Lieber Kollege Ehlers! Gute Idee, man könnte das Gesetz ganz einfach „Tolles Transparenzgesetz“ nennen.
Dann hätten wir uns Berlin angenähert mit dem Finden von Gesetzesnamen oder -bezeichnungen. Aber Scherz beiseite, Anlass ist natürlich nicht für unsere Initiative, weil Thüringen so ein Gesetz hat, müssen wir das jetzt auch unbedingt machen. Nein, es geht hier einzig und allein um mehr Transparenz im politischen Willensbildungsprozess.
Und ich muss Ihnen ehrlich sagen, so macht Politik Spaß. So macht parlamentarische Arbeit Spaß. Es wird ein Problem benannt, es wird eine Problemlösung vorgeschlagen, es wird Bereitschaft signalisiert, über die verschiedenen Facetten eines solchen Problems miteinander zu diskutieren, ergebnisoffen,
Nein, was am Ende eines solchen Diskussionsprozesses herauskommt, das wissen wir doch bei allen Geset
zen. Allerdings ist es dann auch immer ein Unterschied, wer Einbringer eines solchen Gesetzes ist. Bringt die Landesregierung ein solches ein, kann man sich den Spruch sparen in den meisten Fällen, dass ein Gesetz den Landtag nie so verlässt, wie es eingebracht worden ist. Da wissen wir, wie die Spielregeln sind. Aber ich will mich überhaupt nicht darüber beklagen, nein, ich bin froh, dass alle signalisiert haben, dass wir über diesen Gesetzentwurf, der nicht der Stein des Weisen ist, diskutieren wollen.
Und wenn die Anhörung angesprochen worden ist, Herr Schulte, selbstverständlich werden wir eine Anhörung beantragen, weil nur so macht es Sinn, auch mit externem Sachverstand und auch Erfahrungen, zum Beispiel aus Thüringen, über diese Fragen zu diskutieren.
Ich will aber trotzdem noch auf zwei, drei Dinge ganz kurz eingehen. Frau Ministerin hat das Informationsfreiheitsgesetz bemüht. Ich selber war ja im Entstehungsprozess dieses Informationsfreiheitsgesetzes beteiligt. Das war damals auch so ein klassischer Kuhhandel, wie man so schön sagt, mit einer Regierungskoalition. Wir haben das IFG gekriegt, und ich glaube, damals die SPD hat schon weitreichende Änderungen im Sicherheits- und Ordnungsgesetz durchsetzen können. Das hat mir nicht viele Freunde gebracht in der eigenen Partei, aber sei es drum.
Das IFG ist aber in diesem Zusammenhang nicht hinreichend, denn erstens, wann weiß die Bürgerin, wann weiß der Bürger draußen, wann die hochgeschätzte Landesregierung ihren Meinungsbildungsprozess abgeschlossen hat? Schwer zu erkennen für die Menschen da draußen. Und wenn man dann doch mal das IFG bemüht, so, wie ich das mal versucht habe, macht man spätestens an der Stelle Schluss, wo einem der Kostenbescheid ins Haus flattert. Ich gehöre nun sicherlich nicht zu den ärmeren Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, aber selbst ich habe gesagt, nee, Leute, dann verzichte ich lieber auf die Information, als dass ich sozusagen für die Dienstleistung der Regierung dann auch noch die Regierung bezahle. Das ist also ein schlechtes Beispiel sozusagen, um die...
Das ist ein schlechtes Beispiel sozusagen, um die Nichtnotwendigkeit des Transparenzgesetzes zu begründen.
Und dass Lobbyismus von vornherein etwas Schlechtes ist, das hat auch hier niemand unterstellt. Auch meine Fraktion betreibt natürlich Lobbyarbeit, betreibt Interessenvertretung. Auch wir holen uns natürlich externen Sachverstand bei unserem Meinungsbildungsprozess herein. Aber wenn sozusagen dann auch hier davon die Rede ist, dass es dann durchaus sein kann, dass es neben den schriftlichen Stellungnahmen eine informelle Einflussnahme geben kann, wird doch das Problem deutlich. Es besteht ja durchaus die Gefahr einer informellen Einflussnahme, und wenn das in den Diskussionsreden hier schon deutlich gemacht wird oder dargestellt wird, dann zeigt das doch, dass wir durchaus ein Problem haben.
