Protokoll der Sitzung vom 17.10.2019

Der Wunsch nach Mitbestimmung ist gestiegen, und dieses Verhalten können wir auch im Petitionsausschuss eindeutig bestätigen. Dies ist für eine Demokratie eine ausgesprochen erfreuliche Entwicklung, da eine funktionierende Gesellschaft vom Mitmachen und vom Engagement jedes Einzelnen lebt. Es zeigt sich auch erneut, dass bei zwei Dritteln mündlich vorgetragener Petitionen, davon ein Drittel zu den Sprechtagen des Bürgerbeauftragten, die Schwelle, Petitionen schriftlich einzureichen, noch zu hoch zu sein scheint. Das zeigt uns, dass die Bürgerinnen und Bürger das persönliche Gespräch bevorzugen und damit auch mehr Bürgerfreundlichkeit verbinden.

Es gibt Themen, die sich über die Jahre hinweg sowohl in den Berichten des Bürgerbeauftragten als auch beim Petitionsausschuss wiederfinden und teilweise gemeinsam bearbeitet werden. Herausheben möchte ich hier einige Beispiele.

Wiederkehrend ist der Wunsch nach Verkehrsberuhigung, insbesondere in Wohngebieten. Die zuständigen Verkehrsbehörden argumentieren oft über die Kennzahl der Unfallhäufigkeit und verweigern damit eine Reduzierung der Geschwindigkeit. Bei den Bürgerinnen und Bürgern erzeugt dies vermehrt Unverständnis ob der ebenfalls relevanten Maßzahlen, wie zum Beispiel Lärm, Frequenz des Verkehrs und so weiter. Es wäre hier wünschenswert, das Bedürfnis der Anwohner nach Ruhe und Sicherheit dem ebenfalls berechtigten Interesse nach einem fließenden Verkehr gleichwertig zu betrachten und abzuwägen.

In Bezug auf Grundstücksangelegenheiten ist eine Petition hervorzuheben, die sowohl durch den Bürgerbeauftragten als auch durch den Petitionsausschuss des Landtages bearbeitet wird. In den 90er-Jahren hatte ein Bauträger ein Gebiet mit Häusern erschlossen und dies über eine Ringstraße an die öffentliche Straße angebunden. Die Straße sollte nach dem Abschluss der Arbeiten an die Gemeinde übertragen werden. Obwohl dies angekündigt und vertraglich vereinbart war, geschah dies aufgrund der Insolvenz des Bauträgers nicht. Eine Privatperson erwarb aus der Konkursmasse die Straße und die Gemeinde verzichtete tragischerweise auf das Vorkaufsrecht.

Man beachte, dass die Häuser nur über besagte Ringstraße erreichbar sind. Der neue Eigentümer forderte fortan eine Nutzungsentschädigung von den Anwohnern und untersagte die Nutzung der Straße. Die dort lebenden Anwohner kommen also nicht mehr über eine öffentliche Straße zu ihren Grundstücken und der Weg über die Ringstraße, die in Privateigentum ist, ist ihnen untersagt. Dies ist für die Anwohner eine untragbare Situation und der Bürgerbeauftragte und der Petitionsausschuss arbeiten hier gemeinsam an einer Lösung im Sinne der Anwohner.

Es zeigt sich auch bei den Petitionen des Bürgerbeauftragten und bei den Petitionen des Petitionsausschusses, dass es bei der Schriftsprache der Behörden leider häufiger an Verständlichkeit und Empathie mangelt. Ein großer Anteil dieses Schriftverkehrs ist unnötig kompliziert formuliert. Die fehlende Adressatenorientierung wirkt häufig empathielos und erzeugt zu Recht Unmut beim Adressaten. Dies müsste nicht sein und ließe sich sicherlich vermeiden. Es dürfte auch nicht erforderlich sein, den Schriftverkehr in leichter Sprache zu führen, aber es erscheint sinnvoll, hin und wieder Schriftstücke, Formulare und so weiter auf gute Lesbarkeit hin zu prüfen, und zwar nicht durch die Brille des Juristen, sondern durch die Brille des potenziellen Adressaten.

