(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU: Ah! – Christiane Berg, CDU: Oh! – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)
und ich weiß nicht, wie viele Tausende noch, die nicht registriert sind, die einfach so reingekommen sind,
(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Wollen Sie jetzt die Eingewanderten chippen lassen, Herr Professor Weber, oder wie ist das?)
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Das ist ja peinlich!)
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, es war zu laut, deshalb habe ich die Glocke geläutet, in der Hoffnung, dass es dann leiser wird. Dieser Hoffnung sind Sie nicht nachgekommen. Ich wollte hier eigentlich nicht unterbrechen. Wir sind beim letzten Tagesordnungspunkt und auch da erwarte ich bei jedem Redner die nötige Disziplin.
Ihr Antrag wäre von mir sehr positiv aufgefasst worden und inhaltlich begrüßt worden, wenn Sie gesagt hätten, wir starten eine Kampagne, die die Hundehalter dazu bringt und die Katzenhalter, dass eine entsprechende Chipmöglichkeit gegeben wird. Vielleicht könnten Sie es finanziell noch abmildern, indem Sie gesagt hätten, das kann man von der Steuer absetzen
oder wir überlegen uns andere finanzielle Maßnahmen, die das Ganze für die betroffenen Tierhalter erschwinglicher machen würden, aber eine Pflicht zur Registrierung mit den ganzen negativen Folgen, die ich geschildert habe, erhöht Tierleid, verringert es nicht, und deswegen werden wir den Antrag ablehnen. Und ich hoffe und wünsche, dass Sie künftig, was das Tierwohl angeht und Tierleid verringern, sinnvollere Anträge bringen. – Danke.
(Minister Dr. Till Backhaus: Der Vorzeigebauer! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sagen Sie mal was zu Hartz IV, was eine alleinstehende Hartz-IV-Frau machen soll, mit zwei Kindern und dann zwei Katzen! – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)
Meine sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es ist ein Thema heute, auch wenn es der letzte Tagesordnungspunkt ist auf der Tagesordnung, was sicherlich auch wichtig ist aufgrund der Tatsachen, die hier schon durch Frau Aßmann und auch durch den Minister erläutert wurden. Und ich glaube, es geht hier in erster Linie sicherlich auch darum, in den Bereich der Katzen- und Hundehaltung etwas mehr Tierschutz reinzubekommen, weil, wie wir schon gehört haben, es nicht nur die Tierhalter von Katzen und Hunden gibt, die es gut mit ihren Tieren meinen, sondern auch die Tierhalter, ja, die teilweise mit den Tieren überfordert sind und die dann die Tiere, weil sie sie eben gerade jetzt zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gebrauchen können, irgendwo aussetzen in der Öffentlichkeit und dann natürlich die öffentliche Hand, die ja dann hierfür zuständig ist, gerade im kommunalen Bereich, natürlich auch die Kosten zu tragen hat und am Ende,
am Ende dann auch die Allgemeinheit die Kosten trägt, weil am Ende dann für diese Kosten der Steuerzahler aufkommen muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Tierschutz in Deutschland ist sicherlich oberstes Staatsziel und es ist im Grundgesetz verankert. In den Tierhaltungsverordnungen ist geregelt, wie Tiere gehalten werden sollen. Diese Tierhaltungsverordnungen beziehen sich natürlich bislang nur auf landwirtschaftliche Nutztiere. Gerade in dem Bereich der Haltung von Heimtieren, wie wir vielleicht Hunde und Katzen auch nennen können, haben wir so eine Regelung natürlich nicht.
Alle Tiere sind Mitgeschöpfe wie wir alle auch, und das Wohlbefinden der Tiere steht, denke ich mal, bei jedem Tierhalter an oberster Stelle. Wenn man Umfragen glaubt, wollen 85 Prozent der Bevölkerung natürlich mehr Tierschutz,
aber in der öffentlichen Diskussion wird dann der Tierschutz immer nur implementiert auf die gewerblichen Tierhalter, auf die landwirtschaftlichen Nutztiere, und bei der eigenen Haltung von Hunden und Katzen wird das oft ausgeblendet.
Deswegen wurde mit diesem Antrag auch ein Thema aufgegriffen, dessen wir uns annehmen sollten, und wenn vielleicht auch die Frage jetzt hier aufkommt, was hat denn das Kennzeichnen von Hunden und Katzen mit Tierschutz zu tun, das ist eigentlich dann der zweite Bereich, der nachgelagerte Bereich, denn durch die Registrierung, durch die Registrierungspflicht von Hunden und Katzen, haben wir natürlich auch die Kontrollmöglichkeit, welcher Tierhalter kommt hier seiner Sorgfaltspflicht nach und welcher nicht,
wenn dann Tiere in der Öffentlichkeit aufgegriffen werden, die verwahrlost sind und die natürlich dann auch zugeordnet werden können.
Jeder kennt in seinem Umfeld Tiere, die durch übermäßige Liebe ihres Halters – vielleicht der zu dicke Hund oder der zu dicke Dackel oder der große Schäferhund in einer kleinen Zweizimmerwohnung oder auch der Kanarienvogel in einem viel zu kleinen Bauer. Diese Sachen werden eigentlich völlig ausgeblendet, und als Landwirt fällt mir da natürlich unser Magdeburger Urteil ein zu den Kastenständen, wo alle wissen, wie groß muss denn der Kastenstand für eine tragende Sau sein, die dort abferkeln soll.
Ja, aber da haben wir natürlich auch ein Urteil, was wissenschaftlich überhaupt nicht begründet ist. Wer legt denn zum Beispiel fest, wie groß muss die Wohnung für einen Hund sein, damit er sich wohlfühlt, und wie groß muss der Bauer für den Vogel sein, damit er sich wohlfühlt? Wir machen jetzt hier wirklich auch mal eine Diskussion auf, wo auch die Leute jetzt mal in Verantwortung gebracht werden, die sonst eigentlich immer nur wissen, wie wir Landwirte unsere Tiere halten sollen. Und als Landwirt kann ich das nur begrüßen.
Ein weiteres Phänomen, was wir haben, ist dann das sogenannte „Animal Hoarding“, wo, ich sage mal, selbsternannte Tierschützer Tiere aufnehmen, viel zu viele Tiere aufnehmen, meistens auch gerade Hunde, Katzen, aber auch andere Tiere, und sie in viel zu kleinen Tierhaltungen, in Wohnungen halten, manchmal auch auf alten, abgelegenen Gehöften, und wo oftmals dann auch diese Tierhalter mit den Tieren völlig überfordert sind. Bei einer Kennzeichnungspflicht, gerade bei Hunden und Katzen, könnten die Behörden dann hier natürlich auch viel schneller eingreifen, wenn hier Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.
weil jetzt ja die kommunale Ebene eigentlich mit diesen Kosten alleingelassen wird beziehungsweise die Tierheime.