Protokoll der Sitzung vom 29.01.2020

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach, Quatsch!)

weil Sie sich selbst geknebelt haben.

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Sie haben quasi sich selbst den Schweriner Weg auferlegt, nichts mit der AfD zu machen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Und wenn es so ist, aus guten Gründen, Herr Kollege.)

Und dann kommen Sie hier mit so hanebüchenen Geschichten und wollen uns erzählen, wieso Sie diesen Antrag ablehnen. Da kommen Sie mit, das ist „ein Taschengeld“, wir „täuschen die Leute“, und vergleichen das Ganze noch mit der Herdprämie.

Und jetzt zurück zu den Fakten. Noch mal: 29.468 Personen Pflegegrad 2, 11.861 Pflegegrad 3, 3.467 Pflegestufe 4, 671 Pflegestufe 5. Das sind Personen, die werden jetzt schon häuslich von Angehörigen zu Hause gepflegt, und für die wäre dieses Geld ein Anerkennungsbeitrag, ein zusätzlicher Beitrag, ein zusätzlicher Anerkennungsbeitrag, den Sie diesen Leuten verwehren wollen, meine Damen und Herren. Sie, DIE LINKE, sagen, wir haben für diese Menschen nichts übrig, die zu Hause ihre Angehörigen pflegen, die haben dieses Geld nicht verdient, meine Damen und Herren. Und ich finde, das sollten alle Bürger draußen in MecklenburgVorpommern auch genau so wissen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Auch mein Schwiegervater, den ich pflege zu Hause, oder was?)

Und dann noch mal zurück, weil er gesagt hat, Kostenverschiebung et cetera.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Oder mein Sohn, den ich zu Hause pflege?)

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Über die Pflegekasse finanziert die Pflegekasse zu Hause pflegende Angehörige indirekt mit einem Höchstbetrag von 901 Euro. Wenn diese Personen ins Pflegeheim gehen, dann kostet das 2.005 Euro.

(Torsten Renz, CDU: Das sagten Sie schon mal.)

Da ist eine Entlastung bei der Pflegekasse und eine Entlastung bei der Familie, meine Damen und Herren. Wenn Sie davor die Augen verschließen bei dem drohenden Zustand, den wir haben werden – wie gesagt, 110.000 Pflegebedürftige im Jahr 2035, das ist die Prognose –, dann gute Nacht, meine Damen und Herren! – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Gute Nacht!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer Zuwendung für die nicht erwerbsmäßige Pflege eines Angehörigen zur Förderung der Pflegebereitschaft auf Drucksache 7/4209.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung

des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4209 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Gegenstimmen aller anderen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4209 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“, auf Drucksache 7/4292.

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Errichtung eines Sonder- vermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ (Strategiefonds- Errichtungsgesetz – StratG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4292 –

In der 75. Sitzung des Landtages am 13. November 2019 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie haben „Hört, hört!“ vergessen, Herr Kollege!)

Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hört, hört!)

wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 58 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.

Zunächst hat das Wort für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Grimm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe eben mal auf das Programm von heute geschaut und festgestellt, das ist jetzt schon der fünfte Gesetzentwurf der AfD. Da können Sie mal sehen, wie fleißig wir arbeiten.

(Tilo Gundlack, SPD: Ja, Quantität sagt aber nichts über die Qualität aus.)

Jetzt kommt die Zweite Lesung …

Einer kommt übrigens noch, also es werden sechs.

Es geht hier noch mal um den Strategiefonds – Zweite Lesung unseres Gesetzentwurfes.

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

Last Exit Strategiefonds, so möchte ich mal meine Ausführungen beginnen – die letzte Ausfahrt, die Möglichkeit

für Sie, dieses, wie ich finde, völlig überflüssige, sehr umstrittene und nach meiner festen Überzeugung

(Torsten Renz, CDU: Bei mir in der Fraktion habe ich keinen gehört, der das bestreitet, von der SPD auch nicht.)

vollkommen verfassungswidrige Gesetz auf den Schutthaufen der Geschichte zu bugsieren. Da gehört es nämlich hin.

(Torsten Renz, CDU: Ich habe von der Fraktion keinen gehört, der das bestritten hat.)

Sie werden sich an die letzte Debatte erinnern, als ich Ihnen hier vorgeworfen habe, als nämlich ein Sieggeheul erklang – die Klage der LINKEN ist vom Landesverfassungsgericht ja abgewiesen worden, da wurde also groß triumphiert, aber das ist ja viel zu kurz gedacht, es handelt sich hier nicht um einen wirklichen Sieg –, ich hatte Sie darauf hingewiesen, dass die Sache selbst, also die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, vom Landesverfassungsgericht gar nicht geprüft wurde, sondern hier ging es um die Anträge der LINKEN, die die Parlamentarier,

(Manfred Dachner, SPD: Das müssen Sie nicht dauernd wiederholen.)

die diese Klage geführt haben, in ihren parlamentarischen Rechten beschnitten sah. Und da, muss man sagen, sind die Koalitionäre doch mit einem blauen Auge davongekommen, denn nur durch eine verfassungskonforme Auslegung konnte hier verhindert werden, dass das Gericht nicht zu dem Ergebnis gekommen ist, dass hier die Rechte der Parlamentarier verletzt sind, und zwar, ich glaube, aus Artikel 22 Absatz 2 der Landesverfassung war das.

Jetzt ist es so, ich bin, wie schon ausgeführt, fest davon überzeugt, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist, und ich hätte sehr gerne, dass wir mit den LINKEN gemeinsam ein Normenkontrollverfahren angestrengt hätten.

(Torsten Renz, CDU: Kümmern Sie sich!)

Das habe ich getan.

(Torsten Renz, CDU: Kümmern Sie sich! Wir halten Sie nicht zurück.)

Mein Kronzeuge ist Herr Koplin, der gerade nicht zugegen ist,

(Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

aber ihn habe ich darauf angesprochen.