und stellen folgende Gleichung auf, mit der sie diesen Gesetzentwurf beschreiben. Da heißt es, ich zitiere: „Halbgare Abschaffung der Regelprüfungstermine + Ablehnung von guten Änderungsanträgen für bessere Studienbedingungen und demokratische Hochschulen = GroKo-Novellierung des Landeshochschulgesetzes“. Ausformuliert heißt es dann – und, Frau Präsidentin, ich betone ausdrücklich, dass ich hier zitiere –: „Diese Novelle ist in weiten Teilen ein Griff ins Klo und beweist mal wieder eindrücklich, was eine Große Koalition“ aus SPD und CDU „bedeutet:“
Eigentlich hatte ich – das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen – wenig Lust, diese Posse, noch mal alle Änderungsanträge einzubringen und dann wieder abstimmen zu lassen, noch mal über mich ergehen zu lassen, aber „Ist das alles?“ wurde ja zu Recht von den Jusos gefragt. Und wissen Sie, meine Fraktion ist da ja immer sehr großzügig und wir sind ein echter Chancengeber, und wir finden, dass jeder,
daher haben wir Ihnen heute 4 unserer 24 Änderungsanträge vorgelegt, die ausdrücklich von Ihren eigens benannten Anzuhörenden
nachdrücklich eingefordert werden. Von Ihren eigenen Anzuhörenden! Da ist erstens das allgemeinpolitische Mandat für die Studierendenschaften.
Wenn Studierendenschaften sich zum angespannten Wohnungsmarkt in den Unistädten äußern, sprechen sie dann über Hochschulpolitik, weil Wohnen eine wesentliche Bedingung für das Studieren ist, oder geht es dann doch schon im Allgemeinen um Politik? Oder was ist, wenn Studierendenschaften sich klipp und klar gegen Abschiebung ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen aussprechen, wie zuletzt in Neubrandenburg geschehen? Ist das dann Hochschulpolitik oder doch schon allgemeine Politik? Ich finde, allein diese zwei Beispiele verdeutlichen doch, dass sich die fiktive Trennung zwischen diesen beiden Polen nicht aufrechterhalten lässt. Daher, wenn Sie schon nicht auf uns hören, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, hören Sie doch auf die Jusos! Stimmen Sie für das allgemeinpolitische Mandat!
Zweitens beantragen wir heute erneut die verpflichtende Einführung von studentischen Prorektorinnen und studentischen Prorektoren. Durch die Mitgliedschaft eines Studierenden in der Hochschulleitung kann studentische Mitbestimmung natürlich erheblich erweitert werden.
Durch den zusätzlichen Prorektor werden nicht nur die Transparenz und Akzeptanz universitärer Entscheidungen erhöht, sondern das führt auch zu einer höheren Akzeptanz studentischer Mitwirkung bei den anderen Statusgruppen, was oft nicht unwichtig ist. Die Erfahrungen an der Universität Rostock sind durch die Bank positiv. Daher auch hier, wenn Sie schon nicht auf uns hören, liebe Kolleginnen und Kollegen, hören Sie doch wenigstens auf Ihre Jusos! Stimmen Sie für die studentische Mitbestimmung an dieser Stelle!
Drittens legen wir Ihnen eine Änderung vor, die die Einführung einer Zivilklausel und damit die Verpflichtung für friedliche Forschung vorsieht.
Militärische Forschung – das ist unsere feste Überzeugung – hat an staatlichen Hochschulen nichts, aber auch überhaupt nichts zu suchen, meine Damen und Herren.
Daher auch hier, wenn Sie schon nicht auf uns hören, wenn Sie nicht auf mich hören, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, hören Sie doch auf Ihren Jugendverband! Hören Sie auf die Jusos! Stimmen Sie für die friedliche Hochschule!
Und viertens und letztens beantragen wir einen fairen Umgang mit der Haushaltsprüfung der Studierendenschaften. Ist der Haushalt durch die Studierendenschaft erst einmal verabschiedet worden, sollen die Rektorate innerhalb einer Frist von einem Monat eine Entscheidung über die Genehmigung treffen – nicht mehr und nicht weniger. Das ist wenig revolutionär, zugegeben, hilft aber den Studierenden ungemein, ihrer ehrenamtlichen Arbeit in den Gremien vernünftig nachzugehen. Auch beim vierten Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, gilt, wenn Sie schon nicht auf uns hören, hören Sie doch auf die Jusos! Stimmen Sie für einen fairen Umgang mit den studentischen Haushalten!
Und nun das Beste zum Schluss, sozusagen noch einmal ein Clou obendrauf, die Kirsche auf dem Eisbecher:
Die kosten nicht einen Pfennig. Sie stärken dadurch aber studentische Mitbestimmung, Sie stärken friedliche Hochschulen. Daher nutzen Sie hier und heute Ihre zweite Chance! Stimmen Sie unseren Änderungsanträgen zu! – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es liegt Ihnen hier der Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulrechts des Landes MecklenburgVorpommern in der Zweiten Lesung vor. Wir haben diesen guten Gesetzentwurf und die Verbesserung, die er für die Hochschulen in diesem Land bringen wird, bereits im Mai in der Ersten Lesung diskutiert. Im Fokus stehen nach wie vor die Ziele „gute Arbeit in der Wissenschaft“, „Stärkung der Forschung und Lehre“ und „Chancengleichheit“.