Das haben natürlich auch die Thüringer Kolleginnen und Kollegen erkannt im Gesetzgebungsverfahren und ich
will deshalb zum Schluss da nur noch mal die SPDAbgeordnete Dorothea Marx zitieren, die im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens im Thüringer Landtag sagte: „Wir sind der Meinung, dass wir mit dem Gesetz nicht alle schädlichen Formen des Lobbyismus verhindern. Aber wir können sie offenlegen, so dass sich die Bürgerinnen und Bürger selbst ein Bild von möglicher Beeinflussung machen können.“ Also es geht hier wirklich darum sozusagen, das, was wir hier tun, was die Regierung im Gesetzgebungsverfahren macht, deutlicher, nachvollziehbarer zu machen und somit auch vielleicht ein Stück mehr Interesse der Bürgerinnen und Bürger hier im Land an Politik zu wecken, denn wenn wir uns hier abschotten, wenn wir sagen, nee, das ist jetzt hier alles streng geheim und wir müssen erst mal einen Meinungsbildungsprozess führen und wenn dann das Ergebnis vorliegt, dann, liebe Leute, dann könnt ihr davon Kenntnis erhalten, dann weckt man kein Interesse mehr an politischer Mitgestaltung.
Insofern, herzlichen Dank für die Bereitschaft, diesen Gesetzentwurf in den Rechtsausschuss zu überweisen und dort weiter zu diskutieren. Ich freue mich auf diese Debatte und ich bin gespannt, zu welchen Ergebnissen wir dann gemeinsam kommen. – Herzlichen Dank.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4017 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/4083.
Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 7/4083 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit der Drucksache 7/4083 legt Ihnen der Petitionsausschuss wieder mal eine Sammelübersicht für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2019 vor. In diesem Berichtszeitraum hat der Ausschuss 60 Petitionen bearbeitet und empfiehlt Ihnen dazu die Beschlussfassungen, wie sie in der Sammel
übersicht vorgezeichnet sind. In sieben weiteren Fällen empfiehlt Ihnen der Ausschuss, die Petitionen zuständigkeitshalber an den Landtag oder an die Landtage beziehungsweise an den Deutschen Bundestag zu überweisen. Bei zehn weiteren Petitionen haben wir von der inhaltlichen Bearbeitung abgesehen, weil uns hier die Einwirkungsmöglichkeiten fehlten.
Wenn Sie also in die Sammelübersicht schauen, werden Sie schnell erkennen, mit welchen individuellen Problemen unsere Bürgerinnen und Bürger im Land sich auseinandersetzen, und Sie sehen natürlich auch die größeren Themen, die die Menschen hier im Land bewegen. Dies sind unter anderem gerade die Kritik an der kommunalen Kurabgabe, manchmal gibt es auch Vorschläge, wie in einem Fall den Vorschlag zur Fahrplanerweiterung oder -verbesserung der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern oder auch des Sozialtickets, Baumaßnahmen, Bildung, Schule, Lehrer, Tierwohl, Ausländerwesen, insbesondere auch die Abschiebungspraxis von Menschen, die sich hier gut integriert haben, in der Ausbildung sind oder im Studium, aber auch das Musikfestival war Gegenstand einer Petition und natürlich auch das Verhältnis zwischen Staat und Kirche wurde im Ausschuss diskutiert. So weit zu einigen Auflistungen im Petitionsgeschehen.
Hier bei diesen umfänglichen Themen haben wir uns dann insbesondere auf die Berichte der Ministerien und Ausschüsse einlassen müssen, weil es natürlich auch spezifische Themen sind, aber wir suchen natürlich auch nach Lösungen im Ausschuss im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und laden uns dazu Regierungsvertreter ein. Und es gibt auch im Ausschuss dann manchmal so eine Sternstunde. Da habe ich ja in der Vergangenheit öfter Ministerien und Verwaltung kritisiert, weil wir nicht immer sehr kooperativ miteinander umgehen, wenn es mal darum geht, eine Entscheidung, die getroffen wurde, entweder zu verändern, aufzuheben oder vielleicht noch nach einem Lösungsansatz zu suchen, damit man dem Bürger auch entgegenkommt. Aber in diesem Fall haben wir dann oder hat sich ein Bürger, ein besorgter Bürger, gezeigt, der Bedenken hatte, dass sein Museum in Göhren/Mönchgut, ein Projekt – und diese Kritik war auch berechtigt –, dieses Projekt auf Mönchgut leider nicht zu Ende geführt werden konnte, weil die Gemeinde ihren Eigenanteil nicht leisten konnte. Das war eine stolze und riesige Summe. Und dann haben wir gesagt, okay, dann hören wir uns die Regierungsvertreter an, die in diesen Ressorts zuständig sind, und haben einen doch breiten Konsens gefunden, auch nachdem wir erst vermutet haben, dass der Bürgermeister und der Kurdirektor dieses alte Problem beklagen, dass leider dieses internationale Projekt nicht durchgeführt werden konnte. Aber nein, sie kamen mit einem sehr konstruktiven Vorschlag, das muss man schon sagen, das ist nicht so häufig, und dieser Vorschlag, der hat uns tatsächlich doch überzeugt, dass es auch andere Möglichkeiten der Erweiterung geben kann.
