Protokoll der Sitzung vom 13.11.2019

Darüber hinaus unterstreicht das Landeshochschulgesetz die Kooperationsverpflichtung zwischen den Hochschulen der Universitätsmedizin in Greifswald und Rostock. Hier ist es sinnvoll, vorhandene Strukturen gemeinsam zu nutzen, um allgemeine Synergien zu erzeugen. In diesem Zusammenhang betont der Entwurf auch das kooperative Promotionsverfahren zwischen den Universitäten als Inhaber des Promotionsverfahrens und den Fachhochschulen. Neu sind hierbei die Aufwertung der Position der Fachhochschulen durch klar definierte Regelungen, etwa zur Bestellung von Professorinnen und Professoren von FHs als Betreuende, Prüfende und Begutachtende im Promotionsverfahren, sowie ein vereinfachter Zugang zur Promotion.

Eine weitere Neuerung betrifft die eingangs problematisierte Attraktivitätssteigerung der Hochschulen. Neben anderen verbesserten Maßnahmen bietet das Land zukünftig mit der Tenure-Track-Professur einen neuen eigenständigen Qualifikationsweg zur Professur für besonders herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an. Diesen Anreiz möchte ich deutlich hervorheben, da wir hiermit wissenschaftlichem Nachwuchs eine planbare und verbindliche Perspektive in eine unbefristete Übernahme auf eine Anschlussprofessur aufzeigen. Hiermit stärken wir den Hochschulstandort Mecklenburg-Vorpommern.

Ein weiterer relevanter Fortschritt bezieht sich auf den Prozess der Planung der Landeshochschulentwicklung. Mit der Neuerung folgen wir den Empfehlungen des Landesrechnungshofes, indem wir den Prozess mit einer Definition von Eckpunkten durch das zuständige Wissenschaftsministerium beginnen. Für uns als CDUFraktion war und ist es dabei ein elementarer Grundsatz, den Hochschulen eine größtmögliche Autonomie zu überlassen im Sinne des hohen Gutes der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit. Die Regulierung macht aus unserer Sicht nur dort Sinn, wo es unbedingt notwendig ist. Das bedeutet für uns, die Hochschulen in die Entwicklungsplanung frühzeitig und vertrauensvoll einzubinden.

Wir als Landesgesetzgeber haben weiterhin die Rahmengesetzgebungskompetenz, weshalb die vom Landtag beschlossenen Eckwerte für die Grundlagen für die Zielvereinbarung zwischen Hochschulen und des Wissenschaftsministeriums maßgeblich sind. Ziel ist es, den Hochschulentwicklungsplan mit einer genauen Beschreibung des Gesamtbudgets und der Mittelbewirtschaftung effizienter als bisher umzusetzen.

Des Weiteren wird mit der aktuellen Novellierung die Bautätigkeit unserer Universitätsmedizinen in Greifwald und Rostock gestärkt. Beide werden zukünftig in planerische und bauliche Leistungen in ihrem eigenen Wirkungskreis aktiv miteingebunden. Hierzu wird eine gemeinsame Bauleitung von Universitätsmedizin und staatlicher Hochbauverwaltung gebildet. Wir erreichen damit das Ziel, die Infrastruktur an beiden Standorten Greifswald und Rostock auszubauen und zu modernisieren. Die inhaltlichen und strukturellen Einflussmöglichkeiten der Universitätsmedizinen auf die Projekt- und Bauplanung werden damit maßgeblich gestärkt. Außerdem wollen wir mit unserem Entschließungsantrag eine zukünftige Bauherreneigenschaft der Universitätsmedizinen prüfen lassen.

Eine letzte Änderung, die uns am Herzen lag und aus der Anhörung resultiert, betrifft die Neuregelung der Juniorprofessur. Die Verlängerung der Promotion zur Beschäftigungsphase an Universitäten von sechs auf neun Jahre entschärft die bisherige Regelung. Die neuen Zeiten der Promotionen in Verbindung mit der Beschäftigungsphase an Universitäten entzerren die gesamte Phase der akademischen Weiterbildung. Die neue Regelung erleichtert zudem den Weg zur Professur und entlastet damit unseren hoch qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs. Insgesamt findet hier – und damit erfüllen wir ein Weiteres zu dieser Novellierung – eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in Forschung und Lehre statt. Dies ist deshalb so wichtig, da wir hoch qualifiziertem Nachwuchs gute Arbeitsbedingungen anbieten müssen – dauerhaft und nachhaltig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie an meinen Ausführungen unschwer erkennen können, verfolgen wir mit der Änderung des Landeshochschulrechts äußerst vielschichtige Ansätze. Ich bin davon überzeugt, dass es uns mit dieser Novelle gelungen ist, Mecklenburg-Vorpommern als attraktiven Wissenschafts- und Forschungsstandort weiter zu festigen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Kolbe.