Herzlichen Dank an den Bürgerbeauftragten für seine Arbeit und weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss des Landtages im Sinne der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes! – Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu dem vorliegenden Bericht und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Stamer.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Larisch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Crone! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Mehr Beteiligung wagen“, „Menschen müssen mitwirken“, „Verständnis füreinander“ – wie ein Mantra zieht es sich durch die Arbeit des Bürgerbeauftragten und auch des Petitionsausschusses. Ich möchte am Beispiel der Beiräte für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen einmal erläutern, was es bedeutet.

Die Kommunalverfassung schreibt Inhalte, wie Hauptsatzungen zu gestalten sind und auch wie Mitwirkungsrechte zur Verfügung stehen, nicht genau vor, denn die Selbstverwaltung der Kommunen soll gewahrt bleiben. Das ist auch gut so. Hauptsatzungen werden von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern beschlossen. Nun denken Sie mal bitte nach, wie viele Menschen mit Behinderung sitzen in den Kommunalparlamenten! Und ich rede hier von Gehörlosen, von erblindeten Menschen und von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Das heißt also, Nichtbetroffene entscheiden darüber, wie viel und wo Betroffene ihre Rechte wahrnehmen können und welche Rechte sie erhalten. Und es geht auch immer um Zuständigkeitsfragen. Beiräte werden nämlich kurzerhand einfach in den Sozialausschuss geschickt.

Aber wissen Sie, die größten Barrieren im Leben von Menschen mit Behinderungen, die gibt es auf Straßen und Plätzen, die gibt es in der Kultur, die gibt es im Verkehr, die gibt es beim Wohnen, die gibt es in der Justiz und die gibt es in der Verwaltung, aber genau dort haben Beiräte für Menschen mit Behinderung weder ein Rede- noch ein Mitwirkungsrecht. Und ich würde Ihnen das ganz gerne mal am Beispiel meiner Stadt erklären, um mal zu erläutern, wie schwierig es doch ist. Und zwar gab es in der Stadtvertretung einen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung, die den Beirat für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betrafen, und das Präsidium der Stadtvertretung hielt es gar nicht für nötig, den Beirat für Menschen mit Behinderungen zu informieren, und somit konnte er auch nicht beteiligt werden.

Als dieser Beirat es dann mitbekommen hat, gab es ein Rederecht in der Einwohner/-innenfragestunde, aber dieses Rederecht gab es ohne eine Gebärdensprachdolmetscherin, ohne eine Hörschleife und auch ohne ein Blindenleitsystem. Und siehe da, die Stadtvertretung war leicht irritiert, als dort Menschen gebärdeten und nicht verstanden wurden, als die Menschen, die mit einem Blindenleithund kamen, ja, nicht reinkamen in dieses Bürgerhaus, und es gab auch keine Hörschleife.

Hier hätte das Präsidium die Aufgabe gehabt, dafür zu sorgen, dass die Menschen mit Behinderung von den Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern gehört werden können. Die Begründung ist hier oft, man müsse sich ja um die Leistungserbringer der Gesellschaft kümmern. Das ist aber eine Nützlichkeitsdebatte. Wer ist denn der Leistungserbringer? Der ultrareiche Luxusvillenbesitzer, der mit schönen Worten glänzt, oder die alleinerziehende gehörlose Mutter, der man gerade noch zutraut, das Geschirr in einer Kantine zu reinigen? Ist es für eine ausreichende Bürger/-innenbeteiligung wichtig, dass man mit den Stimmbändern spricht, oder begreifen wir endlich, dass tanzende Hände auch sprechen?

Dann kommt häufig der Verweis auf die Mehrheitsverhältnisse, und das müsse man akzeptieren. Nun, die Mehrheit der Gewählten muss aber auch die Menschen akzeptieren, die sich ungehört, ausgegrenzt und diskriminiert fühlen. Und gerade im Hinblick auf Menschen mit Behinderung reichen die Regelungen in der Kommunalverfassung nicht aus.

