das müssen Sie vielleicht mal erklären, warum Herr Ramelow so was nicht macht oder die Kollegen in Berlin, warum jetzt Mecklenburg-Vorpommern hier der Vorreiter sein will.
Und ich glaube auch, wir müssen auch noch mal ganz klar und deutlich sagen, das System von Fördern und Fordern darf auch mit diesem Urteil nicht weiter ausgehöhlt werden. Denn wenn wir uns anschauen, auch die Situation – und das wäre jetzt doch noch mal ein Schwenk zur Arbeitsmarktpolitik –, ich bin gerade unterwegs in meinem Wahlkreis, mache meine Adventstour dieses Jahr mit dem Schwerpunkt Handwerk, und wenn Sie die Geschichten dort hören, da gibt es eigentlich nur ein Thema: Personal, Personal, Personal. Und dort, wirklich, da brennt der Hut in vielen Bereichen, das muss man ganz klar und deutlich sagen. Arbeitskräfte in allen
Bereichen werden händeringend gesucht. Selbst in Schwerin, wo man ja denkt, hier ist das kein so ganz großes Thema wie vielleicht im ländlichen Raum, gibt es große Schwierigkeiten in Handwerksunternehmen, überhaupt den Betrieb noch aufrechtzuerhalten. Filialen in einigen Bereichen, Bäckereien müssen schließen, weil es kein Personal mehr gibt. Also wir steuern hier wirklich in vielen Bereichen des Landes auch auf Vollbeschäftigung zu.
Deswegen hoffe ich, dass dann auch der Bundesgesetzgeber mit der Neuregelung in den Bereichen auch keine falschen Zeichen setzt, denn wir müssen weiterhin auch Anreize zur Arbeit haben. Das ist uns als CDU-Fraktion an der Stelle sehr wichtig, und deswegen sind wir guten Mutes, dass auf Bundesebene dort ein vernünftiger Vorschlag kommt. Die Notwendigkeit, jetzt hier diesen Prozess mit einer Normenkontrollklage zu begleiten, sehen wir nicht. Und deswegen haben wir uns über die Debatte sehr gefreut, Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, lehnen den Antrag aber ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Mitarbeiter/Teilnehmer des Lebenshilfewerks Hagenow. Herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eigentlich, und Herr Ehlers hatte es schon erwähnt, würde an dieser Stelle mein Kollege Henning Foerster stehen und hierzu reden. Leider ist er erkrankt, deshalb auch im Namen unserer Fraktion noch mal die allerbesten Genesungswünsche an Henning,
Bevor ich auf die konkrete Debatte eingehe, möchte ich in Richtung SPD sagen: Seien Sie mutig! Nehmen Sie sich selber ernst und führen Sie endlich die Kindergrundsicherung ein! Dann bräuchten wir an dieser Stelle nicht über das unsägliche Hartz-IV-System für Jugendliche reden, sondern dann wäre es gesetzt. Diesbezügliche Anträge der Linksfraktion würde ich Ihnen vielleicht mitgeben wollen, können Sie ruhig unterstützen. Es ist ja schließlich auch Beschlusslage Ihres Bundesparteitages. Deshalb, seien Sie mutig und schaffen Sie endlich auch dieses Hartz-IV-System ab!
Zum Zweiten. Mein Kollege Torsten Koplin hatte sich in der Einbringungsrede ja insbesondere den unsäglichen
Sanktionsregelungen im Hartz-IV-System zugewandt und deutlich gesagt, und das möchte ich noch mal deutlich machen, dass die Überprüfung durch die Normenkontrollklage nicht unsere Lösung des Problems ist, sondern es ist aus unserer Sicht mit einer der ersten Schritte, um das Hartz-IV-System, das unsägliche, zu verbessern, soweit es überhaupt möglich ist in dem Rahmen. Natürlich bleibt das große Ziel die Abschaffung des Hartz-IVSystems und hin zu einer Grundsicherung.
