Protokoll der Sitzung vom 13.11.2019

Die aktuellen Stichworte beim Thema „Entwicklung auf Bundesebene“ sind ja die teils auch noch in der Planungsphase befindlichen Prozesse zum Thema „integrierte Notfallversorgung mit gemeinsamen Notfallleitstellen, mit integrierten Notfallzentren“. Das in der Versor

gungsstruktur zu berücksichtigen, ist auch eine Aufgabe, die sich den Landkreisen stellt. Und man kann besonders gut auf so etwas reagieren, wenn man auch bei der Ausschreibung Flexibilitäten hat. Gleiches gilt für die geplante Eigenständigkeit der medizinischen Notfallversorgung über die Rettungsdienste der Länder im SGB V. Das senkt das Kostenrisiko bei den sogenannten Leerfahrten, das heißt, Betreiber müssen sich an der Stelle, wenn es so kommt, in Zukunft auch weniger Sorgen um entsprechende Leerfahrten machen.

Und darüber hinaus, meine sehr verehrten Damen und Herren – und das ist in Erster Lesung bereits dargelegt worden – hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass es für den Rettungsdienst eine anwendbare Bereichsausnahme gibt, das heißt, die Träger können einerseits entscheiden, den Rettungsdienst selber zu erbringen, oder sie können ihn gemeinnützigen Hilfsorganisationen auch vorbehalten, wenn sie das für richtig halten. Das heißt, die Landkreise und die kreisfreien Städte sind durchaus in der Lage, einen solchen Rettungsdienst an gemeinnützige Organisationen im Bereich der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes zu vergeben.

Insofern ist unseres Erachtens eine wesentliche Sorge, die mitschwingt, dass es einen Automatismus in Richtung europäische Ausschreibung, in Richtung Vergabe an gewinnorientierte Betreiber gibt. In unseren Augen ist diese Sorge aufgrund der klaren Rechtslage auch in unserem Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern, auch im europäischen Recht und im Bundesrecht unbegründet. Der Antrag, der Gesetzentwurf – Verzeihung –, den DIE LINKE hier zu diesem Zwecke vorgelegt hat, ist in unseren Augen nicht erforderlich und würde den Landkreisen, wie gesagt, sogar Möglichkeiten nehmen, auf aktuelle strukturelle Entwicklungen zu reagieren. Und deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf auch ein zweites Mal ab. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Vincent Kokert, CDU)

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die eine Minute, die mir jetzt bleibt, möchte ich gern nutzen, um noch mal zu appellieren. Wenn Sie an dieser Stelle uns nicht folgen wollen, Ihre Position fest ist, jetzt regelrecht betoniert ist, dann reden Sie mit den Verantwortlichen in den Kreisverwaltungen, die hierfür zuständig sind!

Herr Krüger – ich schaue Sie gerade an –, reden Sie mit Herrn Hanschke! Fragen Sie ihn mal, wie das ist mit dem Betrieb der neuen Rettungswache,...

(Vincent Kokert, CDU: Handsche!)

Handsche, ja, Entschuldigung.

... der neuen Rettungswache in Malchin und mit der Rettungswache in Altentreptow, die abgesichert werden müssen und wo die jetzt verbleibende Zeit der Vertragslaufzeit eher ein Hindernis ist für die Leistungserbringer! Und Sie werden sicherlich etwas anderes erfahren als das, was Sie bislang an Positionen erarbeitet haben. Ich

bedauere das sehr, aber das Thema wird aktuell bleiben für Sie und es wird drängender mit jedem Monat, mit jedem Jahr, das vergeht, bis in Richtung 2025. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/4016.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4016 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten Weißig und Ablehnung der Fraktionen von SPD, CDU und AfD und des fraktionslosen Abgeordneten Arppe abgelehnt.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4016 abgelehnt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Eigentlich schade!)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen mit besonderem öffentlichen Bedarf des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/4300.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Dann wird die Überweisung jetzt auch abgelehnt, glaube ich, oder?)

