meine Damen und Herren, wir brauchen das Geld – und damit möchte ich an dieser Stelle auch zum Ende kommen –, wir brauchen das Geld, weil diese Krise hat zwei Dinge gezeigt, eines habe ich schon angesprochen, das ist tatsächlich die Einkommenssituation in diesem Land. Aber wir haben noch eine zweite Situation, die hat sich gerade bei vielen kleinen Unternehmen und Selbstständigen gezeigt. Auch die haben nicht genug finanzielle Substanz gehabt, um diese Krise alleine zu überleben, und deswegen ist es auch gut gewesen, dass wir gerade für die kleineren Unternehmen und für die Selbstständigen in diesem Land auch durch das Land gemeinsam mit dem Bund dazu beigetragen haben, dass sie diese Krise überleben können, betriebswirtschaftlich und natürlich
auch in ihrem eigenen Interesse tatsächlich dann wirtschaftlich überleben können, damit es, in welcher Form auch immer, dann weitergehen kann mit der wirtschaftlichen und übrigens auch der sozialen Entwicklung in diesem Land. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Beteiligtentransparenzdokumentation beim Landtag (Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz), Drucksache 7/4017, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 7/5034. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion der AfD auf den Drucksachen 7/5075, 7/5076, 7/5077, 7/5078, 7/5079 und 7/5080 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5083 vor.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Beteiligtentransparenzdokumentation beim Landtag (Beteiligtentransparenz- dokumentationsgesetz Mecklenburg- Vorpommern – BeteildokG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4017 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusses auf Drucksache 7/5034 vor. Der Gesetzentwurf wurde federfüh
Im Rahmen der Beratung haben wir im Rechtsausschuss eine öffentliche Anhörung durchgeführt, in der Vertreter aus Wissenschaft und Praxis zu Wort kamen. Alle angehörten Sachverständigen begrüßten hierbei das Ziel des Gesetzentwurfes, Meinungs- und Entscheidungsprozesse transparenter zu gestalten. Es gab jedoch auch kritische Anmerkungen, die einige Änderungsbedarfe aufzeigten. So ist zum Beispiel hinterfragt worden, ob das Ziel des Gesetzes mit diesem Gesetzentwurf tatsächlich erreicht werden könne. Zwar wurde die Beschränkung der Dokumentation ausschließlich auf schriftliche Beiträge begrüßt, da ansonsten möglicherweise die anfallende Datenmenge zu groß werden würde, jedoch birgt die Beschränkung auch Umgehungsmöglichkeiten, wie beispielsweise im Fall von mündlichen Beiträgen oder Videobeiträgen. Überdies gab es weitere Stimmen, die Änderungen in Bezug auf die sprachliche und systematische Gestaltung des Gesetzentwurfes sowie den Zeitpunkt der Dokumentationspflicht angeregt haben.
Ähnlich äußerten sich die Fraktionen der SPD, CDU und AfD in den Ausschussberatungen. Die Fraktion der CDU verwies zudem auf den zusätzlichen Personal- und Sachaufwand. Die Fraktion DIE LINKE hat ebenfalls Änderungsbedarfe, insbesondere in Bezug auf den Titel des Gesetzes hin, gesehen. Hinsichtlich des Personal- und Sachaufwandes hat sie ausgeführt, dass die finanziellen Auswirkungen nicht gravierend seien und in der Umsetzungsphase beim Schweriner Landtag keinen zusätzlichen Personal- und Sachaufwand verursacht haben.
Weitere Argumente, meine Damen und Herren, werden Sie sicherlich in der anschließenden Debatte hören.
Zudem hat die Fraktion DIE LINKE einen Änderungsantrag eingebracht, der unter anderem die Änderung des Titels in „Gutes Fußabdruckgesetz Mecklenburg-Vorpommern – GFG M-V“ zum Gegenstand hat.
Im weiteren Verlauf der Beratungen sind Änderungsanträge von der Fraktion der AfD und nochmals von der Fraktion DIE LINKE eingebracht worden, die der Ausschuss jeweils mehrheitlich abgelehnt hat.
Vonseiten der Koalitionsfraktionen wurde mit Blick auf das grundsätzliche Anliegen des Gesetzentwurfes, die Transparenz von politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen zu erhöhen, angeregt, im Rahmen von Gesprächen mit der Landtagsverwaltung Möglichkeiten innerhalb bereits bestehender Systeme beim Landtag zu erörtern.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Einzelheiten zum Gesetzentwurf, Beratungsverlauf und vor allem zu den Stellungnahmen in der Anhörung finden Sie in meinem schriftlichen Bericht. Ausdrücklich möchte ich mich an dieser Stelle im Namen des Rechtsausschusses bei allen Sachverständigen für ihre schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen bedanken. Ich bedanke mich aber auch bei allen Ausschussmitgliedern für die konstruktive
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abzulehnen, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Liebe Landsleute! Wertes Präsidium! Wir haben hier einen Gesetzentwurf vorgelegt bekommen von der Fraktion DIE LINKE, der im Ansatz den richtigen Weg beschreitet, weil Lobbyismus im weiten Sinne auch bei uns auf der Tagesordnung steht und manchmal über das Ansinnen eines mehr oder weniger berechtigten Lobbyismus hinausgeht und in eine verdeckte oder mittelbare Korruption überzugehen droht.
Ich möchte als kleines Beispiel aus meinem eigenen Wirkungskreis nur benennen, ich hatte mal eine Doktorandin, die zum Thema „Passivrauchen am Arbeitsplatz“ promoviert hatte. Die Einwirkungen der beteiligten Industrie auf die Ergebnisse dieser Doktorarbeit, der Versuch der Einwirkung war erschreckend.
