Protokoll der Sitzung vom 29.01.2020

eine Chance für die soziale Marktwirtschaft statt für sozialistische Meinungsdiktatur.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE – Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Torsten Renz, CDU)

Mit circa 8 Milliarden Euro ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk überfinanziert, vor allem im Hinblick auf eine Grundversorgung – und ich betone, Grundversorgung – an Informationen.

(Thomas Krüger, SPD: Was ist denn für Sie „Grundversorgung“?)

Grundversorgung, Herr Krüger, ist ganz einfach, dass ich mit den Nachrichten, mit dem aktuellen Geschehen in der Welt und in Deutschland konfrontiert werde. Das ist eine Grundversorgung. Punkt, aus!

(Tilo Gundlack, SPD: Was sind denn nach Ihrer Ansicht „aktuelle Nachrichten“?)

Und jetzt mache ich meine Rede weiter. Sie haben nachher noch Zeit. Sie können eine Kurzintervention machen. Kommen Sie nach vorne, geben Sie dort qualifizierte Sachen von sich!

(Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU – Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Torsten Renz, CDU)

Und jetzt komme ich zu meiner Rede hier.

Es gibt Gutachten zur 2013 eingeführten Haushaltsabgabe von zum Beispiel Staatsrechtler Professor Dr. Christoph Degenhart auf Verfassungswidrigkeit,

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

auch nach Auffassung des Hamburger Verfassungs- und Völkerrechtlers Ingo von Münch. Dieser ehemalige Kultur- und Wissenschaftssenator von Hamburg appelliert an Abgeordnete von Landtagen, nicht zuzustimmen. Er sprach: „Es wäre eine Sternstunde des Parlamentarismus,“

(Peter Ritter, DIE LINKE: Was man von Ihrer Rede nicht sagen kann!)

„wenn wenigstens eines unserer Landesparlamente den Mut besäße, dem … Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen und damit dessen Inkrafttreten zu verhindern.“

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Die Haushaltspauschale ist laut Ingo von Münch „ein unverständlicher Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers“. Bürger, die lediglich Radio hören würden und keinen Fernseher besitzen, würden dennoch gezwungen werden, sowohl Hörfunk als auch Fernsehen zu finanzieren. „Hierin liegt ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit,“

(Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

„das vom Bundesverfassungsgericht als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden wird.“ Zitatende.

Allerdings, wir haben ja dieses Jahr das, oder im letzten Jahr, das Urteil vom Bundesverfassungsgericht, das aktuelle zurzeit, gehabt und deswegen haben wir ja heute hier auch den Antrag, dass wir hier einer Änderung zustimmen sollen. Aber die Auffassungen von den Staatsrechtlern gehen in der Hinsicht eben weiter und man kann gespannt sein, was da noch in der Zukunft alles kommt.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Aha!)

Weiterhin sagte von Münch, man dürfe „die Abgeordneten daran erinnern, dass sie gemäß den Verfassungen ihrer Länder Vertreter des ganzen Volkes sind, aber nicht Vertreter der Rundfunkanstalten“.

Wir, die AfD-Fraktion, werden diese Worte beherzigen!

(Heiterkeit bei Tilo Gundlack, SPD – Wolfgang Waldmüller, CDU: Aha!)

Aber auch Teile der CDU …

Sie sagen „aha“, Herr Waldmüller. Aber auch Teile der CDU fordern dieses, wie man am 4. Januar 2020 bei der WerteUnion lesen konnte.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

Unter der Überschrift „Kosten- und Programm-Exzesse der öffentlich-rechtlichen Sender spalten die Gesellschaft“ …

(Torsten Renz, CDU: Wer hat das da gesagt von der WerteUnion?)

Kommt, kommt! Werde ich Ihnen gleich sagen!

… fordert sie einen neuen Rundfunkstaatsvertrag mit folgenden Änderungen: Ausschluss teurer Lizenzgebühren, Abschaffung der Haushaltsabgabe, Verpflichtung der Sender auf paritätische Repräsentation aller in den Parlamenten vertretenen Parteien

(Vincent Kokert, CDU: Das ist ja Ihr Thema, Parität!)

sowie Abdeckung des gesamten demokratischen Meinungsspektrums in politischen Nachrichten.

(Thomas Krüger, SPD: Mensch, Mensch, da haben die Ihnen aber was aufgeschrieben!)

Hört, hört!

Weiterhin fordert die WerteUnion: Deckelung der Rundfunkgebühren auf etwa die Hälfte des aktuellen Beitrags,

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Was fordern Sie denn?)

Verpflichtung der Sender auf marktübliche Gehälter für ihre Mitarbeiter und Verzicht auf hohe Pensionen.

Also, liebe CDU-Kollegen, nehmt zur Kenntnis, was Alexander Mitsch und seine Kollegen von der WerteUnion da so fordern!

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Vielleicht stellt ihr euch ja an deren Seite.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Also, Herr Lerche, was wollen Sie denn? Was wollen Sie denn?)

Vielleicht kommt ja auch dann irgendwann ein Umdenken bei Ihnen.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Was wollen Sie denn?)

Lasst uns gemeinsam für eine umfassende Rundfunkreform, eine Rundfunkreform im Sinne der Mehrheit unserer Bürger kämpfen! Stimmen wir diesem Antrag jetzt nicht zu!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Renz, CDU: Deswegen, das spricht für die Überweisung! Das spricht für die Überweisung jetzt!)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Reinhardt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Meine sehr geehrten Kollegen! Der Minister hat es ja schon gesagt,

(Heiterkeit bei Vincent Kokert, CDU: Das ist schon mal ein guter Einstieg!)

es geht um zwei Punkte in diesem Wip – einmal darum, dass Leute, die mehrere Wohnsitze haben, zum Beispiel, weil sie auf Montage arbeiten, und auch noch eine Nebenwohnung unterhalten, nur noch einmal zum Rundfunkbeitrag herangezogen werden, und einmal um den Punkt, dass die Meldepflichten und dass der Meldeabgleich zwischen dem Beitragsservice und den Einwohnermeldeämtern verbessert werden und kontinuierlich werden. Das ist schon alles, worum es hier in diesem Gesetzentwurf geht.

Man kann das natürlich so machen, wie Sie das hier vorschlagen, Herr Lerche. Man kann natürlich jetzt sagen, wir stimmen als AfD diesem Änderungsantrag oder diesem Staatsvertrag nicht zu. Das bedeutet also, dass die AfD dagegen ist, dass zum Beispiel Bauarbeiter, die auf Montage sind, dort eine Zweitwohnung haben, weiterhin zweimal Rundfunkbeitrag zahlen sollen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: So ist es!)