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen mit besonderem öffentlichen Bedarf des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landarztgesetz Mecklenburg-Vorpommern – LAG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 7/4300 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Herr Glawe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Sicherstellung der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung und damit einhergehend die Bekämpfung des drohenden Ärztemangels, insbesondere auf dem Lande, sind die große Herausforderung des Gesundheitswesens auch in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Gesetz – kurz genannt „Landarztgesetz“ – ist in Mecklenburg-Vorpommern vor geraumer Zeit auf den Weg gebracht worden, ist in zwei Beratungen im Kabinett und Anhörungen sozusagen auf den Weg gebracht, vor 14 Tagen an den Landtag überwiesen worden, und von daher, denke ich, haben wir einen weiteren Schritt in Richtung ärztliche Versorgung für die Zukunft gemacht.

Meine Damen und Herren, daher sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um besonders bei der Auswahl der Medizinstudenten darauf hinzuwirken, zukünftige Hausärzte und Hausärztinnen für die ambulante medizinische Versorgung unserer Bevölkerung vor allem auf dem Lande zu gewinnen. Ich will jetzt nicht weiter über Demografie und andere Auswirkungen sprechen, Sie wissen aber, dass Hausärzte oder auch Fachärzte im Durchschnitt mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen, und daraus ergeben sich natürlich erhebliche Herausforderungen für die Zukunft.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat zwei Universitäten, an denen 408 Studenten pro Jahr Medizin studieren. Und wir wollen dafür sorgen, dass in diesem Bereich natürlich auch die potenziellen Studentinnen und Studenten, die nicht nur ein Einser-Abitur oder 1,1 erreicht haben und damit dann über zentrale Zuweisungen durch den Bund Humanmedizin studieren können, zumal sich die Quote der Zuweisungen jetzt auf 30 Prozent erhöht hat, und diese wird von der Stiftung zur Hochschulzulassung direkt an die Bewerberinnen und Bewerber mit den besten Abiturnoten vergeben. Durch das Vergabeverfahren vom Landarztgesetz sollen auch Bewerberinnen und Bewerber eine Chance auf den Erhalt eines Medizinstudienplatzes in Mecklenburg-Vorpommern erhalten, die kein 1,0er- oder 1,1er-Abitur abgelegt haben, aber nachgewiesen haben, dass sie gut für den Arztberuf geeignet sind. Für diese Interessierten werden in MecklenburgVorpommern insgesamt 32 Medizinstudienplätze pro Studienjahr zur Verfügung stehen.

Um die angehenden Ärztinnen und Ärzte frühzeitig für eine hausärztliche Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, sollen auch an den Lehrstühlen der Universitäten in Rostock und in Greifswald die für Allgemeinmedizin zuständigen Professoren und Lehrstühle ihre Kompetenzen einbringen und damit dafür sorgen, dass in besonderer Weise die Kontakte zu Lehrarztpraxen und solchen Praxen, die vor der Übernahme stehen, dann auch nach bestandenem Studium und Fort- und Weiterbildung zum Facharzt die Gelegenheit haben, im ländlichen Raum zu arbeiten. In diesem Gesetz ist geregelt, dass sich die angehenden Ärzte zu einer zehnjährigen Tätigkeit in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten dann auch für die Versorgung der Patientinnen und Patienten einsetzen und natürlich dann auch dort praktizieren.

Es gibt allerdings auch einen Riegel, der heißt, wer in besonderer Weise dieses Studium fahrlässig nicht beendet, muss eine Strafe von 250.000 Euro in Kauf nehmen. Das heißt aber nicht, dass wir die Härtefallklausel, die auch in diesem Gesetz verankert ist, komplett außer Acht lassen wollen. Auch das, denke ich, muss man beachten. Es gibt ja eben auch Dinge, die mit anderen Dingen zu begründen sind. Von daher, will ich sagen, auch da hat der Gesetzgeber Vorsorge getroffen.

Damit das Verfahren auch hält, werden mögliche Auswahlkriterien gesetzlich geregelt. Als Auswahlkriterien sind neben der Abiturnote das Ergebnis eines strukturierten fachspezifischen Studienfähigkeitstestes sowie die Art und Dauer einer einschlägigen Berufsausbildung oder Berufstätigkeit vorgesehen. Außerdem wird gesetzlich geregelt, die Bewerberinnen und Bewerber zu strukturierten Auswahlgesprächen einzuladen, die sich unter Berücksichtigung dieser Kriterien qualifiziert haben. Um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes gerecht

zu werden, ist vorgesehen, dass keinem der vorgenannten Kriterien ein maßgeblicher Einfluss zukommt.

