Protokoll der Sitzung vom 14.11.2019

Im Nachgang zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes waren sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes einig, dass zwingend eine tarifvertragliche Lösung gefunden werden soll. In den Tarifvertragsverhandlungen im März 2019 konnte hierzu jedoch keine Einigung erzielt werden. Es war jedoch bereits angekündigt, dass nach Abschluss der Redaktion des Tarifabschlusses erneut Gespräche von den Tarifvertragsparteien hierzu aufgenommen werden sollten. Und ich unterstütze ausdrücklich eine solche angestrebte Verhandlungslösung. Mit meinen Justizministerkolleginnen und -kollegen habe ich auf unserer 90. Konferenz am 5. und 6. Juni 2019 in Lübeck-Travemünde folgenden Beschluss gefasst, ich zitiere:

„Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Februar 2018... befasst. Sie halten eine geklärte Rechtslage hinsichtlich des Arbeitsentgeltes für notwendig, damit die Justiz als vertrauenswürdiger und attraktiver Arbeitgeber in dem Wettbewerb um Nachwuchskräfte auftreten kann.

... Jenseits der in arbeitsgerichtlichen Verfahren möglichen Klärung würden die Justizministerinnen und Justizminister es begrüßen, wenn die Tarifparteien in den von ihnen vereinbarten Gesprächen baldmöglichst zu einer tarifvertraglichen Klarstellung gelangen könnten. Sie sind sich einig, dass weiterhin eine Stufung und Personalentwicklung im mittleren Justizdienst und die Berücksichtigung von Länderunterschieden möglich bleiben sollen.“ Ende des Zitats.

Diesem Beschluss hat sich im Nachgang ausdrücklich die Finanzministerkonferenz angeschlossen. Die Thematik wurde darüber hinaus sowohl auf dem Amtscheftreffen im Mai dieses Jahres als auch auf der Zentralabteilungsleiterkonferenz in diesem Jahr erörtert. Bundesweit wird eine Verhandlungslösung durch die Tarifvertragsparteien befürwortet und keine Einzelfallentscheidung vorgezogen.

Damit wird deutlich, dass uns die Frage der Eingruppierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Serviceeinheiten an den Gerichten und Staatsanwaltschaften im wahrsten Sinne des Wortes auf allen Ebenen beschäftigt. Ich betone aber nachdrücklich, dass im Sinne einer breiten Akzeptanz, Nachvollziehbarkeit und vor allem Transparenz eine Verhandlungslösung durch die Tarifvertragsparteien das bestmögliche Ergebnis wäre und Einzelfallentscheidungen oder gerichtliche Entscheidungen dafür nicht in Betracht gezogen werden sollten. Der Finanzminister hat meinem Haus nach Abschluss der Redaktion zur Tarifeinigung im September 2019 ausdrücklich versichert, dass weitere Gespräche zwischen den Tarifvertragsparteien angestrebt werden und hierzu eingeladen werden wird. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass eine Verhandlungslösung in absehbarer Zeit angebahnt und dann auch gefunden wird.

Vor diesem Hintergrund werden wir, wie auch die ganz überwiegende Zahl der anderen Bundesländer, das Ergebnis der Verhandlungen der Tarifvertragsparteien

abwarten, auch und gerade im Interesse einer einheitlichen Vorgehensweise für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort die Abgeordnete Jacqueline Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns liegt heute ein Antrag der AfD zur fehlerhaften Eingruppierung von Beschäftigten im mittleren Justizdienst vor. Das ist bei den Beschäftigten in MecklenburgVorpommern in der Justiz ein wichtiges Thema.

Lassen Sie mich zu diesem Antrag einmal die Geschichte Revue passieren lassen und das Problem betrachten. Am 28. Februar 2018 – und Frau Ministerin hat es schon beschrieben – erging das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zur Eingruppierung einer Geschäftsstellenverwalterin des Bundesverwaltungsgerichtes nach der neuen Entgeltordnung des Bundes. Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin ihrer Tätigkeit nach statt der Vergütung der Entgeltgruppe 6 eine Vergütung der Entgeltgruppe 9a TV Entgeltordnung Bund zustünde. Es ging also um drei Entgeltgruppen Höhergruppierung.

Etwa ein halbes Jahr später fragte ich dann im Wege einer Kleinen Anfrage bei der Landesregierung nach, wie sie dieses Urteil einschätze und welche Auswirkungen es auf die Geschäftsstellenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in den Gerichten und Staatsanwaltschaften MecklenburgVorpommerns haben werde. Mit Antwort vom 24. August 2018 teilte dann die Landesregierung sinngemäß mit, dass es sich bei diesem Urteil um eine Einzelfallentscheidung handele und dass die Entgeltordnung des Bundes in Mecklenburg-Vorpommern nicht maßgeblich sei. Bis zum Stichtag, dem 10. August, hätten bereits 391 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften eine Höhergruppierung beantragt. Die Regierung, so die Aussage damals, könne jedoch nicht sagen, wann diese Anträge abschließend beraten seien. Entsprechend fragte ich dann in einer weiteren Kleinen Anfrage nach und musste mit der Antwort am 16. Oktober 2018 erfahren, dass man in der Sache noch nicht wirklich weiter war.

