Protokoll der Sitzung vom 10.06.2020

Meine Damen und Herren, dem Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden mit dem Beschluss des Landtages insgesamt 50 Millionen Euro aus dem Jahresüberschuss 2019 zugeführt, davon 15 Millionen Euro für die Zweckbestimmung „Fortführung des Kofinanzierungsfonds zur Unterstützung der kommuna

len Ebene“, 10 Millionen Euro für die Zweckbindung „Sonderprogramm Schulbau mit Schwerpunkt Inklusion“ und 25 Millionen Euro für die Zweckbestimmung „Globalvolumen“. Aus der Bestandsreserve des Strategiefonds werden heute insgesamt sechseinhalb Millionen Euro für folgende Zwecke entnommen: Zweieinhalb Millionen Euro für die Anschubfinanzierung des onkologischen Spitzenzentrums Mecklenburg-Vorpommern CCC M-V, 2,5 Millionen Euro für die Anschubfinanzierung der standortübergreifenden Bauingenieurausbildung,

(Beifall Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)

eine halbe Million für die Ehrenamtskarte und 1 Million für den Vorpommern-Fonds.

Meine Damen und Herren, es ist zu erwarten, dass wir 2020 keine Haushaltsüberschüsse erwirtschaften werden und es daher 2021 keine weiteren Zuführungen an den Strategiefonds geben wird. Hierin zeigt sich erneut die Wichtigkeit dieses Sondervermögens. Wir können nämlich den Kofinanzierungsfonds zur Unterstützung der kommunalen Ebene mit 15 Millionen Euro statt, wie geplant, mit 10 Millionen ausstatten. Das ist ein gutes Signal an die Kommunen.

(Torsten Renz, CDU: Das ist ja fast eine CDU-Rede, die ich hier höre.)

Hiermit helfen wir, dass auch finanzschwache Kommunen von der kommunalen Konjunkturhilfe des Bundes profitieren können. Und noch ein gutes Signal aus dem Strategiefonds geht an die Träger des Schulbauprogramms. Wir wollen dem „Sonderprogramm Schulbau“ jetzt mit dem Beschluss 5 Millionen Euro in 2020 zusätzlich zuführen. Uns ist es ganz wichtig, dass damit die geplanten Maßnahmen für 2021 ausfinanziert sind.

Meine Damen und Herren, in der Mailandtagssitzung hat der Landtag den Anträgen der Koalition zur standortübergreifenden Ingenieurausbildung und der Errichtung eines onkologischen Spitzenzentrums zugestimmt. Dafür sind für die Jahre 2020 und 2021 bereits 5 Millionen Euro aus der aktuellen Bestandsreserve des Strategiefonds eingeplant. Beide Projekte würden zum jetzigen Zeitpunkt ohne den Strategiefonds nämlich nicht umgesetzt werden können. Auch die Vorbereitungen für die Ehrenamtskarte und die Projekte aus dem Vorpommern-Fonds wären ohne die Mittel aus dem Strategiefonds ins Stocken geraten oder hätten sogar nicht durchgeführt werden können. Viele Menschen warten auf die Umsetzung dieser Projekte. Wir wollen es also auch möglich machen.

Meine Damen und Herren, in der SPD-Fraktion sind viele Projektvorschläge eingegangen, sei es von Vereinen und Verbänden oder von Initiativen und Einzelpersonen. Die Schwerpunkte unserer Projekte liegen in diesem Jahr im Bereich der Seniorenpolitik, der Stärkung des facettenreichen Ehrenamtes und auf der Unterstützung von Bürgerprojekten vor Ort. Natürlich hat die SPD-Fraktion den Aspekt der Corona-Krise ebenfalls mit in den Blick genommen. Auch die Projektvorschläge, die bereits vor der Corona-Krise eingereicht wurden, haben wir noch einmal daraufhin überprüft.

Abschließend möchte ich allen Einreichern für die Bürgerprojekte und ihr ehrenamtliches Engagement sehr herzlich danken und ihnen bei der Umsetzung viel Erfolg

wünschen. Die SPD-Landtagsfraktion steht auch in der Corona-Krise fest an ihrer Seite.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, in diesem Sinne darf ich Sie um Unterstützung und um Zustimmung zur Beschlussempfehlung bitten. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Torsten Renz, CDU: Wir stimmen zu.)

