so hoffe ich ja, im Jahr 2021 kommen. Aber dementsprechend müssen die Studentinnen und Studenten auch ihre
Abschlüsse schaffen. Auch das ist ein Problem, was uns gleichermaßen befasst, ähnlich wie in den Universitäten. Wir haben eine Durchfallerquote, das ist unstrittig. Das sind Kolleginnen und Kollegen, die uns nachher nicht zur Verfügung stehen.
Und ja, die Schule war mal für einen viel geringeren Bedarf an Polizistinnen und Polizisten, aber auch an Verwaltungsmitarbeitern geplant, was den Ausbau betrifft. Da wird jetzt Gott sei Dank gegengesteuert. Aber alle wissen, dass das Bauen ein langwieriger Prozess
in Mecklenburg-Vorpommern innerhalb des BBL ist, und deswegen bin ich auch dankbar, dass wir gemeinsam mit den Abgeordneten es geschafft haben, dass wir in Güstrow auch wieder Unterkünfte, Schulungsräume und andere Räume jetzt dementsprechend für die Ausbildung gewährleisten können. Und das wird auch weiter in den nächsten Jahren vorangehen. Ich bin optimistisch, dass wir weiterhin eine gute Ausbildung für Polizistinnen und Polizisten gewährleisten können.
Und was die Kriminalität, was die Beschäftigten in der Kriminalpolizei betrifft, wir haben in diesem Jahr erstmals einen erheblichen Anteil an jungen Polizisten in die Kriminalpolizei versetzt. Das ist auch ganz wichtig, weil in der Tat viele ältere Kollegen in den Ruhestand gehen, und wir müssen aufpassen, dass das Wissen, was die haben, nicht mit verloren geht. Deswegen ist die Versetzung in die KKs, aber auch in die KPIs eine ganz wichtige gemeinsame Aufgabe. Das Ziel bleibt, und das wird erfüllt werden auch, in jedem Revier zwei Streifenwagen auf die Straße, alles andere ist hier Erzählung, die dementsprechend nicht der Realität entspricht, sondern das ist die Aufgabe, der wir uns stellen.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Doll wars nicht! Doll wars nicht!)
Herr Professor Weber hat gebeten, gemäß Paragraf 88 unserer Geschäftsordnung eine persönliche Erklärung abzugeben.
Frau Präsident! Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Werte Kollegen und liebe Gäste! Der Fraktionsvorsitzende der SPD hat in dieser Aktuellen Stunde die AfD als „rechtsextrem“ bezeichnet. Davon fühle ich persönlich mich stark angegriffen und diffamiert. Ich möchte noch mal deutlich machen, Sie können gerne sagen, wir sind rechts, von mir aus zu mir persönlich sagen, ich bin national, aber rechtsextrem ist
und kündige erneut an, sollte das wieder vorkommen, wird die ganze Fraktion solche Erklärungen abgeben. – Danke.
(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Tun Sie das! Tun Sie das! – Peter Ritter, DIE LINKE: Das machts aber nicht besser.)
Herr Professor Weber, ich möchte Sie wiederum darüber informieren, dass auch für unsere Geschäftsordnung unsere Verfassung gilt. In unserer Verfassung ist gemäß Artikel 79 geregelt, dass alle Bezeichnungen der weiteren Gesetze und Rechtsvorschriften auch in der weiblichen Form gelten. Insofern möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie mich bitte als „Präsidentin“ anreden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/3393, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Integration und Gleichstellung, Drucksache 7/4092. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/4105, Änderungsanträge der Fraktion der AfD auf den Drucksachen 7/4108 bis 7/4115 sowie Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 7/4116 und 7/4120 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kinder- tagesförderungsgesetz – KiföG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/3393 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Integration und Gleichstellung (9. Ausschuss) – Drucksache 7/4092 –
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin hat es eben dargelegt, auf der Landtagsdrucksache 4092 dieser Legislaturperiode liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses vor. Der Sozialausschuss hat den Gesetzentwurf in drei Sitzungen sowie in zwei öffentlichen Anhörungen, also insgesamt fünfmal beraten. An dieser Stelle möchte ich mich namens der Mitglieder des Ausschusses noch einmal bei allen Anzuhörenden für ihre mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen bedanken.
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung der Elternbeitragsfreiheit ab dem 1. Januar 2020, die Vereinfachung und Entbürokratisierung des Systems der Finanzierung der Kindertagesförderung, die Stärkung der Elternrechte und die gesetzliche Standardanpassung für die Grundqualifikation im Bereich der Kindertagespflege vor.
Die Finanzierung der Kindertagesförderung soll zukünftig nur noch durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Gemeinden getragen werden. Die Kosten für die Beitragsfreiheit der Eltern werden durch das Land übernommen.
Im Rahmen der Anhörung wurde deutlich, dass alle Anzuhörenden die Beitragsfreiheit grundsätzlich begrüßen. Auch das neue Finanzierungssystem wird grundsätzlich befürwortet. Es sind sich alle darin einig, dass die Verbesserung der pädagogischen Qualität in den Einrichtungen nach wie vor auf der Agenda stehen müsse. So hat Herr Professor Dr. Sturzbecher in der ersten Anhörung
ausgeführt, dass Mecklenburg-Vorpommern mit der Bereitstellung von 102 Euro pro betreutem Kind ein Zeichen setze. Ein einfaches Qualitätsmanagement mit externer Begleitung sei mit 45 Euro pro Kind und Jahr zu veranschlagen, der Rest solle dafür aufgewendet werden, die Fachberatung auszuweiten, die Vor- und Nachbereitungszeiten zu erhöhen und die Fachkraft-Kind-Relation zu verbessern. Dafür seien, so meinte er, die verbleibenden 57 Euro allerdings nicht ausreichend.
Bei der Fachkraft-Kind-Relation sei Mecklenburg-Vorpommern nicht unter den Vorreitern in Deutschland. Bei dem Ausbau von Personalressourcen solle man sich zuerst auf die Leitung fokussieren. Seien diese Rahmenbedingungen gegeben, könne die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation in Angriff genommen werden. Es wird einhellig gefordert, die Fachkraft-Kind-Relation in allen Bereichen vor allem durch Veränderungen des Personalschlüssels zu verbessern mit dem Ziel, die wissenschaftlich festgelegten Schwellenwerte zu erreichen. Dafür bedürfe es einer sofortigen Erhöhung der Ausbildungskapazitäten.
Frau Hömke vom Paritätischen Landesverband Mecklenburg-Vorpommern äußerte, dass die Praxis zeige, dass zur Fachkräftegewinnung das Schulgeld für die Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher entfallen und eine Vergütung eingeführt werden solle, damit die Ausbildung nicht in Konkurrenz zu anderen Ausbildungsgängen stehe. Die Auszubildenden würden gemäß Paragraf 11a Absatz 2 Satz 1 des Gesetzentwurfs auf den Personalschlüssel angerechnet. Dies führe zu erheblichen Schwierigkeiten, da die Auszubildenden schon als Fachkräfte eingesetzt werden müssen, obwohl die fachliche Eignung noch nicht gegeben sei.