Protokoll der Sitzung vom 29.01.2020

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort der Abgeordnete Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf wurde im Oktober 2019 in Erster Lesung beraten. In meiner Entgegnung zu dem Vorschlag habe ich bereits die gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Verwerfungen dargelegt, die eine solche minimale Zahlung einer Aufwandsentschädigung und Entkopplung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bei gleichzeitigem Wegbrechen professioneller Pflegestrukturen haben würde. Denn so gut es zunächst klingt, ein Geld an alle Pflegenden auszureichen, würde es die damit verbundenen Ziele nicht erreichen können und konterkariert diese sogar. Weder die Pflegenden profitieren langfristig davon, noch können die zu Pflegenden wirklich auf Verbesserung hoffen, denn wenn eine angehörige Person im privaten Bereich für lediglich 200, 250 oder 300 Euro monatlich eine Person mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 rund um die Uhr pflegt, ist das alles andere als ein angemessener Lohn und eben keine Anerkennung für die geleistete Arbeit.

Am 29. Februar begehen wir den sogenannten Equal Care Day. Er soll ins Bewusstsein rufen, dass Frauen wesentlich häufiger unentgeltlich Arbeit leisten als Männer. Sie wuppen noch immer einen Großteil der Familien- und Sorgearbeit und treten nicht selten deshalb beruflich zurück. Frauen würden auch mit einem solchen Pflegegeld noch stärker in die Situation gedrängt werden, die Pflegearbeit zu übernehmen. Oft ist dies eine Sackgasse. Damit entgeht ihnen nicht nur ein reales Einkommen, damit bleiben sie dauerhaft auf hinterem Posten, denn der Wiedereinstieg in den Beruf wird nicht unbedingt auf gleichem Niveau erfolgen und der berufliche Aufstieg weiter erschwert.

Auch bei der Rente stecken die Pflegenden, die – ich betone es noch einmal – oftmals Frauen sind, deutlich zurück. Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sollen laut dem vorliegendem Vorschlag einen Deal eingehen und sich der Pflege von Angehörigen vollständig widmen. Im Gesetzentwurf steht, ich zitiere, „dass“ – wörtlich – „eine vom Pflegebedürftigen benannte …person … Landespflegefördergeld ausbezahlt bekommt, wenn die erforderliche Pflege für den Pflegebedürftigen durch diese Pflegeperson sichergestellt wird“. Was um Himmels willen blüht den pflegenden Angehörigen da nach dem Willen der AfD?

Schauen wir uns die Pflegegrade an und welche Intensität der Pflege sie erfordern. Jede Person ab Pflegegrad 1 ist pflegebedürftig. Das Landespflegegeld soll laut Gesetzentwurf ab Pflegegrad 2 gelten. Dieser bedeutet, die Person ist in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt, zwei- bis dreimal täglich auf Unterstützung angewiesen. Pflegegrad 3 bedeutet schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die oder der Pflegebedürftige benötigt in den meisten Bereichen Unterstützung. Pflegegrad 4 wird als schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit definiert. Pflegebedürftige sind rund um die Uhr auf Hilfe durch eine Pflegefachkraft oder einen pflegenden Angehörigen angewiesen.

Pflegegrad 5 ist schließlich der höchste Pflegegrad und steht für die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Körperpflege und Nahrungsaufnahme müssen komplett übernommen werden. Betroffene sind auf psychosoziale Unterstützung angewiesen, da sie auch bei kognitiven Aufgaben wie Wahrnehmung, Motorik und Orientierung stark eingeschränkt sind. Zudem ist spezielle medizinische Versorgung notwendig.

Spätestens, sehr geehrte Damen und Herren, bei Pflegegrad 3 bedeutet Pflege einen Rundumjob, Pflegegrad 5 ist dann mit höchsten pflegerischen Anforderungen verbunden. In den meisten Fällen müssen die pflegenden Angehörigen dafür also Berufstätigkeit und Ehrenamt aufgeben, sonst wäre das nicht zu realisieren, und am besten noch eine Fachkraft auf dem Gebiet der medizinischen Pflege sein.

Wen möchten Sie hier ins Bockshorn jagen? Die Pflegenden, die mit einem Taschengeld getäuscht und erkauft werden sollen, oder sich selber, weil Sie sich als eine Partei entblößen, die staatliche Verantwortung komplett abgeben und diese an die Familien abschieben möchte? Aber das ist – schaut man hinter die Kulissen – Ihr gesellschaftspolitisches Vorhaben: den Ordnungsstaat ausdehnen, gleichzeitig den Sozialstaat schwächen. Im Übrigen werden Landesmittel gebunden, die für den Erhalt und die Weiterentwicklung der professionellen Pflegestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern wichtig sind. Es würde also eher Stagnation und Abbau bedeuten als eine tatsächliche Pflegeförderung.

