Protokoll der Sitzung vom 29.01.2020

Das Wort hat noch einmal für die Fraktion DIE LINKE Herr Ritter.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Frau Schwenke.)

Frau Dr. Schwenke, Entschuldigung.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Herr da Cunha, ich würde gerne auf einen Punkt noch einmal eingehen, und zwar auf die Senkung der EEGUmlage. Das ist ja aller Ehren wert, aber überlegen Sie doch bitte mal, was alleine schon in diesem Jahr und wahrscheinlich in den kommenden Jahren auch durch die Steigerung der Netznutzungsentgelte davon übrigbleibt! Es ist keine Senkung des Strompreises erfolgt,

(Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und DIE LINKE)

weder jetzt und das ist auch nicht in den nächsten Jahren zu erwarten. Das ist ja auch völlig klar! Darüber sind wir uns doch völlig einig.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Die Senkung der Netznutzungsentgelte, die solidarische Wälzung, das wäre ein wirklich substanzieller Beitrag. Ich habe mehrere noch genannt, die wir nicht alleine hier im Lande entscheiden können. Aber das könnten wir im Land mit einem Landesgesetz tatsächlich machen. Außerdem – das habe ich vorhin auch gesagt, meine Redezeit ist gleich zu Ende – die Branche redet selber schon von regionalen Strompreisen. Warum kommen wir da nicht voran? Auch das können wir nicht im Land alleine, aber hieran müssen wir weiterarbeiten. Da sind wir uns auch wirklich im Wesentlichen einig. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nun nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Innerstädtischen Gymnasiums Rostock. Herzlich willkommen hier bei uns im Landtag!

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen mit besonderem öffentlichen Bedarf des Landes MecklenburgVorpommern (Landarztgesetz Mecklenburg-Vorpommern), Drucksache 7/4300, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Drucksache 7/4645. Hierzu liegen Ihnen zwei Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 7/4666 und 7/4667 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen mit besonderem öffentlichen Bedarf des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landarztgesetz Mecklenburg-Vorpommern – LAG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4300 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses (5. Ausschuss) – Drucksache 7/4645 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 7/4666 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 7/4667 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Herr Eifler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Auf Drucksache 7/4645 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen mit besonderem öffentlichen Bedarf des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landarztgesetz Mecklenburg- Vorpommern)“ mit meinem ausführlichen schriftlichen Bericht vor.

Der Wirtschaftsausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung durchgeführt, an der elf Sachverständige teilgenommen haben. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen des Ausschusses noch einmal herzlich bei allen Sachverständigen für ihre schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen bedanken. Die Sachverständigen haben den Gesetzentwurf einhellig begrüßt und darin einen wichtigen Baustein zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich, in den ländlichen Regionen gesehen. Sie haben allerdings auch betont, dass hier noch weitere Schritte gegangen werden sollten. So wurde insbesondere empfohlen, Begleitprogramme für die Studierenden zu entwickeln, um sie auf die künftige hausärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum vorzubereiten und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, eine langfristige Bindung zur Region aufzubauen.

Des Weiteren wurde vorgeschlagen, die Weiterbildung im Land vorzusehen, um der Gefahr des Abwanderns entgegenzuwirken. Vor dem Hintergrund, dass es die jungen Ärzte von heute überwiegend in die Städte zieht, sie vorrangig in Teilzeit arbeiten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine zunehmend wichtige Rolle spielt und immer weniger junge Ärzte bereit sind, sich als Hausarzt im ländlichen Raum niederzulassen, haben die Sachverständigen unter anderem angeregt, den ländlichen Raum für junge Ärzte attraktiver zu gestalten. So wurde zum Beispiel eine Unterstützung bei der Umwandlung von den bislang noch vorhandenen Einzelpraxen in Gemeinschaftspraxen vorgeschlagen, da die jungen Ärzte von heute lieber in Gruppen arbeiteten. Von einer attraktiven Gestaltung des Bereitschaftsdienstes war ebenso die Rede wie von der Einführung der sogenannten WorkingCareer-Programme, um auch den Partnern der jungen Ärzte attraktive Beschäftigungen anbieten zu können.

Die Erreichbarkeit der Arztpraxen sowie eine attraktive Infrastruktur vor Ort, unter anderem mit Kindertagesstätten und Schulen, sowie digitale Anwendungen wurden in diesem Zusammenhang als weiterer wichtiger Punkt genannt. Insbesondere ist auch eine Zusammenarbeit zwischen dem Land, dem Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin, dem die Ärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung, die Universitäten und der Hausärzteverband angehören, und den Kommunen empfohlen. Darüber hinaus haben die Sachverständigen vorgeschlagen, gegebenenfalls die Anzahl der Medizinstudienplätze zu erhöhen, um auch zukünftig die medizinische Versorgung sicherstellen zu können.

