Protokoll der Sitzung vom 12.12.2019

Wir sind bei einem sehr kleinen Bereich, der aber in vielfältigen Fördertöpfen geregelt ist. Das sind die bisherigen sogenannten Entflechtungsmittel. Und ich kann mich an Ihre Frage – vielleicht vor einem halben Jahr – erinnern. Aus der Fraktion der LINKEN gab es vor circa einem halben Jahr dazu Fragen: Wie geht ihr um mit den bisher aus Entflechtungsmitteln für den öffentlichen Personennahverkehr vom Bund an die Länder geleisteten Mitteln, die bislang über die entsprechenden Fördertöpfe, die sich hier in diesem Paragrafen 8 des ÖPNVGesetzes befinden, wie geht ihr mit diesen Töpfen um?

Da hatte ich Sie damals darüber informiert, dass die Verhandlungen zwischen der Landesseite und der kommunalen Seite zu einer Vereinbarung führten, dass man die künftig komplett über das Finanzausgleichsgesetz direkt an die Kreise beziehungsweise die kommunale Seite leitet, und dass umgekehrt vereinbart worden ist, dafür die bisher über verschiedene Landesfördertöpfe geführten Mittel hier jetzt eben auf einem anderen Wege zu der kommunalen Familie gelangen, dass man dafür vereinbart hat, entsprechend zurückzuführen, was bisher über die einzelnen Fördertöpfe des Landes erfolgt ist.

Und genau das, meine Damen und Herren, tun wir oder schlagen wir vor, uns mit diesem Gesetz aufzugeben. Wenn Sie in den FAG-Entwurf hineingucken, ist dort genau diese Weiterleitung der bisherigen Mittel, die für den ÖPNV ausgegeben werden, vorgesehen. Damit muss dann korrespondieren, dass auf der Seite des ÖPNV-Gesetzes, das bisher in vielen einzelnen kleinen Fördertöpfen dieses Geld an die Kreise weitergab, oft oder nicht selten gegen Einzelanträge, dass dafür dieser Bereich dann jetzt entsprechend zurückgenommen wird, denn wir führen nicht mehr über das ÖPNV-Gesetz, sondern künftig über das FAG die Mittel in die kommunale Familie hinein.

Wie das geschehen soll, wie die Mittel verteilt werden sollen nach dem FAG-Entwurf, wird Gegenstand einer Rechtsverordnung sein, die unser Haus ebenfalls zurzeit parallel vorbereitet, mit der kommunalen Familie auch vorberaten hat. Ein kleines Gefühl: Bisher geben wir zwischen 11 und 12 Millionen Euro jährlich für den ÖPNV über den hier genannten Paragrafen 8 Absätze 2 bis 6 in die kommunale Familie. Unser Vorschlag ist, dass es künftig knapp 15 Millionen Euro sein sollen, weil das Geld, was da zur Verfügung steht, etwas arrondiert, mehr ist als das, was wir bislang ausgeben konnten. Also über das FAG wird ein Hauch mehr über diese Rechtsverordnung dann in die Kreise gehen. Das ist eine Verbesserung zwischen 2 und 3,5 Millionen Euro, je nach dem, für welches Jahr Sie das rechnen. Von daher glauben wir, dass wir damit den ÖPNV insgesamt stärken.

Sie finden darüber hinaus einige wenige Anpassungen, wenn wir dieses ÖPNV-Gesetz jetzt eh anfassen – Anpassungen, die aus einer Veränderung des Regionalisierungsgesetzes 2016 resultieren. Da sind also bundesgesetzliche Verweisungen drin, die nicht mehr aktuell sind, weil der Bundesgesetzgeber in den letzten drei Jahren sein Regionalisierungsgesetz geändert hat. Wenn wir jetzt eh rangehen, ist der Vorschlag, diese Gesetzesverweisungen zu aktualisieren. Knapp zusammengefasst:

Die FAG-Veränderungen werden nachvollzogen und wir übernehmen einige wenige Gesetzesverweisungen, aktualisieren die an die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen. Ich hoffe, ich konnte damit dazu beitragen, dass Sie hier einsehen können, was wir Ihnen mit auf den Weg geben und freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Ich würde dort die Details vortragen, es sei denn, es gibt hier jetzt gleich geäußerte Wünsche. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Reuken.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Mecklenburger und Vorpommern! Mit dem vorliegenden Gesetz soll die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs an geänderte bundes- und landesrechtliche Rahmenbedingungen angepasst werden. Ziel ist es, den ÖPNV langfristig finanziell abzusichern. Ein weiteres Vorhaben, was in dem Gesetzentwurf formuliert ist, ist die Förderung von Innovationen im Bereich des ÖPNV. Bis 2021 sollen dafür insgesamt 9,5 Millionen Euro an EFRE-Mitteln von der EU genutzt werden, ab 2022 sollen diese Mittel dann aus dem Landeshaushalt kommen. Zukunftssicherheit und Innovationen sind ganz allgemein erst mal Ziele, mit denen wohl jeder konform geht, besonders, wenn man sich der Situation des ÖPNV bei uns im Land bewusst ist.

Viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sind auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen und brauchen dafür leider zu oft auch gute und starke Nerven. Menschen stehen am Bahnhof, warten auf verspätete Züge oder müssen damit klarkommen, dass ihre Verbindung ganz und gar ausfällt. Die Informationen, die dann von der Bahn kommen, sind oftmals spärlich und führen dazu, dass die Frustration oftmals noch steigt. Im ländlichen Raum sieht es nicht besser aus, dort wäre man froh, wenn man sich über Verspätungen beklagen könnte.

Aber zurück zum vorliegenden Gesetzentwurf. Als AfDFraktion begrüßen wir es, wenn den Landkreisen und kreisfreien Städten der kommunale Anteil pauschal und nicht über einzelne Förderprogramme zukommt. Und wenn die kommunale Ebene unterm Strich mehr Geld zur Verfügung hat, sehen wir das auch durchaus positiv.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann das an dieser Stelle kurz machen, wir stehen dem Gesetzentwurf bisweilen positiv gegenüber, sehen aber durchaus den Bedarf, die verschiedenen Bundes- und Landesgesetze, das Regionalisierungsgesetz, das Entflechtungsgesetz, das FAG sowie auch die Bund-LänderFinanzbeziehungen noch einmal genauer zu betrachten, und aus diesem Grund befürworten wir eine Befassung im Ausschuss und stimmen der Überweisung heute zu. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Eifler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf die Notwendigkeit der Zweiten Gesetzesänderung des ÖPNVGesetzes will ich hier unmittelbar nach der Einbringung des Gesetzentwurfes durch den Minister nicht weiter eingehen. Es ist also umfassend dargelegt worden. Zum einen aus der Neugestaltung der Finanzierung der Regionalisierungsmittel und des FAG, was ja also im Haus hier auch schon diskutiert worden ist, ergibt sich ganz klar die Notwendigkeit, dann auch das Gesetz für den öffentlichen Personennahverkehr zu ändern, so, wie es vorliegt.

Es ist angesprochen worden, es wird beantragt die Überweisung in den Fachausschuss. Hier werden wir uns sicherlich sehr intensiv auch über die angesprochene Rechtsverordnung auseinandersetzen, um zu gewährleisten, dass in den Gemeinden zum einen die Infrastruktur und zum anderen aber auch der ÖPNV und letzten Endes auch die Mobilität der Menschen gewährleistet sein werden in dem Rahmen der Leistungsfähigkeit. Von daher verweise ich auch weiter in der Diskussion auf die Befassung im Fachausschuss und freue mich auf die Beratungen, die da anstehen. – Von daher vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Kröger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Werter Herr Minister, auch mit Blick auf die Uhr – wir haben ja ein bisschen Zeitverzug und den Wunsch, dass wir über etwaige Details im Ausschuss sprechen – werde ich versuchen, die Rede ein wenig zu kürzen. Grundsätzlich kommt der Gesetzentwurf aus unserer Sicht sehr spät und ist auch, …

Ja, bitte?

(Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD)

Stimmt was nicht?

Alles gut.

Ach so, okay.

… kommt der Gesetzentwurf sehr spät und ist aus unserer Sicht auch halbherzig. Wir finden, Sie hatten die Chance, umfassend zu regeln, wie der öffentliche Nahverkehr finanziert und verbessert werden kann, doch der jetzige Gesetzentwurf erfüllt diesen Anspruch nicht.

Es steht im Gesetz, ich zitiere: „Der ÖPNV soll eine bedarfsgerechte Versorgung in allen Teilen des Landes, auch in den dünn besiedelten Räumen, gewährleisten und unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit bei Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Sinne der bestmöglichen Arbeitsteilung zwischen den

Verkehrsträgern als vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr ausgebaut werden.“ Dieser Satz ist nicht nur sehr lang, sondern er ist auch wichtig und hat es natürlich in sich, denn die bedarfsgerechte Versorgung in allen Landesteilen ist natürlich ein hehrer Anspruch.

Über Bedarf lässt sich bekanntlich streiten, denn aus unser Sicht werden die Einwohnerinnen und Einwohner in den dünn besiedelten Regionen nicht bedarfsgerecht versorgt. Und dann, so steht es, soll der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden. Dieser Grundsatz bezieht sich wiederum auf das Ziel, dass alle Verkehrsträger bestmöglich zusammenarbeiten sollen. Aber auch diese Zusammenarbeit muss man fördern, muss man aus unserer Sicht besser fördern, denn sonst wird es nichts mit dem letzten Teil des Satzes, der Ausbau des Nahverkehrs zielt auf die „vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr“. Kurz: Bus und Bahn statt Auto – aktuell ist dieses Ziel im Land eine Illusion.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die meisten Bundesländer haben bereits vor Jahren Regelungen getroffen, damit Mittel aus dem Entflechtungsgesetz auch ab 2014 weiterhin zweckgebunden und vollständig verwendet werden, um eben in den öffentlichen Nahverkehr zu investieren. In Mecklenburg-Vorpommern – wir hatten die Debatte auch im Energieausschuss – konnten Sie sich leider nicht dazu durchringen, stattdessen wurde den Kommunen jahrelang auch Geld vorenthalten. Das ist jetzt bedauernswerte Geschichte, denn nun laufen die Entflechtungsmittel aus. Es muss neu organisiert werden. Auch deshalb der Gesetzentwurf, der aber eben aus unserer Sicht nicht alles umfassend regelt. Es erfolgen ja auch weiterhin Zuwendungen über das Finanzausgleichsgesetz und für die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr. Herr Minister hat dies bereits erörtert.

