Protokoll der Sitzung vom 13.11.2019

(Torsten Renz, CDU: Da haben Sie es auch übernommen.)

Da habe ich es übernommen, da war es aber, da habe ich es noch nicht mal einbringen können in das Parlament.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Ja, jedenfalls ist das so, dass wir im parlamentarischen Verfahren auch über Veränderungen gesprochen haben. Es gab eine Anhörung. Im Zuge der Anhörung ist ein Punkt, den ich gerne herausheben möchte, mir sehr wichtig zu erwähnen. Das ist nämlich eine sehr gute Änderung, wie ich finde. Alle, fast alle Anzuhörenden haben das auch so gefordert. Das war die Regelung zu Paragraf 37. Da geht es um die Regelung zum Verschieben und auch Wiederholen von Prüfungen an der Uni.

Wir haben also eigentlich von Dozenten über alle Studierendenschaften gehört, dass der Zwang, wenn man eine Prüfung nicht ablegen kann oder nicht besteht, dann so schnell wie möglich gleich sofort wieder diese Prüfung machen muss, dass man da praktisch unter Druck gerät, dass das nicht nur die Studierenden unter Druck setzt, sondern sogar auch zu Studienabbrüchen führen kann. Insofern bin ich sehr froh, dass es hier eine Regelung gibt, die diesen unnötigen Druck rausnimmt. Paragraf 37 wird nicht mehr so im Gesetz sein. Und so hoffe ich, dass wir mehr und möglichst viele und möglichst alle Studierenden zum erfolgreichen Abschluss führen können.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Ja, wie gesagt, die Novelle ist vor allem an denen ausgerichtet, die an unseren Hochschulen, ihren Fakultäten und Instituten forschen, lehren und lernen. Es lohnt sich, für sie unsere Hochschullandschaft attraktiver und den Arbeitsplatz Hochschule gerechter zu machen, denn – das habe ich gesagt – der Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern braucht die besten Köpfe im Land. Dafür brauchen wir hervorragende Rahmenbedingungen an unseren Hochschulen, an unseren Universitäten, und diese guten Rahmenbedingungen können wir heute mit diesem Gesetz setzen. Deswegen bitte ich um die Zustimmung zu diesem Gesetz. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Professor Dr. Weber.

Liebe Landsleute! Wertes Präsidium! Werte Kollegen und liebe Gäste! Wenn ich das alles so höre, was ich eben vernommen habe und was sich im Entwurf des neuen oder geänderten Hochschulrechts widerspiegelt, dann hat mich das veranlasst, diese Krawatte hier anzuziehen: die Eule als Zeichen der Weisheit. Wir hatten ja eben schon ein bildungspolitisches Projekt, wie Sie es genannt haben – jetzt wieder.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Ich möchte keine Eulen nach Athen, aber ich würde gern die Weisheit ins Bildungsministerium tragen, denn da scheint mir mehr Weisheit bitter notwendig.

(Beifall Jens-Holger Schneider, AfD)

Und wenn ich jetzt am Schluss hier gehört habe, Druck aus den Hochschulen nehmen und so weiter – das ganze Projekt hat ja eine wesentliche Säule in dieser Erleichterung von Formalien –, dann würde ich doch empfehlen, wir hatten schon mal ein Universitätssystem, da gab es keinerlei Druck, da musste man sich zwei bis vier Semester irgendwo einschreiben, dann ist man zu einem Professor gegangen, hat mit dem ein Gespräch geführt und der hat dann unterschrieben, dass man studierfähig war, und dann ist man in eine zweite und eine dritte Uni gegangen, da kann man auch die Flexibilität deutlich verbessern, und wenn man drei solche professoralen Bescheinigungen von drei Universitäten hatte, dann hatte man auch den entsprechenden Abschluss. Wer weitermachen wollte, konnte promovieren.

