Und wer es zulässt, dass Bankjuristen Gesetze über Banken entwerfen oder wer US Law Firms an den ESM lässt, der ist selber schuld. Ich finde, darüber sollten wir nachdenken, wer dafür verantwortlich ist.
Insofern würde ich es, wie ich schon sagte, weil ich meine, das Gesetz verdient eine Chance, befürworten, und vielleicht sollten wir auch mal einen aufmerksamen Blick nach Thüringen richten, wie das dort funktioniert. Sie haben, finde ich, ganz gute Arbeit gemacht, weil Sie die schlechten Dinge an dem Thüringer Entwurf verbessert haben. Herr Ritter sprach ja auch noch an, was den Datenschutz betrifft, da ist mir das auch aufgefallen, dass Sie da Schwächen eliminiert haben. Also das Gesetz verdient eine Chance und wir würden uns Ihrem Antrag anschließen, dieses Gesetz in den Ausschuss zu überweisen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Ritter hat das ja schon halb angekündigt, dass wir uns im Vorfeld auch schon zwischen den Fraktionen unterhalten haben über dieses Thema, und das kann ich dann auch gleich für unseren Koalitionspartner mit hier deutlich machen, dass wir uns auch dort verständigt haben vonseiten der Regierungsfraktionen, dass wir den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE heute hier überweisen werden.
Ich habe allerdings auch, auch das weiß der Kollege Ritter, im Vorfeld, und das will ich an dieser Stelle dann auch Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, so deutlich sagen, ich habe natürlich auch im Vorfeld an der einen oder anderen Stelle deutliche Zweifel dahin gehend geäußert, ob – und ich halte einen Diskussionsprozess und gegebenenfalls auch einen Anhörungsprozess im Ausschuss für sinnvoll, dass dann am Ende dieses Prozesses zweifelsohne ein Mehrwert an Erkenntnissen für alle Beteiligten vorhanden sein wird, da bin ich mir relativ sicher, auch gerade vor dem Hintergrund der Fragen, die die Justizministerin hier angesprochen hat –, aber ob dieses Gesetz am Ende des Tages dann so oder in welcher Form zu einer Beschlussempfehlung hier in den Landtag in der Zweiten Lesung kommt, das ist eine andere Frage. Das will ich an dieser Stelle auch ganz offen sagen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will das auch losgelöst von dem Problem, das zum Beispiel Frau Justizministerin Hoffmeister hier angesprochen hat, was die Kernkompetenz beim oder in Vorbereitung eines Gesetzgebungsverfahrens, so ist es ja richtig, der Landesregierung angeht, wo es natürlich dann auch bestimmte Einschränkungen gibt, was die Informationsrechte Dritter – übrigens auch des Landtages, das betrifft ja dann auch zum Beispiel Untersuchungsausschüsse – heute schon angeht, ich will mal einen anderen Punkt ansprechen, weil, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, Sie haben ja dann nicht nur zum Beispiel Gesetzgebungsverfahren der Regierung angesprochen, sondern auch wenn aus der Mitte des Hauses Gesetze hier eingebracht werden, was ja vom Grundsatz her auch richtig ist, warum soll man das Parlament anders behandeln als die Landesregierung, aber dann will ich das mal an einem Punkt deutlich machen, weil ich ja nun über die Jahre, die ich hier auch selber an Gesetzgebungsvorbereitungen aus meiner Fraktion beteiligt war, immer wieder erlebt habe, das wissen Sie aber auch, der Entscheidungsfindungsprozess, der einem eigentlichen Gesetzgebungsvorhaben oder der konkreten Entscheidung, auch aus Ihrer Fraktion beispielsweise oder meiner Fraktion, dass dann ein Gesetzentwurf gemacht wird, dieser Entscheidungsfindungsprozess kann sich ja durchaus über Jahre hinziehen. Ich habe das selber zu meinem Bedauern erlebt, wenn ich daran denke, wie lange wir in diesem Parlament zum Beispiel übers Vergabegesetz diskutiert haben und immer wieder neue Änderungen gemacht haben, neue Anläufe gemacht haben, bis es das dann endlich war.
Und dann ist es natürlich so gewesen, wo dokumentiere ich dann auch in meiner Fraktion zum Beispiel den
Punkt, wo ich sage, jetzt habe ich mir eine Stellungnahme eines Dritten eingeholt, und diese Stellungnahme ist dann nicht mehr nur dazu da, meinungsbildend in der Fraktion zu sein – weil dann würde es diesem Gesetzentwurf nicht unterfallen –, sondern ist schon dafür da, tatsächlich am Ende dieses Prozesses auch in den Gesetzentwurf mit (begründend, wie auch immer) einzufließen.