Pflege soll vielmehr Hand in Hand gehen. Pflegeformen – häusliche, ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege – sowie auch verschiedene Wohnformen sollen modulartig für jeden Fall individuell greifen können. Wir wollen weder eine pflegerische Versorgung ausschließlich durch pflegende Angehörige noch, dass alle Pflegebedürftigen stationär aufgenommen werden müssen, sondern ein ausgewogenes, ineinandergreifendes System für die Pflegebedürftigen, auf sie zugeschnitten, und für pflegende Angehörige.

Es ist ein ganz schlechtes Signal, den Familien den Schwarzen Peter zuzuschieben und sie mit einem Taschengeld von Strukturen und Ansprüchen abzukoppeln, so, wie es die AfD fordert. Anerkennung sieht anders aus. Häusliche Pflege muss anerkannt und pflegende Angehörige müssen deutlich besser unterstützt werden, und zwar durch professionelle Pflegestrukturen, Entlastungsangebote und finanzielle Unterstützung, die pflegende Angehörige vor einer sozialen Abwärtsspirale schützen.

Wo wir hinmüssen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine an der Elternzeit orientierte Pflegezeit. Nach aktueller Gesetzeslage haben Beschäftigte bei Pflegefällen in der Familie Anspruch auf sofortige Freistellung von der Arbeitspflicht für maximal zehn Arbeitstage. Grundlage ist das Pflegezeitgesetz. Des Weiteren besteht bei einem familiären Pflegefall ein Anspruch auf unbezahlte, vollständige oder teilweise Befreiung beziehungsweise Arbeitszeitverringerung für maximal sechs Monate.

Hier müssen wir ansetzen und die Pflegezeit nicht unbezahlt, sondern mit am Gehalt der letzten Monate orientierten Lohnersatzleistungen ausstatten und den Zeitraum deutlich verlängern. Pflegende sollten aus unserer

Sicht mehrere Monate, am besten 12 bis 36 Monate, bezahlt freigestellt werden können, mit Anspruch auf Rückkehr an den Arbeitsplatz. Diese Zeit könnte auch unter Familienmitgliedern aufgeteilt werden. Das Pflegezeitgeld soll sich an den letzten Monatsgehältern der Pflegeperson orientieren. Die Pflegezeit soll für die Rente angerechnet werden.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aha!)

Sollte die erste Phase der Pflegezeit maximal erreicht sein, kann der Staffelstab an eine nächste nahestehende Person weitergereicht werden oder in Abstufungen weiter erfolgen. Unternehmen tragen nach diesem Model die gesellschaftliche Verantwortung mit, denn Pflege ist nicht nur Sache der Partnerin, des Partners oder des Kindes. Entlastung für Familien ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Auf der Suche nach Möglichkeiten der Umsetzung für eine bezahlte Pflegezeit sind wir auf Initiativen gestoßen, die dies bereits fordern, so der Unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf der Bundesregierung, kurz BAGSO, der im Juni 2019 in seinem ersten Bericht hierzu Empfehlungen formulierte. Im Übrigen, Franz Müntefering ist hier der Vorsitzende. Diese Empfehlungen sind aufzugreifen aus unserer Sicht und in politisches Handeln umzuwandeln, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Bei all dem müssen die außerhäuslichen Pflegestrukturen weiter gefördert und ausgebaut werden, denn nicht jede und jeder Pflegebedürftige hat Angehörige vor Ort, die bereit und fähig sind, die häusliche Pflege zu übernehmen. Und niemand darf gezwungen sein, dafür die Arbeit aufzugeben. Ziel ist, dass die Menschen Wahlmöglichkeiten haben, ob Sie selber pflegen, sich für bestimmte Bereiche oder Phasen Unterstützung für die Pflege holen oder die Pflege zum größtem Teil oder ganz in professionelle Hände geben möchten. Das alles muss möglich sein in unserer Gesellschaft, und da wollen wir hin.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf erinnert doch zu sehr an die sogenannte Herdprämie, die als Betreuungsgeld an Familien ausgezahlt wurde, wenn das Kind von einem Elternteil zu Hause statt in der Kita betreut wurde. Wer blieb zu Hause? Richtig, meist die Mütter.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Richtig!)

