Protokoll der Sitzung vom 10.06.2020

Die Koalition aus SPD und CDU hat im Rahmen der Erarbeitung der Beschlussempfehlung für diesen Gesetzentwurf gegen die Einführung eines solchen Gesetzes gestimmt, da wir der Meinung sind, ein solches Gesetz und der damit verbundene Aufwand geht weit über die eigentliche Idee der Transparenzsteigerung hinaus. Außerdem berücksichtigt der Gesetzentwurf auch nicht, welche Maßnahmen der Landtag und die auch damit betraute Verwaltung bereits unternimmt, um dem Recht auf Öffentlichkeit und öffentliche Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens gerecht zu werden.

Andererseits, in der Gesetzesbegründung wird ausgeführt, dass die Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren ein hohes Korruptionsgefährdungspotenzial in sich trage, aber auch dies könne durch den Gesetzentwurf nicht beseitigt werden. Insbesondere die Frage, welche Reichweite die Regelungen aus einem solchen Gesetz haben, konnte auch nicht abschließend geklärt werden. So stellt sich gerade bei langwieriger Vorbereitung von Gesetzesinitiativen aus der Mitte des Landtages die Frage, wann für die Fraktionen oder die Abgeordneten der für die Dokumentationspflicht notwendige oder maßgebliche Zeitpunkt beginnt. Gerade, wenn man mit einer Stellungnahme im Gesetzentwurf beteiligt wird, hat das verschiedene Zeitpunkte, gerade wann es eingebracht wird oder auch nicht und erst nach Vorliegen eines Gesetzentwurfes oder schon vorher oder bereits im Vorfeld während Meinungsbildungsprozessen innerhalb einer Fraktion.

Laut dem Gesetzentwurf gehört zu den Informationen, die in der Dokumentation zu vermerken sind, auch eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des Beitrags zum jeweiligen Gesetzgebungsverfahren. Wie wird denn an dieser Stelle sichergestellt, dass die Zusammenfassung der Stellungnahme auch tatsächlich diese korrekt wiedergibt und nicht etwa unbeabsichtigt sehr verkürzt oder in anderer Weise verfälscht? Und wer ist an dieser Stelle zuständig für die korrekte Darstellung?

Bei dem Gesetzentwurf geht es vor allem um die Schaffung eines Portals, in welchem Stellungnahmen von natürlichen und juristischen Personen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Rein praktisch können so Bürgerinnen und Bürger demnach von der Antragstellung bis zur Umsetzung nachverfolgen, wer ganz konkret am Prozess beteiligt war. Bisher hatte nur das Bundesland Thüringen, an welchem sich auch der vorliegende Gesetzentwurf orientiert, ein solches Portal eingeführt.

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Dezember haben wir unter anderem mit Herrn Dr. Poschmann vom Landtag Thüringen über den Gesetzentwurf diskutiert. Er konnte uns gleich mehrere Problemfelder rund um den Betrieb des dort installierten Portals aufzeigen. Im Landtag Thüringen ist diese Errichtung des Portals nicht mit der Schaffung zusätzlicher Planstellen einhergegangen, obwohl die Pflege dieses Portals mit einem erheblichen Personal- und Zeitaufwand verbunden ist. Für die Erstellung und Pflege des Portals wurden mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich zu ihrer bisherigen Tätigkeit mit dieser Aufgabe betraut, ebenso wie befristete Mitarbeiter und Honorarkräfte. Eine abschließende Klärung, mit welchen finanziellen und personellen, aber auch infrastrukturellen Ressourcen zu rechnen ist, konnte nicht erfolgen. Es ist aber aufgrund der Darstellung

davon auszugehen, dass die Schaffung durchaus mit weiteren Kosten verbunden ist.