Wir als Linksfraktion beschlossen daraufhin, Nägel mit Köpfen zu machen, und beantragten für den Nachtragshaushalt im Dezember 2018 eine Höhergruppierung der 391 Geschäftsstellenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die eine Höhergruppierung beantragt hatten. Dem Antrag wurde in der Debatte am 12.12.2018 nicht stattgegeben, auch gegen die Stimmen der AfD. Sie folgten unseren Anträgen damals nicht, die Geschäftsstellenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter ihrer Tätigkeit nach entsprechend zu vergüten.

Natürlich stand für uns aber außer Frage, dass wir das Problem für den Doppelhaushalt 2020/2021 wieder thematisieren würden, und entsprechende Änderungsanträge reichten wir vor drei Wochen für die Haushaltsberatungen im Rechtsausschuss ein, die eine

Höhergruppierung der Geschäftsstellenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der Gerichte und Staatsanwaltschaften vorsahen. Vor zwei Wochen kam dann die AfD-Fraktion mit diesem Antrag um die Ecke. Und als dann letzte Woche im Rechtsausschuss unsere Änderungsanträge zur Diskussion standen, verweigerte die AfD erneut ihre Zustimmung.

Meine Herren von der AfD, ich frage Sie: Was wollen Sie eigentlich nun? Höhergruppierung kann es nicht sein, schließlich haben Sie alle diesbezüglichen Versuche unsererseits bisher abgelehnt. Eine Höhergruppierung ist ein haushaltsrelevantes Thema. Wenn ich etwas ernsthaft fordere, das hatte ich Ihnen heute früh schon gesagt, dann sind die Haushaltsberatungen dafür der richtige Ort.

Natürlich ist das BAG-Urteil eine Einzelfallentscheidung und ich habe auch noch ein wenig Verständnis dafür, wenn die Regierung meint, man könne nicht pauschal alle Geschäftsstellenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter hochgruppieren, sondern müsse eben jeden Fall einzeln prüfen. Mittlerweile – und das ist so ein bisschen das, was uns dabei aufstößt – prüft man schon seit anderthalb Jahren, ohne dass es, zumindest offiziell, auch nur eine Entscheidung gegeben hätte. Frau Ministerin sagte, man möchte das Verhandlungsergebnis der Tarifparteien abwarten. Das ist Ihre Meinung, die ich zu akzeptieren habe.

(Der Abgeordnete Christoph Grimm bittet um das Wort für eine Anfrage.)

Sie haben in den Ausschüssen anders agiert.

Und nun, meine...

Frau Abgeordnete,...

... einen Moment! Gestatten Sie eine Zwischen...?

Ich bitte auch Sie, zunächst zu warten, bis ich überhaupt fragen konnte.

(Unruhe und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Wusch!)

Okay. Aber ich habe vernommen, Sie möchte keine Zwischenfrage.

Bitte, Sie können weiter fortfahren, Frau Bernhardt.

Und nun, meine Herren von der AfD, werde ich Ihnen sagen, warum wir Ihrem Antrag nicht folgen werden. Natürlich ist diese Höhergruppierung ein wichtiges und richtiges Anliegen, aber Sie kommen hier mit diesem Antrag um die Ecke, und an der Stelle, wo Sie wirklich etwas bewegen können, nämlich in den Haushaltsberatungen selber, da bleiben Sie ruhig. Und noch schlimmer, Sie verweigern entsprechenden Anträgen meiner Fraktion die Zustimmung, ich hatte es erwähnt,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Skandalös!)

sowohl im Nachtragshaushalt zum Jahr 2019 als auch jetzt zum Doppelhaushalt 2020/2021. Dort, wo Sie also wirklich etwas tun können, halten Sie sich zurück. Lieber präsentieren Sie hier einen nicht ernst gemeinten Schaufensterantrag, und deshalb lehnen wir diesen aus unserer Sicht ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Friedriszik.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Schöne Schuhe! – Zuruf aus dem Plenum: Und Socken!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Auch wenn die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes nur unmittelbare Rechtswirkung auf die Parteien des dortigen Verfahrens entfaltet, ist zu prüfen, welche Auswirkungen sich daraus für die Bediensteten unseres Landes ergeben. Derzeit lässt sich noch nicht abschließend beurteilen, ob und, wenn ja, welche Folgen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes auf die Eingruppierung der Mitarbeiter in der Justiz, aber auch der Landesbediensteten in anderen Bereichen hat.