Die Vertreter des Ministeriums, ich darf sie hier mal so nennen, das waren also Vertreter aus dem Innenministerium, des Wirtschaftsministeriums und des Bildungsministeriums, Frau Meyn und Frau Brautferger, Frau Schumacher und Herr Rautenberg, ja, die haben in der Tat sich wirklich Gedanken gemacht, bevor sie in diese Sitzung kamen – das sollte eigentlich selbstverständlich sein, aber ist es oftmals nicht –, und haben natürlich in die Ressorts geschaut und auch Querverbindungen zu
anderen Ressorts gefunden und gute Vorschläge unterbreitet. Das hat uns schon überzeugt. Und ich betone das deshalb, weil wir so ein Entgegenkommen und so ein Miteinander nicht so sehr oft feststellen können. Also ich denke mal, vielen Dank an diese Vertreter der Ministerien und Verwaltungen, auch an den Bürgermeister, das war eine tolle Veranstaltung. Wir werden sie als Ausschuss weiterhin begleiten, um zu sehen, was daraus in der nächsten Zeit wird. Ich denke, da ist ein guter Ansatz zunächst gefunden worden.
Abschließend darf ich Sie bitten, dieser Beschlussempfehlung, wie sie Ihnen vorgeschlagen wird, nachzukommen und auch zuzustimmen. Der Petitionsausschuss hat jedenfalls diesem Vorschlag einstimmig zugestimmt. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/4083, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/4083 einstimmig zugestimmt. Vielen herzlichen Dank.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und Freie Wähler/BMV – Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Legislativversammlung des Oblastes Leningrad und dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/4027.
Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und Freie Wähler/BMV Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Legislativversammlung des Oblastes Leningrad und dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 7/4027 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwischen MecklenburgVorpommern und dem Leningrader Oblast bestehen seit vielen Jahren besondere partnerschaftliche Verbindungen. Das hängt auch damit zusammen, dass nach der Wende das neue Bundesland Mecklenburg-Vorpommern im wirtschaftlichen Aufholprozess neben vielen Nachteilen und Problemen einen Vorteil aufweisen konnte: über Jahrzehnte gewachsene, belastbare wirtschaftliche Beziehungen zu den osteuropäischen Ländern, vor allem zu Russland. Es drängte sich auf, an diese Kontakte anzuknüpfen, sie zu pflegen und zu intensivieren. Das haben alle SPD-geführten Landesregierungen über viele Jahre getan, mit gut organisierten gegenseitigen
Besuchen, immer begleitet von Wirtschaftsdelegationen, und später dann auch mit großen Wirtschaftstreffen einmal im Jahr, auf unserer Seite der sogenannte Russlandtag.
Das gegenseitige Vertrauen, die Verlässlichkeit ist übrigens erheblich dadurch gestärkt worden, dass Mecklenburg-Vorpommern an diesem Russlandtag auch 2014 in politisch sehr schwierigen Zeiten entgegen vielerlei Kritik festgehalten und den Gesprächsfaden aufrechterhalten hat.
Ich halte das nach wie vor für richtig. Deutschland darf nicht mitmachen bei einer Rhetorik, die einen Rückfall in die Mechanismen des Kalten Krieges bedeutet
Wenn man davon ausgeht, bedeutet das Verantwortung, auch für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Und die Landesregierung kommt dieser Verantwortung nach durch die Aufrechterhaltung und Pflege guter und freundschaftlicher Beziehungen zu ihrer russischen Partnerregion, dem Leningrader Oblast. Ich halte es für sehr wichtig, dass diese Haltung der Landesregierung auch von der Zivilgesellschaft unterstützt und mitgetragen wird. Das ist das Ziel der deutsch-russischen Partnerschaft, die sich vor einem Jahr gegründet hat und sich als gemeinnütziger Verein für ein gut nachbarschaftliches Verhältnis zu Russland einsetzt, übrigens kann man ja deutlich sagen, auch in Fortsetzung unserer jahrhundertelangen gemeinsamen Geschichte, die gerade auch mit Mecklenburg-Vorpommern besteht. In Kultur, Sport, Wissenschaft, anderen sozialen Bereichen wollen wir ein vertieftes gegenseitiges Kennenlernen ermöglichen, zum Beispiel in Workshops, gemeinsamen Camps, gemeinschaftlichem kreativen Schaffen und so weiter, mit Schwerpunkt auf dem Austausch gerade von jungen Menschen.
Viele der inzwischen über 70 Mitglieder des Vereins sind seit Jahren ehrenamtlich in den verschiedenen sozialen Bereichen tätig und bringen sehr engagiert ihre Erfahrungen und Kompetenzen als anerkannte Multiplikatoren in diese Vereinsarbeit ein, zum Beispiel Herr Bluhm für den Landessportbund, Professor Schareck, Professor Steininger für die Wissenschaft, Frau Lutz-Auras für politische Bildung, Miro Zahra, Dr. Neumann, Dr. Fein für Kunst und Kultur, der ehemalige Bildungsminister Henry Tesch für Schüleraustausch und so weiter.