Das ist nur ein Punkt, den man auch ansprechen muss, den man diskutieren muss. Ich habe dafür selber keine Antwort, deswegen sind wir auch, sowohl die Kollegen der CDU- als auch der SPD-Fraktion, der Meinung, dass man das überweist, damit man das in Ruhe diskutieren kann. Aber das sind natürlich Probleme, die so vielfältig sind, dass ich mir heute nicht sicher bin, ob man dafür eine Lösung findet. Auch das sage ich hier ganz offen. Aber das ist ja dann auch im Vorfeld besprochen worden.
Und ich will noch einen zweiten Punkt ansprechen, der eben auch schon mal genannt worden ist. Natürlich kann ich eine Offenlegungspflicht aller Beteiligten hier an einem solchen Verfahren erst mal postulieren. Aber ich muss mir natürlich auch überlegen, es ist das Beispiel von Rechtsanwaltskanzleien, egal, ob sie jetzt aus dem angelsächsischen Bereich oder aus dem deutschen Bereich kommen, das ist in dem Fall ja völlig egal, da muss ich mich natürlich fragen, da wird hier eine Offenlegungspflicht des Mandanten postuliert, da haben wir natürlich schon mal ein Problem, dass das möglicherweise – ich will das jetzt auch mal mit einem Fragezeichen versehen, aber möglicherweise – gegen entsprechende Verschwiegenheitsverpflichtungen seitens bundesgesetzlicher Regelungen verstößt. Der kann vielleicht das gar nicht so offenlegen. Das muss man auch ganz deutlich sagen. Und das kann dazu führen, dass man sagt, ich will mit demjenigen dann nichts zu tun haben. Das wäre vielleicht eine Konsequenz, aber ob man gesetzlich regeln kann, dass er es machen muss, ist eine ganz andere Frage. Ich will das nur anreißen, ich kann das selber an der heutigen Stelle nicht abschließend beurteilen.
Es gibt eine Vielzahl von Gründen, das in Ruhe zu diskutieren. Das werden wir tun. Wir müssen uns dann auch überlegen, ob wir dazu eine Anhörung machen, auch dafür sind wir offen, da werden wir uns sicherlich darüber verständigen, wen man dazu laden kann, wen man dazu laden soll. Und ich glaube, selbst, wenn es nicht am Ende zu einem entsprechenden Gesetz kommen sollte, Herr Kollege Ritter, wird für alle Beteiligten in diesem Haus der Mehrgewinn so groß sein, dass das Ganze sich dann schon gelohnt haben könnte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch meine Fraktion wird einer Überweisung zustimmen, wohl wissend, dass dieses Gesetz, wenn überhaupt, jedenfalls nicht so verabschiedet werden kann, wie es hier im Entwurf vorliegt.
Es sind mehrere Punkte schon angesprochen worden, ich will es trotzdem noch mal kurz erwähnen, weil es für uns wichtige Punkte sind. Der erste Punkt ist – das ist mir gleich beim Lesen des Entwurfs aufgefallen – eine, ja, wie soll ich sagen, eine Systemstörung. Frau Hoffmeister hat es angesprochen. Wir haben ja nun mal die Gewaltenteilung als eine der Grundlagen in unserem Rechtsstaat und wenn ich Regierungsgesetzentwürfe habe und dann habe ich mir das überlegt, dann bastelt die Regierung jahrelang an Entwürfen herum und dann soll aber bei der Landtagsverwaltung eine Dokumentationsstelle eröffnet werden, dann passt das eigentlich nicht, weil die Regierung ist die Exekutive und wir sind die Legislative, und das sind zwei Dinge, wo man auch sorgfältig – auch in unserem eigenen Interesse als Legislative, als Landtag – darauf achten sollte, dass man das getrennt hält.
Die nächste Frage ist, ob dieses Gesetz notwendig ist. Also da bin ich wieder beim Punkt, was ist die Exekutive, was die Legislative. Wir sind immer noch diejenigen im Landtag, also wir, der Landtag, sind diejenigen, die die Gesetze verabschieden, nicht die Regierung. Da muss man halt, glaube ich, immer wieder auch darauf hinweisen. Und die Stellungnahmen, die wir benötigen für unser Gesetz, das wir verabschieden, die holen wir ein, die können wir einholen und die sind dann auch allgemein bekannt.
