Der Bericht kommt also noch und dann obliegt es auch der KEF zu entscheiden, ob ein Meldedatenabgleich verhältnismäßig ist. Das heißt, diese Abgleiche können auch durchaus ausgesetzt werden. Um dieses Prozedere zu bewerten, erscheint es uns durchaus sinnvoll, die Berechnungen und die Empfehlungen der KEF abzuwarten.
Zudem ist abzuwägen, inwiefern der Verwaltungsaufwand und auch die Wirkung dieses Prozederes auf die Beitragszahler/-innen mit dem Zweck im Verhältnis stehen, mehr Rundfunkbeiträge einzunehmen und die natürlich auch zu Recht geforderte Beitragsgerechtigkeit herzustellen. Das ist eine kleine Gratwanderung. Und die kritische Debatte in Bezug auf den Meldedatenabgleich ist aus meiner Sicht auch sehr gut nachzuvollziehen. Bei uns wird generell hinterfragt, ob diese Regelmäßigkeit wirklich notwendig ist, denn eigentlich sollten die Erhebungsbefugnisse des Beitragsservice eher reduziert als erweitert werden.
Grundsätzlich – und das will ich an dieser Stelle auch noch mal sagen – setzt sich die Fraktion DIE LINKE für einen bürgerfreundlichen und bürgernahen öffentlichen Rundfunk ein, und säumige Gebührenzahler/-innen sollten auch nicht wie Kriminelle, sondern wie Kundinnen und Kunden eines Dienstleisters behandelt werden, auch in Zukunft. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Ich finde es schon richtig und wichtig, bei dieser Gelegenheit auch mal das Grundsätzliche zu diskutieren,
wenn es denn um den Rundfunkbeitrag, von nicht wenigen auch als Zwangsgebühr empfundene, monatlich zu zahlende indirekte Steuer, kann man ja fast sagen, geht, gerade weil auch immer mehr Bürger in Deutschland oder Mecklenburg-Vorpommern ein Problem haben mit dem öffentlichen Rundfunk, wie öffentlich-rechtlicher Rundfunk, so, wie er derzeit arbeitet. Und nicht wenige schauen da auch etwas neidisch nach Westen, nämlich ins Vereinigte Königreich, wo die Regierung Johnson ja nun auch gerade dabei ist, den dortigen öffentlichrechtlichen Rundfunk einmal ein bisschen unter die Lupe zu nehmen und an dem System an sich das eine oder andere justieren zu wollen.
Das wäre hier auch in Deutschland angebracht, denn die Zeiten, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Meinungsvielfalt des ganzen Volkes und aller politischen Lager abgebildet hat, sind ja nun längst vorbei. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist herabgesunken zu einer Propagandamaschine des Establishments, nicht mehr und nicht weniger. Das ist leider so, auch wenn das „Nordmagazin“ noch so toll ist.
Das ist ja nur eine Sendung unter sehr, sehr vielen, und da findet sich dann sicher auch adäquater Ersatz unter anderen Bedingungen.
Aber es ist doch nun mal ein Faktum, es ist doch nun mal ein Faktum, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht erst seit Kurzem, sondern schon seit längerer Zeit die Gräben in Deutschland vertieft – ich darf da nur an den jüngsten Vorfall erinnern, das sogenannte „Omagate“ – oder auch international Gräben aufreißt, wenn die „Tagesschau“ zum Beispiel behauptet, der Staat Israel wäre nicht in der Lage, dem Holocaust anständig zu gedenken.
Das sind keine Schnitzer oder keine zufälligen Vorkommnisse, das sind systemische Probleme, und deswegen muss man an das System insgesamt ran. Und da reicht es auch nicht, jetzt hier diesem an sich, für sich genommen sicherlich guten Gesetzentwurf zuzustimmen, sondern man sollte dann wirklich mal schauen, ist der öffentliche Rundfunk in dieser Form, wie er derzeit existiert, überhaupt noch zeitgemäß und der politischen Lage und den politischen Gegebenheiten in Deutschland entsprechend. Ich glaube, nicht. Viele andere Leute sehen das auch so, weswegen ja auch der Widerstand wächst gegen das GEZ-System und weiter wachsen wird. – Danke.
(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Vincent Kokert, CDU: Keine Diskussion vor der Präsidentin!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Die Wahrnehmung unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist doch sehr unterschiedlich. Und ich glaube, was mein Vorredner hier vorgetragen hat, ist keine weitverbreitete Meinung.
