die notwendigen Einnahmen generieren kann. Da sind verschiedene Modelle denkbar. Der Kreis der Abgabepflichtigen kann sehr unterschiedlich festgelegt werden. Derzeit haben wir das System der gemeindlichen Kurabgabe. Ob das aber das Modell der Zukunft ist, das kann ich heute nicht sagen und will ich auch gar nicht sagen, weil es eine Entscheidung ist, die auf den jeweiligen Ebenen getroffen werden sollte.
Mein Kollege Herr Glawe, der Wirtschaftsminister, hat sich dieses Themas schon länger angenommen. Er steht mit allen wichtigen Akteuren in Kontakt, und wie Sie wissen, sind deren Interessen – ob Bäderverband oder Tourismusverband oder unterschiedliche Gemeinden – eben leider nicht immer deckungsgleich, sondern sehr unterschiedlich. Derzeit werden die Gespräche geführt, derzeit werden die Gespräche geführt zu einem Test einer überregionalen Abgabe. Also wir reden hier von Gebieten, möglicherweise in mehreren Modellregionen solche Projekte erst mal aufgrund der Experimentierklausel einzuführen und umzusetzen, das lässt ja die Landesregelung zu, und nicht gleich eine gesetzliche Novellierung zu machen, wo wir am Ende nicht wissen, welche Ergebnisse wir bekommen.
Wir dürfen gespannt sein, auch ich als zuständiger Fachminister, wie die Ergebnisse im Wirtschaftsministerium zu dieser Frage mit den jeweiligen Regionen in naher Zukunft sind. Ich denke, es ist nachvollziehbar, dass die Landesregierung erst die Erprobungsphase abwartet, bevor wir die durchaus bewährte Tourismusfinanzierung, die aber immer wieder zu Diskussionen führt, komplett ändern. Solche Schnellschüsse sollten wir im Tourismusland Nummer eins nicht durchführen.
Deshalb ist natürlich erst einmal die geltende Rechtslage maßgeblich. Diese ist zwar relativ eindeutig, aber dennoch eben leider streitbefangen. Das entnehmen wir nicht nur der Medienberichterstattung täglich, sondern das belegen auch die zahlreichen Petitionen, wovon
auch durchaus viele mein Haus erreicht haben. Es werden verschiedene Szenarien skizziert, in denen die Kurabgabe fällig wird oder auch nur theoretisch fällig wird.
Die Kollegen von der AfD haben sich bei dem Gesetzentwurf eine der nachvollziehbaren Fallkonstellationen herausgesucht,
den Besuch von Verwandten bei Familienangehörigen, die in einem Kurort wohnen. Unser KAG sieht für ortsfremde Personen, die sich in einem Kur- oder Erholungsort aufhalten, grundsätzlich eine Kurabgabepflicht vor. So können wir ohne großen bürokratischen Aufwand dafür sorgen, dass beispielsweise in Hotels das entsprechende Formular ausgefüllt und die Kurabgabe entrichtet wird. Das ist auch bei Besonderheit des KAGs in MecklenburgVorpommern keine Ausnahme, sondern bundesweit kennen die KAGs solch eine Regelung.
Wichtig ist dabei, dass das KAG stets im Einklang mit der Rechtsprechung angewandt wird. Und hier wird es interessant, denn die Gerichte haben sich in der Tat mit diesen vielfach zitierten Fallkonstellationen befasst. Und die Gerichte schränken die Abgabepflicht in einem entscheidenden Aspekt ein: Die Kurabgabe für Tagesgäste soll nur dort erhoben werden, wo dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, zum Beispiel am Strand oder als Eintritt bei einer Veranstaltung. Ein Supermarkteinkauf oder ein Arztbesuch lösen demnach grundsätzlich keine Kurabgabepflicht aus. Meine Fachleute kennen auch keinen einzigen vergleichbaren Fall, in dem tatsächlich eine Kurabgabe erhoben wurde. Ich will aber nicht ausschließen, dass dies in dem einen oder anderen Fall im Land durchaus auch stattgefunden hat.
