Das würde mir im Bereich der Digitalisierung große Sorgen bereiten. Ich hoffe, da gehen wir das Thema anders an. Wir betrachten Ihren Antrag als erneuten Versuch, ein Signal zu senden, einen Auftrag zu erteilen, der schlussendlich dann hoffentlich dazu führen möge, dass die Landesverwaltung solche Anträge irgendwann nicht mehr braucht. – Recht herzlichen Dank.
Für die Fraktion der CDU, nee, jetzt erst noch mal für die Fraktion der AfD hat das Wort noch einmal der Abgeordnete Professor Dr. Weber.
Liebe Mitbürger! Wertes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Keine Sorge, auch ich sage Ja zu diesem Antrag, möchte aber auch die Ängste einer Bevölkerungsschicht ansprechen und betonen, die einem Rückenwindantrag positiv gegenübersteht, die aber durchaus Sorge dafür hat, dass aus einer Stärkung der digitalen Verwaltung, also einem „es kann“ sehr
Und, Herr da Cunha, der Blick nach Estland, was Sie ja durchaus positiv geschildert haben, zeigt uns das. Dort sind viele Verwaltungsvorgänge in Ämtern überhaupt nicht mehr durch Personen erledigbar, sondern man muss die digitale Verwaltung nutzen. Und davor warne ich. Das ist ein Weg, der gerade die ältere Generation und insbesondere die ältere Generation im ländlichen Raum abhängt, ein Schritt, der Sorgen bereitet, den wir ernst nehmen sollen. Und deswegen sage ich: Ja, Rückenwindantrag auch mit meiner Stimme, aber das ist dann auch genug. Einen weiteren Schritt hin zum „Esmuss-digitalisiert-werden“ würde ich immer ablehnen. – Danke.
Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich ja erst mal über die große Einigkeit hier in der Runde. Bei so viel Rückenwind, lieber Christian, da gehts ja hoffentlich jetzt noch einen Tick schneller als sowieso schon geplant!
Aber ich glaube, unser Antrag hat – für mich zumindest – vor allen Dingen einen Anspruch, und das ist auch ein Bewusstseinswandel und den vor allen Dingen eben in den Verwaltungen herbeizuführen, weil ich glaube, diese Abwehrhaltung, die du immer hast, wenn irgendwas Neues kommt, das geht bei mir aber nicht, weil bei uns müssen wir alles noch weiter so tun, wie es ist, ist, glaube ich, auch in den Verwaltungen sehr ausgeprägt. Und von daher ist das zumindest mein Ansinnen oder unser Ansinnen, dass durch diesen Antrag eben auch gezeigt wird, in dem Bereich verstärkt zu arbeiten.
Und, Herr Professor Dr. Weber, wir sind auch nicht oft einer Meinung, aber das Thema, was Sie gerade angesprochen haben, ist natürlich etwas, was man im Auge behalten muss. Ich glaube, wir müssen schon digitalisieren, auf jeden Fall mit „muss“, aber auf jeden Fall muss auch weiterhin gewährleistet sein, dass vor allen Dingen die ältere Bevölkerung weiterhin auch mit einem Sachbearbeiter reden kann und dort geholfen wird. Ich glaube, auch da sind wir hier uns im Saal alle einig, dass nicht das eine anstelle des anderen kommt, sondern „sowohl als auch“ ist das Wichtige.
Und wenn man vom Bewusstseinswandel redet, möchte ich zumindest mal in den Raum fragen: Wer nutzt denn überhaupt die Onlinefunktion seines Personalausweises? Es ist ja immer so eine Sache, wir sagen zwar, Verwaltung, ihr müsst alles digitalisieren, aber wenn die Funktionen dann vorliegen, werden sie auch genutzt? Ich habe gerade vor zwei Wochen mein Führungszeugnis online beantragt. Das sind so, es gibt ja gewisse Sachen …
(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Und wie sah es aus?)
Und das sind alles so Sachen, ich glaube, das ist auch im Bewusstsein der Menschen noch nicht angekommen, dass man tatsächlich auch schon einige Sachen durchaus machen kann. Man kann auch bei der Deutschen Rentenversicherung schon alles online bearbeiten. Im Kraftfahrtbundesamt kann man online seinen Punktestand einsehen, wenn denn jemand Punkte hat. Und dementsprechend gibt es schon verschiedenste Möglichkeiten, die allerdings auch, glaube ich, von den Nutzern dann bisher zu wenig genutzt werden. Und von daher ist das auch so, die Katze beißt sich in den eigenen Schwanz. Wenn es zu wenige Nutzerzahlen sind, dann wiederum sagt die Verwaltung von sich aus, ich muss auch nicht so schnell umsetzen, weil eben die Nachfrage noch gar nicht da ist. Von daher ist natürlich auch Aufgabe, das noch bekannter zu machen und selbst auch als Nutzer einen Bewusstseinswandel vielleicht da herbeizuführen und zu sagen, ich kann eben doch auch Zeit sparen, wenn ich online gewisse Sachen erledige.