Das Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Transparenz zu erhöhen und Informationen für die Öffentlichkeit bereitzustellen. Im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren sollen Landtag und Landesregierung in dieses Portal alle schriftlichen Eingaben einpflegen. Gerade aber bei der Landesregierung dient die Beteiligung von Expertinnen und Experten, Verbänden und Interessensgruppen dazu, die verschiedenen Vorstellungen und Positionen zu erkunden und in einem internen Abstimmungsprozess zu prüfen, ob eine gestartete Initiative der Regierung sinnhaft ist oder verändert werden muss. Die öffentliche Beratung im Landtag dient dazu, die verschiedenen Positionen der politischen Ebene, aber auch der Spezialistinnen und Spezialisten, Verbände und Interessensgruppen öffentlich zu verbreiten und zu diskutieren.

Gerade an dieser Stelle ist der Landtag MecklenburgVorpommern schon sehr gut aufgestellt. Auf der Homepage der Ausschüsse finden Sie alle eingegangenen Stellungnahmen, die im Rahmen von öffentlichen Anhörungen angefordert wurden, aber auch darüber hinaus eingesendet wurden, ebenso wie Berichte zu den öffentlichen Ausschusssitzungen, und teilweise können wir sogar von der Möglichkeit mit Livestreams bei öffentlichen Anhörungen im Internet profitieren.

Im Rahmen der Ausschussberatungen haben die Vertreterinnen und Vertreter der Koalition aber auch zugesagt, dass wir uns gern im Nachgang dieses Gesetzgebungsverfahrens anschauen, ob die bisherige Darstellung und Bereitstellung ausreichend ist oder ob wir Verbesserungen anregen können. Dafür benötigt es aber kein Gesetz, dessen Regulierungsreichweite wir noch nicht abschließend klären können, sondern schlicht die Kommunikation über den Rahmen des öffentlichen Auftritts und der bisherigen Vorgehensweise der Landtagsverwaltung. Während der Anhörung ist auch deutlich geworden, dass es viele Schlupflöcher gibt, die durch ein solches Gesetz nicht geregelt werden können. So waren mündliche Stellungnahmen und Stellungnahmen vor Beginn der Dokumentationspflicht ausgeschlossen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir als Koalition setzen gern ein Zeichen, müssen uns aber auch immer im Hinblick auf die verfügbaren Ressourcen die Frage stellen, ob es reicht, ein Zeichen zu setzen, oder ob es nicht tatsächlich sinnvoll ist, im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten tatsächlich etwas zu bewegen. Der Landtag und die Landtagsverwaltung waren immer schon bestrebt darin, Gesetzgebungsverfahren so transparent wie möglich darzustellen und alle Möglichkeiten, die uns auch durch die Digitalisierung gegeben werden, für diese Zwecke zu nutzen. Der Gesetzentwurf geht uns deutlich zu weit bei der Frage, ob Einsatz und Nutzen gerechtfertigt sind, und daher werden wir ihn auch ablehnen. Es spricht nichts dagegen, die Entwicklung in Thüringen weiterzuverfolgen, aber wir werden zunächst den Dialog mit der Verwaltung suchen und der Frage nachgehen, wie wir unsere Gesetze und Gesetzgebungsverfahren noch transparenter gestalten können.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ich bitte darum, unserem Vorschlag im Rechtsausschuss zu folgen und den Gesetzentwurf abzulehnen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich hätte ich gedacht, dass DIE LINKE noch vor mir spricht. Ich kann mich eigentlich dem Kollegen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Tja, unverhofft kommt oft.)

ich kann mich dem Kollegen da Cunha eigentlich vollumfänglich anschließen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: In der Regel kommt der Einreicher immer zum Schluss, Herr Kollege.)

Ich will aber gern noch zwei, drei Ergänzungen machen. Ich habe bereits in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs deutlich gemacht, dass wir den Bedarf für ein solches Gesetz hier nicht sehen. Und nach wie vor müssen wir uns ja, meine Damen und Herren, die Frage stellen: Gab oder gibt es in Mecklenburg-Vorpommern einen Anlass, der die Schaffung dieses Gesetzes zur Dokumentation von Beteiligten an Gesetzgebungsverfahren notwendig macht?