Die Eingruppierung von Beschäftigten hängt aufgrund der Unterschiedlichkeit der übertragenen Tätigkeiten grundsätzlich vom Einzelfall ab. Abweichend von dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall erhalten die Mitarbeiter in den Geschäftsstellen beziehungsweise Serviceeinheiten der Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern ihr Entgelt nicht nach der Entgeltverordnung des Bundes. Sie unterfallen dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und erhalten ihr Entgelt entsprechend der Entgeltgruppe, in der sie nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung eingruppiert worden sind. Das zutreffende Entgelt eines Mitarbeiters ergibt sich damit direkt aus dem Tarifvertrag und ist abhängig von der ausgeübten Tätigkeit.

Es ist fraglich, ob eine 1:1-Umsetzung des Gerichtsurteils notwendig ist. Notwendig ist jedoch eine tarifliche Einigung. Insofern wäre es wünschenswert, wenn die Tarifparteien rasch zu einer tarifvertraglichen Klarstellung gelangen würden. Wir lehnen den Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Abgeordnete Ehlers.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Unwissenheit schützt vor Hochmut nicht.)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf den Hintergrund des Antrages sind jetzt verschiedene Redner schon eingegangen, auch auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Daher muss ich jetzt nicht mehr so sehr in die Tiefe gehen, auch in Anbetracht der fortgeschrittenen Stunde. Ich will auch noch mal festhalten, dass in MecklenburgVorpommern – und darüber reden wir ja, was die Auswirkungen auf unser Land sind – bis zum 10. August 2018 391 Mitarbeiter fristgemäß eine Überprüfung beziehungsweise Höhergruppierung beansprucht/beantragt haben.

Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich ist es so, dass die Tarifbeschäftigten des Landes einen Rechtsanspruch darauf haben, entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben tarifkonform vergütet zu werden. Ich glaube, daran besteht kein Zweifel. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil, um das es hier geht, die Auffassung vertreten, dass die tarifliche Wertigkeit der Einzeltätigkeiten bei der Bestimmung der Arbeitsvorgänge nicht zu berücksichtigen ist. Es soll demnach genügen, wenn schwierige Tätigkeiten in nicht ganz unerheblichem Maß anfallen und das Arbeitsergebnis zumindest sinnvoll verwertbar machen.

Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Ministerin ist darauf eingegangen, dass sich die Länder sehr intensiv mit den Auswirkungen des Urteils beschäftigt haben und sie der Auffassung sind, dass die Eingruppierung von Beschäftigten wegen der Unterschiedlichkeit der übertragenen Aufgaben grundsätzlich vom Einzelfall abhängt. Das, glaube ich, ist auch sehr vernünftig. Die Anträge der Mitarbeiter auf Höhergruppierung und die Feststellung der zutreffenden Entgeltgruppe werden daher in jedem Fall zu prüfen sein, und ich glaube, das ist auch der richtige Weg.

Ich denke mal, die Tarifpartner sind dort jetzt in der Pflicht. Dass da der eine oder andere ein bisschen ungeduldig ist, kann ich nachvollziehen, aber ich glaube, jetzt pauschal zu sagen, wir erhöhen alles, wird der Sache an der Stelle auch nicht gerecht. Und deswegen, glaube ich, brauchen wir dort auch schnelle Ergebnisse, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter da auch Planungssicherheit haben, aber jetzt pauschal zu entscheiden, globale Höhergruppierung, glaube ich, wird der Sache auch nicht gerecht, und deswegen lehnen wir den Antrag ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Für die Fraktion der AfD hat noch einmal das Wort der Abgeordnete Grimm.

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als die Frau Ministerin sprach, hatte ich einen Moment das Gefühl, na, jetzt ist das vielleicht ein Antrag, der einen Schuss in den Ofen bedeutet. Dann habe ich mich bei ihr aber rückversichert und zwei Dinge gehört: Erstens, der Tarifvertrag wäre allgemeinverbindlich, und zweitens, die Frage der Schicksale der bereits gestellten Anträge ist ungeklärt. Das heißt, für die Zeit von Antragstellung bis zu dem Zeitpunkt, wo ein wirksamer Tarifvertrag zustande kommt, ist praktisch fraglich, ob dafür nicht auch bezahlt werden soll und muss. Also das müsste dann als Bestandteil dieser tariflichen Einigung oder in einer Einzeleinigung mit jedem einzelnen Antragsteller geklärt werden. Das bedeutet für mich, dass unser Antrag einen Schuss ins Schwarze bedeutet,

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

denn das erhöht ja die Notwendigkeit, dass wir endlich zu einer Klärung kommen. Und das verfolgen wir ja mit diesem Antrag.

Und Frau Bernhardt möchte ich sagen, also die Einstellung von Haushaltsmitteln allein, das müssten Sie eigentlich verstehen, löst dieses Problem nicht, weil das Prob

lem ist ja, das Rechtsverhältnis – und zwar in jedem Einzelfall – muss hier geklärt werden, entweder durch Tarifvertrag oder indem man dem Antragsteller einen Bescheid zukommen lässt.