Ich möchte ein weiteres Mal begründen, warum wir eine Änderung in zwei Punkten am Rettungsdienstgesetz für sinnvoll halten, und dazu in Erinnerung rufen: Der erste Punkt, den wir zu ändern begehrten, war, eine Entfristung herzustellen, die die Laufzeit von öffentlichrechtlichen Verträgen zwischen den Trägern des Rettungsdienstes, also den Kommunen, und den Leistungserbringern – als da sind ASB, Johanniter, DRK und eine Reihe weiterer Leistungserbringer – ausmacht.
Die sind befristet bis zum Jahre 2025, und wenn diese Befristung nicht aufgehoben wird, haben wir in zuneh
mendem Maße eine Verunsicherung der Leistungserbringer, die eben nicht genau wissen, wie die Zukunft aussieht, und damit verbunden dann wiederum den Umstand, dass man sich mit Investitionen zurückhält und – was nicht minder schwer wiegt, eher mehr – dass der dringend benötigte Berufsnachwuchs nicht unter Vertrag genommen wird, nicht ausgebildet wird in dem Maße, wie es notwendig ist, und wir an dieser Stelle auch eine Gesamtsituation der Unsicherheit herstellen. Sie hatten seinerzeit mitgeteilt – insbesondere Minister Glawe hat dem das Wort geredet –, dass Sie kein Interesse an einer solchen Änderung haben, weil Sie sagen, das können die Landräte selber klären.
Und zweite Änderung, die wir anstrebten und auch hiermit anstreben, die korrespondiert, wenn wir einerseits sagen, okay, wir wollen eine Entfristung dieser Vertragslaufzeit aufheben, dann muss aber gesichert sein, dass diejenigen, die diese Verträge erfüllen, die Leistungserbringer, das auch in einer entsprechenden Qualität realisieren. Und diese Qualitätssicherung wollen wir dadurch erreichen, dass wir eine unabhängige Stelle trägerübergreifend – angesiedelt beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen, ebenso wie das in Baden-Württemberg mit Erfolg umgesetzt wird – auch für MecklenburgVorpommern implementieren.
Nun zu unserem Beweggrund, warum wir wieder vortreten, denn es ist ja zu vermuten gewesen, wenn Sie beim ersten Mal schon Desinteresse zeigen, dass das anhält. Und wir haben uns dann jetzt noch mal die Mühe gemacht und haben vor allen Dingen mit den Trägern des Rettungsdienstes Kontakt aufgenommen, mit Verantwortlichen in der Mecklenburgischen Seenplatte, in Ludwigslust-Parchim und beim Landkreistag, und haben gefragt, ist es denn sinnvoll, dass wir bei unserer Absicht bleiben. Insbesondere aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist uns mitgeteilt worden, ja, wir brauchen dringend eine Entfristung, weil es eben keineswegs so wäre, dass die Landräte und Oberbürgermeister da eigenständig handeln können. Das könnten sie nur, wenn der Rettungsdienst im Eigenbetrieb betrieben werden würde. Das ist im Landkreis Ludwigslust-Parchim bei einem Leistungserbringer der Fall, bei zwei weiteren nicht.
Und warum ist das so wichtig? Die Rettungsgebiete werden derzeit überplant. Die Planung und die Analyse der Rettungsgebiete laufen schon eine ganze Weile, und es ist avisiert worden für November/Dezember dieses Jahres, dass die Rettungsgebiete neu zugeschnitten werden. Damit verbunden ist auch eine neue Betrachtung des Betriebs der Rettungswachen beziehungsweise des Neubaus von Rettungswachen. Und wenn, wie in der Mecklenburgischen Seenplatte, zwei Rettungswachen durch die Überplanung der Rettungsgebiete neu gebaut werden müssen, steht die Frage: Wer betreibt die dann? Wer nimmt das Risiko auf sich – das machen sonst ja die Leistungserbringer –, wer nimmt das Risiko auf sich für den Betrieb dieser Rettungswachen?
