Sehr geehrte Damen und Herren, nicht zuletzt bestärkt uns der äußerst große Zuspruch unserer Veranstaltung anlässlich des diesjährigen Internationalen Frauentags am Montag in Stralsund darin, dass wir viele Akteurinnen und Akteure im Land gewinnen konnten, um den gesellschaftspolitischen Dialog abseits eingefahrener Gleise zu führen. Rund 200 Gäste sind unserer Einladung gefolgt, um gemeinsam das Thema „Wie machen wir es Morgen? Vereinbarkeit Partnerschaftlich verhandeln“ zu diskutieren. Das sind ermutigende Zeichen. Insofern bleiben wir auf dem eingeschlagenen praxis- und dialogorientierten Weg. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem heutigen Landtagsantrag fühle ich mich ein bisschen wie bei einem Déjà-vu,
aber Herr Ritter hat es eben selbst schon gesagt, wir haben das Thema nicht das erste Mal. In unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Frauentag stellt DIE LINKE einen Antrag, die Gleichstellung von Mann und Frau in allen Bereichen voranzubringen. Diese Intention stand ja auch auf der Karte, die wir Frauen gestern nebst Primeln bekamen.
(Heiterkeit bei Helmut Holter, DIE LINKE: Die haben Sie ja eingerahmt und aufgehangen, ne?! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)
Nee, aber ich habe mich sehr amüsiert über die andere Karte, die ich neulich bekam mit dem Bundestagskandidaten aus dem Landkreis, der gemeinsam mit Frau Bernhardt am Abwaschen war.
Beim Lesen Ihres Antrages, um wieder zur Sache zu kommen, fiel mir unweigerlich meine Rede zu einem früheren Landtagsantrag zum selben Thema ein. Auch wenn der damalige Antrag kürzer formuliert gewesen ist, war er doch inhaltlich gleich.
Ja, der 8. März ist der Internationale Frauentag. Er entstand als Initiative sozialistischer Organisationen in der Zeit um den Ersten Weltkrieg im Kampf um die Gleichberechtigung und insbesondere um das Wahlrecht der Frauen. Ohne Zweifel waren das wichtige Ziele, die aber auch schon in Teilen erreicht wurden. Der Internationale Frauentag war in dieser Woche bereits Anlass für die Sozialministerin, sich für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbs- und Familienleben auszusprechen. Und darum geht es heute wohl am ehesten. Das Statistische Landesamt wies ebenfalls zu Wochenbeginn darauf hin, dass Frauen in MecklenburgVorpommern souverän auf dem Arbeitsmarkt sind, aber häufiger mit geringerem Erwerbseinkommen als Männer nach Hause gehen.
Ich las gerade einen Artikel der Böckler-Stiftung, in dem über ein Experiment zur Bewertung von Lohngerechtigkeit berichtet wird. Das war sehr spannend, denn darin heißt es, dass die Teilnehmer, egal ob Frau oder Mann, die im Beruf mit großer Lohnlücke arbeiten, diese Diskrepanz reproduzieren. Nun, das sind erst einmal Tatsachen und insoweit kann ich das Bestreben nach Gleichstellung von Mann und Frau sehr wohl nachvollziehen.
Der Antrag der LINKEN mit den dort angesprochenen umfassenden Tätigkeitsfeldern bleibt mir jedoch etwas schleierhaft. Die Landesregierung soll nach dem Antrag ein Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm auflegen, welches sich mit verschiedenen Handlungsfeldern auseinandersetzen soll, ohne aber zu begründen, warum dafür die bestehende Gleichstellungskonzeption des Landes nicht geeignet ist. Die Felder, welche DIE LINKE gerne behandelt wissen will, finden sich in der Begründung auf der zweiten Seite des Antrages. Sie lesen sich wie eine Sammlung sämtlicher Themen der LINKEN, die nun unter dem Deckmantel der Gleichstellung bearbeitet werden sollen.
Es werden unter anderem „Kindheit und Jugend“, „berufliche Entwicklung“, „Familie“, „Zeitverwendung“ oder „Erwerbsverhältnisse“ angesprochen. Herr Ritter hat das alles ausgeführt, das spare ich mir an der Stelle mal. Als Querschnittsaufgabe werden Lebenslagen und -bereiche gleichstellungspolitisch aber sehr wohl in unserem Land betrachtet. Auch an dieser Stelle möchte ich nicht all das
Leider fehlt bei dieser Auflistung völlig, was denn die Lösungsansätze, Verbesserungsvorschläge oder Initiativen dazu sein sollen. Das überlassen Sie dann vielleicht der Koalition, Herr Ritter?!
(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, weil ich die Hoffnung habe, dass die Koalition etwas auf die Beine stellen kann.)
Wenn ich mir beispielhaft das hamburgische Rahmenprogramm ansehe, finde ich an sich nichts anderes als das, was unsere Konzeption und unser Gesetz nicht auch hergeben, inklusive eines Maßnahmenkataloges von Instrumenten und Strukturen bis hin zu Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und auch Pflege. Der Mehrwert für ein zusätzliches Programm lässt sich also bei dem Antrag nicht wirklich erkennen. Ziel dieses Antrages soll offensichtlich die Umsetzung des Begehrens Ihrer Fraktion nach umfassender Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Arbeits-, Lebens- und gesellschaftlichen Bereichen sein, ohne zu fragen, ob die Betroffenen das auch wollen. Denn in dem Antrag bleiben jegliche Ausführungen zur Notwendigkeit einer Änderung unerwähnt.