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Also wenn man die Rede der Ministerin gehört hatte und keinen Blick in das Gesetz werfen würde, in den Gesetzentwurf, müsste man als Linker glatt in Jubelstürme ausbrechen. Gute Arbeit, bessere Karrierewege, Geschlechtergerechtigkeit –

(Andreas Butzki, SPD: Ach, nicht?!)

da kann man ja gar nichts dagegen haben.

(Andreas Butzki, SPD: Na, siehste!)

Gestatten Sie mir aber gleich zu Beginn, einige Zitate zu bringen, die bei der Einordnung des Gesetzes dann doch helfen können.

(Torsten Renz, CDU: Bitte schön.)

Da heißt es: „Zu kritisieren ist insbesondere …, dass der Entwurf sich“ offensichtlich „mit dem Ehrgeiz begnügt, sich im Rahmen der deutschlandweiten Entwicklung im Mittelfeld, eher im unteren Mittelfeld einzuordnen.“ Das kann man lesen. Oder folgende Aussage: „… das ist absurd, also die Leute verlassen das Land und das Land schaut zu und reagiert mit mehr Bürokratie, das ist absolut schwierig für Hochschulen dem dann zu begegnen“. Oder ebenfalls eine deutliche Kritik, die aufhören lassen sollte: „Eine zunehmende Bürokratisierung und Überregulierung stellt einen großen Wettbewerbsnachteil dar. … Entscheidungsfreiräume werden extrem eingeengt und Fehl- oder suboptimale Entscheidungen durch Regularien erzwungen. Demgegenüber stehen keinerlei erkennbare positive Effekte.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind Zitate, die nicht etwa aus Pressemitteilungen meiner Fraktion stammen, sondern hierbei handelt es sich um Äußerungen aus der öffentlichen Anhörung und um Stellungnahmen. Sie stammen jeweils von den Rektoren der Hochschule Wismar, der Rektorin der Hochschule für Musik und Theater und dem Rektor und dem Kanzler der Universität Rostock. Und sie stehen, denke ich, symbolisch für etwas, das an beiden Anhörungstagen und auch in den Beratungen geradezu mit den Händen zu greifen war, nämlich für Überbürokratisierung unserer Hochschulen und der Misstrauenskultur, die zwischen den Hochschulen und dem Bildungsministerium herrscht.

Mit Ihrer empfindlichen Beschneidung der Hochschulautonomie setzen Sie nicht nur aus Sicht meiner Fraktion, sondern auch aus der Sicht der Vielzahl der Expertinnen und Experten den vollkommen falschen Rahmen. Solange die Landesregierung jedoch nicht bereit ist, darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Hochschulen einen weitgehenden Freiraum bei finanziellen und personellen Entscheidungen brauchen, und solange SPD und CDU einen hochschulpolitischen Rahmen setzen, der für die Zukunftsvision Hochschule eher einem Korsett gleichkommt, wird Mecklenburg-Vorpommern im Wettbewerb um das klügste Bundesland weiter hinterherlaufen. Hier und heute verbauen Sie wieder ein Stück Zukunft, hier bremsen Sie Innovationen aus, hier wird mutlos pures Mittelmaß per Gesetz zementiert.

Und, Herr Eifler – ist Herr Eifler …, nein, Herr Eifler ist nicht da – …

(Dietmar Eifler, CDU: Ja, hier!)

Doch, Herr Eifler ist da. Sie sprachen heute Morgen ja in der Debatte zur Aktuellen Stunde darüber, dass Sie dem Klimawandel durch Technologie, durch neue Technologien begegnen wollen.

(Dietmar Eifler, CDU: Genau.)