Das Ganze, was ich hier im Landeshochschulgesetz gesehen habe, erinnert mich ein bisschen an diese mittelalterliche Universitätenregelung – spätmittelalterliche, um es genau zu sagen –, und ich muss sagen, es entsetzt mich. Im Einzelnen haben wir mit der Ersten Lesung hier schon einiges vorgebracht, haben jetzt auch eine ganze Reihe von Änderungsanträgen hier eingebracht, die ich im Einzelnen nicht begründen möchte. Ich möchte nur auf ein paar wesentliche Eckpunkte zurückkommen.

Zum einen, die Verpflichtung zur kooperativen Promotion zwischen Fachhochschulen und Universitäten halte ich für verfehlt. Ich finde es gut, dass es das gibt – das gibt es schon lange auf freiwilliger Basis –, aber eine Verpflichtung zu solchen kooperativen Promotionen geht viel zu weit. Das würde auch, wenn es dann im Hochschulgesetz steht, alle Fakultäten binden. Beispielsweise bei juristischen Fakultäten kann es solche kooperativen Promotionen sinngemäß nicht geben, weil es kein Pendant in den Fachhochschulen gibt. Man müsste dann überlegen, in welchen Fachhochschulstudiengängen entsprechende Ansätze juristischer Art da wären. Wie gesagt, freiwillig hatten wir das schon, hat gut geklappt. Ich habe selbst bisher drei Promotionsverfahren so gestaltet, von Fachhochschulabsolventen, die dann allerdings an die BWL-Fakultät gekommen sind und dort promoviert haben. Ich war dann als der Jurist im Promotionsverfahren beteiligt. Das ist sinnvoll. Eine Verpflichtung der Universitäten zu solchen Verfahrensweisen halte ich für sinnlos.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Zweite, was ich herausstellen möchte, ist die Mindestbefristung von Qualifikationsstellen auf drei Jahre. In der Tat ist es richtig, drei Jahre Mindestbefristung gibt denjenigen, die diese Stelle innehaben, eine gewisse Planungssicherheit. Und ich habe kein Problem mit Planungssicherheit, sie blockiert die Stelle aber auch für drei Jahre. Und leider gibt es immer wieder Promovenden, die solche Qualifizierungsstellen innehaben, die ihr Promotionsvorhaben abbrechen, die man dann aber nicht entsprechend wieder ersetzen könnte durch neue Interessenten für Promotionen, sondern die Stelle bleibt drei Jahre blockiert, auch wenn das Promotionsvorhaben nach der Probezeit von sechs Monaten, aber eben vor Ablauf der drei Jahre, meistens dann vor Ablauf eines Jahres aufgegeben würde. Auch das ist kontraproduktiv, lähmt das, was Qualifikationsstellen eigentlich ausmachen sollte.

Die Universität lebt durch immer neue Köpfe, durch neuen Geist und gerade die Qualifikationsstellen sollen das widerspiegeln. Und eine zu lange Bindung führt dieses System ad absurdum. In Österreich beispielsweise hat man eine Regelung eingeführt, bei der diese Qualifikationsstellen überhaupt nicht befristet sind. Ergebnis: Es findet kaum noch ein Austausch im wissenschaftlichen Nachwuchs statt, weil auch die Leute, die fertig promoviert haben, nicht etwa gehen, sondern die Stelle besetzt halten, weil sie da ja ganz gut bezahlt werden und es eigentlich eine Stelle ist, die inhaltlich Spaß macht, mit der Folge, dass junger Nachwuchs kaum noch eine Chance hat. Auch da also ein Schritt in die falsche Richtung.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Ähnliches gilt für die Frage „Hausberufungen erleichtern“. Hausberufungen sind Berufungen von Menschen, die