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Grimm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Strategiefonds und kein Ende – ich weiß nicht, ob es Ihnen genauso geht, aber die Debatten um dieses Thema sind doch allmählich frustrierend und ermüdend.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: Nein, so geht uns das nicht.)

An der AfD, meine Damen und Herren, hat es jedenfalls nicht gelegen.

(Torsten Renz, CDU: Ich könnte stundenlang über den Strategiefonds reden.)

Hätten Sie auf uns gehört, wäre der Strategiefonds längst abgeschafft.

(Egbert Liskow, CDU: Warum?)

Entsprechende Anträge haben wir gestellt.

(Egbert Liskow, CDU: Warum?)

Hören Sie zu!

Nun also soll der Landtag erstmals über die Aufteilung der Mittel sowie die Einzelprojekte zum Globalvolumen beschließen,

(Torsten Renz, CDU: Das passt Ihnen auch wieder nicht, ne?!)

auch wenn vermeintlich nachgebessert wurde. Der Strategiefonds bleibt einzigartig, und er bleibt ein Unding, denn ein vergleichbares Werk findet sich in der Gesetzeslandschaft der Bundesrepublik kein zweites Mal. Da wird aus Überschüssen zunächst ein Sondervermögen gebildet, anstatt die Mittel nun an die Kommunen auszukehren. Damit diese über die Verwendung selbst bestimmen können, erfolgt eine Vergabe zunächst im nicht öffentlichen Finanzausschuss projektbezogen nach eingegangenen Anträgen, die Ausgabe dann – medienwirksam zelebriert – in jedem Einzelfall politische Landschaftspflege.

(Thomas Krüger, SPD: Also die Schulbaumittel hätten Sie ausgereicht pro Kopf, oder wie?!)

So habe ich das schon zu einem früheren Zeitpunkt einmal hier genannt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Eine solche Möglichkeit jedenfalls zur selbstdarstellerischen Volksbeglückung lassen sich die Regierungsparteien natürlich nicht so schnell aus der Hand nehmen, und das erleben wir ja heute wieder einmal. Da winkt dann das Landesverfassungsgericht mit dem Zaunpfahl. Die Klage der LINKEN wurde zwar noch mal abgewiesen, aber wehe, wenn das Gericht eine Normenkontrollklage erreicht. Das schreibt es uns zwischen den Zeilen.

(Torsten Renz, CDU: Hm, hm!)

Nun also soll nachgebessert worden sein.

(Torsten Renz, CDU: Nachtigall, ich hör dir trapsen!)

Wurde denn tatsächlich etwas verbessert?

Was wir heute erleben, meine Damen und Herren, ist jedenfalls keine Stärkung des Parlamentes. Zwar war ein Hauptkritikpunkt die fehlende Beteiligung des Parlamentes an Entscheidungen bei der Verteilung des Sondervermögens, und das soll sich nun wirklich ändern. Aber mit welchen Folgen? Der im Finanzausschuss gehörte Professor Zeh gab zu bedenken, dass eine Befassung mit den Projekten in öffentlichen Debatten eine beachtliche Transparenz auslösen, unter Umständen aber auch ein beträchtliches Konfliktpotenzial enthalten werde.

Wenn die derzeit 138 Einzelmaßnahmen inhaltlich aufgerufen oder durch jeweiliges Hervorheben in Redebeiträgen zur Debatte gestellt würden, könnte dies dazu führen, dass die Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses stärker als bei Gesetzesbeschlüssen üblich etwa durch Änderungsanträge verändert werden. Verhindern ließe sich eine derartige Detaildebatte nicht. Zitat von Herrn Professor Zeh: „Gegen eine solche Begrenzung auf eine bloße Abstimmung ohne vorherige Debatte spreche insbesondere der Paragraf 75 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, wonach die Präsidentin über jeden Gegenstand der Tagesordnung die Beratung zu eröffnen habe.“ Zitatende.