Von daher danke ich erst mal für die schöne Debatte und wünsche uns einen weiteren schönen Verlauf der Sitzung heute. – Danke.
Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/4621 einstimmig angenommen worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Bessere Umsetzung von Wiedereinreisesperren, auf Drucksache 7/4620.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht, wie gesagt, um die Durchsetzung der Wiedereinreisesperren. Ein Grundsatz des Rechts und des Rechtsstaates besteht darin, dass das Recht auch durchsetzbar sein muss. Einem Vermieter ist mit einem Räumungsurteil gegen einen randalierenden Mieter nur dann gedient, wenn das Urteil auch vollstreckt wird. Dies geschieht, wenn der Mieter nicht freiwillig auszieht, durch den Gerichtsvollzieher. Ist das Recht nicht umsetzbar, fallen also Recht und Realität auseinander. In unserem Beispielfall verbleibt der Mieter also in der Wohnung, weil es keinen Gerichtsvollzieher gibt – nach der Wende war das über Monate die Realität –, oder besetzt der Mieter nach der Räumung die
Wohnung wieder, dann stimmt etwas nicht. Dann steht das Recht nur auf dem Papier und am Ende regiert das Chaos.
So ähnlich ist es bei dem ausreisepflichtigen Ausländer, der zunächst illegal einreist, im Asylverfahren keinen Schutzstatus erhält und dann seiner Ausreisepflicht nicht nachkommt. Die Vollstreckung der Ausreisepflicht ist hier allerdings grundsätzlich dadurch erschwert, dass der Ausreisepflichtige nicht einfach, wie im Fall des Mieters, vor die Tür gesetzt, hier also über die Grenze geschoben werden kann. Die Abschiebung setzt zunächst die Mitwirkung eines Dritten, nämlich des Landes, in das abgeschoben werden soll, voraus. Zudem kann der Ausländer nur abgeschoben werden, wenn kein Abschiebungshindernis besteht, sonst erhält der Migrant eine Duldung. Wenn aber ein Ausländer ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, wird nach Paragraf 11 Aufenthaltsgesetz ein Einreise- und Aufenthaltsverbot erlassen. Das Verbot ist zu befristen und darf nur unter ganz besonderen Ausnahmen fünf Jahre überschreiten.
Nach freiwilliger Ausreise erfolgt grundsätzlich kein Einreiseverbot. Wer allerdings aus sicheren Herkunftsländern kommt und dessen Antrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde sowie Personen, deren Folge- oder Zweitanträge wiederholt als unzulässig abgelehnt wurden, gegen diese kann auch bei freiwilliger Ausreise ein Einreiseverbot verhängt werden. Dieses soll beim ersten Mal aber ein Jahr nicht überschreiten. Hiergegen kann, wie könnte es anders sein, natürlich auch geklagt werden. Man merkt, so richtig durchgreifend und effizient ist das Regelwerk nicht. So fragt man sich, was hier Fristen von einem Jahr nachhaltig bewirken sollen, vor allem, von einer erneuten Einreise hält ein Einreiseverbot nicht wirklich ab. Die Praxis sieht so aus, dass ein nicht unerheblicher Teil ausgewiesener und sogar abgeschobener Ausländer es erneut versucht. Und das ist möglich, weil wir die unkontrollierte Einreise nach wie vor nicht unterbinden.
Nach Paragraf 18 ist jeder Ausländer, der aus einem sicheren Drittstaat einreist, an der Grenze zurückzuweisen. Aber das steht eben in der Praxis nur auf dem Papier. Ich kann das nur wiederholen, die Realität sieht auf den Punkt gebracht so aus, dass, der kommt, der bleibt. Solange der Schutz der Außengrenzen der EU nicht stattfindet, ist es eigentlich die Aufgabe der Einzelstaaten, die eigenen Grenzen vor illegalen Grenzübertritten zu schützen. Die Vorschriften zum Schutz der Grenzen sind Kernregelungen zum Schutz der Staatlichkeit und der territorialen Souveränität Deutschlands. Das scheint irgendwie bei den uns Regierenden in Vergessenheit geraten zu sein. Die Mehrfacheinreisen trotz Einreiseverbots sind sozusagen die Krönung eines Rechtsstaatsversagens.
Hier ist eine Strategie zu beobachten durch eine sukzessive Antragstellung von Asylfolgeanträgen und weiteren isolierten Folgeschutzanträgen, häufig begründet mit zielstaatsbezogenen Umständen, eine Verlängerung des Aufenthalts zu erreichen. Das Ganze ist ein unerträglicher Zustand, es sei denn, man hat gegen eine unbegrenzte Migration nichts einzuwenden und will Deutschland, wie es in Jahrhunderten gewachsen ist, abschaffen.
