Und dann kommen Sie hier mit so hanebüchenen Geschichten und wollen uns erzählen, wieso Sie diesen Antrag ablehnen. Da kommen Sie mit, das ist „ein Taschengeld“, wir „täuschen die Leute“, und vergleichen das Ganze noch mit der Herdprämie.
Und jetzt zurück zu den Fakten. Noch mal: 29.468 Personen Pflegegrad 2, 11.861 Pflegegrad 3, 3.467 Pflegestufe 4, 671 Pflegestufe 5. Das sind Personen, die werden jetzt schon häuslich von Angehörigen zu Hause gepflegt, und für die wäre dieses Geld ein Anerkennungsbeitrag, ein zusätzlicher Beitrag, ein zusätzlicher Anerkennungsbeitrag, den Sie diesen Leuten verwehren wollen, meine Damen und Herren. Sie, DIE LINKE, sagen, wir haben für diese Menschen nichts übrig, die zu Hause ihre Angehörigen pflegen, die haben dieses Geld nicht verdient, meine Damen und Herren. Und ich finde, das sollten alle Bürger draußen in MecklenburgVorpommern auch genau so wissen.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Auch mein Schwiegervater, den ich pflege zu Hause, oder was?)
Über die Pflegekasse finanziert die Pflegekasse zu Hause pflegende Angehörige indirekt mit einem Höchstbetrag von 901 Euro. Wenn diese Personen ins Pflegeheim gehen, dann kostet das 2.005 Euro.
Da ist eine Entlastung bei der Pflegekasse und eine Entlastung bei der Familie, meine Damen und Herren. Wenn Sie davor die Augen verschließen bei dem drohenden Zustand, den wir haben werden – wie gesagt, 110.000 Pflegebedürftige im Jahr 2035, das ist die Prognose –, dann gute Nacht, meine Damen und Herren! – Vielen Dank.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer Zuwendung für die nicht erwerbsmäßige Pflege eines Angehörigen zur Förderung der Pflegebereitschaft auf Drucksache 7/4209.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung
des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4209 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Gegenstimmen aller anderen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“, auf Drucksache 7/4292.
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Errichtung eines Sonder- vermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ (Strategiefonds- Errichtungsgesetz – StratG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4292 –
In der 75. Sitzung des Landtages am 13. November 2019 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden.
wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 58 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe eben mal auf das Programm von heute geschaut und festgestellt, das ist jetzt schon der fünfte Gesetzentwurf der AfD. Da können Sie mal sehen, wie fleißig wir arbeiten.
Last Exit Strategiefonds, so möchte ich mal meine Ausführungen beginnen – die letzte Ausfahrt, die Möglichkeit
für Sie, dieses, wie ich finde, völlig überflüssige, sehr umstrittene und nach meiner festen Überzeugung
(Torsten Renz, CDU: Bei mir in der Fraktion habe ich keinen gehört, der das bestreitet, von der SPD auch nicht.)
vollkommen verfassungswidrige Gesetz auf den Schutthaufen der Geschichte zu bugsieren. Da gehört es nämlich hin.
Sie werden sich an die letzte Debatte erinnern, als ich Ihnen hier vorgeworfen habe, als nämlich ein Sieggeheul erklang – die Klage der LINKEN ist vom Landesverfassungsgericht ja abgewiesen worden, da wurde also groß triumphiert, aber das ist ja viel zu kurz gedacht, es handelt sich hier nicht um einen wirklichen Sieg –, ich hatte Sie darauf hingewiesen, dass die Sache selbst, also die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, vom Landesverfassungsgericht gar nicht geprüft wurde, sondern hier ging es um die Anträge der LINKEN, die die Parlamentarier,
die diese Klage geführt haben, in ihren parlamentarischen Rechten beschnitten sah. Und da, muss man sagen, sind die Koalitionäre doch mit einem blauen Auge davongekommen, denn nur durch eine verfassungskonforme Auslegung konnte hier verhindert werden, dass das Gericht nicht zu dem Ergebnis gekommen ist, dass hier die Rechte der Parlamentarier verletzt sind, und zwar, ich glaube, aus Artikel 22 Absatz 2 der Landesverfassung war das.
Jetzt ist es so, ich bin, wie schon ausgeführt, fest davon überzeugt, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist, und ich hätte sehr gerne, dass wir mit den LINKEN gemeinsam ein Normenkontrollverfahren angestrengt hätten.