Ich hatte selbst mal ein Gutachten im Auftrag eines großen deutschen Konzerns geschrieben, die betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen hatten und deswegen ihre Zumutbarkeitsanforderungen an die Verweisungen an einen anderen konzerninternen Arbeitsplatz erschweren wollten. Der Druck, der da ausgeübt wurde auf einen kleinen zwielichtigen Lehrstuhlinhaber, war immens, bis hin zum Veröffentlichungsverbot dieses Gutachtens, nachdem das Ergebnis eben nicht so ausfiel, wie der Konzern sich das gern gewünscht hätte.
Wenn ich das jetzt mal potenzial hochrechne auf die Möglichkeiten und Versuche, auf Regierungshandeln Einfluss zu nehmen, dann ist es sicher richtig, dass wir versuchen, Transparenz zu schaffen bei denjenigen, die auf Gesetzesvorhaben Einfluss nehmen wollen. Insofern war das ein richtiges Ansinnen, das die LINKEN vorgetragen haben.
Wir hatten dann die schon erwähnte Sachverständigenanhörung, bei der eine ganze Reihe von Verbesserungsvorschlägen gemacht wurden. Ich habe mich ein bisschen gewundert, warum die Fraktion DIE LINKE davon kaum etwas aufgegriffen hat, um ihren eigenen Entwurf zu verbessern. Dann wollten wir ein bisschen Stütze leisten und haben mit sechs Änderungsanträgen weitere Verbesserungen in den Rechtsausschuss eingebracht. Zwei waren rein sprachlicher Natur und vier waren inhaltlicher Natur. Da ging es um Erweiterungen dessen, was in diesen Transparenzdokumentationsregelungen gespeichert werden sollte. Das haben die anderen Parteien, einschließlich des Antragstellers, der LINKEN, abgelehnt,
sehr zu unserer Verwunderung, jedenfalls, was die Fraktion DIE LINKE angeht. Und so ist das jetzt mit Änderungsanträgen eben hier gelandet.
Und heute Morgen habe ich auf dem Tisch einen weiteren Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE gefunden, bei dem ich sagen muss, wenn Sie selbst in Ihrem eigenen Antrag schreiben, dass Ihr Gesetzentwurf nicht mehrheitsfähig ist, und deswegen den Ältestenrat bitten, einen mehrheitsfähigen Kompromissvorschlag, wie auch immer, zu erarbeiten, dann ist das mehr als inkonsequent, so vorzugehen. Dann sollten Sie doch erst mal die Vorschläge, die aus dem Parlament von anderen gekommen sind, ernsthaft prüfen. Das waren in keinem Fall irgendwelche Änderungsanträge, die den Sinn und Zweck dieses Gesetzes berührt hätten, sondern es waren sinngemäß von den Sachverständigen vorgetragene inhaltliche Verbesserungen. Wenn Sie dazu nicht bereit sind, aus Bockigkeit nicht bereit sind, weil Sie die Unterstützung von der AfD eben grundsätzlich nicht wollen, wenn Sie da nicht bereit sind, Ihren Antrag dahin gehend anzupassen, dann geschieht Ihnen recht, wenn Sie sich nicht anders zu helfen wissen,
als im Ältestenrat um Vermittlung zu bitten und zu sagen, dann macht ihr doch mal einen mehrheitsfähigen Vorschlag!
Wir würden diesem Anliegen gern zustimmen, würden das aber nur machen können, wenn wenigstens unsere Änderungsanträge hier angenommen würden. Da das nicht zu erwarten ist, werden wir uns aller Voraussicht nach bei der Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf enthalten müssen, obwohl, ich sage es noch mal, der Entwurf in die richtige Richtung geht, an sich lobenswert ist, und hätte man ein bisschen mit gutem Willen miteinander gesprochen, jedenfalls von unserer Seite sicher auch eine Zustimmung denkbar gewesen wäre, aber wo der Wille zum Sprechen aufhört, muss dann eben die Niederlage im Parlament einkassiert werden. – Danke schön!
(Philipp da Cunha, SPD: Die Uhr müsste … – Peter Ritter, DIE LINKE: Zeitnehmer! – Minister Reinhard Meyer: Aufwachen! – Peter Ritter, DIE LINKE: Auf die Uhr gucken, nicht aufs Handy!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir diskutieren heute in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Errichtung einer Beteiligtentransparenzdokumentation. Und wenn es auch vielleicht ein bisschen ungewöhnlich ist, aber ich möchte der Fraktion DIE LINKE zuerst einmal herzlich für diesen Gesetzentwurf danken und die damit verbundene Idee. Auch wenn wir den Gesetzentwurf heute ablehnen werden, was ich auch gleich näher begründen möchte, war es für mich doch persönlich relativ wichtig, dass wir uns mit einem solchen Konzept der Transparenzsteigerung beschäftigt haben.
Die Koalition aus SPD und CDU hat im Rahmen der Erarbeitung der Beschlussempfehlung für diesen Gesetzentwurf gegen die Einführung eines solchen Gesetzes gestimmt, da wir der Meinung sind, ein solches Gesetz und der damit verbundene Aufwand geht weit über die eigentliche Idee der Transparenzsteigerung hinaus. Außerdem berücksichtigt der Gesetzentwurf auch nicht, welche Maßnahmen der Landtag und die auch damit betraute Verwaltung bereits unternimmt, um dem Recht auf Öffentlichkeit und öffentliche Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens gerecht zu werden.