Protokoll der Sitzung vom 12.06.2020

Vielen Dank, Herr Schulte!

(Peter Ritter, DIE LINKE: So, haben jetzt alle ausgeschlafen? – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Die Fraktion der AfD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5081 eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.

Ich bitte nunmehr den Schriftführer beziehungsweise die Schriftführerin, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall.

Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.

Unterbrechung: 13.44 Uhr

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Wiederbeginn: 13.46 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 61 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 15 Abgeordnete, mit Nein stimmten 46 Abgeordnete. Es enthielt sich kein Abgeordneter. Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5081 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Grundgesetz hat sich auch in Zeiten der Corona-Pandemie bewährt – Verschwörungsideologien aktiv entgegentreten, Drucksache 7/5009.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Grundgesetz hat sich auch in Zeiten der Corona-Pandemie bewährt – Verschwörungsideologien aktiv entgegentreten – Drucksache 7/5009 –

Das Wort zur Begründung hat von der Fraktion DIE LINKE Frau Bernhardt.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Wir haben heute dieses aus unserer Sicht wichtige Thema der Frage der Grundrechtseingriffe aufsetzen lassen, weil ich erlebt habe, dass Menschen eine Positionierung der Politik zu den Grundrechtsbeschränkungen, also von uns, erwarten und weil wir als Linksfraktion dieses wichtige Thema eben nicht Verschwörungstheoretikern oder Rechtspopulisten überlassen wollen, wo keine sachliche Grundlage vorhanden ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten Wochen, seit Mitte März, erfolgte ein unvorstellbarer Eingriff in fast jedes Grundrecht des Grundgesetzes. Betriebe wurden geschlossen, Fitnessstudios, Nagelstudios oder Kosmetiksalons etwa, Menschen durften sich nur noch innerhalb ihrer Kernfamilie treffen, Kitas, Schulen waren geschlossen, Demonstrationen waren in der Hochphase verboten, Sport- und Kultureinrichtungen waren geschlossen. Niemand von uns, niemand in Mecklenburg-Vorpommern hätte sich jemals eine derartige Situation vorstellen können. Deshalb an dieser Stelle Danke an die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, die das diszipliniert mitgetragen haben!

Aber aus unserer Sicht waren all diese Maßnahmen im Großen und Ganzen notwendig, denn zunächst muss man sich immer bewusst machen, dass wir eine weltweite Pandemie zu meistern hatten, von der WHO so ausgerufen, also auch nicht von irgendjemandem. Das streitet auch niemand ab, aber es wird die Gefährlichkeit des Virus angezweifelt, aber nicht die Pandemie an sich. Die Gefährlichkeit zu beurteilen, ist jedoch Aufgabe der Wissenschaft. Das können wir uns hier nicht anmaßen, und erst recht konnten wir das nicht, als die Pandemie losging. Niemand wusste, was auf uns zukommen würde. Es gab für ein solches Szenario keine Blaupause.

Wir hatten als mahnendes Beispiel etwa die Zahlen Italiens, einer der führenden Volkswirtschaften Europas. Als wir hier am 16. März begannen, das öffentliche Leben in Mecklenburg-Vorpommern herunterzufahren, gab es in Italien bereits fast 25.000 Infizierte und über 1.800 Tote. Einen Monat später waren es knapp 170.000 Infizierte und über 22.000 Tote – Zahlen, die auch in Deutschland gedroht hätten, wenn man zu spät reagiert hätte. Zum Glück haben wir aber schnell reagiert. Nur damit sind die geringen Infektions- und Sterberaten zu begründen.

Die geringen Infektionszahlen in Mecklenburg-Vorpommern waren da kein Maßstab, denn auch in Italien waren es am Anfang „nur“ 1.000 Infizierte und „nur“ 29 Tote, wobei jeder Infizierte und jeder, der daran verstorben ist, zu viel ist. Wie es wenige Wochen und Tage später aussah, das habe ich gerade skizziert, und da habe ich noch nicht den Blick über den Ozean nach Amerika gewendet. Und dass es natürlich auch immer Wissenschaftler und

Ärzte gibt, die andere Auffassungen vertreten, das ist klar, und auch diese müssen natürlich gehört werden.