Hier sind dann aber die Kommunen als Satzungsgeber gefragt. Die Kurorte können letztlich selbst entscheiden, wen sie von der Kurabgabepflicht ausschließen wollen und wen nicht. Dafür sieht das KAG eine Befreiung aus sozialen Gründen ganz eindeutig vor. Es geht also im Kern um die kommunale Selbstverwaltung. Adressat der Kritik müssten daher in erster Linie die Gemeinden, die Bürgermeister und Stadt- und Gemeindevertretungen sein. Dort wird entschieden über die jeweilige Satzung, dort muss auch gehandelt werden.
Doch am Ende ist die Frage, ob vor Ort auch dementsprechend solche Themen angefasst werden sollen, denn viele Gemeinden nehmen viel Geld in die Hand, um das Prädikat „Kur-“ oder „Erholungsort“ zu erhalten. Für einige Gemeinden ist die Kurabgabe häufig die Haupteinnahmequelle. Damit pflegen sie die touristische Infrastruktur, unterhalten die öffentlichen Toiletten oder finanzieren auch kulturelle Veranstaltungen. Diese Orte sind dann auch das Gesicht des Landes beim touristischen Bereich. Da muss man schon sehr aufpassen, dass wir diesen Gemeinden nach einer großen FAG-Reform das Geld nicht an anderer Stelle wieder wegnehmen, indem wir aus Schwerin Regelungen erlassen, die den Kern der kommunalen Selbstverwaltung einschränken oder aushöhlen. Auch das sollten wir ganz intensiv und ganz genau bei diesem Thema besprechen und beraten.
Und es ist ja nicht so, als ob diese Entscheidungen im luftleeren Raum getroffen würden, sondern natürlich
müssen sich die Gemeindevertreter auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort verantworten, warum sie welche Regelung so weit oder eben so eng getroffen haben. Es gibt einige Gemeinden, die kennen überhaupt keine Befreiungsregelung, und die gehen dann mitunter von einem Rechtsstreit in den nächsten. Und es gibt Gemeinden, die sehr wohl nach den Spielräumen, die das KAG vorsieht, Ausnahmen vorsehen. Da stellt sich das Bild dann natürlich anders dar.
Der Besuch der Familie in einem Kurort könnte ohne Frage einen solchen Befreiungstatbestand aus sozialen Gründen darstellen. Mehr Soziales als die Einheit der Familie gibt es kaum. Aber gerade bei Familienbesuchen werden immer wieder gern touristische Einrichtungen in Anspruch genommen. Insofern gibt es sicherlich bessere Beispiele.
Und nun gehört zur Wahrheit auch dazu, laut Satzung wäre der Familienbesuch zwar kurabgabepflichtig, aber die Praxis zeigt doch, dass die Kurabgabe dann, sofern keine touristische Infrastruktur genutzt wird, in den seltensten Fällen eingetrieben wird.
Ich will gar nicht ausschließen, dass wir am Ende der Diskussion das KAG anfassen und ändern werden. Wenn sich alle einig sind, steht das Innenministerium, steht mein Haus für eine solche Initiative selbstverständlich gerne bereit. Aber ich kann hier nur empfehlen, den Weg zu gehen, der im Wirtschaftsministerium angedacht ist, die Experimentierklausel zu nutzen, um dementsprechend verschiedene Modelle im Land auszuprobieren, um diejenigen Mitstreiter, die dort eine Rolle spielen – Bäderverband, Tourismusverband, Unternehmen, all diejenigen, die damit zu tun haben –, dort mit einzubetten und am Ende dieser Erprobungsphase oder Experimentierklausel einen Vorschlag zu erarbeiten, der alle letztendlich mit auf diesen durchaus sehr sensiblen Bereich nehmen kann.