Dann sind es doch aber nicht mehr als warme Worte, wenn Sie gleichzeitig die Hochschulen am langen Arm verhungern lassen,

(Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

nicht mehr Mittel zur Verfügung stellen, keine neuen Stellen zur Verfügung stellen. Das kann es doch dann nicht sein.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

Und genauso, und genauso wohlfeil ist es am Ende dann auch, wenn sich verschiedene Politiker/-innen des Landes in den Scheinwerfern zum 600. Jubiläum an der Uni Rostock gestern wunderbar sonnen, sich gleichzeitig allerdings bei den berechtigten Forderungen, die vor Ort aufgemacht werden, dann die Finger in die Ohren stecken und sagen, davon habe ich noch nie was gehört.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

So was geht doch nicht! Damit werden wir Sie auf jeden Fall hier nicht durchkommen lassen, meine Damen und Herren!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Und ebenfalls nicht durchkommen werden Sie mit dem Umgang mit den vielen Änderungen, die durch die ExpertInnen vorgeschlagen und alleine durch meine Fraktion mit 24 Änderungsanträgen aufgegriffen wurden. Dass Sie diese abgelehnt haben, okay, so what,

(Torsten Renz, CDU: Na ja, die Anzahl sagt noch gar nichts.)

damit kann ich leben.

(Torsten Renz, CDU: Das sagt nichts.)

Ich finde das äußerst bedauerlich. Aber ich kann damit leben …

Aber das ist nun mal Demokratie, Herr Renz, das ist Demokratie, da gibt es Mehrheiten und am Ende wird etwas votiert positiv oder nicht votiert.

(Torsten Renz, CDU: Ja, Sie müssen mich nicht agitieren! Ich kann damit umgehen.)

Was aber absolut inakzeptabel ist – und das sage ich Ihnen ganz deutlich, das ist so wie beim Schulgesetz –, ist, dass Sie diese Änderungen ablehnen, ohne mit einem Wort zu begründen, warum Sie diese ablehnen in den Ausschüssen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Weil sie es nicht wissen.)

Und das geht so einfach nicht! Das können wir nicht mehr akzeptieren,

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

weil mit politischer Fairness hat dies doch überhaupt nichts mehr zu tun. Ich halte diese Art des Umgangs für absolut respektlos.

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Zu dem konkreten Fall kann ich nichts sagen. – Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

Wissen Sie, wenn ich im Nachgang der Beratungen mich mit den Anzuhörenden austausche – seien es die Personalräte, die Rektorinnen und Rektoren, Studierende, Gewerkschafter –, kann ich ihnen ja nicht mal sagen, warum ihre Ideen nicht durch den Gesetzgeber aufgegriffen wurden. Das kann es doch nicht sein! Das ist einem demokratischen Verfahren doch äußerst unwürdig.

Unzufrieden ist offensichtlich aber nicht nur meine Fraktion, meine Damen und Herren, sondern auch innerhalb der SPD scheint es ja ob der geplanten Gesetzesänderung doch an der einen oder anderen Stelle deutlich zu rumoren.

(Torsten Renz, CDU: Welche Erkenntnisse habt ihr denn da? – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Unter dem Hashtag …

Das werde ich Ihnen sagen, welche Erkenntnisse ich habe, Herr Renz.

… unter dem Hashtag „#Istdasalles?“ zeigen sich die Hochschulgruppen der Jusos in Rostock und in Greifswald, übrigens durch die SPD-Fraktion selber als Expertinnen und Experten zur Anhörung geladen, zutiefst enttäuscht über die Ergebnisse

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach, was?!)

und stellen folgende Gleichung auf, mit der sie diesen Gesetzentwurf beschreiben. Da heißt es, ich zitiere: „Halbgare Abschaffung der Regelprüfungstermine + Ablehnung von guten Änderungsanträgen für bessere Studienbedingungen und demokratische Hochschulen = GroKo-Novellierung des Landeshochschulgesetzes“. Ausformuliert heißt es dann – und, Frau Präsidentin, ich betone ausdrücklich, dass ich hier zitiere –: „Diese Novelle ist in weiten Teilen ein Griff ins Klo und beweist mal wieder eindrücklich, was eine Große Koalition“ aus SPD und CDU „bedeutet:“