Politisch bin ich jedoch der Meinung, dass es angebracht ist, in einer Situation, wo sich die Gelehrten streiten, es um das Leben vieler Menschen geht, mit Bedacht das Risiko einzuschätzen und in einer so unsicheren Zeit erst mal vom größtmöglichen Risiko für die Bevölkerung auszugehen, um möglichst viele Menschen vor Gefahren zu schützen und dem Gesundheitssystem Zeit zu geben, die notwendigen Kapazitäten aufzubauen. Es mussten Maßnahmen ergriffen werden, die die Ausbreitung des Virus verhindern, und ja, diese Maßnahmen griffen und greifen in Grundrechte ein.

Je länger wir uns in der Corona-Krise befanden, umso mehr nahmen die Ängste zu, die dann zu Demonstrationen und zu sogenannten Hygienedemonstrationen und -spaziergängen führten, aber – und auch das gehört zur Wahrheit mit dazu – noch im Mai haben über 80 Prozent der Menschen in Deutschland die Maßnahmen befürwortet. Die Kritiker sind also in der Minderheit, nichtsdestotrotz müssen ihre Ängste und Befürchtungen gehört und ernst genommen werden, erst recht bei der Schwere der Grundrechtseingriffe. Es ist auch richtig, wenn staatliche Maßnahmen, die in Grundrechte eingreifen, hinterfragt werden.

Meine Damen und Herren, auch im April kamen dann bei mir aus dem Wahlkreis erste Anfragen zur rechtlichen Einschätzung der Grundrechtseingriffe aufgrund der Corona-Maßnahmen an. Wir haben uns dann in einem sehr intensiven Prozess in der Fraktion eine Meinung erarbeitet. Für uns war immer klar, dass es eine unsichere Lage war, dass es trotz der Krisensituation sein musste, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger bewahrt bleiben und nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden durften, dass jede Maßnahme stets und kritisch zu hinterfragen ist, was insbesondere den Inhalt und auch die Geltungsdauer betraf. Wir taten dies und kritisierten so beispielsweise die Weitergabe der Daten von infizierten Personen an die Polizei oder das Einreiseverbot von Studenten. Und auch hier erfolgten Nachbesserungen.

Sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur wir achteten auf die Grundrechte, auch unsere Bürgerinnen und Bürger nutzten ihr Recht auf Rechtsschutz und ließen die ergriffenen Maßnahmen gerichtlich überprüfen. Etwa tausend Eilanträge gingen nach Angaben des Deutschen Richterbundes deutschlandweit ein. Auch unsere Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern arbeiteten im Akkord, deshalb mal an dieser Stelle auch vielen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gerichten. Man sieht zum Beispiel, beim Oberverwaltungsgericht ergingen am 08.04., am 09.04., am 15.04., am 17.04. beispielsweise einstweilige Entscheidungen, die sich zu der Corona-Verordnung positioniert hatten. Das ist nur ein kleiner Auszug aus den Entscheidungen insgesamt.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Glocke der Vizepräsidentin)

Unverhältnismäßige Beschränkungen wurden durch das Gericht aufgehoben, wie etwa das Verbot, zu Ostern an die Ostsee zu fahren.

Aus unserer Sicht ist grundsätzlich festzustellen, dass der Rechtsstaat grundsätzlich funktionierte. Natürlich

zeigten sich auch an der einen oder anderen Stelle Verbesserungsnotwendigkeiten, beispielsweise, wenn es um die Beteiligung des Parlamentes an der erlassenen Verordnung geht. Der Landtag muss als Volksvertretung stärker beteiligt werden. Erst in der letzten Landtagssitzung hatten wir deshalb den Entwurf zum Infektionsschutzbeteiligungsgesetz vorgelegt. Leider wurde diese Überweisung abgelehnt, aber es gab ja auch ein gewisses Einsehen und ein gewisses Versprechen, dass man an der Sache dranbliebe. Alle drei Gewalten, so sehen wir es, sind in der Krise ganz besonders gefordert, besonnen zu handeln, und genau das haben wir gesehen.