habilitiert haben an einer Universität, in der eigenen Universität auf das Professorenamt. Da gibt es Möglichkeiten bei diesem Tenure-Track-Verfahren, die meine ich hier nicht, aber bisher ist es doch immerhin so, dass jemand, der habilitiert hat, seine Berufungsfähigkeit dadurch nachweist, dass er an eine andere Universität außerhalb des Hauses, das ihn habilitiert hat, berufen wird, und dann kann er sich zurückbewerben an die eigene Universität. Diesen Schritt auszulassen und davon auszugehen, dass man sich gleich da für die Professur bewerben kann, wo man habilitiert hat, ist unsinnig und führt in den Fakultäten zu schwierigen Entscheidungen, weil die Professoren natürlich ihren eigenen Nachwuchs dann gern im eigenen Haus halten würden. So eine Regelung fördert wissenschaftliche Inzucht,

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

um das mal grob auszudrücken, und sollte nicht im Hochschulgesetz verankert werden.

Dann haben wir die Quotenregelung bei Professorinnen, das sogenannte Kaskadenmodell. Frau Minister hat es ja selbst als qualifizierte Quote bezeichnet, genau das ist es. Abgesehen davon, dass unsere Fraktion ohnehin gegen Quotenregelung ist, möchte ich Ihnen mal sagen, wozu das führt. Die juristische Fakultät oder die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät in Greifswald hat in den letzten drei Berufungsverfahren jeweils Frauen auf Platz eins gesetzt, die heiß begehrt sind, weil es nun mal – jedenfalls in der Juristerei – leider viel zu wenig habilitierte Frauen gibt. Das hatte zur Folge, dass sie sich natürlich auch woanders beworben haben, hin und her verhandelt haben, die Berufungsverfahren haben sich über zwei, manchmal drei Jahre hingezogen mit der Folge, dass die auf Nummer eins gesetzte Dame dann abgesagt hat. Was man also provoziert mit diesem Kaskadenmodell, sind elend lange Berufungsverhandlungen ohne das gewünschte Ergebnis, außer man sagt, ihr müsst eben gleich zwei oder drei Frauen auf die Liste setzen. Wir in Greifswald hatten überhaupt nur eine Dame, die sich habilitiert auf solche Stellen beworben hat.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Das wäre also auf jeden Fall schiefgegangen. Auch diese,

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

auch diese pflichtige Quote ist also kontraproduktiv.

Keine Frage, die Universitäten bemühen sich schon sehr – in Greifswald ist es auch die Rektorin, die stark Druck macht, dass Frauen auf Professorenstellen berufen werden –, aber es ist eben leider so nicht immer möglich und wir sollten nicht verkennen, Kernpunkt der Berufung sind Leistung und Eignung und erst dann kann es vielleicht an späterer Stelle auf das Geschlecht ankommen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Holger Arppe, fraktionslos)

Die Fixierung auf dieses Kaskadenmodell, das wir jetzt im Landeshochschulgesetz haben würden, ist also auch verfehlt.

Für verfehlt halte ich auch die Möglichkeit, einen Masterstudiengang anzustreben oder eingehen zu können,

ohne vorher einen Bachelorabschluss nachzuweisen. Ich möchte das gar nicht so sehr verteidigen, ich bin ohnehin Gegner dieser Bachelor- und Masterstrukturen, aber, wenn man sie ernst nimmt, wenn man sie haben will, dann ist genau diese Stufenfolge, erst den Bachelor als die Grundstufe zu erledigen und dann in ein Masterstudium überzuwechseln, zwingend. Und wenn wir das jetzt aufgeben und sagen, ihr könnt gleich mit einem Master anfangen, dann unterhöhlen wir diese Strukturen, untergraben den mehr oder weniger sinnvollen Bachelor völlig. Dann können wir wieder zum alten Modell zurückkehren. Und ich möchte in dem Zusammenhang noch mal daran erinnern, das alte Diplom war um ein Vielfältiges besser als diese Bachelor- und Masterstrukturen. Dass man das verabschiedet hat, ist ein großer Fehler gewesen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Dann haben wir die Seniorprofessoren. Da gilt ein bisschen so was Ähnliches wie bei den Hausberufungen. Wenn Sie ermöglichen, dass Professoren, die aus Altersgründen eigentlich ausscheiden sollten, als Seniorprofessor weiterarbeiten können, dann haben Sie wieder diese wissenschaftliche Inzucht, denn kaum eine Fakultät wird die Grausamkeit aufbringen, einem altgedienten Professor, der da – ich weiß nicht – 20/30 Jahren seine Vorlesung gehalten hat, den Stuhl vor die Tür zu setzen und zu sagen, deinem Antrag, noch mal zwei oder drei Jahre länger machen zu können, entsprechen wir nicht.