Und es stellt sich nun heraus, bei einer Situation der Unsicherheit, und fünf Jahre sind bei einer Investition von einer Rettungswache im Kostenumfang von mehr als 1 Million Euro und den dazugehörigen Rettungsfahrzeugen mit jeweils über 200.000 Euro, sind diese Investitionen von erheblichem Umfang, und die bisherigen Leistungserbringer gehen dann bei und sagen, innerhalb von zehn Jahren über die Mieten refinanzieren wir diese Rettungswachen durch die Finanzierung der Kranken
kassen, was einem kommunalen Träger so nicht möglich ist. Also die kommunale Ebene hat uns deutlich signalisiert, wir brauchen eine Entfristung, wir brauchen die Planungssicherheit, auch um die überplanten, in Kürze zu überplanenden Rettungsgebiete absichern zu können hinsichtlich des Neubaus. Und das ist ein Argument.
Und ein weiteres Argument ist, dass es eine enge Verflechtung der Leistungserbringer des Rettungsdienstes gibt mit denjenigen, die im Katastrophenschutz unterwegs sind. Und brechen die Leistungserbringer im Rettungsdienst weg – so ist es uns noch mal nahegelegt worden –, haben wir auch Probleme im Katastrophenschutz. Das haben wir mal zur Kenntnis genommen, das kann uns aber nicht kaltlassen, wenn diejenigen, die vor Ort Verantwortung tragen in den Kreisverwaltungen, uns sagen, also hier gibt es Handlungsbedarf, hier solltet ihr das so nicht stehen lassen. Dann ist das für uns Motivation und Grund gewesen, noch einmal hier vorzutreten und dafür zu werben, dass die Regelung verschwindet.
Was darüber hinaus eine Rolle spielt, ist, dass es bei einer Ausschreibung mit Blick auf 2025 europaweit durchaus dazu kommen kann, dass über den Preiskampf Anbieter kommen, die sich dann Rosinen rauspicken. So ist uns das auch noch mal sehr deutlich illustriert worden. Denn die Leistungserbringer, die jetzt unterwegs sind, haben beim Betrieb des Rettungsdienstes und bei dem Betrieb der Rettungswachen auch durchaus eine Mischkalkulation, eine Querfinanzierung zwischen stark frequentierten Rettungswachen und welchen, die sie wohl gemeinhin – das haben wir auch lernen dürfen bei dieser Gelegenheit – als sogenannte Schlafwachen betrachten, die also nicht so oft genutzt werden müssen, was man eigentlich so hoffen kann, aber das ist ja unter ökonomischen Betrachtungen für diejenigen, die die Leistungen erbringen, auch von großer Bedeutung.
Sie sagen, wenn eine Rosinenpickerei über eine Neuausschreibung Einzug halten würde, ist es nicht sicher, dass flächendeckend jeweils die Rettungswachen, der Rettungsdienst abgesichert werden könnten. Auch das ist ein Grund, uns zu motivieren zu sagen, geht noch mal in die Spur, werbt für die Veränderung dieses Gesetzes, werbt dafür, dass es zumindest im Landtag eine Rolle spielt. Das alles wollen wir machen an dieser Stelle, deswegen halten wir unseren Vorschlag aufrecht. Und ein plausibler Grund, Qualität im Rettungsdienst nicht analysieren zu wollen, Kriterien der Qualität nicht definieren zu wollen und dann entsprechend Berichte abzugeben – all das kann so eine trägerübergreifende Stelle der Qualitätssicherung im Rettungsdienst leisten –, plausible Gründe, die eben dagegensprechen, sind in der Ersten Lesung nicht vorgetragen worden.
Auch das ist für uns ein Grund, heute hier an dieser Stelle noch mal für unseren Antrag zu werben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
meines Vorredners, also vielleicht... oder meiner Vorrednerin. Nicht, dass das hier von meiner Redezeit abgezogen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Zweiter Lesung also heute zum Thema Rettungsdienstgesetz. Ich habe mir ja noch mal in Vorbereitung, wie man das so macht, das Protokoll der Ersten Lesung angeschaut
und die Ausführungen, und setze mich wieder hin. So einfach will ich es nicht machen, aber ich glaube, wir...