Ganz besonders aus unserer Sicht ist es jedoch wichtig, auch die Bevölkerung an sich mitzunehmen. Sie muss informiert werden, sie muss die Möglichkeit haben, sich zu äußern, ihre Bedenken müssen entscheidend in staatliche Maßnahmen mit einfließen, ansonsten gehen die Menschen auf die Straße, denn die gefühlte Wahrnehmung der Intensität von Eingriffen in die eigenen Grundrechte war bei einigen besonders hoch. Keine Frage, wenn jemand ein kleines Ladengeschäft und ein Restaurant nicht öffnen darf, ist das ein existenzbedrohender Eingriff in die Berufsfreiheit. Für diese Menschen muss man Verständnis haben und gemeinsam nach Lösungen suchen. Ich habe zutiefst Verständnis für all diejenigen, die angesichts der Eingriffe um ihre Grundrechte fürchten, aber nie – und das will ich hier deutlich sagen – wurden Grundrechte abgeschafft, und wer etwas anderes behauptet, der lügt einfach.

Ich glaube, hier haben einige Menschen eine falsche Vorstellung,...

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke, Herr Krüger!

... eine falsche Vorstellung von Grundrechten. Grundrechte der Einzelnen gelten eben nicht schrankenlos, sie sind mit der Ausnahme der Menschenwürde unter engen Voraussetzungen einschränkbar, und im Fall von Corona wurden viele Grundrechte eingeschränkt, um die Ausbreitung des hoch infektiösen Virus zu verhindern. Er ist eben nicht mit einer bloßen Grippe vergleichbar, wie manche gerne behaupten. Das zeigen die Infektionszahlen und auch die Menschen, die gestorben sind. Und aus diesem Grund mussten die Grundrechte eingeschränkt werden.

Rechte Hetzer verschweigen diese Tatsache gern, wenn wieder einmal gegen die Staatsgewalt gewettert wird. Sie suggerieren, Grundrechte seien schrankenlos gewährt. Auch auf Demonstrationen oder Spaziergängen wird dies gerne behauptet. Mitnichten! Grundrechte des Einzelnen haben immer ihre Grenzen in den Grundrechten anderer, wie gesagt, mit Ausnahme der Menschenwürde. Wer sich also auf Demonstrationen auf die Einhaltung der Grundrechte beruft, den trifft diese Pflicht genauso.

Deshalb ist es zutiefst zu verurteilen, wenn, wie in Neubrandenburg auf einer Demonstration geschehen, Menschen beleidigt oder verletzt werden. Das verletzt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit anderer. Deshalb ist es zutiefst zu verurteilen, wenn, wie in Demmin oder Berlin geschehen, Journalisten bedroht werden. Das verletzt die Pressefreiheit. Deshalb ist es zutiefst zu verurteilen, wenn auf Demonstrationen gegen Juden

gehetzt wird oder Verschwörungstheorien verbreitet werden, die jeglicher Grundlage entbehren, weil eben dies die Menschenwürde verletzt.

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit darf nicht missbraucht werden, wie es etwa in Demmin geschehen ist. Hier werden berechtigte Ängste als Deckmäntel für Straftaten genutzt. Da hat meine Fraktion eine klare Position zu: Das lehnen wir ab. Wer sich auf seine Freiheit beruft, hat die Freiheit anderer zu respektieren! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Dagmar Kaselitz, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 58 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Barlen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, Ich muss einfach sagen, ich finde den Antrag in weiten Teilen tatsächlich gelungen. Ich danke Ihnen auch für Ihre Worte dazu. Sie stellen völlig zu Recht dar, was unsere Demokratie und im doppelten Wortsinn auch wirklich unsere Verfassung in den letzten Wochen seit Mitte März eigentlich geleistet haben. Angesichts eines neuen, eines unbekannten, eines bisher nicht durch Impfung oder wirksame Therapie behandelbaren Virus stand die Regierung und standen alle Menschen in MecklenburgVorpommern, überall auf der Welt vor einer wirklich schwierigen Aufgabe, ganz verantwortlich, aber unter allergrößter Unsicherheit sehr vorsichtig und trotzdem aber immer in einem Ringen und der Achtung der Verhältnismäßigkeit Maßnahmen zu ergreifen, die das Gesundheitssystem vor dem Zusammenbruch bewahren, die Menschenleben retten und die gleichzeitig aber die Wirtschaft und auch das soziale und das kulturelle Miteinander im Blick behalten und die einfach helfen, helfen, helfen, mit dieser Situation umzugehen. Da sind viele Stichworte auch in den letzten Debatten gefallen: der MV-Schutzfonds, das Konjunkturpaket, der MV-Plan – alles in diesem Kontext zu sehen.