Hatte das Modell Erfolg? Nein, es wurde nach zwei Jahren mit Pauken und Trompeten in die Wüste geschickt. Das machen wir auch mit Ihrem Gesetzentwurf. Wir lehnen ihn ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Torsten Renz, CDU: Der letzte Vergleich hat mir überhaupt nicht gefallen.)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort die Abgeordnete FriemannJennert.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sicherung pflegerischer Strukturen ist in Mecklenburg

Vorpommern spätestens seit der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ aus der vergangenen Legislaturperiode ein bestimmendes politisches Thema in unserem Land. Darin sind wir uns wohl einig. Bis 2040 werden in den meisten Landkreisen unseres Bundeslandes mehr als ein Drittel der Menschen über 67 Jahre alt sein. Diese Zahlen haben natürlich massive Auswirkungen auf die Pflegekassen, die Fachkräftesituation, auf die betroffenen Familien und die Beschaffenheit der Arbeitswelt, wenn ich das Stichwort „Vereinbarkeit“ einmal nennen darf.

Es ist richtig, dass die ASMK 2019 in Rostock einstimmig den Bund aufgefordert hat, Maßnahmen zur Abmilderung von finanziellen Einbußen Betroffener bei der Pflege von Angehörigen zu ergreifen. Schon heute hat sich die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in MecklenburgVorpommern deutlich erhöht und die Auswirkungen des demografischen Wandels sind vielerorts spürbar. Mit fünf Prozent Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung nehmen wir bundesweit einen Spitzenplatz ein.

Dass wir hier in den nächsten Jahren einen zunehmenden Bedarf an qualifizierten Pflegekräften und einer verantwortungsvoll gestalteten Pflege haben, ist unbestrittener Konsens und sicherlich keine neue Erkenntnis. Es liegt auf der Hand, dass wir uns zur Deckung des Fachkräftebedarfes beispielsweise auch um Arbeitskräfte aus dem Ausland bemühen müssen. Und sicher ist auch, dass wir diesen Herausforderungen mit aller Entschiedenheit begegnen.

Zu nennen ist in erster Linie die Gesetzgebung des Bundes in Form der Pflegestärkungsgesetze sowie deren Umsetzung auf Landesebene durch die Novellierung des Landespflegegesetzes im Dezember 2018. Vordergründig ging es uns darum, den Pflegesektor insgesamt zu entlasten und die Kommunen bei der Steuerung, der Koordination und bei der Kooperation von Beratung und Pflege zu unterstützen.

Und wenn ich da gleich noch auch einhaken darf, unabhängig von den volkswirtschaftlichen Verwerfungen, die auch ich in Ihrem Gesetzesentwurf sehe, möchte ich warnen vor der Verschiebung der Verantwortung nur auf die Familienangehörigen. Durch das Pflegestärkungsgesetz II haben Pflegebedürftige, deren Pflege im häuslichen Bereich stattfindet, beispielsweise einen Entlastungsanspruch von 125 Euro im Monat zur Unterstützung im Alltag.

Pflegepolitik, meine Damen und Herren, ist in weiten Teilen Kommunalpolitik, da Pflege in den Kommunen stattfindet und sich ein Großteil der Menschen wünscht, so lange wie möglich in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld alt zu werden. Daher ist es richtig, dass Kommunen nunmehr ein Initiativrecht zur Etablierung von Pflegestützpunkten haben – ich meine, 18 haben wir bereits –, die trägerübergreifend als Beratungs- und Anlaufstellen für Betroffene fungieren.

Ebenso haben wir eine neue Form der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe geschaffen. Diese liegt mir sehr am Herzen, da es den meisten Pflegebedürftigen doch nicht nur darum geht, rein pflegerische Leistungen zu erhalten, sondern darum, konkrete persönliche Unterstützung im Alltag zu erfahren. Dabei geht es nicht darum, formelle Pflegestrukturen auf das Ehrenamt abzuwälzen, sondern gezielt darum, bürgerschaftliches Engagement zu fördern

und Älterwerden in Mecklenburg-Vorpommern würdevoll und praxisnah zu organisieren. Damit entlasten wir auch Familien, die ohnehin durch den Wandel der Arbeitswelt oftmals nicht regelmäßig vor Ort sein können.

Der Abschlussbericht der Enquetekommission hatte bereits festgestellt, dass der Eintritt in das Rentenalter bei vielen Menschen ein großes Potenzial für bürgerschaftliches Engagement bietet, und mit der Betreuungsangebotelandesverordnung möchten wir genau dieses Potenzial für ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe nutzen.

Nach meiner Überzeugung sind niedrigschwellige Angebote zielführend, um die Betreuung und die Pflege ehrenamtlich zu unterstützen. Und im Landkreis Ludwigslust gibt es ja dieses Projekt der Pflegelotsen, und die sind ja in vielen Orten dort auch schon etabliert. Damit wird die Qualität der Pflege in den Kommunen anhand klar definierter Kriterien gesichert. Eine Aufwandsentschädigung wird gewährt und der Versicherungsschutz für die Ehrenamtlichen wird ebenso abgedeckt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Pflege ist vielfältig und muss in einer individualisierten Gesellschaft eben auch eine große Bandbreite an Pflege- und Versorgungsmöglichkeiten beinhalten. Diese reichen zum Beispiel über die bewährten und wohnortnahen Pflegestützpunkte, Kurzzeitpflege als besonders niedrigschwelliges Angebot, betreutes Wohnen, Mehrgenerationenhäuser, ambulante Pflege zu Hause oder ebenso die stationäre Pflege.