Diesbezüglich Bezug nehmend würde ich noch mal in Richtung Herrn Ehlers sagen und auch Herrn Glawe, die ja sagten, wir machen schon, die Normenkontrollklage braucht es nicht bei den Sanktionsleistungen: Wenn Sie sich unseren Antrag durchlesen, geht es bei der Normenkontrollklage eben nicht nur um die Sanktionsregelungen für unter 25-Jährige, sondern es geht eben auch darum, dass die Regelleistungen, die Höhe der Regelleistungen, überprüft werden durch Normenkontrollklage. Und wir sind es eben als Linksfraktion leid, dass es immer erst eines Urteils des höchsten Gerichtes in Deutschland bedarf, ehe man überhaupt zu einer Überprüfung kommt. Wir sehen die Rechtswidrigkeiten diesbezüglich und sagen: Lassen Sie uns endlich den ersten Schritt tun und die Normenkontrollklagen diesbezüglich einleiten!
Und insofern, Herr Glawe, sehen Sie es nicht sozusagen als Brüskierung, wenn wir nicht Ihr Engagement auf Bundesebene würdigen. Wir sehen sehr wohl, was passiert ist. Aber letztendlich muss man auch feststellen, dass es immer erst Urteile des höchsten Verfassungsgerichtes bedurfte, ehe überhaupt was am Hartz-IV-System geändert wurde. Es kam nicht freiwillig von dem Bund oder von den Ländern mal eine Anregung, dass gesagt wurde, so, jetzt steht Deutschland gut da, wir könnten das Hartz-IVSystem überdenken und andere Möglichkeiten einbringen. Insofern halte ich das so ein bisschen an der Stelle für eine falsche Debatte. Das Engagement war kein freiwilliges, sondern es beruhte immer auf Urteilen vom Bundesverfassungsgericht, und das ist nicht gerade das Engagement, was wir uns in der Sache wünschen.
Des Weiteren, Herr Glawe, sagten Sie, dass die Zahl derer, die sozusagen auf das Hartz-IV-System angewiesen seien, auf Sozialleistungen angewiesen seien, zurückgegangen sei. Ja, das mag sein, aber wenn man sich gerade den aktuell heute erschienenen Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes anschaut, der gerade auch für Mecklenburg-Vorpommern feststellt, dass die Armut in Mecklenburg-Vorpommern sehr hoch ist, denke ich, dürfen wir keine Anstrengungen unterlassen, um hier Armut zu bekämpfen. Und ja, aus unserer Sicht bedeutet das eben auch, dass man die Regelleistungen im Hartz-IV-System über eine Normenkontrollklage überprüft, weil aus unserer Sicht sind sie rechtswidrig.
Und das möchte ich Ihnen kurz sozusagen anhand der Urteile, die es dazu gab, auch deutlich machen. Ich darf Sie daran erinnern, was das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil am 9. Februar 2010 festgestellt hat, was nicht nur für die Betrachtung der Ermittlung der Regelsätze notwendig ist, sondern auch für mögliche Sanktionen eine Rolle spielte. Dort heißt es in den Leitsätzen, die dem Urteil vorangestellt sind, ich zitiere:
„Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.“
Und weiter heißt es im zweiten Leitsatz, dass dieses Grundrecht, und ich zitiere weiter, „dem Grunde nach unverfügbar“ sein muss und „eingelöst werden“ muss. Dazu bedarf es aber „der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.“
Der dritte Leitsatz, und auch den möchte ich hier erwähnen, lautet: „Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.“
Wir finden, dass das aber gerade bei Kindern und Jugendlichen nicht der Fall gewesen ist. Jeder von uns weiß, dass es hier seit dem Berechnungsverfahren der Regelsätze so gewesen ist, dass ausgehend von den Erwachsenenregelsätzen runtergerechnet wurde, was ungefähr für ein Kind oder Jugendlichen in Betracht käme. Es wurde eben kein eigenes Bemessungsverfahren für Kinder und Jugendliche bei den Regelsätzen angewandt, weshalb ja auch dann das Bundesverfassungsgericht 2010 entschied, dass wir die Regelleistung so nicht stehen lassen können.