Freuen wir uns also auf eine lebhafte Debatte in diesem Hohen Hause,

(Torsten Renz, CDU: Geht ja schon gut los.)

beispielsweise über das Projekt „Erneuerung des Innergitters im Katzenhaus eines Tierheimes“.

(Torsten Renz, CDU: Da können Sie noch zu Protokoll geben, dass Ihre Fraktion bisher nicht einmal geklatscht hat.)

Da ahnen Sie, was uns allen blüht mit Ihrem Gesetz. Verhindern können wird derartige Auswüchse fortan keiner. Jedem Abgeordneten steht es schließlich frei, in seinem Redebeitrag bestimmte Projekte hervorzuheben. Professor Dr. Zeh resümiert folgerichtig, dass die Rolle des Plenums so jedenfalls nicht aufgewertet werde, und verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf sind nach der Auffassung des Landesrechnungshofes keineswegs ausgeräumt.

(Beifall Horst Förster, AfD)

Insoweit kommt der Landesrechnungshof zu dem Ergebnis, dass der Wirtschaftsplan auch nach der angestreb

ten Gesetzesänderung als Teil des Haushaltsplanes angesehen werden müsse, damit dieser nicht als ein Schattenhaushalt wegen der Verletzung des Prinzips der Haushaltseinheit verfassungswidrig wäre. Der Landesrechnungshof führt an, dass eine Stärkung des Plenums im vorliegenden Sachverhalt im umgekehrten Verhältnis eine Schwächung der Kompetenzen der Landesregierung bedeuten würde.

(Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.)

Eine Mittelvergabe durch das Parlament oder einzelne Abgeordnete widerspreche dem Grundsatz der Gewaltenteilung, da es nicht die Aufgabe des Parlamentes oder seiner Abgeordneten sei, finanzielle Mittel zu verteilen. Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern erklärt, dass mit der nunmehr beabsichtigten Zuleitung einer Beschlussempfehlung für den Wirtschaftsplan durch den Finanzausschuss an das Plenum zwar die Möglichkeit eröffnet werde, über die Aufteilung der Mittel zu debattieren, allerdings erfolge die tatsächliche Aufteilung der Mittel nach wie vor im Finanzausschuss.

Fasst man diese Kritik des Landesrechnungshofes, des Steuerzahlerbundes sowie des Herrn Professor Zeh einmal zusammen, so wird schnell deutlich, dass eine wirkliche Stärkung des Parlamentes wohl anders aussieht. Nach wie vor fehlt auch ein gleichberechtigter Zugang zu den Fördermitteln. Nach den Ausführungen des Herrn Professor Zeh und des Herrn Dr. Korioth verbessert der Gesetzentwurf die rechtlichen Ansprüche der jeweiligen Antragsteller auf Zugang zu den Förderprojekten in keiner Weise. Laut Herrn Professor Dr. Korioth würde sich eine gleichberechtigte, transparente und Doppelförderung mit Sicherheit ausschließende finanzielle Unterstützung von Projekten – nach seiner Einschätzung – am besten durch eine Beendigung des Strategiefonds und eine künftige Bewirtschaftung der Mittel über die jeweils einschlägigen Titel und Kapitel des Landeshaushaltes erreichen lassen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Dem Landesrechnungshof zufolge fehlen dem vorliegenden Gesetzentwurf jegliche Regelungen für eine Antragstellung. Zudem könne der Gesetzentwurf weder Doppelförderungen noch eine Umgehung der Förderrichtlinie verhindern. Der Bund der Steuerzahler MecklenburgVorpommern konstatiert, dass der vorliegende Gesetzentwurf den möglichen Antragstellern keinen gleichberechtigen Zugang zu den Projektförderungen ermöglicht, ich sagte es.

Meine Damen und Herren, wir haben im Ausschuss an diesen Aufteilungen deshalb nicht mitgemacht, weil wir nach wie vor den Strategiefonds für verfassungswidrig halten.

(Torsten Renz, CDU: Ich glaube, weil Sie es gar nicht gelesen haben.)