Meine Damen und Herren, die zuständige Stelle wird die Kassenärztliche Vereinigung sein in Abstimmung mit den beiden Universitäten, und von daher werden dann auch alle Verfahren durch die Kassenärztliche Vereinigung begleitet.

Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist dazu da, dass einerseits auch das Gesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Bildungsministerium die nähere Ausgestaltung zum weiteren Verfahren, speziell zu Verpflichtungen der Studenten gegenüber dem Land und ihrer Durchsetzung, zur Bedarfsfeststellung und zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren, regelt. Eine bessere Versorgung soll damit sichergestellt werden. Die Kassenärztliche Vereinigung ist die Stelle, die im Auftrag des Landes dann agieren wird.

Meine Damen und Herren, ich denke, wir haben Ihnen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der darauf abzielt, die Landarztquote deutlich zu verbessern, vor allen Dingen natürlich auch geeigneten Studentinnen und Studenten, die eine tolle Vita, einen guten Abschluss, aber in besonderer Weise auch Sozialkompetenz nachgewiesen haben, eine Chance auf einen Studienplatz zu geben. Und von daher wünsche ich mir, dass wir und Sie bei den Verbandsanhörungen dann auch noch mal genau zuhören, welche Wünsche oder auch Änderungswünsche im Prinzip bestehen. Ich kann sagen, bei den Anhörungen der Landesregierung in beiden Verfahren hat es kaum Änderungsbedarfe gegeben.

Ich will darauf hinweisen, dass auch die kommunalen Spitzenverbände, der Hartmannbund an diesem Gesetzesverfahren mit beteiligt waren und da weitestgehend zugestimmt haben. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und hoffe auf schnelle, konstruktive Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Dr. Jess.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und verehrte Gäste! In der Ersten Lesung dieses Gesetzes möchte ich mich zunächst mit der Frage auseinandersetzen, wie ist die Datenlage, kurz, brauchen wir dieses Gesetz, denn, Herr Minister, Sie werden wahrscheinlich einsehen, natürlich hat dieses Gesetz auch bestimmte Risiken, auf die ich später noch eingehen werde.

(Minister Harry Glawe: Risiken dürfen Sie immer beschreiben.)

Dafür sind wir auch da, genau.

(Minister Harry Glawe: Genau.)

Mit dem Gesetz will die Regierung einer prognostizierten Unterversorgung in der hausärztlichen Versorgung in einigen Regionen in Mecklenburg-Vorpommern entge

genwirken. Die Datenlage zeigt dabei sehr widersprüchliche Fakten auf, die zur Interpretation herausfordern. Da wäre zunächst zu nennen, erstens, die Gesamtzahl der Ärzte in Deutschland wächst seit 1990 stetig. 1990 hatten wir 237.700 berufstätige Ärzte und 51.400 Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit. 2018 hatten wir bereits 392.400 berufstätige Ärzte, das sind 165 Prozent im Vergleich zu 1990, und 123.200 Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit, das ist eine Steigerung auf 240 Prozent.

Interessant ist auch eine Statistik der Bundesärztekammer, die die Tätigkeitsbereiche der Ärzte im Jahr 2017 ausweist. Danach gab es 2017 385.100 berufstätige Ärzte. Von den berufstätigen Ärzten sind im ambulanten Sektor 40,09 Prozent, im stationären Sektor 51,54 Prozent, in den Behörden 2,54 Prozent und in anderen Bereichen 5,84 Prozent tätig. Daraus ist erkennbar, dass eine relevante Zahl von Ärzten nicht am Patienten tätig ist.

