Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4014 –
In der 70. Sitzung des Landtages am 4. September 2019 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden.
(Dr. Ralph Weber, AfD: Aus dem Protokoll sollen sich die Abstimmungsverhältnisse ergeben. Wenn Sie sagen „mehrheitlich“, ergibt sich das nicht. Ich möchte, dass jedes Abstimmungsverhalten nach Fraktionen getrennt, wie sonst auch, aufgeführt wird.)
Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Wertes Präsidium! Werte Kollegen und liebe Gäste! Auch hier Zweite Lesung eines überschaubaren Gesetzentwurfes.
Es geht uns darum, dass Kinder, die nicht über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen, nicht in die Regelschule in die 1. Klasse eingeschult werden, sondern einen besonderen Sprachförderunterricht genießen, bei dem die Schulpflicht genauso besteht wie bei einer Einschulung in die 1. Schulklasse. Das hat für alle Seiten nur positive Aspekte. Es schützt die Kinder, die nicht über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen, davor, dass sie sich langweilen oder überfordert werden, wenn sie in die normale Schule eingeschult werden, es hilft den Mitschülern, die sonst in ihrem Lerntempo behindert und aufgehalten werden, und es entlastet die Lehrer, die mit einigen solcher Kinder in der Klasse ansonsten in erhebliche zeitliche und inhaltliche Probleme kämen.
Es ist also ein Vorschlag, ein Gesetzentwurf, den wir hier machen, der allen Beteiligten nur zugutekommen kann. Deswegen appelliere ich noch mal daran, die üblichen Ressentiments, die auch bei der Ersten Lesung uns vorgehalten wurden, es ginge hier nur um ausländerfeindliche, integrationsfeindliche Ansinnen, die wir haben, zu lassen. Darum geht es in diesem Punkt mit Sicherheit nicht, sondern es geht um eine für alle Beteiligten eindeutig feststellbare Gewinnsituation, wenn man so verfahren würde.
Andere Länder in Europa – Dänemark, Norwegen – verfahren so, andere Bundesländer erwägen, so zu verfahren. Es hat also nichts mit einer in irgendeiner Form gearteten Diskriminierung von Kindern nicht deutscher Herkunft zu tun, sondern es soll in der Tat allen Beteiligten einen Vorteil bringen. Deswegen noch mal der dringende Appell: Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu! – Danke schön.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute ausführlich, heute Vormittag, über das Schulgesetz geredet. Wir sehen in diesem Punkt heute auch keinen Handlungsbedarf. Wir haben auch in der Ersten Lesung dazu eine verneinende Stimme abgegeben, und unser Votum hat sich bis heute nicht geändert. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben bereits in der Ersten Lesung ausführlich begründet, warum wir diesen hetzerischen und menschenverachtenden Inhalt
Daran hat sich nichts geändert, überhaupt nichts, ganz und gar nichts. Wissen Sie, warum? Weil Sie sich nicht geändert haben. Ihre Ansichten und Einstellungen haben sich nicht geändert. Sie wühlen weiter am rechten Rand der Gesellschaft.
Sie betreiben weiterhin eine Fremdenhasspolitik und Sie wollen weiterhin Flüchtlinge in gefährliche Länder, in die Sie selber sich nicht einmal trauen, abschieben. Sie bleiben aus unserer Sicht schlicht Menschenhasser und Ausgrenzer.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Bert Obereiner, AfD: Danke, gleichfalls! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Inhaltlich hat Frau Oldenburg eigentlich alles gesagt. Ich will nur noch mal formal was dazu sagen, was Sinn gemacht hätte. Wenn Sie mit solchen Anträgen kommen, wäre es vielleicht heute Morgen sinnvoll gewesen, als wir das Schulgesetz hier in Zweiter Lesung hatten. Jetzt das Schulgesetz noch mal aufzumachen, erschließt sich mir sowohl formell als auch inhaltlich nicht. Deshalb fügen wir dem auch weiter nichts hinzu und werden auch hier die Zweite Lesung ablehnen. – Danke schön.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/4014.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. –
Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4014 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und durch den fraktionslosen Abgeordneten Herr Arppe und bei übriger Ablehnung abgelehnt.
Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4014 bei gleichem Stimmverhalten ebenfalls abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes MecklenburgVorpommern, Drucksache 7/4016.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4016 –
In der 70. Sitzung des Landtages am 4. September 2019 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
(Der Abgeordnete Torsten Koplin spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Zurufe vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Mikro! Das Mikro ist noch nicht an.)