Der dritte Punkt ist der bürokratische Aufwand für die Landtagsverwaltung. Sie hatten ja dann auch die Landtagsverwaltung, Herr Ritter, ausdrücklich angesprochen, sich hier zu beteiligen. Also im Moment – ich weiß, ich kann natürlich nicht für die Landtagsverwaltung sprechen –, im Moment kann ich es mir nicht vorstellen, dass dort genug Personal und Technik vorhanden ist, um diese Dokumentationsstelle zu führen. Schon jetzt weiß ich aus der Unterstützung aus meinen Ausschusssekretariaten im Innenausschuss und im Rechtsausschuss, die uns immer sehr hilfsbereit mit Rat und Tat zur Seite stehen, dass da sehr fleißig gearbeitet wird, und da habe ich nicht so den Eindruck, dass da noch irgendwie Leute sitzen, die noch auf zusätzliche Aufgaben warten. Also das müsste man sehen, welcher bürokratische, also Personal- und finanzielle Aufwand da noch zu erwarten wäre.
Und der letzte Punkt noch – der ist auch schon angesprochen worden, ich glaube, es war auch Frau Hoffmeister –, wir haben uns mal die Stellungnahmen im Thüringer Gesetzgebungsverfahren angesehen natürlich, weil ja die Vorlage auch ausdrücklich hier kam aus Thüringen. Einen Punkt halte ich noch für besonders wichtig, weil es soll ja mit der Transparenz, oder mit diesem Gesetz soll ja im Grunde eine Einflussnahme, ja, ich will nicht sagen, verhindert werden, ja, vielleicht doch verhindert werden, jedenfalls soll alles transparent sein, wer alles so mitwirkt beim Gesetzentwurf. Und das hat hier jemand gesagt in den Anhörungen oder in der Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf in Thüringen, dass eben die informelle Einflussnahme, die es auch möglicherweise gibt, dass gerade die eben dann nicht erfasst werden würde durch so eine öffentliche Dokumentation. Gerade solche stehen ja im Verdacht, sich der öffentlichen Kontrolle zu entziehen. Die werden wir also damit nicht beseitigen oder gar kontrollieren können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch den Gesetzentwurf, den die Fraktion DIE LINKE heute vorlegt, der in der Tat etwas sperrig daherkommt – im Bund hat man ja mittlerweile sehr prägnante Gesetzestexte, „gute Kita“, „starke Familien“, vielleicht, Herr Ritter, schauen Sie da noch mal, vielleicht kriegen Sie es noch etwas knackiger hin –,
soll also eine öffentlich zugängliche Beteiligtentransparenzdokumentation eingeführt werden. Jede natürliche und juristische Person und deren Organe und Vertreter, die sich mit inhaltlichen Beiträgen an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligen, sollen durch den Landtag von Amts wegen eingetragen werden.
In Ihrer Begründung, Herr Ritter, schreiben Sie, dass Beteiligungen am Gesetzgebungsverfahren ein „hohes Korruptionsgefährdungspotenzial“ tragen. Das ist mir ehrlich gesagt etwas zu pauschal, und gerade auch – und der Kollege Grimm hat ja auch Beispiele aus Berlin, aus Brüssel, glaube ich, gerade genannt –, finde ich, muss man sich ja immer die Frage stellen, wenn wir im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern diskutieren, ist das miteinander vergleichbar, denn eine Bankenlobby oder Rüstungslobbyisten oder Pharmalobbyisten oder was sonst immer für Lobbyisten es in Berlin gibt, sehe ich in Mecklenburg-Vorpommern in vielen Bereichen nicht. Denn schauen wir uns doch mal an, auch, wenn wir uns in den Ausschüssen Stellungnahmen anschauen, wer sind denn hier diejenigen, die sich einbringen. Das sind natürlich in vielen Bereichen die – in Anführungsstrichen – „üblichen Verdächtigen“, die kommunalen Spitzenverbände, andere Verbände, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften et cetera.
Ich erinnere mich in dem Zusammenhang an eine Presseanfrage aus der vergangenen Wahlperiode, da war ich noch Pressesprecher. Da gab es, glaube ich, die Frage, wie viele Hausausweise es hier im Landtag gibt für sogenannte Lobbyisten. Ich glaube, die Antwort war irgendwas bei – die Verwaltung möge mich nachher korrigieren –, ich glaube, das war unter 20, für die Genannten nämlich. Also wir haben hier eine andere Situation als beispielsweise in Berlin, wo man ja durchaus kritisch darüber diskutieren kann, was dort so passiert.
Der Gesetzentwurf entspricht im Wesentlichen, die Kollegen sind darauf eingegangen, dem Thüringer Gesetz vom 17.02.1919 – also 2019, Entschuldigung, so lange ist es nun nicht her.
Von Thüringen lernen heißt also siegen lernen, Herr Ritter, das zeigen Sie hier erneut. Mal schauen, ob es dann nach den Wahlen im Oktober immer noch so ist.