Aus unserer Sicht wird es aber dabei bleiben, dass den Kommunen Mittel vorenthalten werden und das dauerhaft. Der Städte- und Gemeindetag hat dies kritisiert. Es wurde ja versucht, eine Vereinbarung abzuschließen über die Verteilung der Mittel innerhalb des FAG, aber nun verbleibt die Bewirtschaftung beim Fachministerium und die Mittelverteilung soll durch eine Rechtsverordnung geregelt werden. Aus unserer Sicht wäre es wesentlich sinnvoller gewesen, dass hier das Land steuernd eingreift und eben im ÖPNV-Gesetz festlegt, dass der größere Anteil dieser Mittel auch für einen besseren Nahverkehr einzusetzen ist.

Nun könnte man noch viel über die Abzugsbeträge und Vorwegabzüge als Teil der Schlüsselmasse sagen, aber das sind dann vielleicht Dinge, die wir im Ausschuss machen.

Unbefriedigend und für meine Fraktion nicht hinnehmbar ist, dass auf eine Neuregelung zu den Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr verzichtet wird. Offenbar soll den Verkehrsunternehmen ein Verlustausgleich für vergünstigte Zeitkarten im Ausbildungsverkehr auch weiterhin über eine zu verlängernde untergesetzliche Verordnung – aus uns unserer Sicht in ungenügender Höhe – zukommen. Seit Jahren gibt es aber mehr Schülerinnen und Schüler und somit auch mehr Anspruchsberechtigte für solche Zeitkarten und die Kosten für die Beförderung steigen. Dennoch hat das Land lediglich nicht weiter gekürzt, das heißt, die Mittel stagnieren und wurden auch

mit dem Haushaltsplan, der ja nun auch schon durch ist, nicht angehoben. Die Ausgleichsleistungen sind jedoch eine sehr wichtige Finanzierungssäule des Nahverkehrs, deshalb sollten sie im Ausbildungsverkehr nach dem Vorbild anderer Bundesländer kommunalisiert werden, so, wie es in Brandenburg und Baden-Württemberg bereits stattgefunden hat. Dort gehen die Mittel direkt zu den Aufgabenträgern. Das wäre, zumal es sich um kommunale Verkehrsunternehmen handelt, aus unserer Sicht sehr sinnvoll.

Dieses Gesetzesvorhaben hätte noch mehr regeln können – hätte –, aber es ist natürlich auch schwierig, jetzt ordentlich zu diskutieren, wenn Mitte Dezember über einen Gesetzentwurf geredet wird, der ja ab Januar 2020 in Kraft treten soll, und der Landeshaushalt ist ja nun auch schon verabschiedet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unklar ist, inwieweit nach dem vorliegenden Entwurf auch mit Landesmitteln Verkehrsleistungen finanziert werden dürfen. Zuwendungen für Investitionen in den Schienenpersonennahverkehr können erfolgen, auch Verkehrsverbünde können unterstützt werden. Ob jedoch beispielsweise Verkehrsverträge mit Eisenbahnunternehmen oder Buslinien mit besonderer Bedeutung fürs Land auch mit Landesgeld finanziert werden können, findet sich nicht im Gesetzestext und auch nicht in der Begründung – auch ein Thema, über das wir noch mal sprechen können. Hier sind noch Diskussionen notwendig. Einfach durchwinken ist hier sicherlich nicht angezeigt, deshalb werden wir uns der Überweisung in den Energieausschuss oder in den zuständigen Ausschuss auch anschließen. – Recht herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Kröger.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/4443 zur federführenden Beratung an den Energieausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Unterrichtung durch die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR – Jahresbericht 2018, Drucksache 7/3190, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 7/4461.

Unterrichtung durch die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Jahresbericht 2018 – Drucksache 7/3190 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 7/4461 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Rechtsausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/4461, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses einstimmig angenommen.

In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Rechtsausschuss, die Unterrichtung auf Drucksache 7/3190 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 7/4461 ebenfalls einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Soziale Energiewende – Wirtschaftspotenziale heben und lebenswerte Zukunft sichern“.

Aussprache gemäß § 43 Nummer 2 GO LT zum Thema Soziale Energiewende – Wirtschaftspotenziale heben und lebenswerte Zukunft sichern