Mit circa 8 Milliarden Euro ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk überfinanziert, vor allem im Hinblick auf eine Grundversorgung – und ich betone, Grundversorgung – an Informationen.
Grundversorgung, Herr Krüger, ist ganz einfach, dass ich mit den Nachrichten, mit dem aktuellen Geschehen in der Welt und in Deutschland konfrontiert werde. Das ist eine Grundversorgung. Punkt, aus!
Und jetzt mache ich meine Rede weiter. Sie haben nachher noch Zeit. Sie können eine Kurzintervention machen. Kommen Sie nach vorne, geben Sie dort qualifizierte Sachen von sich!
Es gibt Gutachten zur 2013 eingeführten Haushaltsabgabe von zum Beispiel Staatsrechtler Professor Dr. Christoph Degenhart auf Verfassungswidrigkeit,
auch nach Auffassung des Hamburger Verfassungs- und Völkerrechtlers Ingo von Münch. Dieser ehemalige Kultur- und Wissenschaftssenator von Hamburg appelliert an Abgeordnete von Landtagen, nicht zuzustimmen. Er sprach: „Es wäre eine Sternstunde des Parlamentarismus,“
„wenn wenigstens eines unserer Landesparlamente den Mut besäße, dem … Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen und damit dessen Inkrafttreten zu verhindern.“
Die Haushaltspauschale ist laut Ingo von Münch „ein unverständlicher Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers“. Bürger, die lediglich Radio hören würden und keinen Fernseher besitzen, würden dennoch gezwungen werden, sowohl Hörfunk als auch Fernsehen zu finanzieren. „Hierin liegt ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit,“
Allerdings, wir haben ja dieses Jahr das, oder im letzten Jahr, das Urteil vom Bundesverfassungsgericht, das aktuelle zurzeit, gehabt und deswegen haben wir ja heute hier auch den Antrag, dass wir hier einer Änderung zustimmen sollen. Aber die Auffassungen von den Staatsrechtlern gehen in der Hinsicht eben weiter und man kann gespannt sein, was da noch in der Zukunft alles kommt.
Weiterhin sagte von Münch, man dürfe „die Abgeordneten daran erinnern, dass sie gemäß den Verfassungen ihrer Länder Vertreter des ganzen Volkes sind, aber nicht Vertreter der Rundfunkanstalten“.
Sie sagen „aha“, Herr Waldmüller. Aber auch Teile der CDU fordern dieses, wie man am 4. Januar 2020 bei der WerteUnion lesen konnte.
Unter der Überschrift „Kosten- und Programm-Exzesse der öffentlich-rechtlichen Sender spalten die Gesellschaft“ …
… fordert sie einen neuen Rundfunkstaatsvertrag mit folgenden Änderungen: Ausschluss teurer Lizenzgebühren, Abschaffung der Haushaltsabgabe, Verpflichtung der Sender auf paritätische Repräsentation aller in den Parlamenten vertretenen Parteien
Weiterhin fordert die WerteUnion: Deckelung der Rundfunkgebühren auf etwa die Hälfte des aktuellen Beitrags,
Verpflichtung der Sender auf marktübliche Gehälter für ihre Mitarbeiter und Verzicht auf hohe Pensionen.
Also, liebe CDU-Kollegen, nehmt zur Kenntnis, was Alexander Mitsch und seine Kollegen von der WerteUnion da so fordern!
Lasst uns gemeinsam für eine umfassende Rundfunkreform, eine Rundfunkreform im Sinne der Mehrheit unserer Bürger kämpfen! Stimmen wir diesem Antrag jetzt nicht zu!
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Renz, CDU: Deswegen, das spricht für die Überweisung! Das spricht für die Überweisung jetzt!)
es geht um zwei Punkte in diesem Wip – einmal darum, dass Leute, die mehrere Wohnsitze haben, zum Beispiel, weil sie auf Montage arbeiten, und auch noch eine Nebenwohnung unterhalten, nur noch einmal zum Rundfunkbeitrag herangezogen werden, und einmal um den Punkt, dass die Meldepflichten und dass der Meldeabgleich zwischen dem Beitragsservice und den Einwohnermeldeämtern verbessert werden und kontinuierlich werden. Das ist schon alles, worum es hier in diesem Gesetzentwurf geht.
Man kann das natürlich so machen, wie Sie das hier vorschlagen, Herr Lerche. Man kann natürlich jetzt sagen, wir stimmen als AfD diesem Änderungsantrag oder diesem Staatsvertrag nicht zu. Das bedeutet also, dass die AfD dagegen ist, dass zum Beispiel Bauarbeiter, die auf Montage sind, dort eine Zweitwohnung haben, weiterhin zweimal Rundfunkbeitrag zahlen sollen.