Wenn man mal den Blick durch Europa und auch durch die Welt schweifen lässt, dann kann man angesichts dieser Pandemie wirklich froh und dankbar sein, dass wir über eine so zuverlässige und eine so verantwortungsbewusste Politik in Deutschland verfügen, über eine so zuverlässige, verantwortungsbewusste Landesregierung und auch Bundesregierung in Deutschland. Hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern mit Manuela Schwesig an der Spitze, mit dem gesamten Kabinett, aber auch mit dem gesamten Parlament, mit der Fraktion DIE LINKE ist insgesamt ein wirklich herausragendes Krisenmanagement entstanden, und das wird auch in diesem Land so gesehen von der absoluten Mehrheit der Bevölkerung.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das zeigen nicht zuletzt die neuen und auch die sehr guten Zustimmungswerte in repräsentativen Befragungen, und ich finde, das haben Sie mit Ihrem Antrag auch sehr zutreffend beschrieben, und auch Ihr Hinweis, dass trotz sehr erheblicher Maßnahmen – das muss man ganz klar sagen, das waren sehr erhebliche Maßnahmen, die ergriffen worden sind – immer die Möglichkeit bestand, diese durch eine unabhängige Justiz rechtlich prüfen zu lassen.

Und es hat dazu auch zu jedem Zeitpunkt eine politische Debatte stattgefunden. Auch das rufen Sie mit Ihrem Antrag in meinen Augen sehr berechtigt in Erinnerung. Es ist nämlich doch in den letzten Wochen auf diversen Demos und sogenannten Spaziergängen immer wieder dazu gekommen, dass in den Raum gestellt worden ist, es gäbe so etwas wie eine Maulkorbpolitik oder das Volk müsse sich gegen teuflische Pläne der langfristigen Entrechtung durch eine übergeordnete Macht, die da oben, wehren. Und damit meine ich ausdrücklich nicht jene Menschen, die mit ganz normalen Kundgebungen gemäß Versammlungsgesetz auf ihre Interessen hingewiesen haben oder auch ihre Wünsche und ihre Forderungen zur Sprache gebracht haben. Ich nenne mal die Wirte, die Spielhallen, die Fitnesseinrichtungen, verschiedene Bürgerinitiativen, Black-Lives-Matter-Demos. All das hat ja stattgefunden in dieser Zeit.

Und, meine Damen und Herren, es gab auch ganz andere Versammlungen, auf die DIE LINKE in dem Antrag auch eingeht und über die wir als Parlament in der Tat auch sprechen sollten. Einige davon habe ich mir persönlich angeschaut. Beispielsweise in Rostock haben mehrere solche Corona-Spaziergänge, wie sie sich genannt haben, stattgefunden, wo sich teils rund 500 Personen versammelt haben, klatschend, mit „Wir-sind-das-Volk“Sprechchören, aber eigentlich ohne Botschaft, ohne Positionierung, ohne Forderung. Und neben Vertretern des AfD-Kreisvorstandes und auch weiteren AfDlern war auch die Identitäre Bewegung, waren Hooligans, waren autonome Nationalisten mit dabei und gleichzeitig aber auch sehr viele bürgerliche Gesichter. Es gab keine Reden, keine offiziellen oder sichtbaren Positionierungen, und ich hatte tatsächlich den Eindruck, dass da erst mal jeder für seine eigene Wahrheit demonstriert hat.