Ansonsten werden wir uns hier immer wieder treffen und zu einzelnen Regularien Diskussionen führen. Das ist nicht gut fürs Land, das ist nicht gut für die entsprechenden Gemeinden, und trotzdem sollten wir Regelungen treffen, dass die touristische Infrastruktur, die die Gemeinden, die die Kur- und Erholungsorte vorhalten, auch dementsprechend finanziert werden kann und erhalten werden kann. Was nützt uns der schönste Strand, wenn er nicht sauber gehalten wird? Auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Insofern bin ich sehr optimistisch, dass die Touristiker, dass die Fachausschüsse und auch das Ministerium entsprechende Lösungen erarbeiten werden, in denen sich alle wiederfinden können. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Harry Glawe, CDU: Sehr gute Rede, Herr Innenminister!)
sung des vorliegenden Gesetzentwurfes zur Beratung in die Ausschüsse, dies nun aber nicht, weil der Entwurf etwa Antworten auf alle Fragen hätte. Nein, aber die Diskussionen über die Sinnhaftigkeit oder die Ausgestaltung der Kurtaxe haben über Rügen, Usedom oder Poel bis zur mecklenburgischen Seenplatte eine beachtliche Eigendynamik entwickelt.
Insbesondere drei Gründe sprechen aus meiner Sicht für eine vertiefende, aber zügig beginnende Ausschussberatung. Erstens handelt es sich um eine äußerst komplexe und vielschichtige Materie, das haben wir ja nun heute auch schon gehört. Das Problem reicht weit über eine Neudefinition der „nicht Ortsfremden“ hinaus. Allerdings sollten wir als Landtag auch das Kommunalabgabengesetz nicht monatlich ändern wollen.
Meine Damen und Herren, geht es allein um die Kurabgabe bei Familienbesuchen oder geht es generell um den Umgang mit Tagesgästen in Kurorten? Geht es um die Einführung eines einheitlichen Erhebungsgebietes durch mehrere Gemeinden oder aber um eine alternative Finanzierung über Eintrittsgelder der Gäste? Geht es schließlich um die Abschaffung der Kurabgabe für Einheimische oder gar um die Ersetzung der Kurtaxe durch eine Tourismusabgabe? Die Fragestellungen ließen sich fortsetzen. Die Antwort jedoch sollte lauten: Alle Akteure an einen Tisch!
Zweitens hat der Landtag die Landesregierung bereits wiederholt zum Handeln aufgefordert. So hat er bereits am 6. April 2017 eine Empfehlung des Petitionsausschusses an die Landesregierung überwiesen, um die Regierung aufmerksam zu machen und zu weiteren Maßnahmen zu veranlassen. Es ging hierbei um das Problem der Einigung beteiligter Gemeinden auf die Einführung eines einheitlichen Erhebungsgebietes. Das war Anfang 2017.
Erinnern darf ich auch an die Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE „Ganzheitliches integriertes Verkehrskonzept für Usedom“ durch diesen Landtag am 16. März 2018. Auch hier wurden im Beisein der Landesregierung in der Diskussion Probleme der Kurtaxe thematisiert, also bereits Anfang 2018. Und schließlich darf ich das Tourismuskonzept der Landesregierung vom November 2018 in Erinnerung rufen. Hier wird dann wieder ein völlig anderer Ansatz gewählt, Änderungen des Kurortgesetzes, um in Premiumtourismusorten künftig eine Tourismusabgabe erheben und anerkannte Tourismusgebiete als einheitliche Erhebungsgebiete ausweisen zu können. Meine Damen und Herren, wir sollten als Landtag aktiv werden. Auch deshalb bin ich für eine Überweisung.
Drittens schließlich und damit im Zusammenhang scheint es derzeit keine einheitliche Position der Landesregierung zur Problematik der Kurabgabe zu geben.
Wäre der Finanzminister noch Chef der Staatskanzlei, hätte man vermuten können, auch die Ministerpräsidentin steht für eine Abschaffung der Kurtaxe in MecklenburgVorpommern. Das habe ich aber so nicht gehört. Der Wirtschafts- und Tourismusminister ist offen für alles, solange es Vorteile für Einheimische und Gäste gleichermaßen bringt.
Das Innenministerium verweist auf das geltende KAG und das Landwirtschafts- und Umweltministerium auf das Naturschutzausführungsgesetz des Landes.