Deshalb wurde ja dann auch das weitere unsägliche Bildungs- und Teilhabesystem eingeführt, wo wir wissen, dass ein Drittel der Gelder, die eigentlich den Kindern zustehen würden, in Verwaltungen verschwindet, um dieses bürokratische Monster zu verwalten, und eben nur zwei Drittel bei einem geringen Bruchteil der Kinder und Jugendlichen ankommen. Deshalb, meinen wir, muss die Normenkontrollklage gegen die Regelsätze eingewandt werden, und deshalb bleiben wir bei unserem Antrag.
Und ich möchte doch noch auf einen weiteren Diskussionsbeitrag auch von Herrn Weber eingehen: Sie meinten ja, Herr Weber, das Sanktionssystem für Jugendliche halten Sie für richtig. Auch hier zeigt sich wieder sozusagen die unterschiedliche Ansicht von der AfD und auch von der Linksfraktion. Ich finde, Sie machen es sich immer einfach, wenn man sagt, sie funktionieren nicht, also muss man sanktionieren. Wir haben gerade in der Vergangenheit – bei Kindern und Jugendlichen gibt es sozusagen den Rechtsanspruch aus dem SGB VIII, dass sie zu fördern sind mit der Jugendberufshilfe, dass sie zu fördern sind und präventiv an die Hand zu nehmen sind –, ich habe es in der Vergangenheit immer erlebt, dass die verschiedensten Förderprogramme, um Jugendliche in das Arbeitsleben zu begleiten, immer wieder neu aufgelegt wurden, wieder evaluiert wurden und sozusagen ein Förderprogramm das andere jagte. Aber wirklich eine verlässliche Förderung der Kinder und Jugendlichen bei der Berufswahl, bei dem Einstieg in der Berufsbegleitung ist für mich oftmals nicht zu erkennen. Deshalb sagen wir, es ist eher der präventive Ansatz, dem wir folgen.
Man muss geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel damals die Kompetenzagenturen, in die Hand nehmen, um Jugendliche sozusagen bei ihrem Einstieg in die Berufsbegleitung zu begleiten.
Deshalb sagen wir, präventiv ist für uns wichtiger als das Sanktionssystem bei Kindern und Jugendlichen, was wir einfach für falsch ansehen. – Insofern danke ich für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe weiterhin auf Zustimmung.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4340. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4340 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE und im Übrigen Ablehnung abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Flagge zeigen – Für einen identitätsstiftenden Umgang mit den deutschen Farben, Drucksache 7/4440.
Antrag der Fraktion der AfD Flagge zeigen – Für einen identitätsstiftenden Umgang mit den deutschen Farben – Drucksache 7/4440 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Wir wollen mit unserem heutigen Antrag dafür sorgen, dass etwas mehr Flagge gezeigt wird, und zwar an den Schulen des Landes von MecklenburgVorpommern. Und damit nicht gleich am Anfang falsche Vorstellungen entstehen, möchte ich eines vorwegschicken: Es soll damit nicht etwa ein Zurück zum verstaubten Hurra-Patriotismus der Vergangenheit geben oder zum Fahnenappell der FDJ.
Nein, der Antrag verfolgt ganz andere Ziele, wie Sie gleich sehen werden. In der Sache geht es uns allerdings schon um die innere Einstellung zum eigenen Land. Vielleicht hören Sie ein bisschen zu!
Teile unserer Bevölkerung und ihrer Politiker haben offenbar ein gestörtes Verhältnis zu Deutschland. Ich will Ihnen das an Beispielen erläutern:
Zum 25-jährigen Bestehen der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2015 twitterten Mitglieder der GRÜNEN JUGEND, Zitat:
„Am 3. Oktober wurde ein Land aufgelöst und viele freuen sich 25 Jahre danach. Warum sollte das nicht noch einmal mit Deutschland gelingen?“ Zitatende.