Die Gesetzgebung bei uns im Landtag – das werden, glaube ich, die Kolleginnen und Kollegen bestätigen – ist nicht unbedingt von einem verborgenen Lobbyismus geprägt. Die kommunalen Spitzenverbände, die Wirtschaft, die Sozialverbände, die Gewerkschaften veröffentlichen in der Regel ohnehin in Eigenregie ihre Stellungnahmen, die Dinge, die sie an uns herantragen. Und in der Anhörung am 04.12. hat der Norman Loeckel von der Transparency International Deutschland auch eingeräumt, dass die – in Anführungsstrichen – „großen Skandale“ nicht auf der Landesebene passieren, was eben daran liegt, dass die großen Entscheidungen auch mit der bundes- und europapolitischen Tragweite nicht in den Landesparlamenten getroffen werden.

Die Gesetzesbegründung spricht von, ich zitiere, „Korruptionsgefährdungslagen“ und „Korruptionsrisiko“, die durch den vorgelegten Gesetzentwurf einzudämmen sind. Frage ist nur – vielleicht kann man das auch mal in der Aussprache gleich konkretisieren –, was Sie damit meinen und wo Sie hier bisher in den letzten Jahren diese Gefährdungslagen gesehen haben. Aus unserer Sicht wird – und das hat die Anhörung auch bestätigt – mehr Bürokratie aufgebaut, ohne eigentlich das gewollte Ziel, mehr Transparenz im Gesetzgebungsverfahren, zu erreichen.

Außerdem werden die öffentlichen Haushalte zusätzlich mit den Kosten für die Einrichtung, Verwaltung und Pflege einer solchen Dokumentation belastet. Das haben auch – aus unserer Sicht zumindest – einige der Anzuhörenden bestätigt. Und die Frage ist ja auch immer noch – und das ist auch nicht geklärt –, wie dann beispielsweise mit nicht schriftlichen Einflussnahmen umgegangen wird. Da ist ja auch der Verfassungsrechtler Professor Classen in der Anhörung darauf eingegangen und hat den Sinn einer solchen gesetzlichen Regelung an der Stelle hinterfragt.

Und der Kollege da Cunha ist darauf eingegangen, Herr Dr. Poschmann vom Thüringischen Landtag ist ja auch darauf eingegangen, dass ein Referent mit 20 Wochenarbeitsstunden, eine Sachbearbeiterin mit 20 Wochenstunden, eine Bürosachbearbeiterin mit 8 Wochenstunden und zwei Honorarkräfte für den Aufbau des Systems eingebunden wurden. Es sind zwar keine neuen Stellen geschaffen worden, aber man habe dort über freie Arbeitsspitzen, Lücken in der Betreuung von Untersuchungsausschüssen und Zurückstellung anderer Projekte im Parlament diese Arbeitskraft dann dort gebunden. Wenn Sie der Meinung sind, dass wir diese Lücken und dass die Mitarbeiter hier noch große zeitliche Kapazitäten haben, dann sagen Sie es ganz deutlich! Meine Wahrnehmung ist eine andere, also viele Kolleginnen und Kollegen in den Sekretariaten erlebe ich in mehreren Ausschüssen. Ich habe bisher noch nicht erlebt, dass die große zeitliche Lücken haben. Deswegen sehe ich diese Möglichkeit auch nicht.

Gleichwohl haben wir ja angeboten auch als Koalition, dass wir im Rahmen der Selbstbefassung uns das Thema im Rechtsausschuss noch mal anschauen, beispielsweise um zu schauen, wie kriegt man auch die Parlamentsdatenbank auf der Landtagsseite optimiert. Da spricht aus meiner Sicht auch nichts dagegen, dass dann dort die Stellungnahmen, die im Gesetzgebungsverfahren veröffentlicht werden, ohnehin dort mit eingepflegt werden.

