Versorgen Sie die Jugendämter und die ganze Maschinerie, die durch Ihre bereits ideologische Umerziehung notwendig geworden ist, mit genügend Personal,
müssen die Kinder hungern, die Mütter sind zu Hause und sollten dann ihren ureigensten Pflichten nachkommen
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Renz, CDU: Wo haben Sie denn den Redenschreiber her? – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern, ist eine langjährige
Zudem ist es erklärtes Ziel der Bundesregierung, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, denn es steht im Koalitionsvertrag.
Ich kann und muss Frau Bernhardt an dieser Stelle leider trotzdem an einigen Punkten zustimmen. Auch ich bin enttäuscht über die Schnelligkeit oder eben nicht Schnelligkeit bei der Umsetzung oder im Umsetzungsstand. Klar ist eben, und das habe ich gerade gesagt, im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Daher verstehe ich nicht und ich kann es auch nicht akzeptieren, dass nun generelle Zweifel aufgekommen sind. Aber wir bekennen uns zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Unsere Abgeordneten im Deutschen Bundestag wissen das und stehen auch dahinter. Die Umsetzung aber obliegt eben den Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Die Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit macht eine Einigkeit in der Sache sicherlich nicht einfacher. Ich erwarte noch in dieser Legislatur die Umsetzung bei dieser Aufgabe. Wir von unserer Seite kommunizieren das eben auch in die Partei.
Wer diese Debatte nun aufmerksam verfolgt hat, sieht und wird hoffentlich erkennen, dass die SPD in dieser Sache klar ist und steht.
Uns bleibt trotzdem, nun den Meinungsbildungsprozess abzuwarten und auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages zu pochen. Wir lehnen daher ab. ‒ Vielen Dank!
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Entschuldigung, dass ich Sie nicht zuerst genannt habe!
Erst mal vielen Dank für die Debatte. Ich würde nach und nach auf die einzelnen Debattenbeiträge eingehen und natürlich beginnen mit der Sozialministerin Frau Drese. Es war wohltuend zu hören, dass das Anliegen gerade in Corona-Zeiten umso wichtiger ist. Frau Drese hatte angeführt, dass gerade in Corona-Zeiten sich unsere Kinder- und Jugendarbeiter, die Mitarbeiter Gedanken gemacht hatten, wie sie die Kinder, die Jugendlichen vor Ort unterstützen können, digitale Angebote gemacht hatten. Den Dank kann ich nur ebenfalls an die Mitarbeiter zurückgeben. Ich erwarte aber ebenfalls von dem Sozialministerium im gleichen Atemzug, dass Sie dann die Mehrbedarfe, die aufgrund der digitalisierten Angebote entstehen – Landesjugendring durch einen offenen Brief mit 160.000 Euro –, auch hier dazu beitragen, dass diese finanziellen Mehrkosten mit gestützt werden.
Ich sehe eben dieses Anliegen umso dringlicher, gerade in Corona-Zeiten Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, auch bei Bildungs- und Teilhabepaketmitteln, die zurzeit nicht ausgezahlt wurden für Essensversorgung in Kitas und Schulen, weil eben Kitas und Schulen bezahlt wurden. Das mag für Sie nicht viel sein, aber ob 40 oder 50 Euro pro Monat in den Familienkassen fehlen, gerade für Familien, die auf Hartz-IV-Bezug angewiesen sind, das ist jede Menge Geld, zumal man sich in Erinnerung rufen muss, warum Bildungs- und Teilhabepakete überhaupt gezahlt wurden,
Und auch deshalb wäre es ein wichtiges Ziel, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, um sie eben mit einer höheren Bedeutung zu untersetzen, dass Kinder eben nicht mehr wie kleine Arbeitslose behandelt werden und nach dem SGB II behandelt werden, nicht mehr auf Bildungs- und Teilhabepaketleistungen einbezogen werden, sondern es wäre auch mit sozusagen eine Stärkung in dem Prozess der Kindergrundsicherung, der Einführung.
Frau Ministerin sagte dann ebenfalls, wir sind jetzt auf Bundesebene in der Pflicht. Ja, die Bundesebene ist in der Pflicht, jetzt zu handeln, aber eben auch unter Mitwirkung des Landes, der Landesregierung. Es gibt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die hatte einen Formulierungsvorschlag vorgelegt, drei Formulierungsvorschläge. Und aus meiner Sicht ist es jetzt sozusagen auch an der Landesregierung, wenn Sie sich anlässlich des Internationalen Kindertages hinstellen und die Aufnahme fordern, dass man dann eben auch auf Bundesebene Druck macht aus dem Land heraus, dass der Diskussionsprozess zu der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz weiter vorangeht. Und genau deshalb verstehen Sie unseren Antrag als Rückenwindantrag, das machen Sie auch recht gern. Und insofern möchten auch wir sozusagen die Regierung hier mit Rückenwind mit dem Antrag unterstützen.