Nein, also, ich glaube, wir haben in der Ersten Lesung aber trotzdem – deswegen komme ich darauf zurück – sehr deutlich gemacht, Herr Kollege Koplin, wie der Prozess seinerzeit war. Ich glaube, die zehn Jahre waren ja auch ein Ergebnis der damaligen Beratungen des Rettungsdienstgesetzes. Ursprünglich waren ja mal sieben Jahre geplant, dann gab es ja ziemlich viel Kritik, dann hat man sich ja auf die zehn Jahre geeinigt, auch um eine gewisse Planungssicherheit dort für die Träger an der Stelle zu schaffen.
So, und wir haben es in der Ersten Lesung gesagt – auch der Minister ist darauf eingegangen –, dass es ja auch
heute schon Möglichkeiten gibt, das dort vor Ort so zu lösen. Landkreise, kreisfreie Städte sind die Träger des Rettungsdienstes, sie machen es entweder in Eigenregie oder durch öffentlich-rechtliche Verträge mit anderen Trägern. Und es gibt also auch heute schon die Möglichkeit, dann hier weitere zehn Jahre beispielsweise dort die Leistungen auszuschreiben, wenn bestimmte Voraussetzungen auch vorliegen.
Und von daher, glaube ich, brauchen wir diese Änderung an der Stelle hier nicht, und wir haben, glaube ich, hier gute Lösungen in Mecklenburg-Vorpommern bisher. Und sollte sich das dann jetzt in der weiteren Praxis – das Gesetz ist ja noch nicht so sehr alt, es ist von 2015, also vier Jahre alt –, sollte sich das dann zeigen in der Praxis, dass es sich dann doch nicht bewährt hat, ich finde, dann sollte man sich auch noch mal hinsetzen und schauen, wie kriegt man es noch verbessert. Aber momentan gibt es aus unserer Sicht erst mal keinen Handlungsbedarf, und deswegen werden Sie nachvollziehen können,
aus unserer Sicht zumindest, dass wir auch in Zweiter Lesung hier dem Antrag nicht zustimmen werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Auffassung zum Rettungsdienstgesetz hat sich nach der Ablehnung des Gesetzentwurfes der LINKEN in der vergangenen Sitzung des Landtages nicht verändert.
Wir werden den Gesetzentwurf der LINKEN auch dieses Mal ablehnen, und zwar nicht aus Prinzip, sondern weil die Regelungen im Rettungsdienstgesetz richtig sind, weil sie zukunftsfest sind für Mecklenburg-Vorpommern.
Die ursprünglich vorgesehene Befristung für Ausschreibungen von fünf Jahren wurde durch uns hier im Parlament, in der Beratung und beim Beschluss des Gesetzes auf zehn Jahre erhöht. Dieser Zeitraum ermöglicht zum einen eine wirtschaftliche Umsetzung des Rettungsdienstes und bietet bei einer Vergabe der Leistungen gleichzeitig die Möglichkeit, nach zehn Jahren Vertragslaufzeit auch einmal innezuhalten, einmal zu prüfen, wie ist denn die Aufgabe erfüllt worden, wo gab es gegebenenfalls Probleme, was kann besser gemacht werden, soll es in dieser Konstellation weitergehen. Und auch bietet ein regelmäßiger Impuls zu einer erneuten Ausschreibung einer Leistung an Dritte die Möglichkeit, auf neue Entwicklungen der Versorgungsstruktur beispielsweise durch das Bundesrecht zu reagieren.
Die aktuellen Stichworte beim Thema „Entwicklung auf Bundesebene“ sind ja die teils auch noch in der Planungsphase befindlichen Prozesse zum Thema „integrierte Notfallversorgung mit gemeinsamen Notfallleitstellen, mit integrierten Notfallzentren“. Das in der Versor