Und, meine Herren von der AfD, Transparenz fängt ja dann immer auch bei einem selbst an, und wenn ich mir so anschaue, wie transparent Sie teilweise umgehen, ich glaube, Sie sind die einzige Fraktion, die die fraktionsinternen Wahlergebnisse nicht veröffentlicht hat. Ich habe mir noch mal Ihre letzte Pressemitteilung von der Vorstandswahl angeschaut, alle anderen machen das, mit den bekannten Ergebnissen, dass man auch mal nicht so schöne Ergebnisse kommunizieren muss. Wenn ich mir die Lebensläufe einiger Ihrer Kollegen anschaue, auch im Landtagshandbuch und auf der Internetseite, auch dort gibt es große, große Lücken, während andere Abgeordnete da ihren gesamten Lebenslauf von der Kita bis hierher quasi transparent darstellen. Von daher sollten Sie beim Thema Transparenz vielleicht erst mal Ihre eigenen Hausaufgaben machen,

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

bevor Sie hier das große Wort schwingen.

Wir bleiben bei unserer Ablehnung. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Dr. Ralph Weber, AfD: Thema verfehlt!)

Vielen Dank, Herr Ehlers!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Unser Gesetzentwurf – und das wurde ja in der Diskussion deutlich – wird heute leider mehrheitlich nicht die Zustimmung finden. Das war ja bereits im Rechtsausschuss in der Diskussion absehbar. Dennoch müssen wir konstatieren, dass unser Anliegen ein gutes Anliegen war und dass wir damit Erfolg hatten, denn in den recht intensiven Ausschussberatungen hat sich gezeigt, dass

dieses Thema Transparenz ein sehr wichtiges Thema ist. Wir brauchen mehr Transparenz bei der Entstehung von Gesetzen.

Der Anlass, Herr Ehlers, es ist eben mehr Transparenz als Fundament der demokratischen Mitbestimmung zu stärken, und natürlich gibt es da Gefährdungslagen. Da muss es keinen konkreten Anlass geben, Herr Ehlers. Das bedeutet, nicht der Begriff „Gefährdungslage“, sondern der Anlass aus unserer Sicht

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

ist hauptsächlich, mehr Transparenz in die Gesetzgebungsverfahren reinzubringen.

Zwar wird viel über Gesetze geredet und ihre Auslegung füllt ganze Bibliotheken, aber wie sie, warum, unter wessen Beteiligungen zustande gekommen sind, das wissen meist nur die Eingeweihten. Deshalb meinen wir, die Öffentlichkeit muss besser informiert werden. Unsere Meinungsbildung zu diesem oder jenem Gesetz muss für alle interessierten Menschen klar und unkompliziert erkennbar sein. Bislang bekommen die Menschen nur wie heute in der Ersten oder Zweiten Lesung im Landtag zu einem Gesetzentwurf mit, wie die Diskussion gelaufen ist. Ansonsten spielt sich die Entstehung von Gesetzen in nicht öffentlichen Ausschusssitzungen im Landtag ab oder eben in Ministerien, was eben alles unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet.

Bislang wissen wir eben nur lückenhaft, wer bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen im Hintergrund mitgewirkt hat, vielleicht sogar maßgeblich die Feder geführt hat. Und genau dort setzt eben unser Gesetzentwurf an. Wir wollen eine öffentlich einsehbare Dokumentation schaffen, in der alle die an einem Gesetzgebungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen und sonstigen Beiträge von Lobbyisten, Anwaltskanzleien, Gutachtern oder sonstigen dritten Personen eben erfasst sind.