Transparenz ist in aller Munde, das ist ein wichtiges Thema und, ich glaube, auch bei allen politisch Verant
wortlichen hoch auf der Agenda. Wir haben gestern übers Thema „Transparenz bei Wohlfahrtsverbänden“ diskutiert, und gerade dort, wo ein Vertrauensverlust sichtbar ist, wird die Forderung nach mehr Transparenz gestellt. Die Frage ist natürlich – und, Herr Ritter, Sie haben in der Einbringung gesagt, das steigert das Vertrauen in Politik, in Regierungshandeln –, ob das wirklich so ist, werden wir sehen. Da bin ich auch mal gespannt auf die Ergebnisse aus Thüringen.
Einen Punkt, und darauf ist auch schon mein Vorredner eingegangen, werden wir natürlich mit so einem Gesetz nicht aushebeln. Kollege Manthei hat, glaube ich, gerade von der „informellen Einflussnahme“ gesprochen. Sie können natürlich schriftlich sich irgendwo einbringen, Sie können aber auch sich informell treffen, Informationen irgendwo zukommen lassen, einen Hinweis geben.
Von daher ist die Frage, a) was wollen wir, und b) wie kriegt man das im Endeffekt dann auch ausgeschlossen.
Deswegen ist für uns die Frage, die sich dann auch in den Ausschussberatungen stellen wird, ist das wirklich ein Instrument zu einer effektiven Bekämpfung von unlauterem Lobbyismus und wie kriegen wir da auch legitime und vielleicht illegitime Einflussnahme voneinander getrennt. Und ist das in diesem Umfang notwendig? Denn wir reden überall über Deregulierung, seit vielen, vielen Jahren. Richtig vorangekommen sind wir bei dem Thema ehrlich gesagt nicht, und hier wird natürlich auch Bürokratie aufgebaut. Ich glaube, das kann man nicht diskutieren. Und wir haben ja, und darauf sind auch einige Vorredner eingegangen, verschiedene Instrumente, auch gerade für Abgeordnete, der Information, der Beteiligung. Ich finde, das ist auch ganz wichtig. Es ist ja nicht so, dass wir jetzt irgendwo hier eine Stunde null haben und keinerlei Transparenz haben.
Auf Artikel 39 der Landesverfassung ist die Ministerin eingegangen, und da ist ja noch mal ganz wichtig auch der Absatz 2, den ich an der Stelle zitieren möchte: „Die Informationspflicht nach Absatz 1 findet ihre Grenzen in der Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung.“ Also auch die Verfassung setzt hier dem ganzen Thema Grenzen und es gibt auch zum Thema Datenschutz im Artikel 6 der Landesverfassung eine Formulierung.
Deswegen glaube ich, wir sind gut beraten, das Thema mit all diesen auch verfassungsrechtlichen Bedenken, die ja hier auch einige Juristen vor mir geäußert haben, dann zu diskutieren im zuständigen Rechtsausschuss und vielleicht auch noch mal darüber zu diskutieren, was denn jetzt konkret der Anlass ist. Nur, weil es in Thüringen gemacht wurde, das ist für mich jetzt erst mal kein Argument. Gibt es irgendwo einen konkreten Punkt, wo Sie sagen, da hat vielleicht unlautere Einflussnahme stattgefunden, da haben wir eine Information, dass da
irgendeine Lobbyistenorganisation Einfluss genommen hat? Ich finde, das darf man miteinander diskutieren, denn es gab ja eine Kleine Anfrage auch mit der Frage, wie viele natürliche und juristische Personen mit inhaltlichen Beiträgen, insbesondere Stellungnahmen, an Gesetzgebungsverfahren der Landesregierung beteiligt waren in den Jahren 2012 bis 2018. Und das waren von 11 Stellungnahmen in einem Jahr bis zu 29 maximal. Also wir reden jetzt hier auch nicht über einen riesigen Berg von Stellungnahmen. In der Tat ist es in der Praxis so, das wissen wir aus den Ausschussberatungen ja auch, wenn Gesetzgebungsverfahren in den Ausschüssen sind, bekommen wir häufig auch unaufgefordert die Stellungnahmen von vielen Institutionen und Einrichtungen, die sich auch in den frühzeitigen Gesetzgebungsverfahren beteiligt haben.
Deswegen teile ich die Einschätzung einiger Vorredner, mehr Fragen, die aufgekommen sind. Ich freue mich auf eine fruchtbringende Beratung im zuständigen Rechtsausschuss und hoffe, dass wir da mit mehr Erkenntnissen rausgehen und die Fragen, die heute aufgeworfen sind, dort dann beantwortet werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Lieber Kollege Ehlers! Gute Idee, man könnte das Gesetz ganz einfach „Tolles Transparenzgesetz“ nennen.