Im Übrigen wurde darauf verwiesen, dass nicht nur im hausärztlichen Bereich, sondern auch in anderen grundversorgenden Fachgebieten ein Ärztemangel bestehe. Auch im Bereich der Zahnmedizin drohe in verschiedenen Regionen des Landes eine Unterversorgung, wie seitens der Zahnärztekammer mitgeteilt wurde.

Die Fraktion DIE LINKE hat einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf eingereicht, mit dem sie zum einen eine Erweiterung des Anwendungsbereiches auf die fachärztliche Versorgung und die Versorgung mit Apothekerinnen und Apothekern und zum anderen eine gesetzliche Festlegung der Weiterbildung der jungen Ärzte im Land sowie die Möglichkeit der Reduzierung der Strafzahlung bei Nichteinhaltung der eingegangenen Verpflichtung forderte. Der Ausschuss hat den Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt und einvernehmlich die unter Ziffer I der Beschlussempfehlung genannten Änderungen redaktioneller und rechtsförmlicher Art beschlossen.

Die Fraktion DIE LINKE hat die Annahme einer Entschließung beantragt, die insbesondere darauf abzielte, die Quotierung auf Facharzt- und Apothekerberufe auszuweiten, eine Bedarfsanalyse für ärztliches und nicht ärztliches Personal für das Land zu entwickeln, die Anzahl der Studienplätze zu erhöhen und die Tätigkeit als Arzt beziehungsweise Apotheker zu verbessern. Diesen Entschließungsantrag hat der Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.

Die Fraktionen der CDU und SPD haben die Annahme einer Entschließung beantragt, wonach insbesondere eine Evaluierung des Gesetzes unter Berücksichtigung weiterer medizinischer Fachgebiete durchgeführt werden sollte. Der Ausschuss hat den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen einvernehmlich angenommen.

Der Ausschuss hat einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU und der AfD, bei Enthaltung seitens der Fraktion DIE LINKE beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/4300 mit den beschlossenen Änderungen und im Übrigen unverändert anzunehmen.

Zudem hat der Ausschuss einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, bei Enthaltung seitens der Fraktion der AfD eine Entschließung entsprechend der Ziffer II der Beschlussempfehlung angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie nun um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Vorsitzender.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Landesregierung die Ministerpräsidentin Frau Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Ab

geordnete! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Gesundheit ist eines der Themen, das die Menschen in MecklenburgVorpommern am meisten bewegt, und auch wenn wir keine deutschlandweite Umfrage haben, mit Sicherheit wird es auch über unsere Landesgrenzen hinweg so sein. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass 78 Prozent die Erwartung haben, dass wir uns besonders um die Gesundheitsversorgung kümmern sollen. Und dazu gehört seit vielen Jahren die Frage nach Ärztinnen und Ärzten, insbesondere im ländlichen Raum, aber auch zunehmend in den Städten.

Nun ist es, wie ich persönlich finde, in der Gesundheitsversorgung ein bisschen kompliziert, denn in Wahrheit bestimmt kein Gesundheitsminister eines Landes, auch nicht der des Bundes, wie viel Ärzte und wo die Ärzte sind, sondern das bestimmt die sogenannte Selbstverwaltung der Ärzte, die Kassenärztliche Vereinigung. Aber Politik kann dafür sorgen, dass Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass wir beim Thema „ärztliche Versorgung“ vorankommen. Und es ist gerade wichtig, dass wir genug Hausärztinnen und Hausärzte haben, denn sie leisten Enormes. Sie sind die Ankerpunkte in der medizinischen Versorgung, nicht in den Städten, aber insbesondere im ländlichen Raum.

