Was spricht jetzt gegen Frau Borchardt im Verfassungsgericht? Das ist einmal ihre Einordnung und ihre Eigenschaft als Gründungsmitglied der sogenannten Antikapitalistischen Linken, die immerhin Beobachtungsobjekt
des Bundesverfassungsschutzes im Bereich Linksextremismus ist. Sie wird da weiterhin geführt, diese Antikapitalistische Linke. Ich habe mir mal erlaubt, mich mal ein bisschen kundig zu machen. Wenn man auf die Seite der AKL im Internet geht, dann heißt das, dass man den Kapitalismus mit seinem systemimmanenten Wachstumsmantra und seinem profitorientierten Wirtschaften ablehnt. Das ist mindestens grenzlagig, wenn man die Marktwirtschaft, die soziale Marktwirtschaft, als Grundanker unserer Wirtschaftsverfassung ansieht.
Wenn Frau Borchardt dann ausführt in einem Interview, man wolle ja niemandem sein Haus nehmen und auch gegen kleine und mittlere Unternehmen in Privathand spricht nicht unbedingt etwas, und dann kommt, aber Produktionsmittel bei Großunternehmen in Privateigentum Punkt, Punkt, Punkt sind bedenklich, dann kann ich dazu nur den bekannten Satz wiederholen, alles, was vor dem Aber steht, kann man vergessen, das Entscheidende kommt nach dem Aber – also durchaus eine Kampfansage an Produktionsmittel größerer Art in Privathand.
Meine Damen und Herren, meine Damen und Herren, wenn man jemanden, der so wenig mit der Wirtschaftsverfassung unseres Grundgesetzes konform geht,
oder – um bei der Thematik zu bleiben, die uns immer wieder interessiert – den Wolf zum Hüter der Schafherde. Wir sollten so etwas nicht tun!
Übrigens – nur noch ein kleiner Satz – Kapitalismuskritik im Großen und Bereicherung im Kleinen: Frau Borchardt hat Doppeleinnahmen bezogen. Sie war im Kreistag Ludwigslust-Parchim, hat als Kreistagsmitglied ihre ihr dann zustehenden Tantiemen bezogen, und sie hat als beruflich eingestellte Geschäftsführerin in dieser Kreistagsfraktion und damit einhergehend mit ihrer Pflicht, an Kreistagssitzungen teilzunehmen, trotzdem ihr Gehalt bezogen. Das ist eine verbotene Doppelbezahlung – da wird sie bestimmt auch noch einen entsprechenden Bescheid bekommen –, die sie zurückzahlen muss. Die Glaubwürdigkeit der Kapitalismuskritik fängt im Kleinen an, und wer bereit ist, sich auch zulasten der Steuerzahler die eigene Tasche zu füllen, rechtswidrig zu füllen, dessen Kapitalismuskritik ist und bleibt fragwürdig.
Über die Mauertoten hatten wir im vorherigen, vorvorherigen Tagesordnungspunkt schon ausführlich gesprochen. Ich kann es da kurz machen: Selbstverständlich war die Mauer kein antifaschistischer Schutzwall, da ist genug dazu ausgeführt worden. Ich habe mit Freude den Ausführungen der Kollegen Krüger und Renz gelauscht und bin jetzt gespannt, ob sie aus ihren Ausführungen im
Allgemeinen zu den Mauertoten auch die entsprechenden Konsequenzen ziehen und unserem Antrag zustimmen, jemandem den Weg zu bereiten, jemanden aus dem Landesverfassungsgericht wieder zu entfernen, der die Opfer, die an der Mauer zu verzeichnen waren, verhöhnt, die bestialischen, zum Teil bestialischen Ermordungen, Verblutungen – das ist alles schon angesprochen worden – nicht kritisiert, kein Wort des Bedauerns, kein Ausdruck an die Hinterbliebenen, dass man das als verfehlt ansieht. Das wäre das Mindeste gewesen, was man in dem Punkt erwarten könnte. So jemanden weiter im Verfassungsgericht agieren zu lassen, wäre ein Skandal.
Ihre Parteikollegen, die Bundesvorsitzende Kramp-Karrenbauer, der Kandidat für den Bundesvorsitz Herr Röttgen,...
... aber auch der Vorsitzende der Kommission für Aufarbeitung des SED-Unrechts und der Ostbeauftragte der Bundesregierung, alle die haben die Wahl von Frau Borchardt kritisiert und als „fehlerhaft“, „skandalös“ oder „mit Entsetzen zur Kenntnis genommen“ bezeichnet. Das sollte gerade Ihnen Mahnung sein. Erst wählen und dann distanzieren ist eigentlich der falsche Weg. Vorher ein Bild machen und dann gleich nicht wählen wäre richtiger gewesen, aber Sie haben die einmalige Chance, Ihre Fehler,
Ihre Fehler jetzt wiedergutzumachen. Und wir laden Sie ganz herzlich ein, stimmen Sie für unseren Antrag und zeigen Sie, dass das, was Sie eben zu den Mauertoten gesagt haben, ernst gemeint war und dass Sie ernst nehmen, dass Sie eine Fehlentscheidung bereit sind zu korrigieren!