Für meine Fraktion möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass aus unserer Sicht zu einem selbstbestimmten Menschen, egal ob Frau oder Mann, auch immer das Recht gehört, seine Entscheidungen frei und unabhängig zu treffen. Bei zu treffenden politischen Entscheidungen mit dem Ziel der Gleichstellung ist auch immer der Wille der betroffenen Personen zu berücksichtigen. In die Elternzeit beispielsweise gehen heute noch zuallermeist Frauen, obwohl auch die Männer dies könnten. Für meine Fraktion ist es deshalb zwingend notwendig festzustellen, ob a) tatsächlich eine Ungleichbehandlung vorliegt und b) der Betroffene auch eine Änderung der Situation wünscht. Diese Feststellung kann nicht allein auf Grundlage von Zahlenmaterial und einem Vergleich der verfügbaren Einkommen getroffen werden, vielmehr müssen auch die selbstbestimmten Entscheidungen von Frauen und Männern berücksichtigt werden. Es gibt nun mal Personen, egal ob Frau oder Mann, welche sich aus familiären Gründen oder um mehr Zeit für die Kinderbetreuung zu haben, dafür entscheiden, weniger zu arbeiten. Eine solche Entscheidung ist eine selbstbestimmte und freie Entscheidung, welche sowohl die Politik und die Gesetzgebung als auch wir als Berufspolitiker zu akzeptieren haben.
Ich habe in der heutigen Debatte – oder nicht nur heute – bisweilen das Gefühl, dass sich eine Frau fast schämen muss, wenn sie sich in der gegenwärtigen Gesellschaft für eine Betreuung ihrer Kinder und damit für die Reduzierung ihrer Arbeitszeit entscheidet. Ich möchte es noch einmal betonen, für die CDU-Fraktion gehört auch die Entscheidung für dieses traditionelle Rollenbild zu den zu akzeptierenden Entscheidungen, wenn sie freiwillig erfolgen.
Deshalb kann nicht nur auf dem Papier der Lohnunterschied zwischen gleich qualifizierten Frauen und Männern festgestellt werden. Selbst wenn es nun möglicherweise ein Bundesgesetz über mehr Lohngerechtigkeit geben soll, wonach Frauen einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft darüber haben, was ihre männlichen Kollegen in gleichwertigen Positionen verdienen, überzeugt es mich nicht davon, ob das in unserem Land irgendeine Wirkung erzielt,
Selbstverständlich ist die Lage anders zu beurteilen, meine Damen und Herren, wenn Frauen gerne länger arbeiten würden, es durch die Gestaltung des Arbeitsmarktes aber nicht möglich ist oder nachgewiesenermaßen eine unterschiedliche Behandlung allein aufgrund des Geschlechts vorliegt. In genau diesen Fällen muss für eine Gleichstellung und auch für eine gleichberechtigte Bezahlung gesorgt werden. Dieses Bestreben ist durch die Landesregierung bereits in der Gleichstellungskonzeption aufgegriffen worden. Eine Auswertung dieser Konzeption erfolgt gerade, und danach wird eine Entscheidung getroffen, wie und welche Maßnahmen in Zukunft für das Ziel der Gleichstellung unternommen werden sollen. Dazu haben sich die Koalitionspartner auch im Koa-Vertrag verständigt. Das könnte gegebenenfalls zu einem erweiterten Maßnahmenbündel führen, sodass die Konzeption mit mehr Leben gefüllt wird. Dabei kann auch das Gutachten der Bunderegierung für den Zweiten Gleichstellungsbericht helfen, der den Titel „Erwerbs- und Sorgearbeit neu gestalten“ trägt.
Dieser Antrag will jedoch schon heute vor der Auswertung der Landeskonzeption und der Ermittlung der Ergebnisse ein neues Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm festschreiben, ohne das Wissen darüber, wie, wo und ob überhaupt – das „noch“ sage ich mal in Klammern – eine Notwendigkeit zum Handeln besteht. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Antrag ab, nicht, weil wir dem Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern entgegenstehen, sondern weil zunächst eine Auswertung der Gleichstellungskonzeption abgewartet werden soll und erst danach überzeugend über weitere Handlungsschritte entschieden werden kann.
Es dürfte hier allseits bekannt sein – und Frau Drese hat das, glaube ich, eben auch gesagt –, dass in der Arbeitsplanung des Ministeriums und auch in der Arbeitsplanung des Sozialausschusses bereits ein Bericht zur Umsetzung der Gleichstellungskonzeption aufgenommen wurde. Da der Antrag dieser Auswertung vorgreifen will, wird er von uns abgelehnt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe Bürger! Wer zu Fragen der Gleichberechtigung von Mann und Frau, wer zur Familie an sich eine andere Haltung hat als sie in dem vorliegenden Antrag der Partei DIE LINKE zum …
so eine Art Neuanfang vereinbart, was den zwischenmenschlichen Umgang hier angeht. Also ich habe mir Ihre Kritik ja zu Herzen genommen,
(Torsten Renz, CDU: Dann hatte die CDU das Thema ja gut gewählt gehabt. – Zuruf von Manfred Dachner, SPD)
Also wer das anders sieht, als es in dem vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Ausdruck kommt, der rührt, wie bei so vielen anderen Themen auch, an Tabus, der muss sich schnell der Frauenfeindlichkeit zeihen lassen, der Rückwärtsgewandtheit und einer reaktionären Gesinnung. Das wird uns und die AfD freilich niemals davon abhalten, das zu vertreten, was wir für richtig halten.
Dazu gehört natürlich die Gleichberechtigung von Mann und Frau, vor allem aber der Schutz und die Förderung der Familie. Im deutschen Grundgesetz steht seit 1994 in Artikel 3 Absatz 2 der Satz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“