Das heißt also, diese Seniorprofessur sollte zumindest mit dem Zusatz versehen werden, dass sie nicht an der Universität ausgeübt werden kann, an der man vorher beruflich tätig war. Dann macht es vielleicht einen Sinn, um Engpässe zu überbrücken, und auch nur in Ausnahmefällen. Wenn das aber, so wie hier vorgesehen, auch in der eigenen Universität, in der eigenen Fakultät ermöglicht wird, dann werden diese leer werdenden, aus Altersgründen frei werdenden Professuren von den alten Amtsinhabern weiterbesetzt. Universität – ich habe es schon mal gesagt – lebt aber von wissenschaftlichem Austausch von neuen Köpfen. Damit ist auch diese Regelung kontraproduktiv.

Und als letzten Punkt möchte ich auf etwas eingehen, was mir ganz besonders am Herzen liegt. Wir möchten mit unserem Änderungsantrag auch erreichen, dass die Universität Greifswald weiterhin Ernst-Moritz-ArndtUniversität heißt, und möchten diese Festlegung auch im Landeshochschulgesetz verankert sehen – ein wichtiger Punkt für Greifswald, für viele, die an der Uni beschäftigt sind. Und dementsprechend bitte ich für alle diese Änderungsanträge von uns um Zustimmung.

Und ansonsten möchte ich sagen, am besten wäre es, wir würden so verfahren wie die Linksfraktion beim Schulgesetz: Dritte Lesung, das Ganze noch mal beraten. Wir verzichten darauf aber, weil auch eine Dritte Lesung mit dem alten Ausschuss nichts Besseres erbringen, nur Zeit kosten würde, deswegen Ablehnung dieses so vorgesehenen Hochschulgesetzes. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Holger Arppe, fraktionslos)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Franz-Robert Liskow.

Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Novellierung des Landeshochschulgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern setzen wir einen wichtigen Meilenstein für die Qualitätssicherung der Wissenschaft und Lehre hier in unserem Land. Nach langen und mühsamen Verhandlungen liegt nun ein vielversprechender Gesetzentwurf vor, der für die Hochschulen in unserem Land von großer Bedeutung ist. Nur mit einer dauerhaften und zukunftssicheren Hochschulförderung werden wir die Innovationskraft ausbauen und den Impulsgeber Hochschule für die Region stärken. Eine Modernisierung in Forschung und Lehre, verbunden mit dem Fortschritt der Digitalisierung ist Grundbaustein für den Erhalt unserer Hochschullandschaft.

Weiterhin erhalten die Hochschulen in MecklenburgVorpommern mit der Gesetzesnovelle die notwendigen Rahmenbedingungen, um sich im nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten zu können. Hierzu gehört die Schaffung von besseren Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Hier geht es vor allem um deutlich mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse, um wissenschaftlichen Nachwuchs, eine verlässlichere akademische Perspektive zu schaffen. Von großer Relevanz ist auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die letzten Anpassungen des Hochschulgesetzes liegen bereits neun Jahre zurück. Es ist nun wichtig, dass wir uns an den aktuellen und zukünftigen Standards in Wissenschaft und Lehre orientieren. Meine Fraktion hat sich an diesem Prozess konstruktiv beteiligt und wird dies auch weiterhin tun, aber auch die Hochschulen haben ihren Beitrag dazu geleistet. Diese haben die Aufgabe, bedarfsgerecht auszubilden sowie eigene Impulse zur Attraktivitätssteigerung zu ergreifen. Unsere Hochschulen sollten uns allen am Herzen liegen, denn sie leisten Enormes für unsere Region und versinnbildlichen grenzüberschreitende und europäische Zusammenarbeit in Forschung und Lehre.