Ich komme zur AfD, die meinte, dass die Kinderrechte, die Aufnahme ins Grundgesetz überflüssig sei. Das ist Ihre Meinung, das kann Ihr gutes Recht sein. Wir sind da anderer Meinung.
Sie, Herr Förster, stellten dar, dass die Bedürfnisse und Lebensumstände von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern so gut wie noch nie seien.
Ich finde es einfach nur, Sie relativieren damit die Armutsgefährdung auch jetzt, zur jetzigen Zeit in MecklenburgVorpommern. Es sind immerhin ein Drittel der Kinder und Jugendlichen, die in Armut leben. Und es geht eben nicht nur um Kindesmissbrauch, sondern es geht eben auch darum, die Lebensumstände von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern. Und dazu gehört es eben auch, die Armut von Kindern und Jugendlichen anzuerkennen. Deshalb kann ich das einfach nicht so stehen lassen, dass Sie sagen, Bedürfnisse und Lebensumstände sind so gut wie noch nie.
Sie fuhren dann weiter in Ihrer Rede fort, dass wir sozusagen das völlige Belieben bei Schwangerschaftsabbrüchen von Schwangeren unterstützen würden mit unserer Auffassung zu Schwangerschaftsabbrüchen, zum Verbot von 219 StGB und die Debatte darum. Da muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, dass ich Müttern niemals unterstellen würde, dass sie ohne Not abtreiben, dass ich sagen würde, es ist in ihr Belieben gestellt. Mütter treiben ab aus finanziellen, aus existenziellen Ängsten heraus, und insofern das als Belieben darzustellen, finde ich schon unehrlich. Also das können wir einfach nicht unterstützen, diese Meinung. Wir sehen hier, dass man sehr wohl auf die Rechte der Frau Bezug nehmen muss. Und auch unter diesen Gesichtspunkten fordern wir einfach die Abschaffung von 219a StGB.
Sie sagten ebenfalls, dass eine besondere Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz nicht notwendig sei. Wie gesagt, wir haben da eine andere Meinung dazu. Wenn ich eben sehe die ganze Armutsdebatte und SGB-IIDebatte, dass Kinder wie kleine Arbeitslose behandelt werden und eben nicht wie eigenständige Lebewesen, dann fände ich es auch ein wichtiges Zeichen, wenn man ihre Rechte im Grundgesetz, sozusagen unserem obersten Gesetz von Deutschland, verankern würde und somit auch ein Zeichen für ihre Stellung in Deutschland setzen würde.
Dann meinten Sie weiterhin, wenn wir das machen würden, gäbe es einen Konflikt mit den Elternrechten. Auch das sehen wir nicht, dass es ein Konfliktfeld mit den Elternrechten gäbe. Ebenso muss ich da Herrn Manthei und Frau Weißig widersprechen, denn Grundrechte sind auch bei Kindern grundsätzlich erst mal Abwehrrechte gegen den Staat und nicht gegen die eigenen Eltern. Eine Stärkung der Kinderrechte bedeutet auch immer eine Stärkung der Elternrechte, es sei denn, man betrachtet Elternrechte als Recht zur Gewalt, dann natürlich nicht. Mit Blick auf das Argument, Kinder seien ja ohnehin schon umfassend geschützt, frage ich dann auch, wenn denn die Elternrechte durch eine Kollision mit Kinderrechten eingeschränkt werden sollten, wenn Kinder schon ohnehin umfassend verfassungsrechtlich geschützt seien, das beißt sich einfach, was Sie da auftun. Dass es sich sozusagen widerspricht, das sehen wir nicht so. Wenn die Einführung von Kinderrechten rein deklaratorischen Charakter hätte, wie Sie behaupten, dann dürfte sich ja an der materiellen Rechtslage nichts ändern und sich insofern auch keine Konfliktlinie zu Elternrechten auftun.
Natürlich setze ich mich auch gerne mit Herrn Manthei auseinander. Herr Manthei, wenn ich Sie richtig zusammenfassen darf, es gibt ja grundsätzlich nichts, mit dem wir uns heute beschäftigen – ach, da ist er –, mit dem wir uns heute beschäftigen müssten. Es gibt weder einen Gesetzentwurf im Bundestag, es gibt weder ein Bundesratsverfahren. Und genau das, Herr Manthei, ist das eigentliche Problem.
Seit 2017 haben wir hier im Landtag dafür gestritten, auch unter Beteiligung von Ihrer Fraktion zum damaligen