Und dann sind wir auch schon beim Thema „Transparenz von Entscheidungen“. Auch hier gibt es oft Kritik, wenig bis gar keine Beteiligung von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Da ist häufig die Ausrede, ja, es kommt ja niemand. Ja, wie denn auch? Wie erfahren Menschen, dass ein Kommunalparlament sich mit einem Thema befasst? Durch maximale Transparenz und Öffentlichkeit, die 100 Prozent barrierefrei erfolgen muss, gerade bei Baumaßnahmen, dort gibt es Auslegungsbeschlüsse, schön formuliert mit Flurnummer XY, die werden dann genannt, mit Fachbegriffen wird dann um sich geschmissen.

Nun hat ja aber nicht jeder Mensch in irgendeiner Stadt Stadtplanung studiert und er kann auch nicht einfach beim Katasteramt nachfragen, wo sich denn nun das Gebiet mit Flurnummer XY befindet. Die Veröffentlichungen zum Auslegungsbeschluss könnten bürgernah ja auch ganz einfach heißen, Straße sowieso und Platz sowieso sollen erneuert werden. Wir bitten alle Menschen in das Rathaus, sich zu beteiligen und eventuell Einsprüche zu äußern.

Wir kommen immer mehr zu dem Schluss, dass die Kommunalverfassung genauere Regelungen zur Mitbestimmung benötigt. „Die machen sowieso, was die wollen“, wird dann nicht mehr zu hören und zu lesen sein. „Und die machen, was sie wollen“ – die Menschen haben den Eindruck auch häufig von den Behörden. Trotz der Verpflichtung, Hilfesuchende umfassend zu beraten und auch andere Leistungen und Hilfe von Amts wegen gleich zu empfehlen, entscheiden immer noch viele nur über die eher zufällig beantragte Leistung. Und dann erfahren die Menschen, auch eher zufällig, was ihnen eigentlich an Hilfe und Unterstützung noch zusteht. Ja, die machen mit uns, was die wollen, die in der Politik und die da in den Ämtern.

Mehr Beteiligung und mehr Offenheit wagen, denn wir haben nicht das Recht, über Menschen zu bestimmen, nicht das Recht, Menschen auszugrenzen und sie von der Teilhabe auszuschließen. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Zur Würde gehört auch die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen. Vielen Dank, Herr Crone, dass Sie dieses mit Ihrem Team tagtäglich tun! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Larisch.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau Berg.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Crone! Meine Damen und Herren! Der Bürgerbeauftragte nimmt neben dem Petitionsausschuss die Rechte der Bürger gegenüber den zuständigen Stellen wahr, und das ist gut und das ist wichtig. Paragraf 10 unserer Landesverfassung garantiert allen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes dieses Recht.

Der vorliegende 24. Bericht für 2018, auch ich lege Ihnen sehr ans Herz, diesen Bericht zu lesen. Es sind circa 130 Seiten und ich hätte ihn gerne mal so heimlich gezeigt, ich weiß, dass das nicht erlaubt ist.

(Heiterkeit bei Karen Larisch, DIE LINKE)

Dieser vorliegende Bericht ist Beweis dafür, wie wichtig diese Aufgabe ist und wie viele Bürgerinnen und Bürger sich mit Eingaben und Anfragen sowohl an den Bürgerbeauftragten als auch an den Petitionsausschuss wenden, und da merkt man dann auch, wo der sogenannte Schuh im gesellschaftlichen Leben drückt.