Vor diesem Hintergrund, meine sehr geehrten Damen und Herren, fällt der Novellierung des Landeshochschulgesetzes eine entscheidende Bedeutung zu. Wir setzen hier ein gemeinsam vereinbartes Koalitionsziel um. Ich bin froh darüber, dass wir die Forderungen der CDULandtagsfraktion gut platzieren konnten. Mit den beschlossenen Änderungen haben wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine sichere und sinnvolle Lösung für die hochschulpolitische Landschaft in unserem Bundesland gefunden. Konzentrierte sich die letzte Novellierung im Landeshochschulgesetz im Jahre 2010 noch auf die Verbesserung der Leitungsstrukturen innerhalb der Hochschulen, richten wir nun den Fokus im Wesentlichen auf die Qualitätssicherung in der Wissenschaft sowie auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen des akademischen Mittelbaus.

Lassen Sie mich hierzu ein paar wichtige Änderungen hervorheben. Die Diskussion darüber, ob oder inwieweit der Abschlussgrad „Diplomingenieur“ in einer Bologna reformierten Master- und Bachelorvergleichbarkeit im internationalen Kontext überhaupt noch Sinn macht, führen wir seit über zehn Jahren. Selbstverständlich muss und kann der Sinnhaftigkeit deutlich zugestimmt werden, da die Bologna-Reform und der Diplomingenieur keine Gegensätze sind, sondern eher die Beibehaltung

eines zusätzlichen, international anerkannten Gütesiegels stärken, das die Qualität des deutschen Hochschulsystems verdeutlicht.

Dazu sieht der Änderungsentwurf eine Anpassung des bisherigen Paragrafen 28 vor, in dem die Verpflichtung der Hochschulen zur Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen in eine Sollbestimmung abgeändert wird – eine sinnvolle Regelung, um den Hochschulen die Möglichkeit einzuräumen, Diplomstudiengänge anzubieten und gleichzeitig die Vergleichbarkeit von Bachelor- und Masterabschlüssen nach dem bundesweit einheitlichen und bewährten Verfahren des Studienakkreditierungsstaatsvertrages.

Eine weitere mit der Novellierung verbundene Änderung des LHGs, nur um einige schlaglichtartig zu benennen, zielt auf die Anpassung im Bereich der Hochschulzulassung für ausländische Studierende ab. Die CDULandtagsfraktion hat sich in der Vergangenheit in diesem Landtag stets für eine Internationalisierung der Hochschulen eingesetzt, da wir in Mecklenburg-Vorpommern auf eine höhere akademische Zuwanderung und einen höheren Anteil ausländischer Studierenden angewiesen sind, um vor allem bei der MINT-Entwicklung unseres Landes einen Anteil zu leisten.

Darüber hinaus unterstreicht das Landeshochschulgesetz die Kooperationsverpflichtung zwischen den Hochschulen der Universitätsmedizin in Greifswald und Rostock. Hier ist es sinnvoll, vorhandene Strukturen gemeinsam zu nutzen, um allgemeine Synergien zu erzeugen. In diesem Zusammenhang betont der Entwurf auch das kooperative Promotionsverfahren zwischen den Universitäten als Inhaber des Promotionsverfahrens und den Fachhochschulen. Neu sind hierbei die Aufwertung der Position der Fachhochschulen durch klar definierte Regelungen, etwa zur Bestellung von Professorinnen und Professoren von FHs als Betreuende, Prüfende und Begutachtende im Promotionsverfahren, sowie ein vereinfachter Zugang zur Promotion.