Trotz der insgesamt in Deutschland seit 1990 stetig steigenden Arztzahlen gilt allgemein die Überzeugung, dass es einen Ärztemangel gibt. Die Entwickler des Landesraumentwicklungsprogramms von 2013 und die Arbeitsgruppe Grundzentren in der Abteilung Sicherstellung der KV Mecklenburg-Vorpommerns ermittelten 2013, dass in den nächsten Jahren 35 Prozent der Hausärzte in den Ruhestand gehen und die Nachfolge für die Praxen nicht gesichert sein könnte. Als diesbezüglich gefährdete Bereiche waren die ländlichen Regionen ausgemacht worden.

Wie sieht es denn nun heute aus im Jahr 2019? Ist die Prognose eingetroffen? Im „Journal“ der KV in Mecklenburg-Vorpommern wird im Heft 1/2019 festgestellt, dass der Landesausschuss, der zuständig ist für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung, bezüglich der hausärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 143 freie Zulassungen ausweist. Schwerpunkte sind Grimmen mit 7,5, Güstrow mit 13, das Umland von Neubrandenburg, das Umland von Rostock, das Umland von Schwerin. Insofern deckt sich die beschriebene Situation mit der Prognose weitgehend. Schaut man sich allerdings die existierenden Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen im monatlich erscheinenden „Journal“ der KV von 2019 an, so kommt man dort nur auf 22 Ausschreibungen – ein Widerspruch, der meines Erachtens zu klären wäre.

Aber die Widersprüche, man kann auch sagen, die Überraschungen, werden noch größer, wenn man sich die Ärztestatistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 31.12.2018 ansieht, insbesondere die Daten für Mecklenburg-Vorpommern. Diese Daten, man höre und staune, zeigen, dass die KV-Regionen in Hamburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern die höchste Hausarztdichte pro 100.000 Einwohner aufweisen, das heißt, in Mecklenburg-Vorpommern 72,9 Hausärzte pro 100.000 Einwohner, das sind 1.372 Einwohner pro Hausarzt. Damit liegt Mecklenburg-Vorpommern vor Bayern mit 71,3 Hausärzten pro 100.000 Einwohnern. Die KV-Regionen mit den geringsten Hausarztdichten heißen Hessen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, WestfalenLippe und Baden-Württemberg. Da geht es um Mitte 60 Ärzte pro 100.000 Einwohner.

Interessant ist auch, das Durchschnittsalter der Hausärzte in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen weist mit 53 bis 54,4 Jahren die geringsten Alterswerte der Bundesländer auf. Das

höchste Durchschnittsalter der Ärzte weisen die Länder Rheinland-Pfalz mit 56,4 Jahren, Westfalen-Lippe und das Saarland mit jeweils 56,3 Jahren auf. Die neuen Bundesländer außer Berlin weisen auch den geringsten Prozentsatz von Hausärzten mit einem Alter von über 65 Jahren aus, aber immerhin noch 9 bis 11,1 Prozent.

Aufgrund dieser Zahlen kann man eigentlich nur feststellen, Mecklenburg-Vorpommern ist offenbar nicht das Bundesland mit den schlechtesten hausärztlichen Versorgungsvoraussetzungen, aber die Altersstrukturen sind trotzdem nicht optimal. Insofern könnte Handlungsbedarf bestehen, da in den nächsten zehn Jahren ein hoher Prozentsatz der Hausärzte in den Ruhestand gehen wird, ja, circa zehn Prozent bereits im Ruhestandsalter sind.

Es gibt zwei weitere Faktoren, die einen Handlungsbedarf auch für Mecklenburg-Vorpommern verdeutlichen. Dazu möchte ich auf zwei weitere Analyseergebnisse der KBV hinweisen: erstens eine starke Feminisierung der Ärzteschaft in den neuen Bundesländern und zweitens starke Heterogenität in der Arztdichte.

Zum Ersten: Die neuen Bundesländer weisen den höchsten Prozentsatz weiblicher Ärzte aus, Sachsen-Anhalt zum Beispiel mit 63,7 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern mit 56,1 Prozent. Die westlichen Bundesländer liegen mehrheitlich unter 50 Prozent, um 40 bis 45 Prozent. Bisher gilt als allgemeine Erfahrung, dass die Frauen stärker auf eine Beruf-Familien-Balance Wert legen. Dies hat Auswirkungen auf die Arbeitszeitgestaltung.