Die Forschungsleistung einer Hochschule und damit auch ihre internationale Bedeutung und somit die Attraktivität für Studierende steht und fällt mit der Qualität des wissenschaftlichen Personals. Und hier an diesem Punkt wurden wesentliche Schritte unternommen, um die besten Wis
senschaftler an die Hochschulen binden zu können. Der neu geschaffene Tenure-Track der Juniorprofessur bietet die Möglichkeit, Juniorprofessoren im Anschluss an eine erfolgreich absolvierte Qualifikation eine Anschlussprofessur der Wertigkeit W2 oder W3 anbieten zu können, und dies steigert die Attraktivität unserer Hochschulen als Arbeitgeber für Jungwissenschaftler enorm.
Wir konkurrieren hier mit anderen Hochschulen, die auch attraktive Angebote haben, und mit der freien Wirtschaft. Und das betrifft insbesondere Fachbereiche, die in der Wirtschaft für promovierte Akademiker sehr attraktive Gehälter zahlen. Naturwissenschaftliche und ingenieurwissenschaftliche Fachbereiche werden hiervon besonders profitieren. In solchen Fachbereichen haben die Hochschulen nämlich nach wie vor Schwierigkeiten, geeignete und interessierte Bewerber zu finden. Weiterhin ist es nicht nur notwendig, gute Professoren für unsere Hochschule zu gewinnen, sondern auch gute Professoren im Land halten zu können, wenn sie von anderen Hochschulen attraktive Abwerbeangebote erhalten. Das Land hat nun bei Bleibeverhandlungen deutlich bessere Spielräume und kann Abwanderungen besser verhindern.
In der Wissenschaft ist es auch notwendig, dass angehende Professoren mehr als ihre eigene Hochschule von innen heraus gesehen haben. Sogenannte Hausberufungen waren somit nicht möglich. Gute Landeskinder gingen hier verloren. Mehrjährige Tätigkeit – das muss man deutlich sagen – außerhalb der eigenen Hochschule bleibt weiterhin als Pflicht bestehen, aber diese Tätigkeit muss nun nicht mehr nach der Promotion erfolgen, sondern kann auch währenddessen erfolgen. Und dies ist sinnvoll, um die daraus resultierende Abwanderung von Nachwuchswissenschaftlern aus unserem Land zu verhindern. Und das ist keine Inzucht, wie es heute hier behauptet worden ist.
Die Internationalisierung wird gestärkt durch die internationale Ausschreibung von Professoren oder die Aufhebung der Vorabquoten für ausländische Studieninteressierte. Somit ist eine höhere Auslastung der Studiengänge möglich, was im Interesse unserer Hochschulen ist. Gerade in ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen wird dies zum Tragen kommen. Wissenschaft kennt nämlich keine nationalen Grenzen.
Ganz besonders am Herzen liegt mir auch die Regelung, dass neue Arbeitsverträge mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren abgeschlossen werden, wenn sie eine Promotion zum Ziel haben. Dies schafft für die Promovierenden Planungssicherheit hinsichtlich ihrer eigenen Promotion und Lebensplanung. Und eine Blockade dieser Stellen ist an der Stelle nicht gegeben, das muss man auch deutlich sagen. Selbstverständlich weiterhin eine Probezeit bei den Verträgen existiert. Wissenschaftliche Mitarbeiter, die mit dem Ziel der Promotion angestellt sind, sollen einen fest vereinbarten Zeitraum ihrer wöchentlichen Arbeitszeit für ihre Promotion aufwenden können. Und dies halte ich für eine sehr gute Neuerung, weil es leider häufiger der Fall ist, dass Doktoranden die Zeit für die eigene Promotion nicht finden, da andere Aufgaben des operativen Geschäfts sie daran hindern.
Die Attraktivität unserer Hochschulen als Arbeitgeber wird durch diesen Gesetzentwurf ganz deutlich gestärkt. Außerordentlich begrüße ich es außerdem, dass zwischen Professoren und Doktoranden eine Qualifizierungsvereinbarung getroffen werden soll, die mindestens die Punkte „Qualifizierungsziel“, „Schritte, um diese zu erreichen“ und „Betreuungsleistung durch die Hochschule“ beinhalten muss. Und ich freue mich auch, dass diese Selbstverständlichkeit nun gesetzlich verankert ist.
Um weitere gute Absolventen zur Promotion zu führen, wird die Zulassung zur Promotion gelockert. Bislang konnten Absolventen der Fachhochschulen nicht ohne Eignungsprüfung eine Promotion anstreben. Und diese Lockerung erweitert nun den Kreis der Personen, die eine Promotion beginnen dürfen. Man muss allerdings deutlich darauf hinweisen, dass hier die Qualität des Abschlusses der Promotion nicht verbessert wird, da die Hürden zum Erreichen des Doktorgrades nicht abgesenkt werden.
Für sinnvoll erachte ich die Pflicht zur Kooperation zwischen Fachhochschulen und Universitäten bei kooperativen Promotionen. Geeignete Kandidaten der Fachhochschulen fanden nun einmal in der Vergangenheit nicht ohne Weiteres einen Gutachter an den Universitäten. Und die neu geschaffene Verpflichtung zur Kooperation schafft hier nun Abhilfe. Natürlich – das muss man auch deutlich sagen – bleibt das Promotionsrecht ausschließlich an den Universitäten des Landes bestehen.
Trotz einer im Grundgesetz verankerten Freiheit der Forschung und Lehre ist das Land selbstverständlich Auftraggeber einer Leistung, die durch die Hochschulen im Land zu erbringen ist.
Die Stärkung der Aufsichtsratsmandate ist hier ein sehr guter Schritt, um die gebotene Kontrollfunktion auch ausüben zu können, und dies dürfte im Interesse aller in diesem Lande sein.