Ja, sehr verehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Gäste! Es ist schon spannend und interessant,
(Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU, und Henning Foerster, DIE LINKE – Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Torsten Koplin, DIE LINKE)
Und ich versuche mal, mehr beim Thema zu bleiben und auf den Antrag der LINKEN dann auch noch mal detailliert einzugehen.
Aber vielleicht schon mal vorneweggesagt: Herr Dr. Weiß, sicherlich, Tierschutz ist uns allen eine Herzensangelegenheit und er ist auch bei uns im Grundgesetz verankert, aber mit dem Antrag, den Sie hier vorgelegt haben und so, wie Sie ihn beschrieben haben, wird er nicht dazu beitragen, Tierschutz beziehungsweise auch die Tiertransporte in irgendeiner Weise zu verhindern oder die Tiere bei diesen Transporten mehr zu schützen. Aber da werde ich im Detail noch drauf eingehen.
Ja, wie schon gesagt, Tierschutz ist Staatsziel im Grundgesetz und ist auch in den Vorschriften des Tierschutzgesetzes verankert. Und in den Tierhaltungsverordnungen ist geregelt, wie Tiere gehalten werden sollen. Dennoch ist die öffentliche Debatte stark vom Umgang mit den Tieren und von der Diskussion darüber, wie Tiere zu halten sind, doch in der Öffentlichkeit sehr stark geprägt und es vergeht kaum eine Woche, in der nicht über Missstände in der Haltung von Nutztieren berichtet wird. Tiere sind Mitgeschöpfe, ihr Wohlbefinden ist eine Verpflichtung für alle Menschen, die mit Tieren umgehen. Auch deshalb wünschen sich bei Umfragen rund 85 Prozent der Befragten einen verstärkten Tierschutz, und das,
obwohl Deutschland mit den rechtlichen Vorgaben europaweit, ja, sogar weltweit Maßstäbe setzt. Aber Tierschutz kostet nun auch mal Geld, und wenn der Verbraucher dann mehr bezahlen soll, entscheidet er sich in der Regel doch für den etwas billigeren Braten, der natürlich unter anderen Voraussetzungen auch aufgezogen, geschlachtet und natürlich auch transportiert werden muss.
Sie, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, wollen nun mit Ihrem Antrag den Schutz von Nutztieren auf dem Transport in Drittstaaten außerhalb der EU verbessern. Das ist nämlich der Wortlaut des Antrages. Und da habe ich bei dem einen oder anderen Vorredner so ein bisschen diese Thematik vermisst. Sie wissen genau, dass öffentliche Medien regelmäßig das Thema aufgreifen und Missstände aufzeigen. Aber eines möchte ich Ihnen vorweg schon sagen: Selbst, wenn wir Ihrem Antrag zustimmen würden – ich habe ja gesagt, wir werden es nicht tun –, würde er nicht zur Verbesserung der Situation der Tiere auf Transporten in Drittstaaten außerhalb der EU beitragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die rechtlichen Vorgaben sind klar. Innerhalb der Europäischen Union gilt die Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport. Diese Verordnung kann allerdings in Drittstaaten kaum umgesetzt beziehungsweise kontrolliert werden. Innerhalb Deutschlands sind für den rechtssicheren tierschutzrechtlichen Transport in Drittländer die Bundesländer mit ihren Veterinärbehörden zuständig. Transporte von Zuchttieren müssen heute schon sinnvoll und schlüssig begründet werden, nur dann dürfen sie durch die zuständigen Veterinäre zugelassen werden.
Betrachten wir die wirtschaftlichen Folgen bei der Umsetzung eines Verbotes von Transporten lebender Nutztiere in Ländern außerhalb der Europäischen Union, dann kommt es zu erheblichen Wettbewerbseinschränkungen für die Züchter in Mecklenburg-Vorpommern. Tiere würden über einen Umweg aus anderen Ländern der EU an die entsprechenden Drittstaaten geliefert werden. Sie können ja mit Ihrem Antrag mal gerne die RinderAllianz befragen, wie sie diesen Antrag finden würde. Ich glaube, Sie würden dort eine Abfuhr bekommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ja nicht so, als würde nichts geschehen. So hat sich der Bundesrat bereits am 7. Juni 2019 zum Thema „Tierschutz bei langen Transporten“ positioniert und einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine Änderung der entsprechenden Verordnung einzusetzen. Hierbei soll es insbesondere um den Zugang zu den Daten der Navigationssysteme der Transportfahrzeuge und der obligatorischen Planungen von Tiertransporten mit einem abgestimmten Notfallplan gehen. Also es gibt schon eine ganze Menge rechtliche Vorgaben bei diesem Thema. Des Weiteren sollen bei den Grenzabfertigungen durch die Errichtung einer entsprechenden Abfertigungsspur für Tiertransporte diese Abwägungen beschleunigt werden.
