man kann das natürlich auch so machen, dass man ihnen sagt, wir müssen hier den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf ein Mindestmaß, eigentlich wollen Sie ihn ja abschaffen, wenn man das ganz ehrlich hier merkt. Das ist schön, dass Sie das bestätigen. Das kann ich mir bei Ihnen auch gut vorstellen. Dann müssen Sie den Leuten im Land aber auch sagen, was das heißt.
Das heißt zum Beispiel, dass das beliebteste Nachrichtenmagazin in Deutschland, das „Nordmagazin“, dann nicht mehr ausgestrahlt wird.
Das müssen Sie den Leuten dann hier auch so deutlich sagen. Und Sie müssen dann den Leuten auch sagen,
dass es Serien wie „Tatort“, „Polizeiruf“ oder möglicherweise wichtige Sportveranstaltungen im öffentlichrechtlichen Fernsehen nicht mehr gibt.
Über das Finanzierungssystem, da gibt es bei uns in der Tat Diskussionen auch in der CDU. Sie müssen da aber nicht die WerteUnion heranziehen, Herr Lerche. Ich glaube, Herr Mitsch ist nicht mal in seinem Kreisvorstand und auch nicht als Delegierter zum Bezirksparteitag gewählt worden, insofern spricht er, glaube ich, kaum für die CDU.
Am Ende glaube ich, der AfD geht es darum, den öffentlichrechtlichen Rundfunk abzuschaffen. Wir sagen da ganz klar, nein.
Wir stehen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Gerade in einer Zeit, wo es irgendwie, wo die Wahrheit irgendwie jeder für sich deuten kann, wo wir mit Fake News arbeiten, stehen wir zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ihnen geht es doch am Ende nur darum, dass die Leute möglichst auf Ihre wenigen Informationsquellen, die Sie selber zur Verfügung stellen, reduziert sind und Ihnen immer mehr auf den Leim gehen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist wieder dieses Gefühl, wenn man vorne steht und sagt, ich dachte, wir reden über was ganz anderes, also über das, was der Minister hier angesprochen hat, als er die dreiundzwanzigste Änderung ja darin eingeführt hat sozusagen.
(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE – Andreas Butzki, SPD: Vorwärts immer! – Wolfgang Waldmüller, CDU: Genauso ist es! Die AfD nimmt ihren Lauf!)
Der Kollege Reinhardt hat, glaube ich, alles dazu gesagt, deshalb will ich das jetzt auch nicht unbedingt wiederholen.
Nicht nachzuvollziehen ist die ablehnende Haltung an dieser Stelle, denn es ist doch eine gute Nachricht, dass Inhaber/-innen von Nebenwohnungen nun befreit werden können. Und gut ist auch, dass der Kreis der befreiungsberechtigten Personen auf Ehepartner/-innen und Lebenspartner/-innen erweitert wurde.
In der Novelle des Staatsvertrages wird auch geregelt, dass der Beitragsservice keine Adressen privater Personen mehr kaufen darf. Und auch das begrüßen wir ausdrücklich.
Allerdings, und da kommt das kleine „Aber“, wir sprachen eben über Parteien, in denen es unterschiedliche Meinungen gibt. Herr Reinhardt, das ist überraschenderweise bei uns auch manchmal so.
Deshalb gibt es bei uns eine sehr rege Diskussion zum sogenannten Meldedatenabgleich, der ja nun, wie Herr Minister schon sagte, ab 2022 alle vier Jahre ermöglicht werden soll. Der Hintergrund ist, für alle, die es nicht wissen: Über einen Meldedatenabgleich werden beitragspflichtige Inhaber/-innen von Wohnungen identifiziert, die bisher den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt haben.
2018 fand der letzte Abgleich der Meldedaten statt und führte dazu, dass 3,3 Millionen Anfragen an Wohnungsadressen verschickt wurden. Abgeschlossen ist dieser Prozess noch nicht, aber bisher wurden circa 600.000 neue Beitragszahler/-innen identifiziert. Und die Summe, Herr Minister, nannten Sie auch schon: Man rechnet in den Ländern mit Zusatzeinnahmen von ungefähr 100 Millionen Euro jährlich, also schon eine ordentliche Summe. Dies entspricht umgerechnet auf den monatlichen Rundfunkbeitrag einem Anteil von ungefähr 25 Cent.
Allerdings, soweit ich weiß, warten wir noch auf den Bericht der Finanzkommission, der im Februar kommen soll. Der KEF-Bericht ist noch nicht da – nein –, Herr Minister nickt, gut, dann habe ich da nichts verpasst.
Der Bericht kommt also noch und dann obliegt es auch der KEF zu entscheiden, ob ein Meldedatenabgleich verhältnismäßig ist. Das heißt, diese Abgleiche können auch durchaus ausgesetzt werden. Um dieses Prozedere zu bewerten, erscheint es uns durchaus sinnvoll, die Berechnungen und die Empfehlungen der KEF abzuwarten.