In der Problembeschreibung des jüngst verabschiedeten Geordnete-Rückkehr-Gesetzes heißt es, Zitatanfang: „Die Aufnahmebereitschaft der Gesellschaft setzt Ordnung und Steuerung im Bereich der Migration voraus. … Einer Pflicht zur Ausreise muss die tatsächliche Ausreise folgen. Wird diese Pflicht nicht effektiv durchgesetzt, hat das negative Auswirkungen auf das Vertrauen in den Rechtsstaat insgesamt.“ Zitatende.
Ja, was soll man dazu sagen? Die Diagnose trifft zu, nur es fehlt eine wirksame Therapie. Das GeordneteRückkehr-Gesetz hat an dem Grundübel, dass das gesamte europäische und nationale Asylrecht für die Lösung der durch die unkontrollierte Masseneinwanderung geschaffenen Probleme dysfunktional ist, nichts geändert. Zudem wird das, was rechtlich möglich ist, nicht konsequent umgesetzt, ich sage hier nur „Abschiebungsdesaster“. Ein Ausländer, der wegen fehlender Papiere nicht abgeschoben werden kann, behält seine Duldung, selbst wenn er seine Identitätsklärung blockiert. Solche Absurditäten strapazieren das Gerechtigkeitsgefühl zwar nicht von Herrn Ritter, aber eines jeden rechtschaffenen Bürgers
(Beifall Jörg Kröger, AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Da haben Sie ja lange warten müssen, bis Sie mich erwähnen können.)
Dann gibt es immer mal wieder Fälle, wo der für seine Meinungsschwankungen und Ankündigungen bekannte Bundesinnenminister Seehofer dem Volk Neues aus der Kiste „Nun wird durchgegriffen“ verkündet, so geschehen nach der spektakulären Wiedereinreise des Ibrahim Miri, eines intensiv kriminellen Chefs des berüchtigten MiriClans. Der Minister wies die Bundespolizei zu intensiveren Grenzkontrollen an. Personen mit einer Wiedereinreisesperre sollen, auch wenn sie einen Asylantrag stellen, zurückgewiesen werden – geht entgegen anderen Verlautbarungen also doch. Schwierig wird es allerdings, wenn das Nachbarland die Migranten nicht zurücknimmt oder dieser schon über den 30-Kilometer-Grenzkorridor hinaus eingereist ist. Dafür will Seehofer eine Gesetzesänderung herbeiführen, wonach ein Ausländer, der trotz einer Sperre einreist, für die Dauer des Asylverfahrens in Haft genommen werden kann.
und sich im Bundesrat für eine entsprechende Gesetzesänderung einzusetzen. Haft bei einem Verstoß gegen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot ist die einzig wirksame Reaktion für die Beachtung und Durchsetzung dieses Verbots. Die Haft, die durch freiwillige Ausreise vermeidbar ist, ist auch eine angemessene Reaktion, denn, was ständig zu kurz kommt, wer illegal einreist, macht sich nach Paragraf 95 Aufenthaltsgesetz strafbar. Und es ist bei bestem Willen für niemanden einzusehen, dass ein Ausländer, dessen Asylantrag
abgelehnt ist und der keinen Schutzstatus erhalten hat, der schließlich mit einer Wiedereinreisesperre abgeschoben wurde, dass der risikolos wieder und wieder einreisen kann, ohne irgendwelche Nachteile befürchten zu müssen.
In der Wahrnehmung eines rechtstreuen Bürgers erweist sich der Staat hier als hilflos und ohnmächtig und lässt es zu, dass man ihm auf der Nase herumtanzt. Der eigentliche Skandal ist allerdings der, dass es erst des MiriFalles bedurfte, um hier einen Handlungsbedarf auszumachen. Und umgesetzt ist der Seehofer-Vorschlag noch lange nicht. Das Problem besteht indes nicht in den großen und kleinen Miris, es besteht in den Zigtausenden, die seit Jahren illegal mehrfach einreisen und damit die Botschaft verkünden, man könne es in Deutschland immer und immer wieder versuchen, bis man am Ende dann doch noch Erfolg hat.
Meine Damen und Herren, man kann in der Migrationspolitik sehr unterschiedlicher Meinung sein und dabei geht es auch um grundsätzliche Positionen verfassungsrechtlicher und weltanschaulicher Art, aber in einem Punkt, dass das geltende Recht auch durchgesetzt werden muss und nicht mit irgendwelchen Tricks und Dauerverstößen aufgeweicht werden darf, sollten wir uns hier eigentlich einig sein.