Am Rande möchte ich noch sagen, die Aussagen von Frau Borchardt zur Antifa sprechen für sich selbst – weit entfernt von jeder Absage an Gewalt, die gewaltbereite Linke,
Zuordnung zu einem Spektrum, das Gewalt in der Politik eben nicht deutlich ablehnt – ein weiterer Grund, Frau Borchardt wieder aus diesem Amt zu entfernen.
Größe, menschliche Größe hätte Frau Borchardt auch gegenüber der Partei, die sie nominiert hat, gezeigt, wenn sie selbst von sich aus gesagt hätte, aufgrund dieser vielen Anwürfe tritt sie ihr Amt nicht an.
Und es wäre auch ein Zeichen von Demut für die Opfer, die an der deutsch-deutschen Grenze zu verzeichnen
waren, gewesen, wenn sie so reagiert hätte. Das alles ist nicht erfolgt, deswegen unser Antrag. Und ich möchte jetzt schon sagen, dass wir namentliche Abstimmung beantragen. – Danke schön!
Es ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 58 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrter Professor Weber, wenn Sie ehrlich zu sich selbst sind, werden Sie zugeben, dass es in Ihrem Antrag längst nicht mehr um Barbara Borchardt geht. Ihnen geht es darum, der CDU so einen richtig mitzugeben. Ihr...
Nein, ach, ich weiß ja, dass Sie Schwierigkeiten haben, untereinander und auch mit Ihrem Landesvorsitzenden zu kommunizieren, aber Herr Holm wird heute im „Nordkurier“ folgendermaßen zitiert: Heute, so Holm, „werde sich zeigen, ob sich die CDU künftig von Rot-Rot am Nasenring durch die Manege ziehen lasse“. Zitatende. Das ist, das ist eigentlich der Hintergrund Ihres Antrages, und da sage ich Ihnen schon jetzt, dass wir nicht bereit sind, ein solches Spiel mitzuspielen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, um sozusagen den Nachweis zu bringen, wie es um die Ernsthaftigkeit der AfD steht bei diesem Antrag, schauen wir uns einfach mal die einzelnen Begründungspunkte an. Da heißt es im ersten Punkt: „In der Landtagssitzung am“ 15.05. „ist Frau Borchardt zur Richterin am Landesverfassungsgericht gewählt worden. Schon vor dieser Wahl war bekannt, dass Frau Borchardt...“ et cetera, et cetera. Also am 15.05. ist sie gewählt worden. Sie schreiben, dass schon vor dieser Wahl das bekannt war, dass sie ungeeignet ist, aus Ihrer Sicht, aber Sie schaffen es nicht, aber Sie schaffen es nicht, zum regulären Antragsschluss am 27.05. einen ordnungsgemäßen Antrag dem Hohen Haus zu präsentieren, sondern kommen hier mit einem Dringlichkeitsantrag um die Ecke. Es kann ja sein, dass Sie noch Abstimmungsbedarf hatten untereinander, wie gehen wir jetzt mit dieser Frage um, wie schaffen wir es am besten, einen Keil zwischen die Koalitionsfraktionen zu treiben, aber ehrlich, aber ehrlich ist das nicht. Wenn Ihnen vorher alles klar war, hätten Sie dafür sorgen müssen, dass es einen ordnungsgemäßen Antrag zur Landtagssitzung gibt.
Sie schreiben weiter, Sie schreiben weiter zur Begründung: „So ist Frau Borchardt Mitglied in der ‚Antikapitalistischen Linken‘, die einen ‚grundsätzlichen Systemwechsel‘ und einen ‚Bruch mit den kapitalistischen Eigentumsstrukturen‘ fordert.“ Ich sehe auch in dieser Formulierung unter anderem keinen Widerspruch zum Grundgesetz. Ich würde mal empfehlen, Artikel 14 oder 15 des Grundgesetzes zurate zu ziehen und das zu vergleichen. Da werden Sie vielleicht von selbst merken, dass das allein noch kein Grund ist, Verfassungsfeindin zu sein.
Wenn Ihnen das, wenn Ihnen das nicht hilft, schauen Sie mich an, schauen Sie mich an! Ich bin Mitglied im Forum Demokratischer Sozialismus, eine andere Strömung unserer Partei. Auch diese Strömung innerhalb meiner Partei spricht sich für einen grundsätzlichen Systemwechsel aus, weil wir meinen, dass das kapitalistische Gesellschaftssystem längst an seine Grenzen gestoßen ist und dass es Zeit ist, einen neuen Weg zu beschreiten. Wenn Sie mich deshalb als Verfassungsfeind bezeichnen, okay, damit muss ich leben.
Ich weiß ohnehin, ich weiß ohnehin, dass Sie aus anderen Gründen mich als Extremisten anschauen, weil ich Landessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten in diesem Land bin.