Ich lese Ihnen noch einmal die Beschlussempfehlung vor, als Zitat: „Der Landtag nimmt den Bericht des Bürgerbeauftragten zur Kenntnis und dankt für die engagierte und sehr gut dokumentierte Arbeit. Sein großer Einsatz für Menschen mit Behinderungen in unserem Land wird besonders gewürdigt und sollte entsprechend fortgesetzt werden. Der Landtag unterstützt zudem den Bürgerbeauftragten in seinen Bemühungen um eine bürgerfreundlichere Verwaltung, z. B. die Pflicht zur Erstellung von Eingangsbestätigungen bei der Abgabe von Anträgen oder Schreiben in gemeinsamen Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und Jobcentern. Weiterhin werden die umfangreichen Anstrengungen des Bürgerbeauftragten bei Fragen der Schadensregulierung mit dem Kommunalen Schadensausgleich (KSA) anerkannt und eine grundlegende Klärung, wie trotz Beteiligung des KSA sinnvoll Petitionsverfahren in Schadensfällen durchgeführt werden können, unterstützt.“ Zitatende.

Zu all diesen Bereichen haben wir schon einiges gehört. Meine Vorredner sprachen bereits darüber. Ich möchte den Tagesordnungspunkt auch nicht unnötig ausdehnen. Eine Sache möchte ich aber kurz anreißen, das klang auch schon mehrmals an. Unser Bürgerbeauftragter ist bekannt dafür, dass er sich intensiv für die Belange der Menschen mit Behinderungen einsetzt. Und wenn Sie sich erinnern, in der letzten Septembersitzung gab es einen Tagesordnungspunkt, der hieß „Gutes und bezahlbares Wohnen für Mecklenburg-Vorpommern“, und da hat Herr Heydorn die Frage gestellt nach meiner Rede, was wir denn, ob wir denn bei diesen Berichten oder bei diesen Sachen, die wir da bedacht haben, auch die Menschen mit Behinderungen ausreichend bedacht haben. Und da, müssen wir feststellen, gibt es noch eine Menge zu tun. Von daher ist es gut und es ist notwendig, dass unser Bürgerbeauftragter immer diese Sache im Blick behält, diese Sache, dieses Anliegen im Blick behält und nicht müde wird, sich speziell hierfür einzusetzen, und uns Abgeordnete damit auch immer wieder sensibilisiert.

Wie gesagt, das sollen nur Beispiele sein. Wichtig ist mir, dass wir alle anhand dieses Berichtes erkennen – das setzt natürlich voraus, dass man ihn liest –, dass alle Bereiche des täglichen Lebens betroffen sind. So sind wir immer wieder gefordert, nachzufragen und einen Konsens im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu suchen, was auch nicht heißt, dass wir nicht nach Recht und Gesetz handeln. Wir wollen das Petitionsrecht der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen und Behörden auffordern, lösungsorientiert zu arbeiten – was nicht geht, haben die Bürger ja selbst schon erfahren –, und so, wie es im Titel des Bürgerbeauftragten heißt, „mehr Beteiligung wagen“.

Lieber Bürgerbeauftragter Matthias Crone, es ist gut, dass wir Sie haben, dass Sie so konsequent, wie wir Sie

kennen, diese Aufgabe, Ihre Aufgabe wahrnehmen, und ich bedanke mich für die immer gute Zusammenarbeit.

Und, meine Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bitte Sie um Zustimmung für diese Beschlussvorlage. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Karen Larisch, DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Berg.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Petitionsausschuss empfiehlt in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/4234 einstimmig zugestimmt.

In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Petitionsausschuss, die Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten auf Drucksache 7/3426 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses erneut einstimmig zugestimmt worden.

Herr Crone, damit sind Sie entlastet beziehungsweise, ich wollte gerade sagen, sind Sie für erledigt erklärt.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE und des Bürgerbeauftragten Matthias Crone)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages des Finanzministers – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2017 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes, Drucksache 7/3034, und der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht 2019 (Teil 1) – Landesfinanzbericht 2019, Drucksache 7/3543, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 7/4162.

Antrag des Finanzministers Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2017 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes – – Drucksache 7/3034 –

Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Jahresbericht 2019 (Teil 1) – Landesfinanzbericht 2019 – Drucksache 7/3543 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 7/4162 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe

und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Gundlack.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.

Unterbrechung: 15.01 Uhr

__________