Schon als Gesundheitsministerin des Landes habe ich Landärzte begleitet in ihren Praxen und habe dort persönlich miterlebt, dass Landärztinnen und Landärzte von morgens bis abends die Bevölkerung versorgen, über Land fahren, aber natürlich auch in ihren Praxen, und vor allem eine Vielfalt an Wissen haben müssen, um natürlich die vielfältigen Probleme der Patienten auch gut versorgen zu können. Deshalb gilt an erster Stelle nicht nur aus persönlichen aktuellen Gründen, sondern aus Gründen dieser medizinischen Versorgung, mein Dank an die Hausärzte in unserem Land, die in den Städten, aber insbesondere auf dem Land dafür sorgen, dass die medizinische Versorgung der Bevölkerung gesichert ist.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Wir haben in den letzten Jahren immer wieder Maßnahmen ergriffen, um insbesondere die Frage Landarzt/Landärztin attraktiver zu machen. Wir haben dafür gesorgt, dass wir Professuren bekommen, also Studienprofessuren an den Universitäten für Allgemeinmedizin. Wir haben dafür gesorgt, dass die Allgemeinmedizinerausbildung attraktiver geworden ist. Wir haben mit einem zusätzlichen Stipendienprogramm dafür gesorgt, dass es attraktiver wird, sich als Landarzt und Landärztin niederzulassen. Es fehlte bisher immer eine wichtige Maßnahme, und zwar, dass wir auch dafür sorgen, dass Medizinstudierende, die sich für das Studium der Medizin entscheiden, am Ende auch Interesse haben, sich als Landarzt niederzulassen, denn was nützt es, dass wir für sehr viel Geld viele Medizinstudienplätze finanzieren, aber niemand dabei ist von den Studierenden, der eigentlich Interesse hat, dann Landarzt zu werden.

Deshalb habe ich vor vielen Jahren bereits als Gesundheitsministerin vorgeschlagen, eine sogenannte Landarztquote einzuführen, also zu sagen, ein Teil der Studienplätze geht ganz gezielt an Studierende, die auch bereit sind, sich am Ende als Landarzt oder Landärztin niederzulassen. Ich kann mich gut an den Sturm der Entrüstung erinnern, der damals über mich einprasselte von vielen, die gesagt haben, das geht nicht, das wäre Hochschulautonomie, Politik darf da nicht reinreden.

Aber, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich finde schon, dass wir die Möglichkeit haben müssen, wenn wir einerseits sehr viel Geld für viele Medizinstudienplätze zur Verfügung stellen, auf der anderen Seite sagen zu dürfen, ein Teil davon muss am Ende über Landärzte auch bei der Bevölkerung ankommen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Und deshalb freue ich mich, dass wir diesen Vorschlag nie aus den Augen verloren haben, dass auch viele in anderen Bundesländern klüger geworden sind und wir eine Einigung der Bundesländer erzielt haben beim Staatsvertrag über die Hochschulzulassung im vergangenen Jahr, denn diese Öffnung über diesen Staatsvertrag brauchten wir, um überhaupt eine solche Quote bei uns im Land festzulegen. Sehr gern habe ich diesen Staatsvertrag als Ministerpräsidentin unterzeichnet und bin vor allem unserem Gesundheitsminister Harry Glawe dankbar, dass er, so, wie wir diese Öffnungsklausel im Grunde hatten, dafür gesorgt hat, dass wir jetzt mit einem eigenen Gesetz dafür sorgen, dass wir zukünftig Medizinstudienplätze gezielt an Studentinnen und Studenten geben, die auch Landärzte werden wollen. Vielen Dank für diese schnelle Umsetzung!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Wenn wir zum Beispiel in unser Nachbarland Niedersachsen schauen, ist dort gerade erst beschlossen worden, dass es ein solches Gesetz geben soll. Wir sind schon weiter und können dieses Gesetz heute auf den Weg bringen. Dieses Gesetz sieht ganz konkret vor, dass ab Wintersemester 2021 32 Medizinstudienplätze an unseren Universitäten pro Jahr für diejenigen zu reservieren sind, die als Landärzte bei uns arbeiten möchten, eben auch dann, wenn sie vielleicht nicht die hohe Hürde des Numerus clausus erfüllen. Aber in einem besonderen Auswahlverfahren durch soziale Kompetenzen und zum Beispiel Praxiserfahrung beweisen sie, dass sie für den Beruf des Hausarztes wichtig sind. Diese Studenten sollen sich dann verpflichten, zehn Jahre mindestens als Landarzt oder Landärztin bei uns zu arbeiten. Und ich finde, das ist eine Chance für junge Menschen und eine echte Hilfe bei der Versorgung mit ärztlichen Leistungen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin bekannt dafür, dass ich nicht allzu geduldig bin, wenn es darum geht, gute Maßnahmen voranzubringen.

(Tilo Gundlack, SPD: Stimmt!)

Genau.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Ich finde, dass Geduld auch bei guten Maßnahmen nicht besonders angebracht ist, sondern es immer braucht, dass wir dranbleiben, die Dinge voranzubringen. Und ich finde es sehr bedauerlich, dass gute Vorschläge, die gerade wir mit unseren Erfahrungen aus M-V machen, ob es die Gesundheitsschwester AGnES war, ob es jetzt die Landarztquote ist, ob es unsere dreijährige duale Ausbildung im Erzieherbereich ist, ob es der Mopedführerschein mit 15 ist,