Der Bundesrat hat sich in der laufenden Legislaturperiode bereits dreimal mit der Thematik befasst. Dort waren Anträge der Fraktionen der GRÜNEN, der FDP und der
Vielleicht sollten Sie denn doch erst mal auf Bundesebene etwas aktiver werden, weil das ist nicht unbedingt ein Länderthema, was wir heute besprechen.
Für die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen sind allerdings Mehrheiten innerhalb der Europäischen Union notwendig, und diese Mehrheiten hat es bisher nicht gegeben.
Kommen wir nun noch mal zu Ihrem Antrag. Den Feststellungsteil lasse ich einfach mal weg, der hilft weder uns noch den Tieren, noch den Züchtern. Das von Ihnen geforderte Verbot von Transporten lebender Nutztiere in Länder außerhalb der Europäischen Union würde erhebliche Einbußen für die Züchter in unserem Land nach sich ziehen. Mit einem solchen Verbot wäre keinem einzigen Tier geholfen. Vielmehr würde sich der Export von Nutztieren auf andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verlagern.
Ihre Forderung, die Transportdauer von lebenden Nutztieren innerhalb der Europäischen Gemeinschaft auf acht Stunden und innerhalb von Deutschland auf vier Stunden zu begrenzen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Wie Sie diese Differenzierung begründen, das wäre doch mal interessant, denn ich glaube, den Tieren ist es völlig egal, ob sie in Europa oder in Deutschland unterwegs sind. Wissenschaftlich ist diese Differenzierung jedenfalls nicht zu begründen.
Vielmehr entscheidend sind die Bedingungen doch, unter denen die Tiere transportiert werden. Die Qualität der Fahrzeuge, da gibt es zum Beispiel Ausstattungsmöglichkeiten: isolierte Dächer, damit die im Sommer nicht so heiß werden, Be- und Entlüftung, die Zufuhr von Wasser und Futter während des Transports. Ich glaube, das sind vielmehr Faktoren, die entscheidend darüber sind, wie lange man Tiere transportieren kann, und nicht pauschale Stundenvorgaben.
Eine Aktualisierung der Gemeinschaftsvorschriften bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments, der Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission. Hierzu habe ich vorhin bereits ausgeführt.
Ihre Forderungen für den Erhalt beziehungsweise die Schaffung eines dezentralen Netzes von Schlachthöfen wird von uns natürlich durchaus unterstützt. Sie ist aber angesichts der wirtschaftlichen Situation der Tierhalter und der Verarbeiter unrealistisch. Sicherlich, 1990 gab es fast in jedem Landkreis einen Schlachthof und die Landkreise waren damals noch wesentlich kleiner als heute. Aber so gibt es gerade im Bereich der Schlachthöfe ei
nen rasanten Strukturwandel. Mittelständische und kleine Unternehmen werden aufgeben und werden stillgelegt.
Lassen Sie mich aus der letzten „BauernZeitung“ zitieren: „Oldenburg, Dresden, Lauenburg, Essen, Bad Iburg, Kasel-Goldsieg, Pfarrkirchen sind nur einige Namen für Schlachthöfe, die in jüngster Zeit geschlossen wurden. In anderen, wie Wilhelmshaven, Badbergen, Legden und Beckum, werden keine Rinder mehr geschlachtet.“ Und in Teterow, das haben wir auch hier schon debattiert, da schlachten wir keine Schweine mehr.
Wie die Landesregierung bei solchen Strukturbrüchen zur Schaffung eines dezentralen Netzes von Schlachthöfen beitragen kann, bleibt für mich im Moment ein Rätsel. Aber vielleicht können Sie da nachher noch mal, Herr Dr. Weiß, zu einer Aufhellung beitragen.
Lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Der vorliegende Antrag berücksichtigt weder die rechtlichen Vorgaben noch die Aktivitäten im Bundesrat und im Bundestag. Er ist nicht geeignet, zum Schutz von Nutztieren auf dem Transport in Drittstaaten beizutragen. Die Umsetzung Ihrer Forderung würde die Nutztierhalter und Vermarkter in unserem Land innerhalb Deutschlands und innerhalb der EU benachteiligen, sie würde keinem einzigen Tier helfen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Danke für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte der Linksfraktion danken für diesen Antrag, weil wir an dieser Stelle sehr wohl auch über das Thema „Tiertransporte, Tierschutz im Allgemeinen“ debattieren sollten. Ich möchte auch dem Kollegen Dr. Weiß dafür danken, dass er das in einer sehr sachlichen, fachlichen und ehrfurchtsvollen Art und Weise hier vorgetragen hat. Das haben wir nicht an jeder Stelle zu jedem Thema hier immer an der Tagesordnung. Von daher finde ich das sehr gut, wie Sie das gemacht haben, Dr. Weiß.
Wer sich mit der Materie beschäftigt, weiß, dass sich in den vergangenen Jahren viel getan hat im Bereich Tiertransporte. So ist es beispielsweise so, dass eben ein Tier, welches transportiert wird, immer eigenständig auf das Transportfahrzeug gehen können muss. Die Transportunternehmen nehmen nicht mehr einfach jedes Tier, was aus Gründen von beispielsweise Beinbrüchen oder Ähnlichem früher noch per Zange, Radlader oder Ähnlichem auf den Transporter geschliffen oder gezerrt wurde, diese Tiere nehmen sie nicht mehr an, sondern die müssen mittlerweile in den Betrieben oder auch bei den Haltern und Halterinnen getötet, fachmännisch natürlich getötet werden und werden dann über die Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt.
Aber Sie haben recht, Dr. Weiß, oder auch die Fraktion DIE LINKE, dass es eben noch viele, viele Bausteine gibt, viele Punkte, die im Bereich der Tiertransporte absolut verbesserungswürdig sind. Was wir aber sehen, ist, und das hat der Minister vorgetragen und das hat auch
Holger Kliewe erwähnt, es gibt eine Vielzahl sehr guter Regelungen, auch auf europäischer Ebene, der Vollzug gestaltet sich hingegen schwierig. Von daher sehen wir mehr ein Vollzugsproblem als ein Regelungsproblem und glauben, dass eben nur, weil man jetzt die Transportzeiten noch mal verkürzt, dass es nicht dazu führt, dass dann die übrigen Bedingungen und auch die Transportzeiten tatsächlich eingehalten werden.
Sie wissen, dass wir auch Probleme mit den ganzen Zuchttiertransporten haben. Es ist mittlerweile technologisch möglich, über Sperma, über Embryotransfer und so weiter und so fort einfach nicht das lebende Zuchttier transportieren zu müssen. Da gibt es eine Vielzahl von Methoden, die weitaus günstiger und schonender für die Tiere sind.
Das zweite Problem, was wir an der Stelle haben, ist, dass sich zumindest der Verdacht erhärtet, dass die Tiere eben gar nicht zu Zuchtzwecken in den Ländern ankommen, denn die Bestände steigen da nicht wirklich, sondern dass die Tiere tatsächlich am Ende dort geschlachtet werden, und das geht gar nicht. Man kann nicht ein Tier zu Zuchtzwecken verkaufen, wenn es dann am Ende zu Schlachtzwecken transportiert wird, und dann möglicherweise, so könnte man unterstellen, etwas sorgloser mit diesem Tier, was zu Schlachtzwecken bestimmt ist, umgeht als mit einem hochwertigen Zuchttier, was man gesund auch am Bestimmungsort dann am Ende empfangen möchte.
Und was wir sehr kritisch sehen, ist auch der Punkt, der Transport von Milchkälbern, Milchlämmern, also Tiere, die noch Milch brauchen, die also nur wenige Tage, oder im Fall von Rindern 10/14 Tage, alt sind, wenn sie den Geburtsort verlassen. Das ist immer schwierig, weil diese Tiere einfach noch viel mehr die regelmäßige Versorgung auf den Transporten brauchen.
Und wir haben ein Problem, dass eben die Regelungen, gerade auch was Exporte angeht, sozusagen torpediert werden, indem man über Zwischenstationen geht. Das ist Ihnen genauso bekannt wie uns, und deswegen fühlt man sich auch so,