Sehr geehrte Damen und Herren, selbstverständlich gibt es bei einem neuen Gesetz oft auch unterschiedliche Einschätzungen zu den einzelnen Vorschriften. Dem einen sind sie zu weit gefasst, dem anderen sind sie zu eng gefasst. Dem einen gefällt eher diese Formulierung, dem anderen eher jene. Das sind eben typische Probleme bei vielen Gesetzentwürfen, aber – und das ist für meine Fraktion wichtig – die Sachverständigen waren nach der öffentlichen Anhörung der einmütigen Auffassung, dass der Entwurf ein wichtiges Ziel verfolgt: Die Einflussnahmen auf die Rechtsetzung müssen transparenter werden, denn das stärkt das Vertrauen in den Landtag, das stärkt das Vertrauen in die Politik.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Unser Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz – wegen des sperrigen Namens haben wir dann auch den Titel umbenannt in „Gutes Fußabdruckgesetz“ – ist im Ergebnis daher richtig und wichtig.

In Detailfragen mögen wir unterschiedlicher Auffassung sein – daher wurden von der Opposition ja auch entsprechende Änderungsanträge eingebracht –, aber was wir einfach konstatieren müssen, ist, dass grundlegende rechtliche Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf es nicht gab. Einmütig bestanden die Sachverständigen darauf, dass insbesondere gegen die Einführung eines

legislativen Fußabdrucks keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, dass insbesondere auch der Gewaltenteilungsgrundsatz nicht verletzt ist, das freie Abgeordnetenmandat nicht verletzt ist oder die Berufsfreiheit oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährt sind.

Sehr geehrte Damen und Herren, entgegen der Befürchtungen mancher Kritiker und Skeptiker würde es auch durch unseren Gesetzentwurf eben nicht aus unserer Sicht zu nennenswerten personellen Aufwendungen führen. Das hatte auch der Sachverständige in Thüringen hier so ausgeführt.

Ich verstehe die Bedenken von SPD und CDU, die sie heute auch hier wieder in der Debatte vorgebracht haben, aber genau diese Bedenken oder die Fragen wären es wert gewesen, weiterhin im Anhörungsverfahren im Ausschuss sich damit zu beschäftigen, gegebenenfalls die Landtagsverwaltung einzuladen und hier nach konkreten Mehrbedarfen nachzufragen, Ihre Fragen zu klären, sodass es letztendlich zu diesem Gesetz gekommen wäre, auch unter Ihrer Beteiligung. Insofern verstehe ich die Ablehnung einer weiteren Anhörung im Ausschuss eben nicht, und insofern ist auch Ihre Argumentation heute hier im Landtag einfach fehl am Platz.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Gute Fußabdruckgesetz ist insbesondere auch kein Bürokratiemonster, Herr Ehlers. Genau solche Fragen, wie gesagt, wären es eben wert gewesen, dies auch im Ausschussverfahren zu erörtern. Daran waren Sie nicht interessiert. Insofern geht auch dieses Argument aus unserer Sicht nicht einher.

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Gesetz wird heute mit den Gegenstimmen der Koalition zwar zunächst scheitern.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na, vielleicht hast du sie ja jetzt noch überzeugt mit deiner Rede.)

Die wesentlichen Kritikpunkte, wie unsichere Rechtsfragen und ein Mehr an Bürokratie, sind aus unserer Sicht in den Ausschussberatungen, insbesondere in den Anhörungen widerlegt worden. Und weil wir eben gesehen haben, dass Sie das ablehnen werden, was wir sehr schade finden, haben wir Ihnen eine Entschließung vorgelegt, die in dem letzten Punkt einen sinnvollen Weg, einen geordneten Weg in die Zukunft aufzeigt: Der Landtag soll den Ältestenrat bitten, einen Gesetzentwurf bis Ende dieses Jahres zu erarbeiten. Ziel ist eine möglichst interfraktionelle Einbringung und Verabschiedung eines Gesetzentwurfes bis zum Ende dieser Wahlperiode.

Selbst SPD und CDU haben ja trotz ihrer Ablehnung – und das war auch heute hier wieder zu hören – unseres Gesetzentwurfes im Ausschuss erkennen lassen, dass sie Handlungsbedarf sehen. Ein Expertengespräch mit der Landtagsverwaltung soll da weiterhelfen.