Gleichzeitig müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die derzeitigen Versorgungsstrukturen in MecklenburgVorpommern weiterhin sehr unterschiedlich ausgeprägt sind. Mit der im November 2017 in diesem Haus beschlossenen Weiterentwicklung der Pflegesozialpläne hin zu seniorenpolitischen Gesamtkonzepten haben wir darauf hingewirkt, dass kommunale Strukturen an die bestehenden Herausforderungen angepasst werden. Wir verfolgen dadurch einen höchst interdisziplinären Pflegeansatz, da Pflege viel mehr als nur schlichte pflegerische Versorgung bedeutet, und wir unterstützen auch hier Kommunen bei der Bewältigung der Herausforderung Pflege. Seniorenpolitische Gesamtkonzepte sollen beispielsweise Themen wie barrierefreies Wohnen und Wohnungsumfeld, Mobilitätsangebote, Versorgung mit Sach- und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, Teilhabe- und Unterstützungsangebote für Angehörige oder Maßnahmen zur Gesundheits-, Hospiz- und Palliativversorgung aufgreifen.

Meine Damen und Herren, an den aufgezeigten Schwerpunkten können Sie unschwer erkennen, dass wir in der Pflegepolitik in dieser Legislatur weitreichende Entscheidungen getroffen haben, die ihre Wirkungen entfalten werden. Die Einführung eines Landespflegegeldes, wie von der AfD-Fraktion vorgeschlagen, würde dauerhaft mindestens 116 Millionen Euro verursachen. Schon in den Haushaltsberatungen haben Sie hier einen Antrag gestellt und als Deckungsquelle die Ausgleichsrücklage aus der allgemeinen Finanzverwaltung benannt.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Stimmt, die haben Sie ja auch schon aufgebraucht.)

Ihren Antrag mussten wir aufgrund der Nichtfinanzierungsmöglichkeit ablehnen und so werden wir es heute

auch mit diesem Gesetzentwurf halten. Wir vertrauen weiter auf den von uns eingeschlagenen Weg. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Für die Fraktion der AfD hat noch einmal das Wort der Abgeordnete de Jesus Fernandes.

Wertes Präsidium! Werte Abgeordnete! Niemand will doch bestehende Strukturen abschaffen oder, wie es ein Linker sagen würde: Niemand hat die Absicht, bestehende Strukturen abzuschaffen. Und das hat in der Tat keiner. Dieser Antrag ist ein Ergänzungsantrag, und mehr ist es auch nicht. Niemand hat die bestehenden Strukturen kritisiert, und in dem Antrag steht eben auch nichts drin, diese abzuschaffen. Das ist völlig am Thema vorbei, völlig an unserem Antrag vorbei, was wir hier am Mikrofon gehört haben.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Und dann kommen Sie auf die Fachkräfte zurück. Das habe ich ja erwähnt, dass wir jetzt schon einen Fachkräftemangel haben, einen eklatanten Fachkräftemangel in der Pflege. Aber der Weg, den hier die CDU gehen will, mit dem Wirtschaftsministerium Fachkräfte dann quasi in Hanoi zu finden – oder zumindest potenzielle Anwerber, die eine Ausbildung machen können in diesem Bereich –,

(Maika Friemann-Jennert, CDU: Die kommen auch manchmal aus England oder aus Europa oder so.)

dafür extra ein Büro in Hanoi einrichten, mit Flugreisen, mit Personal, wo die Auswahl allerdings inländische Leute machen, die mit uns gar nichts zu tun haben, die Endauswahl – also wofür haben wir überhaupt dieses Büro? Wofür wird da Geld zum Fenster rausgeschmissen, meine Damen und Herren? Dass das anders geht, hat das Klinikum in Schwerin gezeigt, Helios. Die haben einfach selbst Initiative ergriffen und haben sich einfach dort mexikanische Kräfte geholt, Fachkräfte, fertig ausgebildete Kräfte.

(Zuruf von Maika Friemann-Jennert, CDU)

Die können das ganz alleine. Da ist ein Wille gewesen, da war auch ein Weg. Da brauchen wir kein Büro in Hanoi.

Und jetzt zu den LINKEN: Also, Herr Koplin, ganz im Ernst, ich habe es auch schon mal gesagt, wir wissen, dass Sie unseren Anträgen nicht zustimmen dürfen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach, Quatsch!)