Jedenfalls finde ich diese Wahrnehmung, hier von einer „Propagandamaschine des Establishments“ zu sprechen, also sehr, sehr merkwürdig, möchte ich mal hier anmerken.
Ich schließe mich hier ausdrücklich meinen Vorrednern Herrn Reinhardt und Frau Kröger an, die ihre Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Vertretung oder die Anerkennung dieses Konstrukts auch hier ausdrücklich noch mal befürwortet haben. Das tun wir auch, wir stehen voll dahinter. Und es ist für uns auch ein Ausdruck eines kooperativen Föderalismus, dass der Vollzug von Landesrecht nach einheitlichen Maßstäben sinnvoll ist dort, wo es halt die Bürger in der ganzen Bundesrepublik gleichermaßen betrifft. Und das wird nun mal durch einen Staatsvertrag gewährleistet.
Und wir finden es als SPD-Fraktion sehr gut, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden so bewertet hat, wie das der Fall ist. Hier geht es um die
Erhebung von Rundfunkgebühren vor allen Dingen bei Zweitwohnungen. Das war bei uns sehr, sehr umstritten, da haben wir viel drüber diskutiert. Deswegen finde ich es sehr gut, dass in diesem Zusammenhang das hier wieder geradegezogen wird.
Ansonsten werden wir diesen Gesetzentwurf überweisen und ihn noch ausführlicher diskutieren. Und deswegen, es ist hier ein paar Mal gesagt worden, wir stimmen zu oder wir stimmen nicht zu, aber wir müssen den, glaube ich, erst mal im Ausschuss behandeln. Er wird also überwiesen. Und meine Fraktion wird das in jedem Fall positiv begleiten, weil der Schwerpunkt dieses Gesetzentwurfes unsere volle Unterstützung hat. – Vielen Dank.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/4613 zur Beratung an den Innen- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? –
Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und LINKE, bei Gegenstimmen durch die fraktionslose Abgeordnete – Herr Arppe, ich habe Sie leider eben nicht gesehen –
sowie Ablehnung durch den fraktionslosen Abgeordneten, teilweise Ablehnung durch die Fraktion der AfD sowie teilweise Enthaltung durch die Fraktion der AfD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften, Drucksache 7/4614.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erste Lesung) – Drucksache 7/4614 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin ja heute Morgen schon mal so ein bisschen angesprochen worden oder Vormittag, dass wir zurzeit doch relativ viel zu tun haben. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich sagen, ich glaube, wie sich das Land Mecklenburg
Vorpommern auf der Grünen Woche präsentiert hat, den Waldbesitzerabend durchgeführt hat und auch die vielen, vielen Gespräche, die hinter den Kulissen dort stattgefunden haben, hat sich das Land MecklenburgVorpommern in Berlin, glaube ich, hervorragend präsentiert.
Und ich möchte mich an dieser Stelle auch bei allen Abgeordneten, die da waren, aber insbesondere auch bei den Unternehmen, bei den Verbänden und sonstigen Einrichtungen sehr herzlich bedanken für das, was dort gezeigt worden ist.
Und selbstverständlich hat das Thema der Afrikanischen Schweinepest dort eine große Rolle gespielt. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber die Meldungen, die jeden Tag irgendwie doch näher an Deutschland heranführen, machen uns große, große Sorgen. Ich will an dieser Stelle auch betonen, das Land Mecklenburg-Vorpommern arbeitet seit 2009, seit 2009 an Strategieplänen zur Bekämpfung, zur Beseitigung dieser hoch ansteckenden und tödlich verlaufenden in der Regel Tierseuche. Seit 2009! Und ich glaube, dass wir auch gut vorbereitet sind, aber wenn der Fall eintritt, wird es zu ganz erheblichen Schäden führen. Und wenn Sie die aktuellen Hinweise ernst nehmen, wir sind 12 Kilometer vor der Grenze in Sachsen herangerückt, wir haben noch 20 Kilometer bis nach Brandenburg, und Mecklenburg-Vorpommern Luftlinie sind noch 120 Kilometer,
Und im Gesetzentwurf wird Ihnen gleich auch deutlich werden, warum wir das hier machen. Und deswegen ist es das Thema. Und ich glaube auch, dass die Bedrohungslage im Übrigen dramatisch ist, dramatisch ist, und das ist keine Übertreibung. Ich glaube auch, dass es längst keine Frage mehr ist, wann, sondern ob es uns trifft und wann es so weit sein wird.